Am 13.01.2011 hatte ich einen Termin in einer Röntgenpraxis. Der naheliegendste Parkplatz, war der der DB. In Ermangelung von Kleingeld habe ich keinen Parkschein gezogen. Natürlich war mir klar, dass ich mit einem Knöllchen zu rechnen habe.
Zurück aus der Praxis fand ich den dann auch an der Windschutzscheibe, ausgestellt von einer privaten Gesellschaft : Contipark Parkgaragen GmbH
Aufgelistet waren 3-facher Stundensatz 2,50 € Vertragsstrafe 25,50 €
Soweit, so schlecht. Bezahlt habe ich das so nicht, weil ich gespannt war, ob die diese abstruse Forderung tatsächlich einfordern.
Letzte Woche bekam ich dann ein Schreiben der Fa. infoscore Finance GmbH, an die die Contipark ihre Forderung inzwischen abgetreten hat.
Darin aufgelistet sind jetzt : Hauptforderung. Miete : 35,70 Verzugszinsen : 0,39 Bisherige Mahnauslagen (ich wurde gar nicht angemahnt) : 7,50 Inkassokosten : 34,00 Kontoführungskosten : 12,00
Gesamtforderung : 89,59 € zahlbar bis zum 08.04.2011
Meine Frage lautet jetzt: ist das nicht völlig überzogen ? Muß ich das wirklich zahlen, oder was kann ich sonst tun ?
Nachdem ich direkt auf Heinz´s Anraten überwiesen habe, kam heute die nächste Forderung von infoscore Forderungsmanagement GmbH :
Sehr geehrter Herr Foofighter,
bestimmt ist Ihnen nicht entgangen, dass der Ihrer Gläubigerin zustehende Betrag noch nicht bezahlt ist.
Gerne würden wir jedoch die Angelegenheit einvernehmlich lösen. Wir bieten Ihnen hierzu folgende Möglichkeiten an :
1. Sie überweisen die offen stehende Gesamtforderung von derzeit 89,59 oder zunächst einen angemessenen Teilbetrag. 2. Sollte die obige Möglichkeit für Sie nicht durchführbar sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Tralala, tralala....Antwortformular
Wir erwarten Ihre Zahlung bis 18.04.2011. Andernfalls sind wir gezwungen, ohne erneute Anmahnung, die Angelegenheit an Rechtsanwälte zu übergeben, welche dann gerichtlich gegen Sie vorgehen werden. Dies hätte hohe zusätzliche Kosten für Sie zur Folge.
Mit freundlichen Grüßen maschinell unterschrieben
So, was mach ich jetzt ? Immer noch ignorieren, weil ich auch diesen Schrieb nie bekommen habe. Oder kontaktieren ?
voyage schrieb: Wieso hat eine private Firma eigentlich Zugriff auf deine persönlichen Daten? Mehr als das Kennzeichen konnten die doch nicht erfassen.
voyage schrieb: Wieso hat eine private Firma eigentlich Zugriff auf deine persönlichen Daten? Mehr als das Kennzeichen konnten die doch nicht erfassen.
Gute Frage...?!
Mit dem Kennzeichen kann jederzeit eine Halterauskunft eingeholt werden, wenn ein Bedarf zur Verfolgung von Rechtsansprüchen glaubhaft gemnacht wird.
Mag ja sein, dass das fies ist, aber was wenn der Halter sagt: "Schön, dass ihr mein Auto da aufgeschrieben habt, mag sein dass das da gestanden hat. Aber ich habe es nicht dort abgestellt."?
Dazu kann man sich dann wohl noch ein getrostes "Ätsch" denken, denn dass der Anspruch auf Zahlung gegen Foofighter besteht muss im Fall der Fälle eben nachgewiesen werden. Das dürfte regelmäig sehr schwer fallen...
Auch in einem behördlichen Verwarnungs- bzw. Bußgeldverfahren muss dem jeweiligen Beschuldigten übrigens nachgewiesen werden, dass er das Auto dort abgestellt hat.
Es gibt in Deutschland, anders als z.B. in Österreich, keine Halterhaftung.
Verlaufen behördliche Verfahren aus diesem Grunde im Sande kann die Behörde jedoch dem KFZ-Halter "die Kosten des Verfahrens auerlegen" (§25a STVG) - diese betragen 18,50€.
Für private Parkplatzbetreiber gibts allerdings nix, wenn der Fahrer nicht feststellbar ist...
