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freiwllige GKV oder private KV?

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HeinzGründel schrieb:
Über solche Themen sollten sich lediglich Versicherungsmathematiker äußern. Genauso wie sich auschließlich Mediziner über medizinische Themen äußern dürfen.


Sei mal net so griesgrämig.
Hier wurden auch schon juristische Fachdiskussionen geführt, bei denen ich nach zwei Sätzen nix mehr kapiert habe.  
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reggaetyp schrieb:
HeinzGründel schrieb:
Über solche Themen sollten sich lediglich Versicherungsmathematiker äußern. Genauso wie sich auschließlich Mediziner über medizinische Themen äußern dürfen.


Sei mal net so griesgrämig.
Hier wurden auch schon juristische Fachdiskussionen geführt, bei denen ich nach zwei Sätzen nix mehr kapiert habe.    


  Ich bin mitnichten griesgrämig. Ich hab nur  mal auf meine Art die neue Line kommentiert  Net so  schlimm. Hier darf jeder alles schreiben, es sei denn er bekommt einen Tipp sich an einen Arzt zu wenden.  Dann wird der Beitrag geschlossen.
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HeinzGründel schrieb:
reggaetyp schrieb:
HeinzGründel schrieb:
Über solche Themen sollten sich lediglich Versicherungsmathematiker äußern. Genauso wie sich auschließlich Mediziner über medizinische Themen äußern dürfen.


Sei mal net so griesgrämig.
Hier wurden auch schon juristische Fachdiskussionen geführt, bei denen ich nach zwei Sätzen nix mehr kapiert habe.    


  Ich bin mitnichten griesgrämig. Ich hab nur  mal auf meine Art die neue Line kommentiert  Net so  schlimm. Hier darf jeder alles schreiben, es sei denn er bekommt einen Tipp sich an einen Arzt zu wenden.  Dann wird der Beitrag geschlossen.  


Apropos. Ich hab so ein Ziehen im Rücken.
Und jedes mal, wenn ich einen Uniformierten sehe, wird mir schlecht.  
Was kann das sein?
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reggaetyp schrieb:
HeinzGründel schrieb:
reggaetyp schrieb:
HeinzGründel schrieb:
Über solche Themen sollten sich lediglich Versicherungsmathematiker äußern. Genauso wie sich auschließlich Mediziner über medizinische Themen äußern dürfen.


Sei mal net so griesgrämig.
Hier wurden auch schon juristische Fachdiskussionen geführt, bei denen ich nach zwei Sätzen nix mehr kapiert habe.    


  Ich bin mitnichten griesgrämig. Ich hab nur  mal auf meine Art die neue Line kommentiert  Net so  schlimm. Hier darf jeder alles schreiben, es sei denn er bekommt einen Tipp sich an einen Arzt zu wenden.  Dann wird der Beitrag geschlossen.  


Apropos. Ich hab so ein Ziehen im Rücken.
Und jedes mal, wenn ich einen Uniformierten sehe, wird mir schlecht.  
Was kann das sein?


Ich glaube das ist eine versteckte Rechtsfrage. Die beantworte ich gerne. Medizinische Fragen bitte ausschließlich im Medizinforum stellen. Sonst kommt die Allmacht
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reggaetyp schrieb:
HeinzGründel schrieb:
reggaetyp schrieb:
HeinzGründel schrieb:
Über solche Themen sollten sich lediglich Versicherungsmathematiker äußern. Genauso wie sich auschließlich Mediziner über medizinische Themen äußern dürfen.


Sei mal net so griesgrämig.
Hier wurden auch schon juristische Fachdiskussionen geführt, bei denen ich nach zwei Sätzen nix mehr kapiert habe.    


  Ich bin mitnichten griesgrämig. Ich hab nur  mal auf meine Art die neue Line kommentiert  Net so  schlimm. Hier darf jeder alles schreiben, es sei denn er bekommt einen Tipp sich an einen Arzt zu wenden.  Dann wird der Beitrag geschlossen.  


