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Schimmel im Bad! Mietminderung?

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Hallo.
Wohne seit ca. einem halben Jahr in einer neuen Wohnung bei einer Gesellschaft. Hab gestern vor zwei Wochen dem Hausmeister mitgeteilt, dass ich Schimmel im Bad habe. Daraufhin war er am nächsten Tag da und vermutete, dass oben drüber undicht ist. Letzte Woche war angeblich eine Firma obendrüber, um das zu kontrollieren. Hatte letzten Mittwoch nochmal mit ihm telefoniert.
Kurzum, nun sind über zwei Wochen vergangen und es ist noch nichts weiter passiert. Kann ich bei der Gesellschaft Mietminderung "beantragen", und falls ja, wie gehe ich da vor?

Vielleicht hat ja jemand Erfahrung damit und kann mir, gerne auch per PN, einen Tipp geben.
Abgesehen davon werde ich morgen den Hausmeister erneut kontaktieren, ist ja auch nicht gerade gesund.

Vielen Dank schon mal im voraus.
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1.Evtl. mal direkt bei der Verwaltung versuchen. Einfach mal anrufen und fragen, wie sie sich das weitere Vorgehen vorstellen. Nett und freundlich auf die Gesundheitsgefährdung durch Schimmel hinweisen.

2.Wenn das nicht fruchtet, Miete unter Vorbehalt zahlen und eine Frist zur Ausbesserung mit Androhung von Mietminderung setzen.

3.Dann Miete mindern. Mit Selbstvornahme drohen.

Vor Schritt zwei am besten einen Mieterschutzbund kontaktieren falls Mitglied oder juristischen Rat einholen falls rechtsschutzversichert.

Alle Vorschläge ohne Gewähr, so würde ich es spontan machen.
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KroateAusFfm schrieb:
1.Evtl. mal direkt bei der Verwaltung versuchen. Einfach mal anrufen und fragen, wie sie sich das weitere Vorgehen vorstellen. Nett und freundlich auf die Gesundheitsgefährdung durch Schimmel hinweisen.

2.Wenn das nicht fruchtet, Miete unter Vorbehalt zahlen und eine Frist zur Ausbesserung mit Androhung von Mietminderung setzen.

3.Dann Miete mindern. Mit Selbstvornahme drohen.

Vor Schritt zwei am besten einen Mieterschutzbund kontaktieren falls Mitglied oder juristischen Rat einholen falls rechtsschutzversichert.

Alle Vorschläge ohne Gewähr, so würde ich es spontan machen.  


Schon mal besten Dank, werde auf jeden Fall morgen auch gleich mal bei der Gesellschaft anrufen. Rechtsschutz ist net, aber Mieterschutz ist natürlich auch noch eine Möglichkeit.
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Wenn du dir viel Stress sparen willst, dann direkt das:

Brief in dem du der Gesellschaft mitteilst, dass ihnen bereits den Mangel mitgeteilt hast und (bei dir) nicht passiert ist. Sie bitten den Mangel bis zum x.x. zu beheben (angemessene Frist), ansonsten wirst du Mietminderung geltend machen.

Wie oft habe ich schon Vermieter (ja, mehrere...) angerufen und ihnen gesagt was alles Mögliche gemacht werden muss. Immer hies es "jaja, wir kümmern uns drum". Am Ende ist immer erst etwas nach so einem Brief passiert...
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Also ich habe das letztes Jahr durchgehabt bei meinem alten Vermieter. Seitdem bin ich im Miterschutzbund. Dort wurde mir gesagt, dass es ganz wichtig ist alles schriftlich zu machen um letztendlich beweisen zu können das man den VM darauf aufmerksam gemacht hat und ihm eine Frist zur Beseitigung gegegeben hat. Denn ein Anruf kann der VM mal ganz schnell vergessen, und wie willst du dann nachweisen das er davon wusste und er eine Frist hatte?

