Vorab: Da es doch ein etwas anderes Thema ist, habe ich es mit Absicht nicht hier untergebracht.
Ich habe am Donnerstag einen Termin zur Vertragsunterzeichnung für einen Minijob bei Unternehmen A. Unabhängig davon habe ich am Freitag ein Vorstellungsgespräch bei Unternehmen B, bei dem ich mir recht gute Chancen ausrechne und habe im Vorfeld erfahren können, dass dort "alle Aushilfen ein Kleingewerbe angemeldet haben und ihre geleisteten Stunden im Nachweis abrechnen". Nebenbei: In der Stellenanzeige selbst gab es die Angabe "mind. 12 Stunden/Woche".
Da ich im "Berufsfeld Redaktion" häufiger auf den Hinweis "auf Honorarbasis" stoße und für die Zukunft auch eine Geschäftsidee im Hinterkopf habe (noch nicht ausgereift, inaktuell und auch nicht Thema dieses Freds), wollte ich mich sowieso schon öfter mit dem Thema beschäftigen, kam jedoch nie wirklich dazu.
Nun weiß ich erst seit ein paar Stunden davon und bin fleißig am Recherchieren, es tauchen jedoch immer neue Fragezeichen auf und bis Donnerstag bzw. Freitag ist ja nun mal nicht mehr allzu viel Zeit. Vielleicht gibt es hier also User, die sich bereits mit der Thematik auseinandersetzen mussten und mir zumindest bei den Grundfragen auf die Sprünge helfen und ggf. (Link-)Tipps geben können.
Fragen, die mir derzeit durch den Kopf schwirren:
1. Wie verhält es sich mit der Vereinbarkeit von Kleingewerbe und Minijob?
In Sachen Umsatzsteuer gibt es ja die Regelung, dass es sich bei Einkünften unterhalb einer Grenze von 17.500 Euro um ein Kleingewerbe handelt. In Sachen Einkommensteuer gibt es den Grundfreibetrag von derzeit 8.004 Euro.
Dass in Sachen Einkommensteuer alle Einkommen zusammengerechnet werden, ist klar. Doch hat der Minijob in irgendeiner Form Auswirkungen auf die Umsatzsteuer? Macht für mich keinen Sinn, da der Job ja nichts mit dem Kleingewerbe zu tun hat, aber man weiß ja nie. Oder gibt es da im Zusammenhang noch etwas zu beachten?
Kann ich den Minijob also unabhängig vom Kleingewerbe führen? Bei einer normalen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit kann ich ja problemlos einem Minijob abzugsfrei nebenher nachgehen.
2. Thema Krankenversicherung. Familienversichert bin ich sowieso nicht mehr und auch aus der Studentischen Krankenversicherung bin ich raus, demnach gibt es da wohl keine Grenzen einzuhalten. Derzeit bin ich bei meiner Krankenkasse freiwillig versichert. Nach bisherigen Recherchen wäre es ganz schön teuer, wenn ich dort als hauptberuflich selbständig geführt werden würde. Oder ist das irgendwie zu umgehen, wenn bspw. der Minijob der Hauptverdienst bleibt und ich via Kleingewerbe weniger einnehme?! Eigentlich bin ich ja auch Studentin und es gibt die Arbeitszeitgrenze von 20 Stunden/Woche, damit man noch "hauptberuflich" Studentin ist. Da ich aber sowieso nicht mehr in der Studentischen Krankenversicherung bin, dürfte das doch irrelevant sein, oder?
3. Anmeldung des Gewerbes. Ich habe mir das Formular angeschaut und dort steht: "Art des ausgeübten Gewerbes/der Tätigkeit - ggf. den Schwerpunkt angeben! -" Das lässt doch ziemlich viel Spielraum für recht oberflächliche Angaben, oder? Wenn man hier bspw. "Redaktionelle Tätigkeiten" angeben würde, würde das ausreichen? So würde man sich die Möglichkeit offen halten, mit gleichem Gewerbeschein anderen ähnlichen Tätigkeiten nachzugehen.
Und was wäre, wenn man irgendwann die Absicht hat, zusätzlich einem Gewerbe nachzugehen, dass eher nichts damit zu tun hat? Benötigt man dann einen zweiten Gewerbeschein oder lässt sich das in einem kombinieren?
