und bitte nur an die  Ich wohne in einer Altbauwhg. mit Gasetagenheizung. Die sogenannte Therme musste 2011 gewartet und neu eingestellt werden, weil sonst evtl.  CO2 hätte austreten können. Auf der NK-Abrechnung figuriert das mit etwa 120 Euro. Meine Frage: ist das überhapt umlegbar? Oder ist das Sache bzw. sind das Kosten  des Vermieters?
Exil-Adler-NRW schrieb: In Normalfall: Wartung Mieter; Reparatur Vermieter.
Ok. danke, und wenn das Ding neu eingestellt werden muss (im Vorjahr nicht gewartet): ist entschiedend ob Teile ausgetauscht wurden? Â
Entscheidend wäre erstmal der Inhalt Deines Mietvertrages. Oftmals finden sich dort Klauseln, die auch Kleinreparaturen auf den Mieter abwälzen. Dem Mieter muss jedoch erkennbar sein, wie seine Verpflichtung im schlechtesten Fall aussehen kann (Obergrenze).
Das istb mir bekannt, ist im MV auch festgelgt,  die Summe für die  "Wartung" (lt. NK-Abr.) liegt auf jeden Fall über der im MV festgelegten "Klein--Rep." Regelung.
Kuno Klötzer schrieb: Das istb mir bekannt, ist im MV auch festgelgt,  die Summe für die  "Wartung" (lt. NK-Abr.) liegt auf jeden Fall über der im MV festgelegten "Klein--Rep." Regelung.
Ich wohne in einer Altbauwhg. mit Gasetagenheizung. Die sogenannte Therme musste 2011 gewartet und neu eingestellt werden, weil sonst evtl.  CO2 hätte austreten können.
Auf der NK-Abrechnung figuriert das mit etwa 120 Euro. Meine Frage: ist das überhapt umlegbar? Oder ist das Sache bzw. sind das Kosten  des Vermieters?
Danke für die (kompetenten) Antworten
KK
 Â
Ok. danke, und wenn das Ding neu eingestellt werden muss (im Vorjahr nicht gewartet): ist entschiedend ob Teile ausgetauscht wurden? Â
Entscheidend wäre erstmal der Inhalt Deines Mietvertrages. Oftmals finden sich dort Klauseln, die auch Kleinreparaturen auf den Mieter abwälzen. Dem Mieter muss jedoch erkennbar sein, wie seine Verpflichtung im schlechtesten Fall aussehen kann (Obergrenze).
Wartung ist keine Reparatur.