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2 Strafzettel für das selbe Vergehen?

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Basaltkopp schrieb:
Aber wieso parkt man auch 15 3/4 Stunden im Halteverbot?


Ei, weil man im Parkverbot nicht parken darf.

Ich hab mal ein Ticket bekommen, weil mein Auto beim Abstellen nicht im Park-/Halteverbot stand, bei Abholung aber schon.
Nein, die Erde hat nicht die Parkverbote schneller gedreht, als mein Auto. Auf der anderen Straßenseite wurde eine Baustelle eingerichtet. Ein Polizeibeamter sagte mir damals, dass ich Glück hatte. Die hätten mein Fahrzeug auch kostenpflichtig abschleppen/umsetzen können.
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francisco_copado schrieb:
71er schrieb:
Du kannst für ein und die selbe Tat (OWi, Straftat) in diesem Land nicht doppelt belangt werden!


Theoretisch wäre es ja aber möglich, dass er zwei Mal an der selben Stelle geparkt hat. Stellt sich die Frage: Bei wem liegt die Beweispflicht? Muss der Fahrzeughalter nachweisen, dass das Auto nicht bewegt wurde?


Die Beweispflicht liegt immer bei der Behörde,welche die Verwarnung ausgestellt hat.
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adleralder schrieb:
Hi, habe letztes Wochenende mein Auto in Darmstdat abgestellt, war absolutes Halteverbot, hab ich übersehen. Jetzt hatte ich heute 2 Briefe im Briefkasten, der erste für den 30.6. 22:43 Uhr "sie parkten im halteverbot (Zeichen 283), 15 Euro. der zweite für den 1.7. 14:28 Uhr "Sie parkten länger als 1 Stunde im Halteverbot" (Zeichen 283), 25 Euro.

Ich habe mein Auto nicht bewegt, es stand über nacht im Halteverbot.
Ich werde da morgen natürlich mal anrufen, wollte jetzt aber trotzdem mal wissen: Ist sowas rechtens? Oder fällt das unter Doppelbestrafung und ich müsste nur einen bezahlen?

Grüße


Frage: Als du zu deinem Fahrzeug zurück  gekommen bist,waren da Verwarnungen am FZ angebracht ?
Wenn ja,wieviele ? oder  gar keine?
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francisco_copado schrieb:
deddy32 schrieb:

Anhand von dem Strafzettel lässt es sich nachweissen ,er hat es ja nicht bewegt das Auto,und war der Erste Strafzettel noch an der Windschutzscheibe ?


Wie lässt sich das denn nachweisen?
Beispiel: Er bekommt Strafzettel 1, fährt mit dem Auto weg und stellt es dann wieder genau an die gleiche Stelle. Den Zettel könnte er dort lassen damit es so aussieht als hätte er das Auto nicht bewegt...



Wenn er das so machen würde,wie von dir beschrieben,gibts den zweiten Strafzettel.

Denn die Ventilstände werden von den Ordnungskräften in der Regel eingezeichnet.

Sie würden dann feststellen,dass der Betroffene sein Fz bewegt u. die erste Verwarnung zum Zwecke der Täuschung am Auto gelassen hat.
 
Das riecht förmlich nach Abschleppen des FZ u. ist besonders im Haltverbot keinesfalls zu empfehlen.!!
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pelo schrieb:
francisco_copado schrieb:
71er schrieb:
Du kannst für ein und die selbe Tat (OWi, Straftat) in diesem Land nicht doppelt belangt werden!


Theoretisch wäre es ja aber möglich, dass er zwei Mal an der selben Stelle geparkt hat. Stellt sich die Frage: Bei wem liegt die Beweispflicht? Muss der Fahrzeughalter nachweisen, dass das Auto nicht bewegt wurde?


Die Beweispflicht liegt immer bei der Behörde,welche die Verwarnung ausgestellt hat.



Und die Damen und Herren davon, laufen heute auch alle mit Kamera durch die Gegend, zwecks Beweissicherung.
Ich meine sogar, das die Neuen Apparate zum aufschreiben eine integriert Kamera haben, könnten sogar so Tablet Dinger sein, mit denen dann Foto und Delikt zusammen geführt werden.

