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Wie komm ich am schnellsten aus einem Fitnessstudiovertrag raus?

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Folgendes Szenario:
Das Fitnessstudio, in dem ich bin hat mir immer richtig gut gefallen, hatte guten Service und man konnte in Ruhe trainieren.
Dann gabs wohl Probleme mit dem Vermieter, das Fitnessstudio wurde von heute auf morgen geschlossen und das Fitnessstudio ist umgezogen. 1 Woche war das Studio geschlossen, anschließend konnte man sozusagen auf der "Baustelle" trainieren. Dann kams zum Thema Vertrag.
Ich als gutgläubiger Mensch hab natürlich sofort für 2 Jahre verlängert, da ich dachte, es wird wie früher. Als Entschädigung für das eingeschränkte Training gibt es 3 Monate gratis nach Ablauf der 2 Jahre.
In der Gegenwart sieht es so aus, dass mir das neue Studio garnicht gefällt, das Studio zu einem richtigen Discountstudio geworden ist, wo auch viel asoziales Pack rumläuft und den Trainern geht es nicht mehr um das Wohl der Kunden, sondern nur noch um den Profit.

Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, aus dem Vertrag rauszukommen?
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Les' doch mal den Vertrag genau durch (inkl. kleingedrucktes,wird gerne dort irgendwo versteckt).Da müsste doch bestimmt irgendwo der Punkt der Vertragsauflösung oder sowas in der Art drin stehen.
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Naja du hattest den neuen Vertrag nach dem Umzug unterschrieben ?

Falls ja, dann wirste wohl Pech haben ...
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Die einzige Chance aus dem Vertrag zu kommen bestünde darin, mehr als 10 KM wegzuziehen
Ansonsten " Die Mietverträge über 12 und 24 Monate verlängern sich jeweils um 12 Monate, wenn sie nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden."
Ja hab den Vertrag nach dem Umzug unterschrieben...
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Rosbacher_Adler schrieb:
Die einzige Chance aus dem Vertrag zu kommen bestünde darin, mehr als 10 KM wegzuziehen
Ansonsten " Die Mietverträge über 12 und 24 Monate verlängern sich jeweils um 12 Monate, wenn sie nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden."
Ja hab den Vertrag nach dem Umzug unterschrieben...


Denke dann kommste dort nicht so einfach raus ausm Vertrag. Hast ja quasi nachm Umzug den Neuvertrag, dir waren die Umstände nachm Umzug also bekannt (auch wenn du es erst später gemerkt hast). Vielleicht findest du hier ne Lösung: http://www.tripple.net/contator/aufzack/suche.asp?q=Fitnessstudio&qber=0

Viel Glück
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Beschreib mir doch bitte mal genauer (gerne auch per PN), wie sich die Leistung des Studios konkret verändert hat. Gibt es weniger Personal, andere Öffnungszeiten, weniger Geräte, sind die Räume kleiner etc. Eventuell kann man da nämlich doch etwas machen.
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Also in meinem Studio ist es möglich, bestehende Verträge von dritten übernehmen zu lassen, also quasi ein Weiterverkauf
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Mäff schrieb:
Also in meinem Studio ist es möglich, bestehende Verträge von dritten übernehmen zu lassen, also quasi ein Weiterverkauf


Wenn rechtlich nichts zu machen ist, ist das eine sehr gute Idee, und juristisch durch Zession in jedem Fall möglich.
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Eine Freundin von mir ist wirklich mal den Weg über eine Wohnsitz-Ummeldung gegangen. War auch sehr easy. Bei einer Freund/in, die weiter weg wohnt angemeldet, Fitness-Studio gekündigt, danach wieder alten Wohnsitz zurück gemeldet.

