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Auto abmelden wegen Verkauf - wegen nicht Erscheinen des vermutl. Käufers wieder anmelden?

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seventh_son schrieb:
M84 schrieb:
Gude.
Bevor du das Auto einem Käufer übergibst meldest du es ab. Was ist wenn er auf der Heimfahrt einen Unfall baut? Man übergibt nie ein angemeldetes Auto an jemanden den man nicht kennt.

Was die Versicherung angeht, ist gesetzlich geregelt dass die beim Kauf direkt an den Käufer übergeht.


Ich meine aber dass ich deshalb seinerzeit den Strafzettel bekommen habe. Habe das Auto meiner Versicherung und der Zulassung als verkauft gemeldet und wenige Tage später einen Strafzettel bekommen, als es nicht umgemeldet wurde, weil ich eine Auto ohne Versicherung rumfahren lasse oder sowas. Ist aber ewig her, kann es nicht mehr genau sagen.

DA
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Auf jeden fall auf dem Kaufvertrag sowohl Datum, als auch Uhrzeit vermerken.
Meine Eltern haben vor vielen Jahren das berücksichtigt. Der Käufer hat das Auto zwar - wie besprochen - am Folgetag umgemeldet, wurde aber am tag des Kaufs geblitzt. Das daraus resultierende Ticket konnten meine Eltern auf Grund der Uhrzeit abwehren.
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Wehrheimer_Adler schrieb:
Auf jeden fall auf dem Kaufvertrag sowohl Datum, als auch Uhrzeit vermerken.
Meine Eltern haben vor vielen Jahren das berücksichtigt. Der Käufer hat das Auto zwar - wie besprochen - am Folgetag umgemeldet, wurde aber am tag des Kaufs geblitzt. Das daraus resultierende Ticket konnten meine Eltern auf Grund der Uhrzeit abwehren.


Richtig, das ist noch ein ganz wichtiger Punkt, umbedingt das Datum und die Uhrzeit auf dem Kaufvertrag genau festhalten.
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[quote=M84]Gude.
Was ist wenn er auf der Heimfahrt einen Unfall baut?


Sollte auf der Heimfahrt ein Unfall passieren,so haftet dafür die Vericherung des Verkäufers,da wie Sev. Sohn schon geschrieben hat,Rechte u. Pflichten aus dem Versicherungsvertrag auf den Käufer des Fz übergehen.

Der Verkäufer wird in seinem Schadensfreiheit-Rabatt auch nicht höher gestuft,wennn bei Aushändigung der Fz -Papiere Datum u. Uhrzeit im Kaufvertrag festgehalten wurde u. dies von beiden unterschrieben wurde.

Es empfiehlt sich, den Vetrag nach den Daten des Käufers in dessen Personalausweis auszufüllen.
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Dortelweil-Adler schrieb:
seventh_son schrieb:
M84 schrieb:
Gude.
Bevor du das Auto einem Käufer übergibst meldest du es ab. Was ist wenn er auf der Heimfahrt einen Unfall baut? Man übergibt nie ein angemeldetes Auto an jemanden den man nicht kennt.

Was die Versicherung angeht, ist gesetzlich geregelt dass die beim Kauf direkt an den Käufer übergeht.


Ich meine aber dass ich deshalb seinerzeit den Strafzettel bekommen habe. Habe das Auto meiner Versicherung und der Zulassung als verkauft gemeldet und wenige Tage später einen Strafzettel bekommen, als es nicht umgemeldet wurde, weil ich eine Auto ohne Versicherung rumfahren lasse oder sowas. Ist aber ewig her, kann es nicht mehr genau sagen.

DA

wie schon erwähnt: mit meinen schildern wurde dereinst urkundenfälschung betrieben und meinem einspruch wurde aufgrund des kaufvertrages statt gegeben...
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kreuzbuerger schrieb:
Dortelweil-Adler schrieb:
seventh_son schrieb:
M84 schrieb:
Gude.
Bevor du das Auto einem Käufer übergibst meldest du es ab. Was ist wenn er auf der Heimfahrt einen Unfall baut? Man übergibt nie ein angemeldetes Auto an jemanden den man nicht kennt.

Was die Versicherung angeht, ist gesetzlich geregelt dass die beim Kauf direkt an den Käufer übergeht.


Ich meine aber dass ich deshalb seinerzeit den Strafzettel bekommen habe. Habe das Auto meiner Versicherung und der Zulassung als verkauft gemeldet und wenige Tage später einen Strafzettel bekommen, als es nicht umgemeldet wurde, weil ich eine Auto ohne Versicherung rumfahren lasse oder sowas. Ist aber ewig her, kann es nicht mehr genau sagen.

DA

wie schon erwähnt: mit meinen schildern wurde dereinst urkundenfälschung betrieben und meinem einspruch wurde aufgrund des kaufvertrages statt gegeben...


OK, nächstes Mal lege ich dem Amt den KV vor. Danke.

DA


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