4. Bei Unternehmen A bei dem ich den Minijob haben werde, gibt es eine Ausschreibung zu einer Stelle, die auf Honorarbasis laufen würde und ich würde mich an sich gerne erkundigen, ob ich diese Stelle zusätzlich annehmen könnte. Geht das überhaupt - Minijob und Honorarstelle im gleichen Unternehmen? Oder müsste, wenn überhaupt, dann alles auf Honorarbasis laufen? Dann würde mir die pauschale Abgabe des Arbeitgebers aus dem Minijob fehlen. Der Arbeitgeber hätte dadurch einen Vorteil, oder? Ich hingegen eher nicht?! Klingt für mich derzeit nach keiner guten Lösung. Richtig?
5. Dem Unternehmen B kann es doch recht egal sein, ob ich bereits in einem anderen Unternehmen A auf Minijob-Basis angestellt bin, oder? Dass sich beide Jobs dabei zeit- und konkurrenztechnisch nicht in die Quere kommen sollten, ist logisch. Unternehmen A weiß bereits, dass ich vorhabe, noch einen zweiten Job anzunehmen, Unternehmen B würde ich natürlich auch informieren.
Einerseits kommt bei mir der Gedanke auf, dass es sich nicht lohnt, diese beiden Jobs zu machen und ich mir besser "richtige" sozialversicherungspflichtige Stellen suchen sollte. Andererseits will ich mich auch nicht wirklich davon abschrecken lassen. Nebenbei bemerkt suche ich schon ne Weile nach passenden Vollzeit- oder zumindest Teilzeitstellen - bisher ohne Erfolg. Und irgendwas muss ich ja machen um Geld zu verdienen. Wieso also nicht erstmal so, bis ich was besseres habe?!
Und bevor die Frage aufkommt: Studiere zwar noch, habe jedoch nur noch Prüfungsleistungen zu erfüllen, weshalb ich genug Zeit und auch Lust für eine Vollzeitstelle habe. Bringt ja nix, den ganzen Tag rumzugammeln, wenn man die Zeit auch zum Arbeiten nutzen kann.
Vielleicht hat ja jemand was sinnvolles beizutragen!? Ich recherchiere derweil natürlich weiter ...
Ich habe einen wichtigen Punkt den du beachten musst.
Da du dein "Kleingewerbe" extra für nur ein Unternehmen anlegst, musst du darauf achten, das du nicht "Scheinselbständig" bist.
"Scheinselbständigkeit" kann vorliegen, wenn der vermeintlich Selbständige
- nur einen Kunden hat - in die Betriebsabläufe dieses Kunden eingebunden ist - an einem vom Kunden gestellten Arbeitsplatz oder mit vom Kunden gestellten Arbeitsmitteln tätig ist - weisungsgebunden tätig ist
Ob eine Scheinselbständigkeit vorliegt, kann übrigens ganz einfach und sicher geprüft werden: man legt den Fall der Deutschen Rentenversicherung vor und bittet dort um Prüfung. Dann bekommt man eine verbindliche Auskunft.
Daher solltest du prüfen ob sowas auf dich zutrifft.
adler76 schrieb: Ich habe einen wichtigen Punkt den du beachten musst.
Da du dein "Kleingewerbe" extra für nur ein Unternehmen anlegst, musst du darauf achten, das du nicht "Scheinselbständig" bist.
"Scheinselbständigkeit" kann vorliegen, wenn der vermeintlich Selbständige
- nur einen Kunden hat - in die Betriebsabläufe dieses Kunden eingebunden ist - an einem vom Kunden gestellten Arbeitsplatz oder mit vom Kunden gestellten Arbeitsmitteln tätig ist - weisungsgebunden tätig ist
Ob eine Scheinselbständigkeit vorliegt, kann übrigens ganz einfach und sicher geprüft werden: man legt den Fall der Deutschen Rentenversicherung vor und bittet dort um Prüfung. Dann bekommt man eine verbindliche Auskunft.
Daher solltest du prüfen ob sowas auf dich zutrifft.
Hey, danke schonmal für den wichtigen Hinweis, da bin ich bisher noch nicht konkret drauf gestoßen.
Beantwortet jetzt zwar glaube ich keine deiner Fragen, aber mal generell noch etwas:
Denk auch daran, dass du Mitglied in der IHK wirst. Solange du unter 5.200 Gewinn erwirtschaftest, bleibt die Pflichtmitgliedschaft dort allerdings beitragsfrei. Geht es drüber, fallen Beiträge an. Keine Ahnung wie hoch die sind, waren aber meines Wissens nach recht gering. Wären in diesem Falle dann halt zusätzliche Ausgaben, die auf dich zukommen würden.