Sie wohnte allerdings damals bei ihren Eltern, was die Sache evtl. einfacher machte.
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Bei jedem Mietvertrag haben beide Vertragsparteien ein außerordentliches Kündigungsrecht, welches eine fristlose Kündigung ermöglicht. Es muss jedoch ein wichtiger Grund vorliegen, damit gekündigt werden kann.
Was dieser wichtige Grund ist, ist aber regelmäßig Streigegenstand vor den Gerichten.
Die Gründen können ua Schwangerschaft , der schon oben angesprochene Wegzug, aber auch eine dauerhafte Erkrankung/Verletzung sein.
Wenn Du also rein zufällig eine solche Verletzung hast, könntest Du zu Deinem Hausarzt gehen und Dir bescheinigen lassen, dass Du auf unbestimmte Zeit kein Sport mehr machen darfst...
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Je nachdem, wie der Vertrag aufgesetzt ist, hast du nur bedingte Möglichkeiten, da vorzeitig rauszukommen.  Gründe müssen dann, wie zuvorgeschrieben, triftig sein.
Wenn der Laden echt zu so ner Assikaschemme verkommen ist, wie du schreibst, würde ich die Indianertaktik anwenden: Fight fire with fire!
Vor dem Training ordentlich Knoblauch essen, 2 mal schön schwitzen gehen und dann um vorzeitige Auflöung des Vertrages bitten.
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**marcelinho** schrieb:
Bei jedem Mietvertrag haben beide Vertragsparteien ein außerordentliches Kündigungsrecht, welches eine fristlose Kündigung ermöglicht. Es muss jedoch ein wichtiger Grund vorliegen, damit gekündigt werden kann.
Was dieser wichtige Grund ist, ist aber regelmäßig Streigegenstand vor den Gerichten.
Die Gründen können ua Schwangerschaft , der schon oben angesprochene Wegzug, aber auch eine dauerhafte Erkrankung/Verletzung sein.
Wenn Du also rein zufällig eine solche Verletzung hast, könntest Du zu Deinem Hausarzt gehen und Dir bescheinigen lassen, dass Du auf unbestimmte Zeit kein Sport mehr machen darfst...


Das mit der Erkrankung muss nicht weiter helfen, wie der Rosbacher ja auszugsweise schreibt handelt es sich bei Fitnessstudioverträgen idR um Mietverträge.

Als meine Ex an der Bandscheibe operiert wurde hat unser damaliges Studio sich auf den Standpunkt gestellt, dass das mieten der Räumlichkeiten unabhängig davon sei, ob Du die vorhandenen Geräte jetzt nutzt oder nicht. Man könne ja weiterhin in die Sauna, das Solarium oder an die Saftbar.

Bei uns ging's damals nur um 6 Monate bis Vertragsende, wir haben also beide gekündigt und sind nicht mehr hin ohne das ganze juristisch klären zu lassen.

Gruss

Wedge
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Wedge schrieb:

Das mit der Erkrankung muss nicht weiter helfen, wie der Rosbacher ja auszugsweise schreibt handelt es sich bei Fitnessstudioverträgen idR um Mietverträge.

Als meine Ex an der Bandscheibe operiert wurde hat unser damaliges Studio sich auf den Standpunkt gestellt, dass das mieten der Räumlichkeiten unabhängig davon sei, ob Du die vorhandenen Geräte jetzt nutzt oder nicht. Man könne ja weiterhin in die Sauna, das Solarium oder an die Saftbar.

Bei uns ging's damals nur um 6 Monate bis Vertragsende, wir haben also beide gekündigt und sind nicht mehr hin ohne das ganze juristisch klären zu lassen.

Gruss

Wedge





Das es sich um einen Mietvertrag handelt, habe ich ja auch geschrieben. Es handelt sich aber nicht um einen herkömmlichen Mietvertrag, bei dem nur die Überlassung der Räume gewährleistet sein muss. Vielmehr geht es ja gerade darum, dass man die Geräte auch nutzen kann. Das wird natürlich auch berücksichtigt.
Wenn man also wirklich dauerhaft kein Sport mehr machen kann, hat man definitiv ein außerordentliches Kündigungsrecht! Bei der Abwägung der Interessen des Studios und denen des Kunden wird der Kunde Recht bekommen.

