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Auto abmelden wegen Verkauf - wegen nicht Erscheinen des vermutl. Käufers wieder anmelden?

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Hall,
ich verkaufe gerade mein gebrauchtes Auto...Hat schon ein paar Jahre hinter sich und noch ein paar Monate TÜV....

Nun hat sich jemand gemeldet und möchte es kaufen, wollte das Auto abmelden, damit es bei einem Verkauf nicht zu Problemen mit der Versicherung kommt.

Nun was ist wenn der Käufer trotz der 300 Km Fahrt sagt, er möchte das Auto doch nicht... Eine Zusage hat er auch nicht gegegben...

Was kostet es denn dann mich das Auto wieder anzumelden?
Wie soll ich da am Besten vorgehen?

Mein nächstes Auto kommt aus der Familie daher kann das auch noch etwas stehen und ich meinen gebrauchten noch weiterfahren...
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Und was machst Du wenn er das Auto probefahren möchte?

Falls Du einen Vordruck für einen Kaufvertrag hast, sollte drin stehen das der Käufer das Auto innerhalb einer sehr kurzen Frist umzumelden hat.

Nach dem Verkauf schickst Du eine Kopie des Kaufvertrages an Deine Versicherung und meldest denen den Verkauf.

Ansonsten könntest Du auch einfach die Nummernschilder abmachen.
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so einen schwachsinn hab ich noch nie gehört.

Wer käuft ne gebrauchte kiste die er net probefahren kann? Lass das ding angemeldet und wenn er ihn nimmt steht in den kaufvertrag vordrucken das er ihn innerhalb von 3 werktagen umzumelden hat.

Gängige Praxis beim Gebrauchtwagenverkauf.
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Ich fände es auch abschreckend und würde gar nicht erst losfahren, wenn das Auto abgemeldet wäre, nicht bei 300km. Das bedeutet nämlich entweder zweimal fahren für den Käufer oder gleich beim ersten Mal auf gut Glück ein Kurzzeitkennzeichen oder einen Hänger mitzubringen.

Ich würde das als Verkäufer nicht machen, obwohl ich schonmal reingefallen bin und der Käufer nicht umgemeldet hat. Habe dafür einen Strafzettel bekommen. Bin dann hingefahren und habe ihm die Schilder abgeschraubt  

DA
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...vom Probefahren mal ganz abgesehen...
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Lass ihn während der Woche kommen wenn du Angst hast.
Dann könnt ihr nach der Probefahrt und falls er das Auto kauft dirket zur Zulassungstelle und es abmelden.
Nach Abmeldung darf er dann noch bis 24 Uhr damit fahren.
Ansonsten schau ihn dir an (auch wenn man da ziemlich falsch liegen kann) und geh das Risiko ein das es ein ehrlicher Mensch ist der ihn gleich abmeldet.
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Der Kaufinteressent kann ja auch ein rotes Kennzeichen mitbringen...  
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westliner schrieb:
Lass ihn während der Woche kommen wenn du Angst hast.
Dann könnt ihr nach der Probefahrt und falls er das Auto kauft dirket zur Zulassungstelle und es abmelden.
Nach Abmeldung darf er dann noch bis 24 Uhr damit fahren.
Ansonsten schau ihn dir an (auch wenn man da ziemlich falsch liegen kann) und geh das Risiko ein das es ein ehrlicher Mensch ist der ihn gleich abmeldet.

nach der Abmeldung ist nix mehr mit fahren. Da werden die Kennzeichen entsempelt, dann ist aus die Maus.
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Wehrheimer_Adler schrieb:
westliner schrieb:
Lass ihn während der Woche kommen wenn du Angst hast.
Dann könnt ihr nach der Probefahrt und falls er das Auto kauft dirket zur Zulassungstelle und es abmelden.
Nach Abmeldung darf er dann noch bis 24 Uhr damit fahren.
Ansonsten schau ihn dir an (auch wenn man da ziemlich falsch liegen kann) und geh das Risiko ein das es ein ehrlicher Mensch ist der ihn gleich abmeldet.

nach der Abmeldung ist nix mehr mit fahren. Da werden die Kennzeichen entsempelt, dann ist aus die Maus.