ChristianW. schrieb: Beantwortet jetzt zwar glaube ich keine deiner Fragen, aber mal generell noch etwas:
Denk auch daran, dass du Mitglied in der IHK wirst. Solange du unter 5.200 Gewinn erwirtschaftest, bleibt die Pflichtmitgliedschaft dort allerdings beitragsfrei. Geht es drüber, fallen Beiträge an. Keine Ahnung wie hoch die sind, waren aber meines Wissens nach recht gering. Wären in diesem Falle dann halt zusätzliche Ausgaben, die auf dich zukommen würden.
Dank Dir, das hatte ich schon gesehen.
Ab 5.200 bis 25.600 wären es 51 Euro. Danach 102 Euro.
Ich probiere mich mal an den 2 steuerlichen Fragen. Alles ohne Gewähr
1. Wie verhält es sich mit der Vereinbarkeit von Kleingewerbe und Minijob? In Sachen Umsatzsteuer gibt es ja die Regelung, dass es sich bei Einkünften unterhalb einer Grenze von 17.500 Euro um ein Kleingewerbe handelt. In Sachen Einkommensteuer gibt es den Grundfreibetrag von derzeit 8.004 Euro. Dass in Sachen Einkommensteuer alle Einkommen zusammengerechnet werden, ist klar. Doch hat der Minijob in irgendeiner Form Auswirkungen auf die Umsatzsteuer? Macht für mich keinen Sinn, da der Job ja nichts mit dem Kleingewerbe zu tun hat, aber man weiß ja nie. Oder gibt es da im Zusammenhang noch etwas zu beachten?
Minijob plus Kleingewerbe ist m.E. kein Problem. Auf das Thema Scheinselbständigkeit hat Dich ja schon ein anderer User hingewiesen. Die Einnahmen aus dem Minijob fallen nicht unter die KU Grenze von 17.500,--. Der Minijob fällt m.E. auch nicht unter die Einkommensteuer, da mit den pauschalen Abgaben alles abgegolten ist.
3. Anmeldung des Gewerbes. Ich habe mir das Formular angeschaut und dort steht: "Art des ausgeübten Gewerbes/der Tätigkeit - ggf. den Schwerpunkt angeben! -" Das lässt doch ziemlich viel Spielraum für recht oberflächliche Angaben, oder? Wenn man hier bspw. "Redaktionelle Tätigkeiten" angeben würde, würde das ausreichen? So würde man sich die Möglichkeit offen halten, mit gleichem Gewerbeschein anderen ähnlichen Tätigkeiten nachzugehen. Und was wäre, wenn man irgendwann die Absicht hat, zusätzlich einem Gewerbe nachzugehen, dass eher nichts damit zu tun hat? Benötigt man dann einen zweiten Gewerbeschein oder lässt sich das in einem kombinieren?
Wenn die 2 Tätigkeiten miteinander zusammenhängen würde ich alles über einen Gewerbeschein abwickeln. Einfacher da nur eine Gewinnermittlung ein Rechnungskreis etc. Problem könnte sein, dass sich Deine Tätigkeiten in verschiedenen Einkunftsarten abspielen. Einkünfte aus Gewerbebetrieb unterliegen der Gewerbesteuer, jedoch mit nem Freibetrag der bei Deinem Umsatz/Gewinn ausreichen dürfte.
Dann kein Gewerbe anmelden, sondern eine freiberufliche Tätigkeit. Vorteile u.a.: es fällt keine Gewerbesteuer an, du mußt keine "richtige" Buchführung betreiben, sondern es reicht eine vereinfachte Version ("Einnahmen-Überschuß-Rechnung"), keine Zwangsmitgliedschaft in der IHK. Könnte aber sein, daß Du dann irgendeinem Versorgungswerk für Journalisten beitreten mußt, weiß ich aber nicht, da ich da komplett fachfremd bin.
Achte darauf, daß du bei der Anmeldung beim Finanzamt das Kreuzchen bei der Umsatzsteuer bei "vereinnahmten" Entgelten und nicht bei "vereinbarten" Entgelten setzt.
Jägerschnitzel schrieb: Ich probiere mich mal an den 2 steuerlichen Fragen. Alles ohne Gewähr
1. Wie verhält es sich mit der Vereinbarkeit von Kleingewerbe und Minijob? In Sachen Umsatzsteuer gibt es ja die Regelung, dass es sich bei Einkünften unterhalb einer Grenze von 17.500 Euro um ein Kleingewerbe handelt. In Sachen Einkommensteuer gibt es den Grundfreibetrag von derzeit 8.004 Euro. Dass in Sachen Einkommensteuer alle Einkommen zusammengerechnet werden, ist klar. Doch hat der Minijob in irgendeiner Form Auswirkungen auf die Umsatzsteuer? Macht für mich keinen Sinn, da der Job ja nichts mit dem Kleingewerbe zu tun hat, aber man weiß ja nie. Oder gibt es da im Zusammenhang noch etwas zu beachten?
