Hallo zusammen. Am vergangenen Sonntag hat unser Energieversorger von 6 bis 9 Uhr morgens den Strom abgeschaltet, um Arbeiten am Stromnetz durchführen zu können.
Nachdem der Strom wieder da war, funktionierte unsere Telefonanlage nicht mehr. Null, nichts, nicht einmal die Power-LED.
Jetzt habe ich hier gelesen, dass der Netzbetreiber für Schäden durch Stromausfälle haften muss.
Gilt das in dem Fall auch für meine Telefonanlage?
Basaltkopp schrieb: Hallo zusammen. Am vergangenen Sonntag hat unser Energieversorger von 6 bis 9 Uhr morgens den Strom abgeschaltet, um Arbeiten am Stromnetz durchführen zu können.
Nachdem der Strom wieder da war, funktionierte unsere Telefonanlage nicht mehr. Null, nichts, nicht einmal die Power-LED.
Jetzt habe ich hier gelesen, dass der Netzbetreiber für Schäden durch Stromausfälle haften muss.
Gilt das in dem Fall auch für meine Telefonanlage?
Hat der Stromanbieter das Abstellen des Stroms vorher angekündigt?
Basaltkopp schrieb: Hallo zusammen. Am vergangenen Sonntag hat unser Energieversorger von 6 bis 9 Uhr morgens den Strom abgeschaltet, um Arbeiten am Stromnetz durchführen zu können.
Nachdem der Strom wieder da war, funktionierte unsere Telefonanlage nicht mehr. Null, nichts, nicht einmal die Power-LED.
Jetzt habe ich hier gelesen, dass der Netzbetreiber für Schäden durch Stromausfälle haften muss.
Gilt das in dem Fall auch für meine Telefonanlage?
Hat der Stromanbieter das Abstellen des Stroms vorher angekündigt?
Basaltkopp schrieb: Selbst wenn es angekündigt gewesen wäre, hätten der Energierversorger darauf hinweisen müssen, dass ich elektrische Geräte vom Strom nehmen muss.
Ich als technischer Laie kann nicht wissen, dass Geräte beschädigt werden können.
Nein, annersrum: du musst dich einmal im Jahr bei allen Institutionen melden und drauf hinweisen, dass du in jeder Hinsicht Laie bist! Nicht, dass nach kurzem Abstellen des Wassers, dann wieder so was kommt wie : "Ich leide unter Verstopfung"
Basaltkopp schrieb: Selbst wenn es angekündigt gewesen wäre, hätten der Energierversorger darauf hinweisen müssen, dass ich elektrische Geräte vom Strom nehmen muss.
Ich als technischer Laie kann nicht wissen, dass Geräte beschädigt werden können.
Deswegen frage ich ja Wenn im Hausflur/Briefkasten irgendein Zettel war, auf dem das alles stand, dann hast du schlechte Karten. Ansonsten einfach melden bei denen, wie in deinem Link beschrieben.
Jetzt im Ernst: es gibt ständig kleine Stromschwankungen oder auch kurze Ausfälle im Netz, die wir gar nicht mitkriegen.Merk ich ab und zu im Betrieb an unseren Anlagen. Die meisten Geräte reseten dann einfach und fertig. Andere nicht wie Uhren oder so. Kann es sein, dass es dir eine Sicherung weggehauen hat, die du noch nicht entdeckt hast?
Basaltkopp schrieb: Selbst wenn es angekündigt gewesen wäre, hätten der Energierversorger darauf hinweisen müssen, dass ich elektrische Geräte vom Strom nehmen muss.
Ich als technischer Laie kann nicht wissen, dass Geräte beschädigt werden können.
Deswegen frage ich ja Wenn im Hausflur/Briefkasten irgendein Zettel war, auf dem das alles stand, dann hast du schlechte Karten. Ansonsten einfach melden bei denen, wie in deinem Link beschrieben.
Kein Zettel im Briefkasten, hat meine Frau gerade bestätigt.
