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Frage wegen Räumungsklage ....

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Tag zusammen,

ich habe eine Eigentumswohnung mit einem säumigen Mieter. Außerordentliche Kündigung ist durch Anwalt raus, Amtsgericht hat Räumung angeordnet, Gerichtsvollzieher hat Termin festgesetzt (Ende August), ich habe den ganzen Sch...s bezahlt ....

nun bin ich heute vorbei gefahren, und siehe da .... der Herr Mieter zieht aus .... ich hab es ja abgeschrieben, jemals noch ne Mark von ihm zu sehen, aber eventuell komme ich so um die Zwangsräumung herum ...

Das erstmal zur Situation.

Nun die Frage, ich bin sicher, das er den Auszug Morgen beendet. Sofern ich nun noch einen Schlüssel für die Wohnung hätte (für die er seit Monaten nicht mehr zahlt und die ihm ja auch laut Amtsgericht nicht mehr zur Verfügung steht), könnte ich dann am Samstag da rein ? Checken wie der Zustand ist und dann der Gerichtsvollzieherin absagen ?

Krieg ich dann mein Geld von ihr wieder ? Das war ja ein super hoher Vorschuss, den ich latzen musste ....

Ist das "erlaubt" rein zu gehen in meine eigene Wohnung ? Oder könnte ich dann auch noch Ärger bekommen ? Natürlich würde ich vorher klingeln, falls er dann doch nicht raus sein sollte...

danke

cr
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Du ziehst sowas ohne Anwalt durch? Krass
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Wieso fragst Du nicht Deinen oben genannten Anwalt?
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@brady ich ziehe sowas NICHT ohne anwalt durch, steht ja da

ich kann ihn nicht fragen, da er diese Woche in Urlaub ist, ich will nur sobald wie möglich da rein ...
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jazon123 schrieb:
@brady ich ziehe sowas NICHT ohne anwalt durch, steht ja da
ich kann ihn nicht fragen, da er diese Woche in Urlaub ist, ich will nur sobald wie möglich da rein ...

Ich meinte auch eher deine erweiterten Fragen...aber gut wenn er im Urlaub ist...ist doof...mein Anwalt ist immer erreichbar...
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Auf eigene Faust würde ich nix machen, ruf doch mal die Gerichtsvollzieherin an. Die müßte sich damit auch auskennen.
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jazon123 schrieb:
Nun die Frage, ich bin sicher, das er den Auszug Morgen beendet. Sofern ich nun noch einen Schlüssel für die Wohnung hätte (für die er seit Monaten nicht mehr zahlt und die ihm ja auch laut Amtsgericht nicht mehr zur Verfügung steht), könnte ich dann am Samstag da rein ? Checken wie der Zustand ist und dann der Gerichtsvollzieherin absagen ?


Klar. Wenn der Anspruch gemäß Räumungsurteil erfüllt wird, ist der Käs' gegessen.

Krieg ich dann mein Geld von ihr wieder ? Das war ja ein super hoher Vorschuss, den ich latzen musste ....

Vor der GV? Ja. Insoweit die Kosten eben noch nicht angefallen sind.

Ist das "erlaubt" rein zu gehen in meine eigene Wohnung ? Oder könnte ich dann auch noch Ärger bekommen ? Natürlich würde ich vorher klingeln, falls er dann doch nicht raus sein sollte...


Ob geräumt ist oder nicht, solltest Du daran erkennen, ob man Dir den Schlüssel ausgehändigt hat.
Wenn das der Fall ist, bist Du wieder Herr Deiner Räumlichkeiten.

Tipp für die nächsten zahlungssäumigen Mieter: Das sog. Berliner Modell hilft Dir und ihm, Räumungskosten zu sparen.
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Brady schrieb:
jazon123 schrieb:
@brady ich ziehe sowas NICHT ohne anwalt durch, steht ja da
ich kann ihn nicht fragen, da er diese Woche in Urlaub ist, ich will nur sobald wie möglich da rein ...

Ich meinte auch eher deine erweiterten Fragen...aber gut wenn er im Urlaub ist...ist doof...mein Anwalt ist immer erreichbar...  


Außer Donnerstagnachmittag nehme ich an

DA
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Doch auch donnerstags nachmittags...aber da gibts ein problem ...durch das gelalle versteht man ihn so schlecht....


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