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2 Strafzettel für das selbe Vergehen?

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Hi, habe letztes Wochenende mein Auto in Darmstdat abgestellt, war absolutes Halteverbot, hab ich übersehen. Jetzt hatte ich heute 2 Briefe im Briefkasten, der erste für den 30.6. 22:43 Uhr "sie parkten im halteverbot (Zeichen 283), 15 Euro. der zweite für den 1.7. 14:28 Uhr "Sie parkten länger als 1 Stunde im Halteverbot" (Zeichen 283), 25 Euro.

Ich habe mein Auto nicht bewegt, es stand über nacht im Halteverbot.
Ich werde da morgen natürlich mal anrufen, wollte jetzt aber trotzdem mal wissen: Ist sowas rechtens? Oder fällt das unter Doppelbestrafung und ich müsste nur einen bezahlen?

Grüße
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ich gehe davon aus dass du beide bezahlst!! ich wurde einmal dummerweise an dergleichen stelle doppelt geblitzt und musste auch beide zahlen
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Wenn ich im Internet suche, ist man da aber überwiegend anderer Meinung.
z.b. http://www.finanzenchannel.de/urteile/1588.html
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Du kannst für ein und die selbe Tat (OWi, Straftat) in diesem Land nicht doppelt belangt werden!
Ich hab jetzt aber leider keine Zeit dir das raus zu suchen.
Ruf dort mal an (wahrscheinlich RP Kassel) und erklär den das. Wirst den 25€ Strafzettel zahlen müssen.....
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71er schrieb:
Du kannst für ein und die selbe Tat (OWi, Straftat) in diesem Land nicht doppelt belangt werden!


Theoretisch wäre es ja aber möglich, dass er zwei Mal an der selben Stelle geparkt hat. Stellt sich die Frage: Bei wem liegt die Beweispflicht? Muss der Fahrzeughalter nachweisen, dass das Auto nicht bewegt wurde?
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Ich meine du kannst doppelt bestraft werden ,und von Glück sagen das sie dich nicht abgeschleppt haben.Da du dein Auto nicht innerhalb von einem gewissen Zeitraum vortbewegt hast.Aber die Lieben Anwälte des Forums werden uns schon aufklären.
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francisco_copado schrieb:
71er schrieb:
Du kannst für ein und die selbe Tat (OWi, Straftat) in diesem Land nicht doppelt belangt werden!


Theoretisch wäre es ja aber möglich, dass er zwei Mal an der selben Stelle geparkt hat. Stellt sich die Frage: Bei wem liegt die Beweispflicht? Muss der Fahrzeughalter nachweisen, dass das Auto nicht bewegt wurde?


Anhand von dem Strafzettel lässt es sich nachweissen ,er hat es ja nicht bewegt das Auto,und war der Erste Strafzettel noch an der Windschutzscheibe ?
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adleralder schrieb:
der zweite für den 1.7. 14:28 Uhr "Sie parkten länger als 1 Stunde im Halteverbot" (Zeichen 283), 25 Euro.

Das ist ja ein Schnäppchen, ich dachte das kostet 35€.
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deddy32 schrieb:
francisco_copado schrieb:
71er schrieb:
Du kannst für ein und die selbe Tat (OWi, Straftat) in diesem Land nicht doppelt belangt werden!


Theoretisch wäre es ja aber möglich, dass er zwei Mal an der selben Stelle geparkt hat. Stellt sich die Frage: Bei wem liegt die Beweispflicht? Muss der Fahrzeughalter nachweisen, dass das Auto nicht bewegt wurde?


Anhand von dem Strafzettel lässt es sich nachweissen ,er hat es ja nicht bewegt das Auto,und war der Erste Strafzettel noch an der Windschutzscheibe ?


Es gibt Leute die machen die Strafzettel nicht ab oder sehen sie nicht sofort und er hängt deswegen noch. Auch gibt es Leute die sind so dreist und parken mehrmals im gleichen Halteverbot.
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deddy32 schrieb:

Anhand von dem Strafzettel lässt es sich nachweissen ,er hat es ja nicht bewegt das Auto,und war der Erste Strafzettel noch an der Windschutzscheibe ?


Wie lässt sich das denn nachweisen?
Beispiel: Er bekommt Strafzettel 1, fährt mit dem Auto weg und stellt es dann wieder genau an die gleiche Stelle. Den Zettel könnte er dort lassen damit es so aussieht als hätte er das Auto nicht bewegt...
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francisco_copado schrieb:
deddy32 schrieb:

Anhand von dem Strafzettel lässt es sich nachweissen ,er hat es ja nicht bewegt das Auto,und war der Erste Strafzettel noch an der Windschutzscheibe ?


Wie lässt sich das denn nachweisen?
Beispiel: Er bekommt Strafzettel 1, fährt mit dem Auto weg und stellt es dann wieder genau an die gleiche Stelle. Den Zettel könnte er dort lassen damit es so aussieht als hätte er das Auto nicht bewegt...



Reifenmakierung des Radstandes,Fotos,gleicher Ordnungsbeamte (eher unwahrscheinlich ) und Pech des Fahrers das wenn es den so wäre ,er den Strafzettel nicht gesehen hat.
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Häufig markieren Ordnungsbeamte widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge. z.B. mit Kreide oder Textmarker auf Reifen oder Felgen. Daran sehen die dann, ob ein Fz. bewegt wurde oder nicht.
Ich weiß nicht wie es in Darmstadt abläuft.
In einigen Städten und Gemeinden kriegt man gar kein Zettel mehr unter den Wisch, sondern nur die Post.
d.h. Beamter 2 konnte evtl. gar nicht wissen, dass Beamter 1 schon bestraft hat, sonst hätte Schupo 2 den Wisch von Schupo 1 entfernen und stornieren können.
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Ich hatte zur einen blauen Zettel an der Scheibe kleben. Kann also nicht sagen für welches der beiden Vergehen der dann war, kann ja natürlich auch sein, dass den ersten irgendeiner, der vorbeigelaufen ist, entfernt hat. Kreise hatte ich auch nicht am Reifen. Das Auto stand aber definitiv über nacht dort
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Viel zu günstig!
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hab keinen behindert
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hab auch mal 2 bekommen, einen nachts, einen morgens .... angerufen, geklärt, nur einen bezahlt.
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Es könnte allerdings auch sein, dass man dem TE "Vorsatz" unterstellt und dementsprechend das Bussgeld angemessen (bis hin zur Verdoppelung) erhöht.
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By the way:

Der Trick sich ins Park- oder Halteverbot zu stellen und einfach einen alten Blauenzettel unter den Wischer zuklemmen funktioniert nicht  
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Aber wieso parkt man auch 15 3/4 Stunden im Halteverbot?
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Basaltkopp schrieb:
Aber wieso parkt man auch 15 3/4 Stunden im Halteverbot?


adleralder / Heute 17:57
Hi, habe letztes Wochenende mein Auto in Darmstdat abgestellt, war absolutes Halteverbot, hab ich übersehen.

:neutral-face


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