PS.: Wenn du noch nicht im Mieterschutzbund bist, ich kanns nur empfehlen. die 70-80 € im Jahr sind es mir wert im fall der Fälle beratung zu bekommen. Und auch ne Mietrechtsschutz ist mit inbegriffen im Betrag wenn es Hart auf Hart kommt.
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dyna schrieb:
Wenn du dir viel Stress sparen willst, dann direkt das:

Brief in dem du der Gesellschaft mitteilst, dass ihnen bereits den Mangel mitgeteilt hast und (bei dir) nicht passiert ist. Sie bitten den Mangel bis zum x.x. zu beheben (angemessene Frist), ansonsten wirst du Mietminderung geltend machen.

Wie oft habe ich schon Vermieter (ja, mehrere...) angerufen und ihnen gesagt was alles Mögliche gemacht werden muss. Immer hies es "jaja, wir kümmern uns drum". Am Ende ist immer erst etwas nach so einem Brief passiert...


Auch ein guter Tipp.
"Angemessene Frist" ist in dem Fall 6 Wochen seit Mitteilung? Oder was für eine Zeitrahmen ist da angebracht?
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1amanatidis8 schrieb:
Also ich habe das letztes Jahr durchgehabt bei meinem alten Vermieter. Seitdem bin ich im Miterschutzbund. Dort wurde mir gesagt, dass es ganz wichtig ist alles schriftlich zu machen um letztendlich beweisen zu können das man den VM darauf aufmerksam gemacht hat und ihm eine Frist zur Beseitigung gegegeben hat. Denn ein Anruf kann der VM mal ganz schnell vergessen, und wie willst du dann nachweisen das er davon wusste und er eine Frist hatte?

PS.: Wenn du noch nicht im Mieterschutzbund bist, ich kanns nur empfehlen. die 70-80 € im Jahr sind es mir wert im fall der Fälle beratung zu bekommen. Und auch ne Mietrechtsschutz ist mit inbegriffen im Betrag wenn es Hart auf Hart kommt.


Das bestätigt ja auch die Aussage von dyna, auch Dir besten Dank.
Mieterschutzbund werde ich dann auch am Besten eintreten.
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Ich bin jetzt kein Jurist, aber 6 Wochen finde ich schon zuviel. Du kannst ja einfach mal eine Frist von 2-3 Wochen setzten. Wenn sie diese nicht halten können, werden sie sich schon melden.
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dyna schrieb:
Ich bin jetzt kein Jurist, aber 6 Wochen finde ich schon zuviel. Du kannst ja einfach mal eine Frist von 2-3 Wochen setzten. Wenn sie diese nicht halten können, werden sie sich schon melden.


Danke Dir, ich werde jetzt mal was aufsetzen...
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Interessantes Urteil bezüglich Schimmel in der Wohnung...

Mieter müssen alle paar Stunden lüften

Mieterschützer in Frankfurt und der Region sind entsetzt über ein Urteil des Landgerichts Frankfurt. Das Gericht hält es für zumutbar, dass auch voll berufstätige Mieter ihre Wohnung alle drei bis vier Stunden  stoßlüften, um Schimmel in der Wohnung zu vermeiden.  

Ein Urteil des Landgerichts Frankfurt als Berufungskammer zirkuliert in den Verbänden der Mieter- und Vermieterschaft und verursacht erhebliches Aufsehen. Es geht um einen Dauerkonflikt in der Beziehung zwischen Mietern und Vermietern: Wer hat die Schuld am Schimmel in der Wohnung? Und: Ist es zumutbar, dass ein berufstätiger Mieter alle drei Stunden zu seiner Wohnung fährt, um sie fünf bis zehn Minuten lang „stoßzulüften“?  

Rolf Janßen, Geschäftsführer des Mieterschutzvereins Frankfurt: Er kenne keinen Arbeitgeber, der dem Mitarbeiter alle drei Stunden frei gebe, damit dieser in seine Wohnung fahre, um die Fenster aufzureißen.
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Das ist ja auch ein Hammer, da wird den Gesellschaften ja "Tür und Tor geöffnet", wenn man diesbezüglich Probleme in einer Mietwohnung hat....
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was für ein schwachsinn..
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Nur mal so nebenbei: ist gibt bisher keine einzige wissenschaftliche Studie dazu, dass Schimmel in der Wohnung gesundheitsgefährdend ist... Leider nur populärwissenschaftliche Meinungen. Die Cochrane-Datenbank ist dazu auch leer.
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DougH schrieb:
Interessantes Urteil bezüglich Schimmel in der Wohnung...

