Moin, ich habe relativ günstig ein Auto ersteigert, bei dem in der Überschrift stand "Motor neu 0 km" sowie im Text "Es wurde ein Austauschmotor vom SmartProfi verbaut, welcher momentan 0KM gelaufen ist!". Jetzt stellt sich heraus, dass der Motor bestenfalls generalüberholt ist - (mindestens) das Motorgehäuse ist nach Angabe in jedem Fall schon mal das alte, sodass ich auch keine Chance habe, das irgendwie nachzuprüfen. Denn es gibt natürlich auch keine Rechnung für die Reparatur...
Ohne jruist zu sein sag iche das der Kaufvertrag hinfällig ist. Wie das in Rechtsduestch heisst weis sihc nicht auf jeden Fall ist es ein stark Wertbeiinflussendes "Merkmal". Desweitern ist die Angabe mit dem neuen Motor nicht korrekt zumal ein "Neuer Motor" eigentlich immer eine Rechnung besitzt.
crasher1985 schrieb: Ohne jruist zu sein sag iche das der Kaufvertrag hinfällig ist. Wie das in Rechtsduestch heisst weis sihc nicht auf jeden Fall ist es ein stark Wertbeiinflussendes "Merkmal". Desweitern ist die Angabe mit dem neuen Motor nicht korrekt zumal ein "Neuer Motor" eigentlich immer eine Rechnung besitzt.
crasher1985 schrieb: Ohne jruist zu sein sag iche das der Kaufvertrag hinfällig ist. Wie das in Rechtsduestch heisst weis sihc nicht auf jeden Fall ist es ein stark Wertbeiinflussendes "Merkmal". Desweitern ist die Angabe mit dem neuen Motor nicht korrekt zumal ein "Neuer Motor" eigentlich immer eine Rechnung besitzt.
Was ist Euer Rat? Danke im Voraus.
DA
Wie das in Rechtsduestch heisst weis sihc nicht auf jeden Fall ist es ein stark Wertbeiinflussendes "Merkmal". Desweitern ist die Angabe mit dem neuen Motor nicht korrekt zumal ein "Neuer Motor" eigentlich immer eine Rechnung besitzt.
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Bub: lass doch morgens die Flasche weg !
Die Finger sind schneller als der Verstand^^
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