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Rechtsfrage Inkasso

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Gude,

da hier ja auch einige Rechtsanwälte rumschwirren, hät ich da mal ne Frage.

Angenommen ich habe bei einem Kredit eine offene Forderung,
die Bank teilt mir schriftlich mit, dass ich den offenen Betrag zu zahlen habe, ansonsten würden sie ein Inkassobüro einschalten.

Ich beweise den offenen Betrag spät, aber noch vor der Einschaltung des Inkassobüros.

Ich kann per Onlineübersicht bei der entsprechenden Bank sehen, dass das Inkassounternehmen einen Tag nach meiner Zahlung eingeschaltet wurde.

Sprich, das Geld wurde am 25.06 überwiesen und ging am 26.06.2012 (!) ein, die Übergabe an das Inkassounternehmen steht darunter und ist auf den 27.06.2012 datiert.

Muss ich die Inkassogebühren etc. trotzdem bezahlen, obwohl die offene Forderung schon beglichen war?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
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EintrachtFrankfurtAllez schrieb:
Gude,

da hier ja auch einige Rechtsanwälte rumschwirren, hät ich da mal ne Frage.

Angenommen ich habe bei einem Kredit eine offene Forderung,
die Bank teilt mir schriftlich mit, dass ich den offenen Betrag zu zahlen habe, ansonsten würden sie ein Inkassobüro einschalten.

Ich beweise den offenen Betrag spät, aber noch vor der Einschaltung des Inkassobüros.

Ich kann per Onlineübersicht bei der entsprechenden Bank sehen, dass das Inkassounternehmen einen Tag nach meiner Zahlung eingeschaltet wurde.

Sprich, das Geld wurde am 25.06 überwiesen und ging am 26.06.2012 (!) ein, die Übergabe an das Inkassounternehmen steht darunter und ist auf den 27.06.2012 datiert.

Muss ich die Inkassogebühren etc. trotzdem bezahlen, obwohl die offene Forderung schon beglichen war?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar.


PS: Sämtliche offene Forderungen wurden in vollem Umfang beglichen. Die Bank hat ihr ganzes Geld bekommen.
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Hat die Bank in dem Forderungsschreiben eine Frist gesetzt?
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Ja wenn die ab Erhalt des Briefes läuft, ist sie ungefähr genau zu dem Zeitpunkt ausgelaufen, an dem das Inkassobüro eingeschaltet wurde.
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EintrachtFrankfurtAllez schrieb:
Ja wenn die ab Erhalt des Briefes läuft, ist sie ungefähr genau zu dem Zeitpunkt ausgelaufen, an dem das Inkassobüro eingeschaltet wurde.


Ich hab gerad gegoogelt Briefdatum gilt wohl, ne dann ist die Frist leider schon ein paar Tage verstrichen gewesen...

Trotzdem irgendeine Chance?
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EintrachtFrankfurtAllez schrieb:
EintrachtFrankfurtAllez schrieb:
Ja wenn die ab Erhalt des Briefes läuft, ist sie ungefähr genau zu dem Zeitpunkt ausgelaufen, an dem das Inkassobüro eingeschaltet wurde.


Ich hab gerad gegoogelt Briefdatum gilt wohl, ne dann ist die Frist leider schon ein paar Tage verstrichen gewesen...

Trotzdem irgendeine Chance?


Wenn der Geldeingang vor der Beauftragung lag, musst Du nicht für die Kosten aufkommen.
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concordia-eagle schrieb:
EintrachtFrankfurtAllez schrieb:
EintrachtFrankfurtAllez schrieb:
Ja wenn die ab Erhalt des Briefes läuft, ist sie ungefähr genau zu dem Zeitpunkt ausgelaufen, an dem das Inkassobüro eingeschaltet wurde.


Ich hab gerad gegoogelt Briefdatum gilt wohl, ne dann ist die Frist leider schon ein paar Tage verstrichen gewesen...

Trotzdem irgendeine Chance?


Wenn der Geldeingang vor der Beauftragung lag, musst Du nicht für die Kosten aufkommen.


Zumal die Gegenseite wohl nur von einem angenommenen Zugangsdatum des Verzugsschreibens ausgehen und somit den Fristablauf kaum nachweisen kann. Ich würde die Gegenseite anschreiben (und das ist die Bank, nicht das Inkassobüro!)  und auf den Eingang des Geldes vor Beauftragung hinweisen und die Zahlung ablehnen.
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Vielen Dank euch beiden! Dann werde ich das mal machen.

Ich schreib hier dann nochmal, wie es geendet ist.
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EintrachtFrankfurtAllez schrieb:
Vielen Dank euch beiden! Dann werde ich das mal machen.

Ich schreib hier dann nochmal, wie es geendet ist.


Dafür brauchst Du Dich doch nicht zu bedanken. Hauptsache Du zahlst die Rechnung.  
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Gängige Praxis im Kreditgewerbe ist aber eine erneute Fristsetzung für die Rückführung der Verbindlichkeiten - mit der Androhung ein Inkassounternehmen einzuschalten, falls dieser Termin nicht eingehalten wird. Geht meist mit dem letztmaligen "Angebot" einer Teil- bzw. Rückzahlungsvereinbarung einher. Ein Schreiben ohne Fristsetzung ist sehr ungewöhnlich.
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concordia-eagle schrieb:
EintrachtFrankfurtAllez schrieb:
Vielen Dank euch beiden! Dann werde ich das mal machen.

Ich schreib hier dann nochmal, wie es geendet ist.


Dafür brauchst Du Dich doch nicht zu bedanken. Hauptsache Du zahlst die Rechnung.    



Ich habe auch heute Abend die Bank noch mal angerufen, die meinte sie hätten schon mehrmals versucht das Inkassobüro zu erreichen, leider wären sie nicht erfolgreich gewesen.

Sie wären sich aber nicht sicher, ob ich noch die Inkasso Gebühren zu zahlen hätte... (Die belaufen sich auf über 220euro, wäre sehr ärgerlich).
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Hast PN.
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concordia-eagle schrieb:
Hast PN.


Danke, man ist das super hier !
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Hi allerseits

Kurze Frage: Ist es rechtlich "okay",wenn eine Inkassofirma einem Blinden "nur" postalisch über etwaige Schulden etc informiert oder müssen sie einem blinden Schuldner (100% blind) Briefe in Blindenschrift oder via Mail schicken (dann kann der Blinde sich das von einem PC-Programm vorlesen lassen)?

Danke vorab.
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MatzeGiessen schrieb:
Hi allerseits

Kurze Frage: Ist es rechtlich "okay",wenn eine Inkassofirma einem Blinden "nur" postalisch über etwaige Schulden etc informiert oder müssen sie einem blinden Schuldner (100% blind) Briefe in Blindenschrift oder via Mail schicken (dann kann der Blinde sich das von einem PC-Programm vorlesen lassen)?

Danke vorab.


Es gibt keine Vorschrift, nach der Mahnungen etc. an einen Blinden in einer anderen Form als an Sehende bewirkt werden müssen. Im gerichtlichen Verfahren kann der Blinde allerdings die Zustellung in bestimmter Form verlangen: http://www.dbsv.org/fileadmin/dbsvupload/pdf/recht/verordnung_dokumente_ger-verfahren_zmv.pdf


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