Die 25,-€ sind bestimmt zu zahlen, aber 40,-€ sind auch immernoch günstiger, als über 300,-€ für ein mögliches Abschleppen, bzw. "Umparken".
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adleralder schrieb:
Ich hatte zur einen blauen Zettel an der Scheibe kleben. Kann also nicht sagen für welches der beiden Vergehen der dann war, kann ja natürlich auch sein, dass den ersten irgendeiner, der vorbeigelaufen ist, entfernt hat. Kreise hatte ich auch nicht am Reifen. Das Auto stand aber definitiv über nacht dort


Du hattest also nur eine Verwarnung am Fz(das hatte ich zunächst überlesen)

Du rufst also bei der zuständigen Behörde an,schilderst den Fall der Doppelverwarnung-                        -wahrscheinlich werden sie dir dann mitteilen,dies schriftlich vozutragen- da Behörden am Telefon so gut wie keine Entscheidungen darüber treffen,ob eine Verwarnung  eingestellt wird u.freust dich weiterhin ob deines Glückes,dass offenbar jemand deine Erstverwarnung entfernt hat.

Denn wäre diese am darauf folgenden Tag noch an deinem Fz gewesen, wärest  du mit Sicherheit abgeschleppt worden.

So gesehen 25 E= billiger als im Parkhaus geparkt. Glück gehabt.  
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"ne bis in idem."

Wenn Du das KFZ nachweisbar nicht bewegt hast, musst Du auch nur einmal zahlen.
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HansVanBreukelen schrieb:
Es könnte allerdings auch sein, dass man dem TE "Vorsatz" unterstellt und dementsprechend das Bussgeld angemessen (bis hin zur Verdoppelung) erhöht.



Vorsatz kann man nur unterstellen,wenn der Ordnungsbeamte mit dem Betroffenen Fahrer selbst gesprochen hat u. ihn auf sein verbotswidriges Verhalten aufmerksam macht.

Würde der Falschparker dies am nächsten Tag wiederholen u. der Ordnungspolizist den selben Fahrer am Auto sehen,wäre dies Vorsatz u. würde mit dem doppeten Verwarnungssatz geahndet  werden.

Die Tatsache allein,dass das selbe Fz am nächsten Tag wieder in der gleichen Strasse im Haltverbot abgestellt ist ,rechtfertigt nicht die Annahme vorsätzlichen Falschparkens.
Denn es könnte sich  ja bei dem Fahrer des verbotswidrig abgestellten FZ  um einen anderen Fahrer ( zb. Ehefrau usw.)
handeln.
Der Fahrer des Fz ist ja dem Ordnugshüter nicht bekannt,wenn niemand am Fz angetroffen wird.
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Sorry für ein paar Schreibfehler- ist schon so spät.. gähn...
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WurstBlinker schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Aber wieso parkt man auch 15 3/4 Stunden im Halteverbot?


adleralder / Heute 17:57
Hi, habe letztes Wochenende mein Auto in Darmstdat abgestellt, war absolutes Halteverbot, hab ich übersehen.

:neutral-face  

Wer lesen kann ist besser dran. Ich Depp!
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Habe mit dem Ordnungsamt telefoniert. Muss nur den ersten der beiden Strafzettel zahlen (den Günstigeren) :P
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adleralder schrieb:
Habe mit dem Ordnungsamt telefoniert. Muss nur den ersten der beiden Strafzettel zahlen (den Günstigeren) :P


Sag ich doch.
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adleralder schrieb:
Habe mit dem Ordnungsamt telefoniert. Muss nur den ersten der beiden Strafzettel zahlen (den Günstigeren) :P


Schön,dass du uns darüber aufklärst,was aus deinen Verwarnungen wurde.

Dass eine davon eingestellt wird, war sowieso klar.
Dass es die höhere Verwarnung war ist erstaunlich.
Dass dies nach offensichtlich nur telefonischem Sachvortrag
geschah ebenfalls.

Und was lernen wir daraus ?

Wenn Falschparken- dann am besten in Darmstadt

Bürgerfreundliche,verständnisvolle Ordnungsamt Mitarbeiter
grosszügige Auslegung der STVO- was kann man sich als Besucher von Darmstadt mehr wünschen?