Minijob plus Kleingewerbe ist m.E. kein Problem. Auf das Thema Scheinselbständigkeit hat Dich ja schon ein anderer User hingewiesen. Die Einnahmen aus dem Minijob fallen nicht unter die KU Grenze von 17.500,--. Der Minijob fällt m.E. auch nicht unter die Einkommensteuer, da mit den pauschalen Abgaben alles abgegolten ist.
3. Anmeldung des Gewerbes. Ich habe mir das Formular angeschaut und dort steht: "Art des ausgeübten Gewerbes/der Tätigkeit - ggf. den Schwerpunkt angeben! -" Das lässt doch ziemlich viel Spielraum für recht oberflächliche Angaben, oder? Wenn man hier bspw. "Redaktionelle Tätigkeiten" angeben würde, würde das ausreichen? So würde man sich die Möglichkeit offen halten, mit gleichem Gewerbeschein anderen ähnlichen Tätigkeiten nachzugehen. Und was wäre, wenn man irgendwann die Absicht hat, zusätzlich einem Gewerbe nachzugehen, dass eher nichts damit zu tun hat? Benötigt man dann einen zweiten Gewerbeschein oder lässt sich das in einem kombinieren?
Wenn die 2 Tätigkeiten miteinander zusammenhängen würde ich alles über einen Gewerbeschein abwickeln. Einfacher da nur eine Gewinnermittlung ein Rechnungskreis etc. Problem könnte sein, dass sich Deine Tätigkeiten in verschiedenen Einkunftsarten abspielen. Einkünfte aus Gewerbebetrieb unterliegen der Gewerbesteuer, jedoch mit nem Freibetrag der bei Deinem Umsatz/Gewinn ausreichen dürfte.
Dann kein Gewerbe anmelden, sondern eine freiberufliche Tätigkeit. Vorteile u.a.: es fällt keine Gewerbesteuer an, du mußt keine "richtige" Buchführung betreiben, sondern es reicht eine vereinfachte Version ("Einnahmen-Überschuß-Rechnung"), keine Zwangsmitgliedschaft in der IHK. Könnte aber sein, daß Du dann irgendeinem Versorgungswerk für Journalisten beitreten mußt, weiß ich aber nicht, da ich da komplett fachfremd bin.
Achte darauf, daß du bei der Anmeldung beim Finanzamt das Kreuzchen bei der Umsatzsteuer bei "vereinnahmten" Entgelten und nicht bei "vereinbarten" Entgelten setzt.
Danke für die Hinweise. Ich fürchte in meinem Bereich ist die Differenzierung zw. Freiberufler und Gewerbetreibendem nicht klar abgegrenzt und man müsste schauen, wie das Finanzamt es einordnet. Allerdings muss ich da auch noch die genaue Beschreibung der Tätigkeit abwarten, die ich am Freitag in Erfahrung bringen werde.
Neues Problem: Ich quäle mich schon den ganzen Abend durch die Honorarfrage. :neutral-face Was da alles zu beachten ist, vor allem hinsichtlich der Kosten, die ich als Selbständiger selbst tragen muss, ist mir klar. Allerdings komme ich da ohne genaue Beschreibung der Tätigkeit auch nicht weiter. Und die Stelle ist als "Studentische Aushilfe" ausgeschrieben - ich gehe davon aus, dass man da weniger zahlen möchte, als bei einem hauptberufliche Tätigen, der für die Art der Tätigkeit wohl mal mindestens einen Stundensatz von 50 Euro verlangen kann. Natürlich will ich mich nicht unter Wert verkaufen, finde durch Googlen jedoch leider keine brauchbaren Ergebnisse, was Honorare für Studenten betrifft. Die, die ich finde befinden sich in einem Bereich von 15-25 Euro/Stunde, allerdings in anderen Berufsfeldern wie Nachhilfe, Reitunterricht, u.ä. Davon sollen sich dann noch Krankenversicherung, Rentenbeiträge, etc. finanzieren?!