§ 10 Abs. 4 Fahrzeugzulassungsverordnung:

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
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WurstBlinker schrieb:
Wehrheimer_Adler schrieb:
westliner schrieb:
Lass ihn während der Woche kommen wenn du Angst hast.
Dann könnt ihr nach der Probefahrt und falls er das Auto kauft dirket zur Zulassungstelle und es abmelden.
Nach Abmeldung darf er dann noch bis 24 Uhr damit fahren.
Ansonsten schau ihn dir an (auch wenn man da ziemlich falsch liegen kann) und geh das Risiko ein das es ein ehrlicher Mensch ist der ihn gleich abmeldet.

nach der Abmeldung ist nix mehr mit fahren. Da werden die Kennzeichen entsempelt, dann ist aus die Maus.


§ 10 Abs. 4 Fahrzeugzulassungsverordnung:

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.


... ich lese das so: wenn der neue Besitzer ein neues ungestempeltes Kennzeichen mitbringt, dann darf er dieses bereits anbringen. Ohne Stempel darf man nur noch bis zum zu Hause usneres Fred-Openers, aber nicht mehr durch die Weltgeschichte gondeln. dafür gibts Kurzzeitkennzeichen (früher Überführungskennzeichen) und rote Nummern (Händler)
Definitiv dürfen ohne Stempel keine Überführungsfahrten durchgeführt werden.
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gelnhausen schrieb:


Nun hat sich jemand gemeldet und möchte es kaufen, wollte das Auto abmelden, damit es bei einem Verkauf nicht zu Problemen mit der Versicherung kommt.



An den Threadersteller: Welche Probleme sollten denn genau auftreten? Versteh ich überhaupt nicht...

Lass das Ding angemeldet und sobald er den Vertrag unterschrieben hat, machst du die Nummernschilder runter und gehst am nächsten Tag zur Zulassungsstelle und meldest das Teil ab. Wenn der Käufer das machen möchte, lass dir auf jeden Fall unterschreiben, dass du ihm Brief, Schein und Schilder ausschließlich zum Zwecke der Abmeldung bzw. Ummeldung mitgegeben hast.
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WurstBlinker schrieb:
Wehrheimer_Adler schrieb:
westliner schrieb:
Lass ihn während der Woche kommen wenn du Angst hast.
Dann könnt ihr nach der Probefahrt und falls er das Auto kauft dirket zur Zulassungstelle und es abmelden.
Nach Abmeldung darf er dann noch bis 24 Uhr damit fahren.
Ansonsten schau ihn dir an (auch wenn man da ziemlich falsch liegen kann) und geh das Risiko ein das es ein ehrlicher Mensch ist der ihn gleich abmeldet.

nach der Abmeldung ist nix mehr mit fahren. Da werden die Kennzeichen entsempelt, dann ist aus die Maus.


§ 10 Abs. 4 Fahrzeugzulassungsverordnung:

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.


Jepp.

Persönlich würde ich aber immer eher auf die Karte Kurzkennzeichen setzen, da ist man auf der sicherern Seite, dazu in diesem Fall bei der Entfernung unumgänglich.

Kosten:
Gebühren: ca 10-15€, je nach Zulassung
Kennzeichen: ca 20-30€
Versicherung: 50-150€, wird aber nur erhoben, wenn das Fahrzeug später nicht bei der Versicherung, versichert wird.

Thema Kaufvertrag, vom ADAC gibt es auf deren HP (klick) einen Kaufvertrag, den kann man so dann auch direkt ausfüllen und ausdrucken, dabei ist dann auch je eine Postkarte für die Versicherung und die Zulassung, letzteres würde ich direkt bei der Zulassung einwerfen.

Letzlich ist es halt Vertrauenssache ob man jemanden das angemeldete Fahrzeug mit gibt oder nicht.

Beim Verkauf des Angemeldeten Autos ist am wichtigsten das man es direkt der Zulassung und Versicherung meldet, zum Beispiel mit den Karten vom ADAC Kaufvertrag, auch da auf den Tag die Versicherung und Steuer rückdatiert wird.