Ich muss da unbedingt mal hinfahren. ,-)
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Da hast du ja nochmal Glück gehabt, viel teurer wird es, wenn man wie ich letzte Woche in München im Halteverbot parkt. Da gab es noch einen Aufschlag, weil es ein Umzugshalteverbot warnochmal ein paar Euro drauf, was ich eigentlich lächerlich finde. Hinzu kommt, dass die Preise in München nochmal um einiges höher sind, was ich auch erst neulich herausgefunden habe (Quelle).
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torsten34 schrieb:
Da hast du ja nochmal Glück gehabt, viel teurer wird es, wenn man wie ich letzte Woche in München im Halteverbot parkt. Da gab es noch einen Aufschlag, weil es ein Umzugshalteverbot warnochmal ein paar Euro drauf, was ich eigentlich lächerlich finde. Hinzu kommt, dass die Preise in München nochmal um einiges höher sind, was ich auch erst neulich herausgefunden habe (Quelle).


Das kann eigentlich nicht sein.
Würdest du das mal näher erläutern ?
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pelo schrieb:
torsten34 schrieb:
Da hast du ja nochmal Glück gehabt, viel teurer wird es, wenn man wie ich letzte Woche in München im Halteverbot parkt. Da gab es noch einen Aufschlag, weil es ein Umzugshalteverbot warnochmal ein paar Euro drauf, was ich eigentlich lächerlich finde. Hinzu kommt, dass die Preise in München nochmal um einiges höher sind, was ich auch erst neulich herausgefunden habe (Quelle).


Das kann eigentlich nicht sein.
Würdest du das mal näher erläutern ?


Das ist ja auch Unfug. Der Bußgeldkatalog gilt in ganz Deutschland mit denselben Sätzen.
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stefank schrieb:
pelo schrieb:
torsten34 schrieb:
Da hast du ja nochmal Glück gehabt, viel teurer wird es, wenn man wie ich letzte Woche in München im Halteverbot parkt. Da gab es noch einen Aufschlag, weil es ein Umzugshalteverbot warnochmal ein paar Euro drauf, was ich eigentlich lächerlich finde. Hinzu kommt, dass die Preise in München nochmal um einiges höher sind, was ich auch erst neulich herausgefunden habe (Quelle).


Das kann eigentlich nicht sein.
Würdest du das mal näher erläutern ?


Das ist ja auch Unfug. Der Bußgeldkatalog gilt in ganz Deutschland mit denselben Sätzen.


Da die Kommunen für den ruhenden Verkehr verantwortlich sind, können die doch auch die Tarife festlegen, oder nicht?
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Basaltkopp schrieb:
stefank schrieb:
pelo schrieb:
torsten34 schrieb:
Da hast du ja nochmal Glück gehabt, viel teurer wird es, wenn man wie ich letzte Woche in München im Halteverbot parkt. Da gab es noch einen Aufschlag, weil es ein Umzugshalteverbot warnochmal ein paar Euro drauf, was ich eigentlich lächerlich finde. Hinzu kommt, dass die Preise in München nochmal um einiges höher sind, was ich auch erst neulich herausgefunden habe (Quelle).


Das kann eigentlich nicht sein.
Würdest du das mal näher erläutern ?


Das ist ja auch Unfug. Der Bußgeldkatalog gilt in ganz Deutschland mit denselben Sätzen.


Da die Kommunen für den ruhenden Verkehr verantwortlich sind, können die doch auch die Tarife festlegen, oder nicht?


Nein das können sie nicht.

Es gilt seit 2002 der Bundeseinheitliche Bussgeld-Katalog zur Ahndung von Verkehrs- OWI`s
Der ist für alle Bundesländer u. Komunen gültig.


Vor 2002 hatten die verschiedenen  Bundesländer noch eigene Bussgeld Kataloge.
Da konnte es noch von Land zu Land erhebliche (Straf ) Gebühren Unterschiede geben.
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Es gilt seit 2002 der Bundeseinheitliche Bussgeld-Katalog zur Ahndung von Verkehrs- OWI`s
Der ist für alle Bundesländer u. Komunen gültig.

Erkennst du deinen Fehler?  

Freistaat Bayern
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Afrigaaner schrieb:
Es gilt seit 2002 der Bundeseinheitliche Bussgeld-Katalog zur Ahndung von Verkehrs- OWI`s
Der ist für alle Bundesländer u. Komunen gültig.

Erkennst du deinen Fehler?  

Freistaat Bayern


Ja,Problem erkannt.  


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