Zuerst kam mir in den Sinn, dass das Unternehmen vll. mit "normalen" Studenten rechnet, die noch in der Familienversicherung oder der Studentischen Krankenversicherung sind - allerdings würden allein durch die Mindeststundenzahl von 12 und einem angenommenen Stundenverdienst von 8 Euro bereits die Grenzen dafür überschritten werden. Kann also demnach eigentlich nicht sein.
Irgendwie muss sich das ganze doch für die Studenten, die bereits für das Unternehmen tätig sind lohnen?!
Faustregel Honorar: knapp die Hälfte des Bruttobetrages bleiben bei dir.
Von 100 € brutto bleiben nach Abführung Umsatzsteuer, Einkommensteuer, (Kranken-)versicherung und den Kosten (Reise, PC, etc.) noch etwa 40-50 € übrig, mit denen du deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst und Altersvorsorge betreiben kannst.
adler76 schrieb: Ich habe einen wichtigen Punkt den du beachten musst.
Da du dein "Kleingewerbe" extra für nur ein Unternehmen anlegst, musst du darauf achten, das du nicht "Scheinselbständig" bist.
"Scheinselbständigkeit" kann vorliegen, wenn der vermeintlich Selbständige
- nur einen Kunden hat - in die Betriebsabläufe dieses Kunden eingebunden ist - an einem vom Kunden gestellten Arbeitsplatz oder mit vom Kunden gestellten Arbeitsmitteln tätig ist - weisungsgebunden tätig ist
Ob eine Scheinselbständigkeit vorliegt, kann übrigens ganz einfach und sicher geprüft werden: man legt den Fall der Deutschen Rentenversicherung vor und bittet dort um Prüfung. Dann bekommt man eine verbindliche Auskunft.
Daher solltest du prüfen ob sowas auf dich zutrifft.
Hey, danke schonmal für den wichtigen Hinweis, da bin ich bisher noch nicht konkret drauf gestoßen.
Das ist extrem wichtig, und da versteht der Staat wohl auch keinen Spaß.
Ansonsten muss man ja bei seinem GS die Art des Gewerbes angeben. Erfahrungsgemäß ist das aber im Endeffekt nicht so wichtig. Bei mir steht Promotion drin und ich hab schon Blumenbeete auf nem Friedhof gegossen, hat sich niemand beschwert.
adler76 schrieb: Ich habe einen wichtigen Punkt den du beachten musst.
Da du dein "Kleingewerbe" extra für nur ein Unternehmen anlegst, musst du darauf achten, das du nicht "Scheinselbständig" bist.
"Scheinselbständigkeit" kann vorliegen, wenn der vermeintlich Selbständige
- nur einen Kunden hat - in die Betriebsabläufe dieses Kunden eingebunden ist - an einem vom Kunden gestellten Arbeitsplatz oder mit vom Kunden gestellten Arbeitsmitteln tätig ist - weisungsgebunden tätig ist
Ob eine Scheinselbständigkeit vorliegt, kann übrigens ganz einfach und sicher geprüft werden: man legt den Fall der Deutschen Rentenversicherung vor und bittet dort um Prüfung. Dann bekommt man eine verbindliche Auskunft.
Daher solltest du prüfen ob sowas auf dich zutrifft.
Hey, danke schonmal für den wichtigen Hinweis, da bin ich bisher noch nicht konkret drauf gestoßen.
Das ist extrem wichtig, und da versteht der Staat wohl auch keinen Spaß.
Ansonsten muss man ja bei seinem GS die Art des Gewerbes angeben. Erfahrungsgemäß ist das aber im Endeffekt nicht so wichtig. Bei mir steht Promotion drin und ich hab schon Blumenbeete auf nem Friedhof gegossen, hat sich niemand beschwert.
Hahahaha, Hammer! Seeeeehr merkwürdig gewesen da heute! Ich glaube da wimmelt es nur so von scheinselbständigen Studenten, die mit 8 Euro/Stunde abgespeist werden.
Ich habe am Donnerstag einen Termin zur Vertragsunterzeichnung für einen Minijob bei Unternehmen A. Unabhängig davon habe ich am Freitag ein Vorstellungsgespräch bei Unternehmen B, bei dem ich mir recht gute Chancen ausrechne und habe im Vorfeld erfahren können, dass dort "alle Aushilfen ein Kleingewerbe angemeldet haben und ihre geleisteten Stunden im Nachweis abrechnen". Nebenbei: In der Stellenanzeige selbst gab es die Angabe "mind. 12 Stunden/Woche".
