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Fahrzeughalter Haftung

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Hallo,

wie sicher die meisten mitbekommen haben hatte Hr. Wndt mal wieder eine tolle Idee.
Wahrscheinlich angestachelt durch die Ausführungen des Polizeipräsidenten von münster, das bei Bagatelldelikten keine Polizei mehr ausrücken soll.

Dies wurde zwar sofort verworfen aber gleichzeitig kam der Vorschlag für eine KFZ Halterhaftung.

http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/schlaglichter_nt/article108643524/Polizeigewerkschaft-fordert-Halterhaftung-bei-Verkehrsverstoessen.html

An dieser Stelle würde mich vorallem mal der rechtliche Aspekt interessieren. Darf ich als Halter für etwas verantwortlch gemacht werden was mir nicht nachweisbar ist?
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Da es in anderen EU-Ländern üblich ist, wird es auch rechtlich in Ordnung sein.

Wer zu schnell fährt und dabei erwischt wird soll halt auch dafür bezahlen.
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Basaltkopp schrieb:
Da es in anderen EU-Ländern üblich ist, wird es auch rechtlich in Ordnung sein.

Wer zu schnell fährt und dabei erwischt wird soll halt auch dafür bezahlen.


Nimm mal folgendes Szenario: Du leihst dein Auto deinem Freund (ich weiss macht man nicht) er wird geblitzt aber ist auf dem Foto nciht richtig erkennabr. Du nennst seinen namen und er streitet es ab.

Laut der Halterhatung bezahle ich dann für das Vergehen weil mir der Wagen gehört. Heisst für mich ich werde für etwas bestraft was ich nciht getan habe und wofür es keine Beweise gibt.
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crasher1985 schrieb:

Nimm mal folgendes Szenario: Du leihst dein Auto deinem Freund (ich weiss macht man nicht) er wird geblitzt aber ist auf dem Foto nciht richtig erkennabr. Du nennst seinen namen und er streitet es ab.

Wenn es wirklich ein Freund ist, dann steht der dazu und nimmt das auf sich und lässt dich nicht im Regen stehen. Wenn nicht, dann kannst du diesen "Freund" eh in die Tonne treten.
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propain schrieb:
crasher1985 schrieb:

Nimm mal folgendes Szenario: Du leihst dein Auto deinem Freund (ich weiss macht man nicht) er wird geblitzt aber ist auf dem Foto nciht richtig erkennabr. Du nennst seinen namen und er streitet es ab.

Wenn es wirklich ein Freund ist, dann steht der dazu und nimmt das auf sich und lässt dich nicht im Regen stehen. Wenn nicht, dann kannst du diesen "Freund" eh in die Tonne treten.


Ändert aber nichts an dem Sachverhalt, dass man für etwas geradestehen soll, was man nicht verschuldet hat.
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crasher1985 schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Da es in anderen EU-Ländern üblich ist, wird es auch rechtlich in Ordnung sein.

Wer zu schnell fährt und dabei erwischt wird soll halt auch dafür bezahlen.


Nimm mal folgendes Szenario: Du leihst dein Auto deinem Freund (ich weiss macht man nicht) er wird geblitzt aber ist auf dem Foto nciht richtig erkennabr. Du nennst seinen namen und er streitet es ab.

Laut der Halterhatung bezahle ich dann für das Vergehen weil mir der Wagen gehört. Heisst für mich ich werde für etwas bestraft was ich nciht getan habe und wofür es keine Beweise gibt.


Kann man ganz einfach lösen,ein kurzes Schriftstück aufgesetzt ,der Freund unterschreibt bei Übernahme und Rückgabe und schon bist du aus dem Schneider,logischerweiss mit Angaben der Uhrzeit.Macht nicht viel Arbeit und man geht Ünnötig Stress aus dem Weg.
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Basaltkopp schrieb:
Da es in anderen EU-Ländern üblich ist, wird es auch rechtlich in Ordnung sein.

Wer zu schnell fährt und dabei erwischt wird soll halt auch dafür bezahlen.


Das Prinzip der Halterhaftung für Bußgelder steht dem deutschen Prinzip der Verschuldenshaftung entgegen. Deswegen werden ausländische Strafzettel auch nicht in Deutschland im Wege der Amtshilfe vollstreckt, wenn der Halter sich gegeüber der deutschen Vollstreckungsbehörde darauf beruft, nicht selbst gefahren zu sein. Es ist eben nach deutschem Recht nicht alles rechtlich in Ordnung, was nach ausländischem Recht möglich ist.
Dem steht auch nicht die Haftung nach § 25a STVG für Verstöße im ruhenden Verkehr (Parkknöllchen) entgegen, weil der Halter hier lediglich die Kosten des Verfahrens, nicht aber das eigentliche Bußgeld auferlegt bekommt.


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