Apropos. Ich hab so ein Ziehen im Rücken.
Und jedes mal, wenn ich einen Uniformierten sehe, wird mir schlecht.  
Was kann das sein?


du bist schwanger.
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reggaetyp schrieb:
HeinzGründel schrieb:
reggaetyp schrieb:
HeinzGründel schrieb:
Über solche Themen sollten sich lediglich Versicherungsmathematiker äußern. Genauso wie sich auschließlich Mediziner über medizinische Themen äußern dürfen.


Sei mal net so griesgrämig.
Hier wurden auch schon juristische Fachdiskussionen geführt, bei denen ich nach zwei Sätzen nix mehr kapiert habe.    


  Ich bin mitnichten griesgrämig. Ich hab nur  mal auf meine Art die neue Line kommentiert  Net so  schlimm. Hier darf jeder alles schreiben, es sei denn er bekommt einen Tipp sich an einen Arzt zu wenden.  Dann wird der Beitrag geschlossen.  


Apropos. Ich hab so ein Ziehen im Rücken.
Und jedes mal, wenn ich einen Uniformierten sehe, wird mir schlecht.  
Was kann das sein?


Bullemie
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Brady schrieb:
reggaetyp schrieb:
HeinzGründel schrieb:
reggaetyp schrieb:
HeinzGründel schrieb:
Über solche Themen sollten sich lediglich Versicherungsmathematiker äußern. Genauso wie sich auschließlich Mediziner über medizinische Themen äußern dürfen.


Sei mal net so griesgrämig.
Hier wurden auch schon juristische Fachdiskussionen geführt, bei denen ich nach zwei Sätzen nix mehr kapiert habe.    


  Ich bin mitnichten griesgrämig. Ich hab nur  mal auf meine Art die neue Line kommentiert  Net so  schlimm. Hier darf jeder alles schreiben, es sei denn er bekommt einen Tipp sich an einen Arzt zu wenden.  Dann wird der Beitrag geschlossen.  


Apropos. Ich hab so ein Ziehen im Rücken.
Und jedes mal, wenn ich einen Uniformierten sehe, wird mir schlecht.  
Was kann das sein?


Bullemie


 Net schlecht Brady,... net schlecht
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Pfalzadler schrieb:
Ich habe damals auch eine Krankentagegeldversichung und eine BUZ ( Berufsunfähigkeitszusatzrente) bei der selben Versicherung abgeschlossen. was letztendlich ein ganz großer Vorteil war.

Außerdem zahlte die PKV ab dem 42. Krankheittag ein Krankentagegeld von 120,00 € je Tag.(3.600,00 € im Monat)

Auf meine Hinweis hin, das Sie dann entweder weiter jeden Monat die 3600,00€ Tagegeld zahlen müssten, oder mich zum Rentner machen müssten, was die PKV auch rund 4000,00 € "monatlich" bis zu meinem 65.Geburtstag gekostet hätte,( durch die abgeschlossene BUZ) haben Sie dann die Übernahme von 90% der Kosten zugesagt.

Sollet Ihr Euch für eine PKV entscheiden, schließt bei genau der selben Versicherung auch diese Krankentagegeld und die BUZ ab PfA


Erstmal, schön, super dass es Dir wieder viel besser geht!  
PKV+KTG+BUZ...der mtl. o. jährl. Beitrag würde mich einmal interessieren? Und Deine letzte Aussage sehe ich ganz anders. Ich würde gerade die BUZ bei einem anderen Versicherer abschließen.

Zu dem Thema von der PKV back in die GKV hier ein Bericht:

Tariferhöhungen bei der PKV: Privatpatienten flüchten in die gesetzlichen Krankenkassen

http://www.heilpraxisnet.de/naturheilpraxis/privatpatienten-fliehen-zu-den-krankenkassen-90083.php
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Nach der nächsten Bundestagswahl dürfte sich im Krankenkassenbereich einiges tun. Sowohl der SPD als auch den Grünen sind die privaten Krankenkassen per se ein Dorn im Auge und die CDU mutiert ja immer meh zur "Old-School SPD-light". Außerdem motzen die PKV-Mitglieder über die jährlichen saftigen Beitragserhöhungen und angeblich bringen PKVs den Versicherungen nicht mehr das ganz große Geld.