Da ich im "Berufsfeld Redaktion" häufiger auf den Hinweis "auf Honorarbasis" stoße und für die Zukunft auch eine Geschäftsidee im Hinterkopf habe (noch nicht ausgereift, inaktuell und auch nicht Thema dieses Freds), wollte ich mich sowieso schon öfter mit dem Thema beschäftigen, kam jedoch nie wirklich dazu.
Nun weiß ich erst seit ein paar Stunden davon und bin fleißig am Recherchieren, es tauchen jedoch immer neue Fragezeichen auf und bis Donnerstag bzw. Freitag ist ja nun mal nicht mehr allzu viel Zeit. Vielleicht gibt es hier also User, die sich bereits mit der Thematik auseinandersetzen mussten und mir zumindest bei den Grundfragen auf die Sprünge helfen und ggf. (Link-)Tipps geben können.
Fragen, die mir derzeit durch den Kopf schwirren:
1. Wie verhält es sich mit der Vereinbarkeit von Kleingewerbe und Minijob?
In Sachen Umsatzsteuer gibt es ja die Regelung, dass es sich bei Einkünften unterhalb einer Grenze von 17.500 Euro um ein Kleingewerbe handelt.
In Sachen Einkommensteuer gibt es den Grundfreibetrag von derzeit 8.004 Euro.
Dass in Sachen Einkommensteuer alle Einkommen zusammengerechnet werden, ist klar. Doch hat der Minijob in irgendeiner Form Auswirkungen auf die Umsatzsteuer? Macht für mich keinen Sinn, da der Job ja nichts mit dem Kleingewerbe zu tun hat, aber man weiß ja nie. Oder gibt es da im Zusammenhang noch etwas zu beachten?
Kann ich den Minijob also unabhängig vom Kleingewerbe führen? Bei einer normalen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit kann ich ja problemlos einem Minijob abzugsfrei nebenher nachgehen.
2. Thema Krankenversicherung. Familienversichert bin ich sowieso nicht mehr und auch aus der Studentischen Krankenversicherung bin ich raus, demnach gibt es da wohl keine Grenzen einzuhalten. Derzeit bin ich bei meiner Krankenkasse freiwillig versichert. Nach bisherigen Recherchen wäre es ganz schön teuer, wenn ich dort als hauptberuflich selbständig geführt werden würde. Oder ist das irgendwie zu umgehen, wenn bspw. der Minijob der Hauptverdienst bleibt und ich via Kleingewerbe weniger einnehme?! Eigentlich bin ich ja auch Studentin und es gibt die Arbeitszeitgrenze von 20 Stunden/Woche, damit man noch "hauptberuflich" Studentin ist. Da ich aber sowieso nicht mehr in der Studentischen Krankenversicherung bin, dürfte das doch irrelevant sein, oder?
3. Anmeldung des Gewerbes. Ich habe mir das Formular angeschaut und dort steht: "Art des ausgeübten Gewerbes/der Tätigkeit - ggf. den Schwerpunkt angeben! -" Das lässt doch ziemlich viel Spielraum für recht oberflächliche Angaben, oder? Wenn man hier bspw. "Redaktionelle Tätigkeiten" angeben würde, würde das ausreichen? So würde man sich die Möglichkeit offen halten, mit gleichem Gewerbeschein anderen ähnlichen Tätigkeiten nachzugehen.
Und was wäre, wenn man irgendwann die Absicht hat, zusätzlich einem Gewerbe nachzugehen, dass eher nichts damit zu tun hat? Benötigt man dann einen zweiten Gewerbeschein oder lässt sich das in einem kombinieren?
4. Bei Unternehmen A bei dem ich den Minijob haben werde, gibt es eine Ausschreibung zu einer Stelle, die auf Honorarbasis laufen würde und ich würde mich an sich gerne erkundigen, ob ich diese Stelle zusätzlich annehmen könnte. Geht das überhaupt - Minijob und Honorarstelle im gleichen Unternehmen? Oder müsste, wenn überhaupt, dann alles auf Honorarbasis laufen? Dann würde mir die pauschale Abgabe des Arbeitgebers aus dem Minijob fehlen. Der Arbeitgeber hätte dadurch einen Vorteil, oder? Ich hingegen eher nicht?! Klingt für mich derzeit nach keiner guten Lösung. Richtig?
5. Dem Unternehmen B kann es doch recht egal sein, ob ich bereits in einem anderen Unternehmen A auf Minijob-Basis angestellt bin, oder? Dass sich beide Jobs dabei zeit- und konkurrenztechnisch nicht in die Quere kommen sollten, ist logisch. Unternehmen A weiß bereits, dass ich vorhabe, noch einen zweiten Job anzunehmen, Unternehmen B würde ich natürlich auch informieren.