Foofighter schrieb: Jetzt im Ernst: es gibt ständig kleine Stromschwankungen oder auch kurze Ausfälle im Netz, die wir gar nicht mitkriegen.Merk ich ab und zu im Betrieb an unseren Anlagen. Die meisten Geräte reseten dann einfach und fertig. Andere nicht wie Uhren oder so. Kann es sein, dass es dir eine Sicherung weggehauen hat, die du noch nicht entdeckt hast?
Nein, habe schon mit dem Händler gesprochen. Wenn es irgendwas in der Art wäre oder man die Anlage resetten könnte, hätte der das gesagt.
Probieren kannst du es ja mal, Schaden melden und sehen was passiert. Der im Link wiederum verlinkte §18 der Netzanschlussverordnung (was es alles gibt ) spricht jedoch davon, das "hinsichtlich der Beschädigung einer Sache widerleglich vermutet (wird), dass Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt".
Da könnte es dann schwierig werden, je nach Antwort des Netzbetreibers. Ob eine Nicht-Informierung der Kunden in dem Fall fahrlässig ist, hängt wohl ggf. davon ab, ob bei einer Unterbrechung solche Schäden an der Tagesordnung sind. Unabhängig davon würde ich als Kunde aber schon erwarten, das da 'ne Info kommt, wenn mir einer Samstags morgens den Saft abdreht
Du solltest einmal in die AGB's Deines Stromlieferanten schauen (ins "Kleingedruckte"), dort dürftest Du etwas über Haftungsfragen (-ausschluss) bei solchen Ereignissen finden.
sotirios005 schrieb: Du solltest einmal in die AGB's Deines Stromlieferanten schauen (ins "Kleingedruckte"), dort dürftest Du etwas über Haftungsfragen (-ausschluss) bei solchen Ereignissen finden.
Das "Kleingedruckte" kann die Netzanschlussverordnung nicht aushebeln.
ElzerAdler schrieb: Probieren kannst du es ja mal, Schaden melden und sehen was passiert. Der im Link wiederum verlinkte §18 der Netzanschlussverordnung (was es alles gibt ) spricht jedoch davon, das "hinsichtlich der Beschädigung einer Sache widerleglich vermutet (wird), dass Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt".
Da könnte es dann schwierig werden, je nach Antwort des Netzbetreibers. Ob eine Nicht-Informierung der Kunden in dem Fall fahrlässig ist, hängt wohl ggf. davon ab, ob bei einer Unterbrechung solche Schäden an der Tagesordnung sind. Unabhängig davon würde ich als Kunde aber schon erwarten, das da 'ne Info kommt, wenn mir einer Samstags morgens den Saft abdreht
Eine Nichtinformation über eine Stromabschaltung ist in jedem Fall fahrlässig i.S.d. Netzanschlussverordnung.
ElzerAdler schrieb: Probieren kannst du es ja mal, Schaden melden und sehen was passiert. Der im Link wiederum verlinkte §18 der Netzanschlussverordnung (was es alles gibt ) spricht jedoch davon, das "hinsichtlich der Beschädigung einer Sache widerleglich vermutet (wird), dass Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt".
Da könnte es dann schwierig werden, je nach Antwort des Netzbetreibers. Ob eine Nicht-Informierung der Kunden in dem Fall fahrlässig ist, hängt wohl ggf. davon ab, ob bei einer Unterbrechung solche Schäden an der Tagesordnung sind. Unabhängig davon würde ich als Kunde aber schon erwarten, das da 'ne Info kommt, wenn mir einer Samstags morgens den Saft abdreht
Eine Nichtinformation über eine Stromabschaltung ist in jedem Fall fahrlässig i.S.d. Netzanschlussverordnung.
ElzerAdler schrieb: Probieren kannst du es ja mal, Schaden melden und sehen was passiert. Der im Link wiederum verlinkte §18 der Netzanschlussverordnung (was es alles gibt ) spricht jedoch davon, das "hinsichtlich der Beschädigung einer Sache widerleglich vermutet (wird), dass Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt".
