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Ebay Spaßkäufer hat bei mir zugeschlagen ;( Brauche Hilfe...

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Hallo Eintracht Gemeinde
momentan bin ich dabei mein Auto zu verkaufen, habe es überall reingesetzt auch bei ebay zum Sofort Kaufpreis, mit der Beschreibung das der Preis auf VHB ist und eine Besichtigung jederzeit möglich ist....

Heute habe ich die Mail bekommen, dass ich den Artikel für den Sofort Kaufpreis von 800€ verkauft hätte.
Dann habe ich geschaut, der Käufer kommt aus dem Norden von Niedersachsen, hat sich das Auto nie angeschaut und in einer Bewertung steht schon: "Achtung Spaßkäufer". Daher gehe ich auch davon aus, dass sich die Person nie melden wird...

Nun steht in meinem Konto erst einmal eine Verkaufsprovision von 45 €, die ich angeblich aber über Ebay zurückerstattet bekomme, wenn die Person sich in einem gewissen Zeitraum nicht meldet, ist das richtig?

Es ist doch auch jetzt ein Kaufvertrag zustande gekommen, das heißt ich kann das Auto weiteren Interessenten erstmal nicht mehr anbieten    Kann ich das irgendwie umgehen?

Vielen Dank für eure Ratschläge
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ich würd erstmal schauen,anmahnen und dann recht schnell eben über ebay in die mahnphasen gehen und dann,wenn da wirklich nichts zustande kommt, die verkaufsprovision zurück und die auktion neu starten
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tani1977 schrieb:
ich würd erstmal schauen,anmahnen und dann recht schnell eben über ebay in die mahnphasen gehen und dann,wenn da wirklich nichts zustande kommt, die verkaufsprovision zurück und die auktion neu starten


Also da ich relativ konsequent das "Kaufen" und gleichzeitig aber auch "Verkaufen" meiner Sachgegenstände verfolgte, bin ich jetzt schon viermal von Spaßbietern geprellt worden.

Nach dem ersten Mal, wo ich ungefähr alles aus Verkäufersicht falsch gemacht habe, nämlich versucht habe, mit einem Legastheniker mich auf einen Vergleich zu einigen, habe ich daraus gelernt.

Ich habe sowohl meine Verkaufbeschreibung rechtlich angepasst, als auch direkt danach die Ware unabhängig der Zahlung versandt. Anschließend konsequent Mahnungen verschickt und anschließend ein Mahnverfahren sowie Anzeige wegen Betrugs eröffnet.

Damit habe ich dafür gesorgt, dass eine Person nun sogar als vorbestraft gilt, mein Geld immer bekommen und in einem Fall sogar die Ware zurück + Zahlung aus Mahnverfahren erhalten.

Über eBay bekommt man auf alle Fälle die Verkaufsgebühren erstattet, und wenn man lieb fragt, dann kann man auch zum Beispiel Angebote, die an provisionsfreien Sonntagen erstellt wurden, kostenfrei neu einzustellen.

Das kann ich dir also empfehlen: Wenig mit der Gegenstelle über E-Bay/E-Mail schreiben, konsequent mit einem Anwalt absprechen, Mahnung schicken und Mahnen.
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Hy

also du kannst bei Ebay oben in der Leiste unter "Kundenservice" das Problem Ebay melden. Dauert 7 Tage bis du dann den "Fall" Schließen kannst und deine Verkaufsprovision storniert bzw. gutgeschrieben wird.

Wichtig so blöd sich das jetzt anhört, du hast derzeit einen Kaufvertrag mit dem Käufer geschlossen. Du kannst das Auto jetzt erstmal nicht an jemand anderen Verkaufen. Bei 800€ (weiß nett ob du ein gutes Geschäft gemacht hast?)lohnt es sich evtl. auch zum Anwalt gehen (Rechtsschutzversicherung?)