Jetzt hat mich dieser Dreggsladen Contipark auch erwischt. Folgender Sachverhalt: - Fahrzeug aus unserem Firmenpool, zugelassen auf unsere Firma - Parkzeit 1 Stunde abgelaufen, habe den Parkschein noch - Als ich zum Auto kam war der Mitarbeiter am Strafzettel schreiben, ich habe mich ins Auto gesetzt und bin ehe er den Zettel an die Scheibe heften konnte losgefahren - Jetzt nach 2,5 Monaten Mahnung an unsere Firma über 53,20 Euro mit dem üblichen bla bla - Firma will nicht bezahlen - Soll ich mich zu erkennen geben (als Fahrer) nur das Tagesentgelt entrichten (wie hier geschrieben) oder ham die mich damit am Wickel? (meinen Namen kennen die bis dato noch nicht)
folgender Sachverhalt :
Am 13.01.2011 hatte ich einen Termin in einer Röntgenpraxis. Der naheliegendste Parkplatz, war der der DB. In Ermangelung von Kleingeld habe ich keinen Parkschein gezogen. Natürlich war mir klar, dass ich mit einem Knöllchen zu rechnen habe.
Zurück aus der Praxis fand ich den dann auch an der Windschutzscheibe, ausgestellt von einer privaten Gesellschaft : Contipark Parkgaragen GmbH
Aufgelistet waren
3-facher Stundensatz 2,50 €
Vertragsstrafe 25,50 €
Soweit, so schlecht. Bezahlt habe ich das so nicht, weil ich gespannt war, ob die diese abstruse Forderung tatsächlich einfordern.
Letzte Woche bekam ich dann ein Schreiben der Fa. infoscore Finance GmbH, an die die Contipark ihre Forderung inzwischen abgetreten hat.
Darin aufgelistet sind jetzt :
Hauptforderung. Miete : 35,70
Verzugszinsen : 0,39
Bisherige Mahnauslagen (ich wurde gar nicht angemahnt) : 7,50
Inkassokosten : 34,00
Kontoführungskosten : 12,00
Gesamtforderung : 89,59 € zahlbar bis zum 08.04.2011
Meine Frage lautet jetzt:
ist das nicht völlig überzogen ?
Muß ich das wirklich zahlen, oder was kann ich sonst tun ?
Vielen Dank schon mal
Gruß
Udo
Den Rest hast doch gar nicht bekommen oder?
Wie hoch ist denn dort die max. Einstellgebühr für einen Tag?
Das weiß ich jetzt leider nicht aus´m Kopf .
Sehr geehrter Herr Foofighter,
bestimmt ist Ihnen nicht entgangen, dass der Ihrer Gläubigerin zustehende Betrag noch nicht bezahlt ist.
Gerne würden wir jedoch die Angelegenheit einvernehmlich lösen. Wir bieten Ihnen hierzu folgende Möglichkeiten an :
1. Sie überweisen die offen stehende Gesamtforderung von derzeit 89,59 oder zunächst einen angemessenen Teilbetrag.
2. Sollte die obige Möglichkeit für Sie nicht durchführbar sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Tralala, tralala....Antwortformular
Wir erwarten Ihre Zahlung bis 18.04.2011. Andernfalls sind wir gezwungen, ohne erneute Anmahnung, die Angelegenheit an Rechtsanwälte zu übergeben, welche dann gerichtlich gegen Sie vorgehen werden. Dies hätte hohe zusätzliche Kosten für Sie zur Folge.
Mit freundlichen Grüßen
maschinell unterschrieben
So, was mach ich jetzt ? Immer noch ignorieren, weil ich auch diesen Schrieb nie bekommen habe. Oder kontaktieren ?
Gruß
Udo
Gute Frage...?!
Mit dem Kennzeichen kann jederzeit eine Halterauskunft eingeholt werden, wenn ein Bedarf zur Verfolgung von Rechtsansprüchen glaubhaft gemnacht wird.
Dazu kann man sich dann wohl noch ein getrostes "Ätsch" denken, denn dass der Anspruch auf Zahlung gegen Foofighter besteht muss im Fall der Fälle eben nachgewiesen werden. Das dürfte regelmäig sehr schwer fallen...
Es gibt in Deutschland, anders als z.B. in Österreich, keine Halterhaftung.
Verlaufen behördliche Verfahren aus diesem Grunde im Sande kann die Behörde jedoch dem KFZ-Halter "die Kosten des Verfahrens auerlegen" (§25a STVG) - diese betragen 18,50€.
Für private Parkplatzbetreiber gibts allerdings nix, wenn der Fahrer nicht feststellbar ist...
- Fahrzeug aus unserem Firmenpool, zugelassen auf unsere Firma
- Parkzeit 1 Stunde abgelaufen, habe den Parkschein noch
- Als ich zum Auto kam war der Mitarbeiter am Strafzettel schreiben, ich habe mich ins Auto gesetzt und bin ehe er den Zettel an die Scheibe heften konnte losgefahren
- Jetzt nach 2,5 Monaten Mahnung an unsere Firma über 53,20 Euro mit dem üblichen bla bla
- Firma will nicht bezahlen
- Soll ich mich zu erkennen geben (als Fahrer) nur das Tagesentgelt entrichten (wie hier geschrieben) oder ham die mich damit am Wickel? (meinen Namen kennen die bis dato noch nicht)
Bitte um Hilfe