Da man keine Enteignungen vornehmen darf ( die Altersanwartschaften der PKV-Mitglieder) wären welche wird eine gesetzliche Einheitsversicherung (sogenannte Bürgerversicherung) nicht so einfach kommen können wie mancher Parteifunktionär verspricht. Man kann aber jedem PKV-Mitglied bis zu einem bestimmten Termin einen Wechsel in die GKV ermöglichen. Dann werden die PKVs von innen ausgezehrt und man wird sich früher oder später ganz aus dem PKV-System zurückziehen und nur noch Zusatzversicherungen anbieten. Die andere Möglichkeit wäre ein gesetzlicher Aufnahmezwang für PKVs mit stark gedeckelten Aufschlagsätzen für "Risikomitglieder".

Im Übrigen sollte niemand vergessen, daß bei einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV auch andere Einkunftsarten bis zum erreichen der Beitragsbemessungsgrenze zugrundegelegt werden können. Da kommt mitunter Freude auf wenn die unterhalb der Inflationsrate liegenden Minizinserträge um die vollen KV/PV-Sätze gekürzt werden.

Aber das sieht das KV-Programm der Grünen sowieso bereits vor, die SPD hat ihr Bürgerversicherungsprogramm mittlerweile hiervon befreit.
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Im Übrigen: Es ist sehr wohl möglich, daß ein Elternteril in der PKV und das andere in der GKV ist und das Kind dennoch beitragsfrei bei dem GKV-Mitglied mitversichert ist. Das Ganze hängt von der Einkommenshöhe der Ehepartner ab (wer mehr darüber wissen will kann im Internet Nähere und aktuelle werte hierzu finden). Dumm wird es nur dann, wenn das GKV-Mitglied zwangsweise (etwa Arbeitslosigkeit) dann zusammen mit dem Kind pricat mitversichert werden muß.

Im Übrigen mal ganz allgememein: Eigentlich sollten alle Kinder automatisch gesetzlich in der GKV versichert sein, denn der Beitrag hierfür fließt ja vollständig aus Steuermitteln. Nur wer ausdrücklich eine PKV wünscht sollte dann extra versichern. So wird aber eine Diskriminierung vorgenommen um die PKV möglichst unattraktiv zu machen. Die Lobbyarbeit der KV-Vertreter wirkt jeweils wie eine Sinuskurve bei Regierungswechsel. Mal wird der PKV entgegengekommen dann wieder der GKV. Fürchterlich !
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DougH schrieb:
Pfalzadler schrieb:
Ich habe damals auch eine Krankentagegeldversichung und eine BUZ ( Berufsunfähigkeitszusatzrente) bei der selben Versicherung abgeschlossen. was letztendlich ein ganz großer Vorteil war.

Außerdem zahlte die PKV ab dem 42. Krankheittag ein Krankentagegeld von 120,00 € je Tag.(3.600,00 € im Monat)

Auf meine Hinweis hin, das Sie dann entweder weiter jeden Monat die 3600,00€ Tagegeld zahlen müssten, oder mich zum Rentner machen müssten, was die PKV auch rund 4000,00 € "monatlich" bis zu meinem 65.Geburtstag gekostet hätte,( durch die abgeschlossene BUZ) haben Sie dann die Übernahme von 90% der Kosten zugesagt.

Sollet Ihr Euch für eine PKV entscheiden, schließt bei genau der selben Versicherung auch diese Krankentagegeld und die BUZ ab PfA


Erstmal, schön, super dass es Dir wieder viel besser geht!  
PKV+KTG+BUZ...der mtl. o. jährl. Beitrag würde mich einmal interessieren? Und Deine letzte Aussage sehe ich ganz anders. Ich würde gerade die BUZ bei einem anderen Versicherer abschließen.