Einerseits kommt bei mir der Gedanke auf, dass es sich nicht lohnt, diese beiden Jobs zu machen und ich mir besser "richtige" sozialversicherungspflichtige Stellen suchen sollte. Andererseits will ich mich auch nicht wirklich davon abschrecken lassen. Nebenbei bemerkt suche ich schon ne Weile nach passenden Vollzeit- oder zumindest Teilzeitstellen - bisher ohne Erfolg. Und irgendwas muss ich ja machen um Geld zu verdienen. Wieso also nicht erstmal so, bis ich was besseres habe?!
Und bevor die Frage aufkommt: Studiere zwar noch, habe jedoch nur noch Prüfungsleistungen zu erfüllen, weshalb ich genug Zeit und auch Lust für eine Vollzeitstelle habe. Bringt ja nix, den ganzen Tag rumzugammeln, wenn man die Zeit auch zum Arbeiten nutzen kann.
Vielleicht hat ja jemand was sinnvolles beizutragen!?
Ich recherchiere derweil natürlich weiter ...
Da du dein "Kleingewerbe" extra für nur ein Unternehmen anlegst, musst du darauf achten, das du nicht "Scheinselbständig" bist.
"Scheinselbständigkeit" kann vorliegen, wenn der vermeintlich Selbständige
- nur einen Kunden hat
- in die Betriebsabläufe dieses Kunden eingebunden ist
- an einem vom Kunden gestellten Arbeitsplatz oder mit vom Kunden gestellten Arbeitsmitteln tätig ist
- weisungsgebunden tätig ist
Ob eine Scheinselbständigkeit vorliegt, kann übrigens ganz einfach und sicher geprüft werden: man legt den Fall der Deutschen Rentenversicherung vor und bittet dort um Prüfung. Dann bekommt man eine verbindliche Auskunft.
Daher solltest du prüfen ob sowas auf dich zutrifft.
Hey, danke schonmal für den wichtigen Hinweis, da bin ich bisher noch nicht konkret drauf gestoßen.
Denk auch daran, dass du Mitglied in der IHK wirst. Solange du unter 5.200 Gewinn erwirtschaftest, bleibt die Pflichtmitgliedschaft dort allerdings beitragsfrei. Geht es drüber, fallen Beiträge an. Keine Ahnung wie hoch die sind, waren aber meines Wissens nach recht gering. Wären in diesem Falle dann halt zusätzliche Ausgaben, die auf dich zukommen würden.
Dank Dir, das hatte ich schon gesehen.
Ab 5.200 bis 25.600 wären es 51 Euro. Danach 102 Euro.
1. Wie verhält es sich mit der Vereinbarkeit von Kleingewerbe und Minijob?
In Sachen Umsatzsteuer gibt es ja die Regelung, dass es sich bei Einkünften unterhalb einer Grenze von 17.500 Euro um ein Kleingewerbe handelt.
In Sachen Einkommensteuer gibt es den Grundfreibetrag von derzeit 8.004 Euro.
Dass in Sachen Einkommensteuer alle Einkommen zusammengerechnet werden, ist klar. Doch hat der Minijob in irgendeiner Form Auswirkungen auf die Umsatzsteuer? Macht für mich keinen Sinn, da der Job ja nichts mit dem Kleingewerbe zu tun hat, aber man weiß ja nie. Oder gibt es da im Zusammenhang noch etwas zu beachten?
Minijob plus Kleingewerbe ist m.E. kein Problem. Auf das Thema Scheinselbständigkeit hat Dich ja schon ein anderer User hingewiesen.
Die Einnahmen aus dem Minijob fallen nicht unter die KU Grenze von 17.500,--.
Der Minijob fällt m.E. auch nicht unter die Einkommensteuer, da mit den pauschalen Abgaben alles abgegolten ist.
3. Anmeldung des Gewerbes. Ich habe mir das Formular angeschaut und dort steht: "Art des ausgeübten Gewerbes/der Tätigkeit - ggf. den Schwerpunkt angeben! -" Das lässt doch ziemlich viel Spielraum für recht oberflächliche Angaben, oder? Wenn man hier bspw. "Redaktionelle Tätigkeiten" angeben würde, würde das ausreichen? So würde man sich die Möglichkeit offen halten, mit gleichem Gewerbeschein anderen ähnlichen Tätigkeiten nachzugehen.