Tja ist schon scheiße was für Wich#er es heute gibt, mach dir kein Stress und melde es heute noch bei Ebay, denn Fall kannst du jederzeit zurückziehen, umso schneller bist du aus der Sache wieder raus.
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Da ich selbst öfter mal bei eBay kaufe und verkaufe: Du kannst auch direkt den Käuferkreis einschränken, also festlegen, dass Leute mit X unbezahlten Artikeln in Y Monaten, mit negativen Bewertungen usw. usf. gar nicht erst bei dir mitbieten können. Das mal so als kleiner Hinweis.
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... und WIE ging es aus?
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Dank meines Studiums in der Verwaltung habe ich ein paar Paragraphen geschrieben und dann hat er die Transaktion zurückgenommen
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Wenn der Käufer sich über ebay bereiterklärt, die Transaktion rückgängig zu machen - und dafür gibt es einen eigenen ebay-Prozess - erhälst Du automatisch die Verkaufsprovision gutgeschrieben. Dafür muss aber der Käufer erst einmal Kontakt mit Dir aufnehmen. Sollte er sich nicht melden, denke daran, rechtzeitig den Vorgang an ebay zu melden ("Problem melden"), damit in diesem Fall ebay die entsprechende Erstattung vornehmen kann.
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f1r3 schrieb:
Wenn der Käufer sich über ebay bereiterklärt, die Transaktion rückgängig zu machen - und dafür gibt es einen eigenen ebay-Prozess - erhälst Du automatisch die Verkaufsprovision gutgeschrieben. Dafür muss aber der Käufer erst einmal Kontakt mit Dir aufnehmen. Sollte er sich nicht melden, denke daran, rechtzeitig den Vorgang an ebay zu melden ("Problem melden"), damit in diesem Fall ebay die entsprechende Erstattung vornehmen kann.

Minus Hals, plus Halt. Flüchtigkeitsfehler!
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gelnhausen schrieb:
Dank meines Studiums in der Verwaltung habe ich ein paar Paragraphen geschrieben und dann hat er die Transaktion zurückgenommen  


Du meinst wohl Praktikum....
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S-G-Eintracht schrieb:
Das kann ich dir also empfehlen: Wenig mit der Gegenstelle über E-Bay/E-Mail schreiben, konsequent mit einem Anwalt absprechen, Mahnung schicken und Mahnen.

diese Deppen hab ich g'fressen, die bei jedem Scheiss gleich mal mitm Anwalt drohen.
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MrBoccia schrieb:
S-G-Eintracht schrieb:
Das kann ich dir also empfehlen: Wenig mit der Gegenstelle über E-Bay/E-Mail schreiben, konsequent mit einem Anwalt absprechen, Mahnung schicken und Mahnen.

diese Deppen hab ich g'fressen, die bei jedem Scheiss gleich mal mitm Anwalt drohen.


Komm net aufregen...der hat genug Ahnung...von nix...
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Brady schrieb:
MrBoccia schrieb:
S-G-Eintracht schrieb:
Das kann ich dir also empfehlen: Wenig mit der Gegenstelle über E-Bay/E-Mail schreiben, konsequent mit einem Anwalt absprechen, Mahnung schicken und Mahnen.
diese Deppen hab ich g'fressen, die bei jedem Scheiss gleich mal mitm Anwalt drohen.
Komm net aufregen...der hat genug Ahnung...von nix...

ich glaub ich kauf bei dem in ebay mal was. Sobald er mitm Anwalt droht, schick ich ihm und seiner Sippschaft das Finanzamt.
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MrBoccia schrieb:
Brady schrieb:
MrBoccia schrieb:
S-G-Eintracht schrieb:
Das kann ich dir also empfehlen: Wenig mit der Gegenstelle über E-Bay/E-Mail schreiben, konsequent mit einem Anwalt absprechen, Mahnung schicken und Mahnen.
diese Deppen hab ich g'fressen, die bei jedem Scheiss gleich mal mitm Anwalt drohen.
Komm net aufregen...der hat genug Ahnung...von nix...

ich glaub ich kauf bei dem in ebay mal was. Sobald er mitm Anwalt droht, schick ich ihm und seiner Sippschaft das Finanzamt.

 
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MrBoccia schrieb:
S-G-Eintracht schrieb:
Das kann ich dir also empfehlen: Wenig mit der Gegenstelle über E-Bay/E-Mail schreiben, konsequent mit einem Anwalt absprechen, Mahnung schicken und Mahnen.

diese Deppen hab ich g'fressen, die bei jedem Scheiss gleich mal mitm Anwalt drohen.