Zu dem Thema von der PKV back in die GKV hier ein Bericht:

Tariferhöhungen bei der PKV: Privatpatienten flüchten in die gesetzlichen Krankenkassen

http://www.heilpraxisnet.de/naturheilpraxis/privatpatienten-fliehen-zu-den-krankenkassen-90083.php


Da steht u.a.: Es gibt Tricks, mit denen wir Privatpatienten helfen können", sagt ein Krankenkassen-Mitarbeiter dem Blatt. Einzige Vorrausetzung sei, dass der "jeweilige Arbeitgeber dabei mitmacht".

Kann das zufällig jemand bestätigen oder erläutern bzw. eine Kasse nennen, die das macht?

DA
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Dortelweil-Adler schrieb:
DougH schrieb:
Pfalzadler schrieb:
Ich habe damals auch eine Krankentagegeldversichung und eine BUZ ( Berufsunfähigkeitszusatzrente) bei der selben Versicherung abgeschlossen. was letztendlich ein ganz großer Vorteil war.

Außerdem zahlte die PKV ab dem 42. Krankheittag ein Krankentagegeld von 120,00 € je Tag.(3.600,00 € im Monat)

Auf meine Hinweis hin, das Sie dann entweder weiter jeden Monat die 3600,00€ Tagegeld zahlen müssten, oder mich zum Rentner machen müssten, was die PKV auch rund 4000,00 € "monatlich" bis zu meinem 65.Geburtstag gekostet hätte,( durch die abgeschlossene BUZ) haben Sie dann die Übernahme von 90% der Kosten zugesagt.

Sollet Ihr Euch für eine PKV entscheiden, schließt bei genau der selben Versicherung auch diese Krankentagegeld und die BUZ ab PfA


Erstmal, schön, super dass es Dir wieder viel besser geht!  
PKV+KTG+BUZ...der mtl. o. jährl. Beitrag würde mich einmal interessieren? Und Deine letzte Aussage sehe ich ganz anders. Ich würde gerade die BUZ bei einem anderen Versicherer abschließen.

Zu dem Thema von der PKV back in die GKV hier ein Bericht:

Tariferhöhungen bei der PKV: Privatpatienten flüchten in die gesetzlichen Krankenkassen

http://www.heilpraxisnet.de/naturheilpraxis/privatpatienten-fliehen-zu-den-krankenkassen-90083.php


Da steht u.a.: Es gibt Tricks, mit denen wir Privatpatienten helfen können", sagt ein Krankenkassen-Mitarbeiter dem Blatt. Einzige Vorrausetzung sei, dass der "jeweilige Arbeitgeber dabei mitmacht".

Kann das zufällig jemand bestätigen oder erläutern bzw. eine Kasse nennen, die das macht?

DA


In den Radionachrichten haben sie auch über die Flucht aus PKV in die GKV und der Bereitschaft zur halblegalen(so hat es sich angehört) Trickhilfe der GKV en berichtet.

ich hab keine Ahnung, weil ewig raus dem Job.

Im Radio haben sie es so dargestellt, als sei Arbeitslosigkeit insoweit das "Zaubermittel"

Nackte Arbeitslosigkeit (etwa eines Selbständigen)ohne entsprechenden Arbeitslosengeldbezug, kann es kaum sein, weil in der GKV immer Arbeitslose mit entsprechendem Leistungsbezug versichert sind.

Ein Arbeitnehmer oberhalb der BBG(PKV Mitglied) der beim Arbeitgeberwechsel mal kurzfristig ne Zeilt arbeitslos ist. Oder noch interessanter . Vor Eintritt ins einkommensgeringere Rentenalter nicht nahtlos, sondern mit der Zwischenzeit Arbeitslosigkeit(mit ALG-Leistungsbezug)einen Umweg nimmt