Und was wäre, wenn man irgendwann die Absicht hat, zusätzlich einem Gewerbe nachzugehen, dass eher nichts damit zu tun hat? Benötigt man dann einen zweiten Gewerbeschein oder lässt sich das in einem kombinieren?
Wenn die 2 Tätigkeiten miteinander zusammenhängen würde ich alles über einen Gewerbeschein abwickeln. Einfacher da nur eine Gewinnermittlung ein Rechnungskreis etc. Problem könnte sein, dass sich Deine Tätigkeiten in verschiedenen Einkunftsarten abspielen. Einkünfte aus Gewerbebetrieb unterliegen der Gewerbesteuer, jedoch mit nem Freibetrag der bei Deinem Umsatz/Gewinn ausreichen dürfte.
Dann kein Gewerbe anmelden, sondern eine freiberufliche Tätigkeit. Vorteile u.a.: es fällt keine Gewerbesteuer an, du mußt keine "richtige" Buchführung betreiben, sondern es reicht eine vereinfachte Version ("Einnahmen-Überschuß-Rechnung"), keine Zwangsmitgliedschaft in der IHK. Könnte aber sein, daß Du dann irgendeinem Versorgungswerk für Journalisten beitreten mußt, weiß ich aber nicht, da ich da komplett fachfremd bin.
Achte darauf, daß du bei der Anmeldung beim Finanzamt das Kreuzchen bei der Umsatzsteuer bei "vereinnahmten" Entgelten und nicht bei "vereinbarten" Entgelten setzt.
Dank Dir!
Klingt zumindest alles verständlich.
Danke für die Hinweise. Ich fürchte in meinem Bereich ist die Differenzierung zw. Freiberufler und Gewerbetreibendem nicht klar abgegrenzt und man müsste schauen, wie das Finanzamt es einordnet. Allerdings muss ich da auch noch die genaue Beschreibung der Tätigkeit abwarten, die ich am Freitag in Erfahrung bringen werde.
Neues Problem:
Ich quäle mich schon den ganzen Abend durch die Honorarfrage. :neutral-face Was da alles zu beachten ist, vor allem hinsichtlich der Kosten, die ich als Selbständiger selbst tragen muss, ist mir klar. Allerdings komme ich da ohne genaue Beschreibung der Tätigkeit auch nicht weiter. Und die Stelle ist als "Studentische Aushilfe" ausgeschrieben - ich gehe davon aus, dass man da weniger zahlen möchte, als bei einem hauptberufliche Tätigen, der für die Art der Tätigkeit wohl mal mindestens einen Stundensatz von 50 Euro verlangen kann. Natürlich will ich mich nicht unter Wert verkaufen, finde durch Googlen jedoch leider keine brauchbaren Ergebnisse, was Honorare für Studenten betrifft. Die, die ich finde befinden sich in einem Bereich von 15-25 Euro/Stunde, allerdings in anderen Berufsfeldern wie Nachhilfe, Reitunterricht, u.ä. Davon sollen sich dann noch Krankenversicherung, Rentenbeiträge, etc. finanzieren?!
Zuerst kam mir in den Sinn, dass das Unternehmen vll. mit "normalen" Studenten rechnet, die noch in der Familienversicherung oder der Studentischen Krankenversicherung sind - allerdings würden allein durch die Mindeststundenzahl von 12 und einem angenommenen Stundenverdienst von 8 Euro bereits die Grenzen dafür überschritten werden. Kann also demnach eigentlich nicht sein.
Irgendwie muss sich das ganze doch für die Studenten, die bereits für das Unternehmen tätig sind lohnen?!
Von 100 € brutto bleiben nach Abführung Umsatzsteuer, Einkommensteuer, (Kranken-)versicherung und den Kosten (Reise, PC, etc.) noch etwa 40-50 € übrig, mit denen du deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst und Altersvorsorge betreiben kannst.
Das ist extrem wichtig, und da versteht der Staat wohl auch keinen Spaß.
Ansonsten muss man ja bei seinem GS die Art des Gewerbes angeben. Erfahrungsgemäß ist das aber im Endeffekt nicht so wichtig. Bei mir steht Promotion drin und ich hab schon Blumenbeete auf nem Friedhof gegossen, hat sich niemand beschwert.
Hahahaha, Hammer! Seeeeehr merkwürdig gewesen da heute!
Ich glaube da wimmelt es nur so von scheinselbständigen Studenten, die mit 8 Euro/Stunde abgespeist werden.
Vom Thema Freiberufler bin ich dennoch angefixt.