>

Frage zum Mietrecht

#
Ich habe, wie der Threadtitel schon verrät, eine Frage zum Mietrecht, vielleicht kann einer der Forenanwälte sie ja beantworten  ,-)

Zum Sachverhalt:

Im Haus der Großeltern wohnte Person A im Dachgeschoß. Person A hat das Mietverhältnis fristgerecht zum 30.06.2012 gekündigt. Die Dachgeschoßwohnung ist neu vermietet und soll ab dem 01.07.2012 von Person B und C bezogen werden.

Person A hält sich seit 2 Monaten nicht mehr in der Wohnung auf und hat den Großeltern neben ihrer Handynummer nur eine Postadresse (anscheinend einer Klinik) hinterlassen, reagiert allerdings nicht auf anschreiben und ist Telefonisch nicht zu erreichen. Die Miete wurde bis dato immer pünktlich gezahlt.

Nun ist es so, dass ein Großteil der persönlichen Gegenstände von Person A, noch in der Wohnung sind (Möbel, Kleidung, etc.) und Person A bis jetzt nicht auf Anschreiben reagiert und auch sonst keine Anstalten macht, bzw. eine Zusage gibt ihre Sachen bis zum 30.06.aus der Wohnung zu holen.

Meine Frage ist nun, müssen die Großeltern die persönlichen Gegenstände auch nach dem 30.06. aufbewahren falls sie bis dahin nicht von Person A abgeholt werden? Oder können diese Gegenstände dann "entsorgt" werden.

Und falls ja, wer kommt für die Kosten von Transport und Einlagerung auf?

#
Das Problem beginnt früher. Ohne eine Übergabe der Mietsache durch den Mieter an den Vermieter kann der Vermieter nicht über die Wohnung verfügen, sie also weder ausräumen noch den neuen Mietern die Wohnung übergeben. Dies würde eine verbotene Eigenmacht darstellen, die den Mieter zur Forderung von Schadenersatz berechigt.
Der Vermieter muss den Mieter unter Fristsetzung auffordern, die Wohnung leer zu übergeben. Kommt der Mieter dem nicht nach, muss der Vermieter einen Räumungstitel beim Gericht beantragen. Mit diesem kann er mt Hilfe eines Gerichtsvollziehers die Wohung räumen lassen.
#
Danke für die schnelle Antwort Stefan!

Noch drei kurze Fragen:

- wie lang wäre eine angemessene Frist?

- Hast Du erfahrungswerte wie lange die beantragung eines Räumungstitels in etwa dauert (gehe ja fast schon davon aus das es einige Zeit in Anspruch nehmen wird)

- Wie verhält es sich mit der Miete nach dem 30.06.? Muss sie vom alten Mieter solange weitergezahlt werden bis die Wohnung rechtlich einwandfrei übergeben wurde?  
#
Die Räumung ist ja erst zum  30.6. fällig. Also kann die Aufforderung zu diesem Termin sein, verbunden mit dem Hinweis, danach gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Leider dauert es mehrere Monate, bis man einen Titel bekommt.
Für diese Zeit muss der Mieter statt Miete Nutzungsentschädigung in Höhe der Miete zahlen.
#
Und lies dich vorab schonmal in die "Mietnomaden-Versicherung" ein / lass dich von dem Versicherungsvertreter deines Vertrauens beraten, u.U. hält das den Schaden/Aufwand gering.
#
SGE Supporter schrieb:
Und lies dich vorab schonmal in die "Mietnomaden-Versicherung" ein / lass dich von dem Versicherungsvertreter deines Vertrauens beraten, u.U. hält das den Schaden/Aufwand gering.  


Jetzt muss ich aber anmahnen, die Kirche im Dorf zu lassen. Bisher hat laut TE die Mieterin alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis erfüllt. Feststellbar ist lediglich eine derzeitige Unterbrechung der Kommunikation zwischen den Vertragspartnern. Es spricht m.E. mehr dafür als dagegen, dass auch die Wohnung vertragsgemäß übergeben wird.
Von "Mietnomaden" kann hier also keine Rede sein. Und solche Versicherungen würde ich mir genau anschauen. Sind die Verpflichtungen des Vermieters zur Überprüfung des Mieters sehr hoch, wird praktisch nur ein verschwindend geringes Restrisiko versichert.
#
Nochmals Danke für die weiteren Antworten @ Stefan!

Hier kann dann zu


Teilen