Irgendetwas in diese Richtung muß es wohl sein

Wenn es hier wirklich von persönlichem  Interesse sein sollte, versuch ich mich gerne mal kundig zu machen. So  aktuzelle gestzliche Versicherungsregelungen sind immer spannend und von wichtiger Bedeutung.
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Ehrlich gesagt könnte ich ganz gut verstehen, wenn eine GKV jetzt nicht sonderlich darauf erpicht ist, einen Menschen kurz vor dem Rentenalter wieder in die gesetzliche Versicherung aufzunehmen. Der Kollege hat sich vermutlich relativ lange Zeit aus dieser Solidargemeinschaft ausgeklinkt und kommt ausgerechnet dann wieder in diese zurück, wenn er u.U. eher davon profitiert, als "draufzahlt". Ältere Menschen benötigen nun mal eher Mittel aus der Krankenkasse als junge Menschen. Gibt ja schon auch einen "echten" Grund, warum PKVs mit zunehmendem Alter des Versicherten die Beiträge anheben.

Aus Sicht eines Versicherten kann ich die Absicht, im Alter wieder in die GKV zu wechseln, allerdings verstehen. Für den einen oder anderen wirds im Rentenalter vermutlich alleine wegen dem PKV-Beitrag knapp..
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Kurz vor dem Rentenalter kann man gar nicht mehr wechseln. Ab dem Erreichen des 55. Lebensjahres ist der Zug abgefahren und man bleibt in der PKV. Ob arbeitslos oder nicht.
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Also für mich ist das kurz vor dem Rentenalter.

Hatte die 55Jahre-Grenze tatsächlich gerade nicht im Kopf. Danke für den Hinweis.
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SPON schreibt heute auch darüber:

http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,807984,00.html
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EFCB schrieb:
Kurz vor dem Rentenalter kann man gar nicht mehr wechseln. Ab dem Erreichen des 55. Lebensjahres ist der Zug abgefahren und man bleibt in der PKV. Ob arbeitslos oder nicht.


na ja..... das 55. Lebensalter (und auch sonstige Altersgrenzen) werden in der GKV nicht genannt.

ich hab mich eben noch mal der aktuellen Regelungen versichert und auch ein korpulents Telefongespräch geführt.

"Legal" sind zunächt folgende einfache Wechseltatbestände von PKV zu GKV möglich:


Selbständige: Aufgabe der selbständigen Tätigkeit und Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung.
Angestellte oberhalb der BBG: Wenn sie wieder unterhalb der BBG verdienen oder aber arbeitslos werden und Arbeitslosengeld beziehen.

Selbständige, die Tätigkeitslos werden und deshalb direkt in ALG 2 Bezug gehen, werden nicht Mitglied in der GKV.

Das war eigentl. klar.

Als Rentner kommt man nach wie vor nur dann in die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner-der sogenannten KvDR (wo sich die Beiträge nach der dann niedrigeren Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung berechnen!), wenn man so eine Art gestzlich zwingend geregelte Vorversicherungszeit erfüllt:

D.h.:seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit muß man bis zum Rentenbeginn aus der gesetzl. RV mindestens die Hälfte der Zeit in der gesetz KV gewesen sein(Pflicht oder Frw. ist dabei egal)

Soweit die gesetzl. Regelungen.

Daraus ableitend, mußen sich die og." halbseichten Tricksereien" ergeben: Z.B. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber,daß man wieder regelmäig unterhalb der BBG verdient(ein  Teil des sonstigen Differenzgehaltes wird"verschleiert"als unregelmäßige und nicht gewohnheitsmäßige Sonderzahlungen, Gewinn usw. ausgewiesen....

für Selbständige (siehe og. Regelung für die Krankenversicherung der Rentner : Hälfte des Versicherungslebens in der GKV) kann deshalb die Aufnahme in die Krankenvers. der Rentner(bei der GKV)unmöglich sein.
Aber so eine fiktive(weil kurzfristige oder dem Grunde nach fingierte... mmmh   )versicherungspflichtige Beschäftigung bei z.b. einem selbständigen Kumpel oder Geschäftsfreund usw. .... könnte dazu führen, daß man zumindest wieder frw. Mitglied in der GKV ist.und auch im Alter bleibt.
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Dirty-Harry schrieb:
EFCB schrieb:
Kurz vor dem Rentenalter kann man gar nicht mehr wechseln. Ab dem Erreichen des 55. Lebensjahres ist der Zug abgefahren und man bleibt in der PKV. Ob arbeitslos oder nicht.


na ja..... das 55. Lebensalter (und auch sonstige Altersgrenzen) werden in der GKV nicht genannt.

ich hab mich eben noch mal der aktuellen Regelungen versichert und auch ein korpulents Telefongespräch geführt.