Normal hat der Käufer 7 Tage Zeit das Fahrzeug umzumelden, bzw. abzumelden
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Als Händler hab ich ein bisschen eine andere Vorgehensweise...letztendlich habe ich es als Privatperson damals bei meinem alten BMW-Bock so gemacht:

1. Angemeldet gelassen, Probefahrt mit potenziellem Käufer durchgeführt.

2. Er wollte das Auto kaufen und möglichst schnell abholen...also Brief, Schein, Schilder mitgegeben und das gegenzeichnen lassen. Auto im Idealfall dann daheim in der Garage o.ä. aufbewahren.

3. Einen Tag später kam er mit Bargeld und seinen neuen Kennzeichen. Gegen das Geld gabs dann die Schlüssel und: gute Fahrt.


Andere Situation: Er will das Auto sofort und mit deiner Zulassung mitnehmen. Lass es dir vorher aber bitte komplett bezahlen und (wie ich oben schonmal schrieb) lass dir gegenzeichnen, dass das Fzg. schnellstmöglich umgemeldet wird... Bei einer Ummeldung bekommt die Versicherung das eigentlich direkt von der ZL-Stelle elektronisch mitgeteilt. Kannst natürlich auf Nummer sicher gehen, und selbst der Versicherung bescheid geben.
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Dortelweil-Adler schrieb:
Ich würde das als Verkäufer nicht machen, obwohl ich schonmal reingefallen bin und der Käufer nicht umgemeldet hat. Habe dafür einen Strafzettel bekommen. Bin dann hingefahren und habe ihm die Schilder abgeschraubt  

DA


sogar ne anzeige wegen urkundenfälschung wird man mit nem vernünftigen kaufvertrag wieder los..
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So sieht es jetzt bei mir aus...

Der vermutliche Käufer kommt am Wochenende extra aus Köln.
Abmelden will ich es nicht, da es ja noch nicht feststeht ob er wirklich käuft...

Was wäre hier die vernünftigste Vorgehensweise? Zweimal aus Köln zu kommen ist für ihn schon doof, soll ich in diesem Fall lieber auf den nächsten Interessenten warten?
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gelnhausen schrieb:
So sieht es jetzt bei mir aus...

Der vermutliche Käufer kommt am Wochenende extra aus Köln.
Abmelden will ich es nicht, da es ja noch nicht feststeht ob er wirklich käuft...

Was wäre hier die vernünftigste Vorgehensweise? Zweimal aus Köln zu kommen ist für ihn schon doof, soll ich in diesem Fall lieber auf den nächsten Interessenten warten?

warte doch ab, was er am wochenende sagt..da siehste ja dann,wie sein kaufinteresse ist...iich würd ihn jetzt jedenfalls nur wegen der entfernung net abschreiben
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Wenn jemand wirklich das Auto haben möchte,
dann kümmert er sich auch selbst um neue Nummernschilder!

Ich würde wahrscheinlich auch nie ein Auto im zugelassenem Zustand verkaufen.
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Gude.
Bevor du das Auto einem Käufer übergibst meldest du es ab. Was ist wenn er auf der Heimfahrt einen Unfall baut? Man übergibt nie ein angemeldetes Auto an jemanden den man nicht kennt.
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M84 schrieb:
Gude.
Bevor du das Auto einem Käufer übergibst meldest du es ab. Was ist wenn er auf der Heimfahrt einen Unfall baut? Man übergibt nie ein angemeldetes Auto an jemanden den man nicht kennt.

Was die Versicherung angeht, ist gesetzlich geregelt dass die beim Kauf direkt an den Käufer übergeht.
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Angemeldet lassen, Probefahrt machen, wenn es zum Kauf kommt vollständig bezahlen lassen und Kaufvertrag vom ADAC ausfüllen, mit Uhrzeit usw. Hier sind auch direkt Schriftstücke für Zulassungsstelle und Versicherung inkl. Außerdem im KV vermerken dass PKW noch angemeldet ist und umgehend vom Käufer umzumelden ist.

Außerdem kannst du beim ADAC nachfragen wie hier die genaue rechtliche Lage ist, oder einfach auf deren Internetseite nachlesen.


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