Da muss ich dich dazu noch enttäuschen. Schau doch erstmal, was ich geschrieben habe: Mit einem Anwalt drohen steht dort nirgends.

Mir geht es dabei ganz bewusst nur um Spaßbieter. Nicht um Personen, die nach 5 Tagen überweisen oder direkt nach Auktionsende in Urlaub fliegen.
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Bei mir jetzt mal etwas Neues. Es hat ein Spaßverkäufer zugeschlagen.

Gestern Abend um 23 Uhr habe ich eine Wohnwand zur Abholung fürn Appel und Ei ersteigert. Direkt danach bat der Verkäufer mich um Rücktritt vom Kauf. Begründung: Er habe die Schränke um 20 Uhr an seinen Nachbarn verkauft und vergessen die Auktion bei ebay heraus zu nehmen (bis kurz vor Auktionsende gab es noch keine Gebote). Riecht natürlich danach, dass ihm der erzielte Preis zu niedrig war. Ich möchte die Wohnwand gerne haben, da sie uns sehr gut gefällt und in der Nähe zur abholung steht.

Ich habe jetzt zunächst einmal nett auf den Abschluss eines rechtsgültigen Kaufvertrags hingewiesen und darum gebeten, das mit dem Nachbarn zu klären, sodass den Artikel bekommen kann.

Was kann ich jetzt tun, wenn er sich weiterhin weigert?

Mein Rechtsgefühl (und rudimentäres Wissen aus der Rechtsvorlesung) sagt mir, dass der Verkäufer - sollte er mir den Artikel nicht aushändigen können/wollen - mir die Kosten für die Beschaffung eines gleichen/gleichwertigen Artikels erstatten muss. Liege ich da richtig? Worauf kann ich mich da beziehen, um den Verkäufer darauf hinzuweisen?

Vielen Dank für die Hilfe!
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Das kannst du vergessen. Als Verkäufer hat man mehrere Möglichkeiten laufende Auktionen abzubrechen oder beendete zu "stonieren". Du kannst ihn eigentlich nur negativ bewerten.
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subway schrieb:
Das kannst du vergessen. Als Verkäufer hat man mehrere Möglichkeiten laufende Auktionen abzubrechen oder beendete zu "stonieren". Du kannst ihn eigentlich nur negativ bewerten.


Das müsstest du mir schon zeigen, wie ein Verkäufer bei Ebay eine beendete Aktion ohne Zustimmng des Käufers  "stornieren" kann.
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subway schrieb:
Das kannst du vergessen. Als Verkäufer hat man mehrere Möglichkeiten laufende Auktionen abzubrechen oder beendete zu "stonieren". Du kannst ihn eigentlich nur negativ bewerten.


Na so einfach geht das auch nicht nur weil Ebay es dir so easy mit paar Mausklicks vorgibt. So von wegen Transaktion abgebrochen - Kauf ungültig...  
Und Negativ bewerten würde ich auch nicht sofort, denn sowas erschwert die Situation im Moment grade nur.
Man hat für die Bewertung bis zu 60 Tage Zeit.
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stefank schrieb:
subway schrieb:
Das kannst du vergessen. Als Verkäufer hat man mehrere Möglichkeiten laufende Auktionen abzubrechen oder beendete zu "stonieren". Du kannst ihn eigentlich nur negativ bewerten.


Das müsstest du mir schon zeigen, wie ein Verkäufer bei Ebay eine beendete Aktion ohne Zustimmng des Käufers  "stornieren" kann.  


" Transaktion abbrechen
Bevor Sie eine Transaktion abbrechen:

   Vergewissern Sie sich bitte, dass der Käufer sich bereits mit dem Abbruch der Transaktion einverstanden erklärt hat. Wenn Ihr Käufer Ihrer Bitte um Abbruch der Transaktion nicht nachkommt, erhalten Sie keine Gutschrift der Verkaufsprovision.
   Wenn der Käufer bereits bezahlt hat, senden Sie ihm bitte eine Rückerstattung. Wir raten Käufern nur dann einen Abbruch der Transaktion zu akzeptieren, wenn sie bereits eine Rückerstattung erhalten haben."

so verstehe ich das


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