"Legal" sind zunächt folgende einfache Wechseltatbestände von PKV zu GKV möglich:


Selbständige: Aufgabe der selbständigen Tätigkeit und Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung.
Angestellte oberhalb der BBG: Wenn sie wieder unterhalb der BBG verdienen oder aber arbeitslos werden und Arbeitslosengeld beziehen.

Selbständige, die Tätigkeitslos werden und deshalb direkt in ALG 2 Bezug gehen, werden nicht Mitglied in der GKV.

Das war eigentl. klar.

Als Rentner kommt man nach wie vor nur dann in die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner-der sogenannten KvDR (wo sich die Beiträge nach der dann niedrigeren Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung berechnen!), wenn man so eine Art gestzlich zwingend geregelte Vorversicherungszeit erfüllt:

D.h.:seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit muß man bis zum Rentenbeginn aus der gesetzl. RV mindestens die Hälfte der Zeit in der gesetz KV gewesen sein(Pflicht oder Frw. ist dabei egal)

Soweit die gesetzl. Regelungen.

Daraus ableitend, mußen sich die og." halbseichten Tricksereien" ergeben: Z.B. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber,daß man wieder regelmäig unterhalb der BBG verdient(ein  Teil des sonstigen Differenzgehaltes wird"verschleiert"als unregelmäßige und nicht gewohnheitsmäßige Sonderzahlungen, Gewinn usw. ausgewiesen....

für Selbständige (siehe og. Regelung für die Krankenversicherung der Rentner : Hälfte des Versicherungslebens in der GKV) kann deshalb die Aufnahme in die Krankenvers. der Rentner(bei der GKV)unmöglich sein.
Aber so eine fiktive(weil kurzfristige oder dem Grunde nach fingierte... mmmh   )versicherungspflichtige Beschäftigung bei z.b. einem selbständigen Kumpel oder Geschäftsfreund usw. .... könnte dazu führen, daß man zumindest wieder frw. Mitglied in der GKV ist.und auch im Alter bleibt.


sorry: Schreibfehler im letzten Absatz: Der selbständige nimmt kurzfristig eine versicherungspflichtige Beschäftigung auf und tätigt im Anschluß eine frw. Weierversicherung bei der gesetzl. KV. Dann ist er zumindest wieder frw. Mitglied in der GKV. Auch im Alter ist er dann Frw. Mitglied in der GKV(wenn oder weil ihm die direkte krankenversicherung der Rentner dort nicht möglich ist)
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Dirty-Harry schrieb:

na ja..... das 55. Lebensalter (und auch sonstige Altersgrenzen) werden in der GKV nicht genannt.


Steht dafür aber im Sozialgesetzbuch in § 6 Abs.3a SGB V:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html
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EFCB schrieb:
Dirty-Harry schrieb:

na ja..... das 55. Lebensalter (und auch sonstige Altersgrenzen) werden in der GKV nicht genannt.


Steht dafür aber im Sozialgesetzbuch in § 6 Abs.3a SGB V:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html


Sorry. Du liegst-insoweit als es dort auf das 55. Lebensjahr eingeschränkt geregelt ist-richtig.!!

Das ist neu ! Und insoweit war das Telefongespräch in der Tat "korpulent".Donnerwetter  die haben die Schlupflöcher inzw. tatsächlich eingegrenzt.

Demgemäß ergänzen sich meine Ausführungen selbstverständlich im Sinne Deiner Anmerkungen  

ab dem 55 Lebensjahr ist es nur unter den Kriterien der o.g. Regelung.möglich. In den großen Zahl der Fälle als kaum oder besser gesagt gar nicht mehr möglich.

Danke für den ergänzenden Hinweis und sorry EFCB  ,-)


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