Im Zuge eines ausgelaufenen Projekts habe ich aktuell keinen Bedarf für meinen v-Server. Diesen habe ich pünktlich vor Ablauf der Verlängerung gekündigt.
Dummerweise (vielleicht wusste ich es aber auch nicht, dass sie benötigt ist [bin ja noch jung und dumm]) habe ich die Unterschrift vergessen. Der v-Server ist eine Dienstleistung, die ich eingekauft habe, meines Ermessens kein Mietvertrag.
Frage 1: Benötige ich dafür überhaupt eine schriftliche Kündigung?
Frage 2: Ist es rechtens, dem Kündigungsschreiben anschließend per eingescanntem PDF meine Unterschrift nachzuschicken und damit den Vertrag rechtmäßig innerhalb der Frist zu kündigen?
Aktuell wurde mir das Geld abgebucht und würde es gerne zurückschicken.
Kann mir da einer Tipps und eine Empfehlung geben?
Okay, wurde wegen Kulanz aufgehoben, da man mich nicht verschrecken wollte.
In den AGB standen die Kündigungsbedingungen, darunter schriftliche Kündigung. Zwar könnte man in der oben genannten Form rechtlich dagegen vorgehen, aber die Frist wurde durch die fehlende Untersschrift erstmal nicht erfüllt - sollte also die zweite Kündigung (mit Unterschrift) knapp aus dem Kündigungszeitraum fallen, so kann man erstmal nur auf Kulanz hoffen.
Im Zuge eines ausgelaufenen Projekts habe ich aktuell keinen Bedarf für meinen v-Server. Diesen habe ich pünktlich vor Ablauf der Verlängerung gekündigt.
Dummerweise (vielleicht wusste ich es aber auch nicht, dass sie benötigt ist [bin ja noch jung und dumm]) habe ich die Unterschrift vergessen. Der v-Server ist eine Dienstleistung, die ich eingekauft habe, meines Ermessens kein Mietvertrag.
Frage 1: Benötige ich dafür überhaupt eine schriftliche Kündigung?
Frage 2: Ist es rechtens, dem Kündigungsschreiben anschließend per eingescanntem PDF meine Unterschrift nachzuschicken und damit den Vertrag rechtmäßig innerhalb der Frist zu kündigen?
Aktuell wurde mir das Geld abgebucht und würde es gerne zurückschicken.
Kann mir da einer Tipps und eine Empfehlung geben?
Das erste Mal dass dir wohl keiner widersprechen wird...
In den AGB standen die Kündigungsbedingungen, darunter schriftliche Kündigung. Zwar könnte man in der oben genannten Form rechtlich dagegen vorgehen, aber die Frist wurde durch die fehlende Untersschrift erstmal nicht erfüllt - sollte also die zweite Kündigung (mit Unterschrift) knapp aus dem Kündigungszeitraum fallen, so kann man erstmal nur auf Kulanz hoffen.