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Frage bezüglich Mietrecht im Studentenwohnheim

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Guten Tag,
Es besteht ein Problem bezüglich des Mietrechts von Bewohnern eines  Studentenwohnheims. Wäre super, wenn mir jemand mit Fachwissen hier weiterhelfen könnte.
Der Sachverhalt ist folgender: Bei einer Party ist ein Teil der Wand in den Gemeinschaftsräumen (ca. 6-8m^2) etwas eingesaut worden. Die Sache ist nun die, dass es zwischen Wohnheimsverwaltung und dem Party-Geber wohl zu keiner eindeutigen Absprache bezüglich der Schadensbestätigung gekommen ist. Klar war natürlich, dass der Schaden beseitig wird, aber auf das Angebot dies selber zu machen und sich somit um den Schaden zu kümmern kam die Antwort, dass wäre nicht notwendig. Nun hat der Kollege eine Rechnung über 300€ bezüglich des Schadens mit einwöchiger Zahlungsfrist (mittlerweile um eine Woche verlängert) erhalten. Hinzukommt eine Rechnung an ihn für die Beseitigung eines Gegenstands, was aber vollkommen unabhängig von der Party und schon 2 Tage vorher war (war übrigens nicht von ihm).
Zahlen will er natürlich nicht, da die 300 mit den Handwerkern pauschal ausgemacht wurden, ohne, dass man ihn vorher gefragt hat, ob er damit einverstanden ist um z.B. ein Gegenangebot vorzulegen. Die Frage ist nun was man da machen kann, da er ja nie gesagt hat, er lässt einfach alles so wie es ist, sondern den Schaden auch beseitigt hätte.
Zum Mietvertrag an sich kann ich jetzt selber nichts weiter sagen, da ich persönlich nicht im Wohnheim wohne und daher nichts weiß. Wäre auf jeden Fall nett, wenn uns hier jemand weiterhelfen könnte.
Ansonsten noch nen schönen Abend!


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