Da könnte es dann schwierig werden, je nach Antwort des Netzbetreibers. Ob eine Nicht-Informierung der Kunden in dem Fall fahrlässig ist, hängt wohl ggf. davon ab, ob bei einer Unterbrechung solche Schäden an der Tagesordnung sind. Unabhängig davon würde ich als Kunde aber schon erwarten, das da 'ne Info kommt, wenn mir einer Samstags morgens den Saft abdreht
Eine Nichtinformation über eine Stromabschaltung ist in jedem Fall fahrlässig i.S.d. Netzanschlussverordnung.
Wieder was gelernt
Na dann Basalti, Feuer frei !
Ganz so einfach wird es auf der anderen Seite nicht. Ob der Netzanbieter tatsächlich seine Informationspflicht verletzt hat, wird Frage seines diesbezüglichen Vortrags sein. Mal sehen, welche Antwort Basalti bekommt.
Ganz so einfach wird es auf der anderen Seite nicht. Ob der Netzanbieter tatsächlich seine Informationspflicht verletzt hat, wird Frage seines diesbezüglichen Vortrags sein.
Schonmal Danke für die Antworten. Ich habe gestern per Mail den Schaden angezeigt und warte mal ab, was passiert. Sonderlich optimistisch bin ich aber nicht.
Nachdem der Strom wieder da war, funktionierte unsere Telefonanlage nicht mehr. Null, nichts, nicht einmal die Power-LED.
Jetzt habe ich hier gelesen, dass der Netzbetreiber für Schäden durch Stromausfälle haften muss.
Gilt das in dem Fall auch für meine Telefonanlage?
Hat der Stromanbieter das Abstellen des Stroms vorher angekündigt?
Ich habe zumindest keine Kenntnis davon gehabt.
Ich als technischer Laie kann nicht wissen, dass Geräte beschädigt werden können.
Nein, annersrum:
du musst dich einmal im Jahr bei allen Institutionen melden und drauf hinweisen, dass du in jeder Hinsicht Laie bist!
Nicht, dass nach kurzem Abstellen des Wassers, dann wieder so was kommt wie : "Ich leide unter Verstopfung"
Deswegen frage ich ja Wenn im Hausflur/Briefkasten irgendein Zettel war, auf dem das alles stand, dann hast du schlechte Karten. Ansonsten einfach melden bei denen, wie in deinem Link beschrieben.
es gibt ständig kleine Stromschwankungen oder auch kurze Ausfälle im Netz, die wir gar nicht mitkriegen.Merk ich ab und zu im Betrieb an unseren Anlagen. Die meisten Geräte reseten dann einfach und fertig. Andere nicht wie Uhren oder so.
Kann es sein, dass es dir eine Sicherung weggehauen hat, die du noch nicht entdeckt hast?
Kein Zettel im Briefkasten, hat meine Frau gerade bestätigt.
Nein, habe schon mit dem Händler gesprochen. Wenn es irgendwas in der Art wäre oder man die Anlage resetten könnte, hätte der das gesagt.
Ja, ist getestet. Anlage lief ja auch bis Samstagabend noch einwandfrei.
Da könnte es dann schwierig werden, je nach Antwort des Netzbetreibers. Ob eine Nicht-Informierung der Kunden in dem Fall fahrlässig ist, hängt wohl ggf. davon ab, ob bei einer Unterbrechung solche Schäden an der Tagesordnung sind. Unabhängig davon würde ich als Kunde aber schon erwarten, das da 'ne Info kommt, wenn mir einer Samstags morgens den Saft abdreht
Das "Kleingedruckte" kann die Netzanschlussverordnung nicht aushebeln.
Eine Nichtinformation über eine Stromabschaltung ist in jedem Fall fahrlässig i.S.d. Netzanschlussverordnung.
Wieder was gelernt
Na dann Basalti, Feuer frei !
Ganz so einfach wird es auf der anderen Seite nicht. Ob der Netzanbieter tatsächlich seine Informationspflicht verletzt hat, wird Frage seines diesbezüglichen Vortrags sein. Mal sehen, welche Antwort Basalti bekommt.
Dem würd ich Vortrag geben.