Mieter müssen alle paar Stunden lüften

Mieterschützer in Frankfurt und der Region sind entsetzt über ein Urteil des Landgerichts Frankfurt. Das Gericht hält es für zumutbar, dass auch voll berufstätige Mieter ihre Wohnung alle drei bis vier Stunden  stoßlüften, um Schimmel in der Wohnung zu vermeiden.  

Ein Urteil des Landgerichts Frankfurt als Berufungskammer zirkuliert in den Verbänden der Mieter- und Vermieterschaft und verursacht erhebliches Aufsehen. Es geht um einen Dauerkonflikt in der Beziehung zwischen Mietern und Vermietern: Wer hat die Schuld am Schimmel in der Wohnung? Und: Ist es zumutbar, dass ein berufstätiger Mieter alle drei Stunden zu seiner Wohnung fährt, um sie fünf bis zehn Minuten lang „stoßzulüften“?  

Rolf Janßen, Geschäftsführer des Mieterschutzvereins Frankfurt: Er kenne keinen Arbeitgeber, der dem Mitarbeiter alle drei Stunden frei gebe, damit dieser in seine Wohnung fahre, um die Fenster aufzureißen.  


Scheinen ja wahre Geistesgrößen zu sein die dieses Urteil gesprochen haben. Und das in einer Stadt mit massenweise Einpersonenhaushalte, weltfremder wie diese Richter gehts nicht mehr.
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DocMoc schrieb:
Nur mal so nebenbei: ist gibt bisher keine einzige wissenschaftliche Studie dazu, dass Schimmel in der Wohnung gesundheitsgefährdend ist... Leider nur populärwissenschaftliche Meinungen. Die Cochrane-Datenbank ist dazu auch leer.


Ist es wahr? Wenn ja, wundert mich das sehr. Eine mir bekannte Frau erkrankte vor kurzem schwer an der Lunge. Die behandelnden Ärzte vermuteten Schimmelumgebung, was sich bei einer Überprüfung der Wohnung tatsächlich als richtig herausstellte.

Dies ist wahr, verbürgt und genau so geschehen.
Populärwissenschaftlich?

Ich bin verwirrt.
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DocMoc schrieb:
Nur mal so nebenbei: ist gibt bisher keine einzige wissenschaftliche Studie dazu, dass Schimmel in der Wohnung gesundheitsgefährdend ist... Leider nur populärwissenschaftliche Meinungen. Die Cochrane-Datenbank ist dazu auch leer.
   

http://www.schimmel-schimmelpilze.de/krank-durch-schimmelpilz.html
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DougH schrieb:
   

http://www.schimmel-schimmelpilze.de/krank-durch-schimmelpilz.html


@DougH, ich verstehe deine smilies nicht. Was willst du mir mit dem link beweisen? Werden dort irgendwo wissenschaftliche Studien angegeben? Siehst du auf der Seite Quellenangaben? Hast du dir mal das Impressum angeschaut? Nein? quod erat demonstrandum ==> populärwissenschaftlich!!!

Such mal unter pubmed, du wirst nichts finden.
Wenn du pubmed nicht kennst, bitteschön: (http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed).

P.S.: Und cochrane sagt dir auch nichts, oder?
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DocMoc schrieb:
Nur mal so nebenbei: ist gibt bisher keine einzige wissenschaftliche Studie dazu, dass Schimmel in der Wohnung gesundheitsgefährdend ist... Leider nur populärwissenschaftliche Meinungen. Die Cochrane-Datenbank ist dazu auch leer.


Die haben sicher auch keine Ahnung und Aids kommt von den Affen:
http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/innenraumhygiene/schimmel.htm

Wo bist du Arzt? Nur damit ich weiß, wo ich nie hin gehen werde....


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