Bei dem von Dir angesprochenen Bandscheiben-Fall wäre wohl zumindest mindestens zwischenzeitliches Ruhenlassen das Vertrags für die Dauer der Sportunfähigkeit angemessen gewesen...
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Das mit dem Mietvertrag ist eine Argumentation der Fitnessstudios. Sie wollen damit um einige Vorschriften, vor allem § 309 Ziff.9 BGB, herumkommen
Mit der Rechtsprechung ist aber davon auszugehen, dass es sich um einen typengemischten Vertrag handelt, der sowohl Miet-, als auch Dienstleistungselemente enthält.
Ich weiß ja nicht, ob Rosbacher das Problem derweil geklärt hat. Ansonsten rate ich wie oben bereits gesagt dazu, den Vertrag und den Sachverhalt rechtlich prüfen zu lassen. Bei z.B. gem. § 309 Ziffer 9 BGB unwirksamer Bestimmung der Vertragsdauer ist mindestens die Kündigung mit dreimonatiger Frist, ggf. auch nur einmonatiger, möglich.
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Den Vertrag an 3. weiterzugeben wäre eine Möglichkeit.
Nur würde ich niemandem das Studio im momentanen Zustand empfehlen  
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Ich hoffe, jemand liest noch diesen Thread. Ich möchte auch aus einem Fitnessstudiovertrag "raus". Bei mir stellt sie die Situation jedoch wie folgt dar:

Vertragsabschluss war am 15.11.2011 mit Vertragsbeginn am 01.12.2012 und einer Laufzeit von 12 Monaten. Im November konnte ich mittrainieren durch das Zahlen einer anteiligen mtl. Rate.

Ich bin jetzt jedoch vom 01.08. bis Ende November im Ausland und möchte daher den Vertrag außerordentlich kündigen. Ist dies durch  § 314 Abs. 1 BGB abgedeckt? Bin mir etwas unsicher, da ich vor dem eigentlich Vertragsende wieder trainieren könnte. Ich könnte das Geld für August, September, Oktober und November im Ausland gut gebrauchen, deswegen würde ich vorher schon gerne aus dem Vertrag...

Ist jemand schonmal in ähnlcher Situation gewesen und kann Tipps geben?
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Da du ja dort weitertrainieren möchtest, kannst du evt.  den Vertag ruhen lassen und er verlängert sich um diese Dauer.
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eSGEhtgutab schrieb:
Da du ja dort weitertrainieren möchtest, kannst du evt.  den Vertag ruhen lassen und er verlängert sich um diese Dauer.


Das wäre eine Maßnahme.

Ansonsten stellt sich die Frage, wie genau die Kündigung geregelt ist. In meinem Vertrag steht, das ich bei Umzug mehr als 50km vom Ort des Studios entfernt außerordentlich kündigen kann. Das wäre zwar so bei dir wohl nicht anwendbar, aber evtl. gibts ja was ähnliches...

Andernfalls eben auf die Kulanz des Betreibers hoffen. Wenn man dich als Kunde behalten will, wird man die schon entgegen kommen (müssen).
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Ich wäre nicht abgeneitgt, wenn ich aus dem Vertrag raus könnte. Das "Pausieren" kostet pro Monat allerdings auch 10 Euro, finde ich auch recht unverschämt...
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eSGEhtgutab schrieb:
Da du ja dort weitertrainieren möchtest, kannst du evt.  den Vertag ruhen lassen und er verlängert sich um diese Dauer.


Genau so ist es, das Fitnessstudio (aber auch der Kunde) kann verlangen, dass der Vertrag während der Abwesenheit ruht und die Vertragsmonate nachgeholt werden.


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