Ich beende am 30.09. diesen Jahres eine Vollzeitbeschäftigung, für die ich sozialversicherungspflichtig war und auch Steuern bezahlt habe. Im Anschluss möchte ich gerne einen Nebenjob beginnen, da ich mich ansonsten auf ein Studium konzentriere. Der Arbeitsanfall der Nebentätigkeit ist nicht regelmäßig, sondern nur sporadisch, dann aber etwas höher. Dies führt dazu, dass der Lohn in einem Monat auch gut und gerne über 400 Euro sein kann, auch wenn ich nur wenige Tage arbeite.
Damit ich letztlich jedoch eine geringfügige Beschäftigung ausführe und nicht sozialversicherungspflichtig bin, möchte ich gerne nach §8 SGB IV Abs. 1 Nr. 2 den Vertrag auf maximal 50 Tage im Jahr begrenzen. Ein wenig stört mich jedoch der Zusatz: "es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 400 Euro im Monat übersteigt." Reicht die Begrenzung auf 50 Tage aus, damit die Beschäftigung nicht "berufsmäßig" ausgeübt wird? Was kann man ansonsten unter berufsmäßig verstehen?
Abs.2 verstehe ich im Übrigen so, dass die Vollzeitbeschäftigung keine Relevanz für die Bewertung der Nebentätigkeit hat. Daher werden z.B. die 50 Tage für dieses Jahr nicht anteilsmäßig reduziert.
Zuletzt würde ich gerne wissen, welche Auswirkungen die genannte Situation auf die Lohnsteuer hat. Ich gehe davon aus, dass ich den Lohn der Nebentätigkeit ganz normal versteuern muss, bin mir aber nicht sicher, ob hier eine andere (möglicherweise höhere) Lohnsteuerklasse anfällt. Kann mich hier jemand beruhigen?
Es wäre sehr nett, wenn mir jemand hier helfen kann
Ich beende am 30.09. diesen Jahres eine Vollzeitbeschäftigung, für die ich sozialversicherungspflichtig war und auch Steuern bezahlt habe. Im Anschluss möchte ich gerne einen Nebenjob beginnen, da ich mich ansonsten auf ein Studium konzentriere. Der Arbeitsanfall der Nebentätigkeit ist nicht regelmäßig, sondern nur sporadisch, dann aber etwas höher. Dies führt dazu, dass der Lohn in einem Monat auch gut und gerne über 400 Euro sein kann, auch wenn ich nur wenige Tage arbeite.
Damit ich letztlich jedoch eine geringfügige Beschäftigung ausführe und nicht sozialversicherungspflichtig bin, möchte ich gerne nach §8 SGB IV Abs. 1 Nr. 2 den Vertrag auf maximal 50 Tage im Jahr begrenzen. Ein wenig stört mich jedoch der Zusatz: "es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 400 Euro im Monat übersteigt." Reicht die Begrenzung auf 50 Tage aus, damit die Beschäftigung nicht "berufsmäßig" ausgeübt wird? Was kann man ansonsten unter berufsmäßig verstehen?
Abs.2 verstehe ich im Übrigen so, dass die Vollzeitbeschäftigung keine Relevanz für die Bewertung der Nebentätigkeit hat. Daher werden z.B. die 50 Tage für dieses Jahr nicht anteilsmäßig reduziert.
Zuletzt würde ich gerne wissen, welche Auswirkungen die genannte Situation auf die Lohnsteuer hat. Ich gehe davon aus, dass ich den Lohn der Nebentätigkeit ganz normal versteuern muss, bin mir aber nicht sicher, ob hier eine andere (möglicherweise höhere) Lohnsteuerklasse anfällt. Kann mich hier jemand beruhigen?
Es wäre sehr nett, wenn mir jemand hier helfen kann
Zu der Sozialversicherungsfreiheit von Studenten im Sinne der o.g.Regelung gibt es immer bestimmte Richtlinien(von den Sptzenverbänden der Krankenkasse) die die Beschäftigunsbeispiele im einzelnen regeln.
Hexenwerk ist das keins. Aber ich hab die aktuellen Regelungen halt nicht hier.Und auf die früheren Regelungen möchte ich sicherheitshalber nicht zurückgreifen.
Ich denke,um hier auf dem aktuellen Stand zu sein, rufst du am geeignetsten zunächst bei Deiner Krankenkasse an und regelst bzw. besprichst dies anhand Deiner Arbeitsvorstellungen.
Du wirst sehen: Studenten sind nicht schlecht gestellt, bei solchen Beschäftigungen während des Studiums.
und ich denke, Du wirst Deine Beschäftigung vermutlich evtl. nicht auf 50 Tage pro jahr begrenzen müßen....
Aber wie gesagt. Ich würde dies mit der Fachabteilung der Krankenkasse "korpulent" erötern
Ich beende am 30.09. diesen Jahres eine Vollzeitbeschäftigung, für die ich sozialversicherungspflichtig war und auch Steuern bezahlt habe. Im Anschluss möchte ich gerne einen Nebenjob beginnen, da ich mich ansonsten auf ein Studium konzentriere. Der Arbeitsanfall der Nebentätigkeit ist nicht regelmäßig, sondern nur sporadisch, dann aber etwas höher. Dies führt dazu, dass der Lohn in einem Monat auch gut und gerne über 400 Euro sein kann, auch wenn ich nur wenige Tage arbeite.
Damit ich letztlich jedoch eine geringfügige Beschäftigung ausführe und nicht sozialversicherungspflichtig bin, möchte ich gerne nach §8 SGB IV Abs. 1 Nr. 2 den Vertrag auf maximal 50 Tage im Jahr begrenzen. Ein wenig stört mich jedoch der Zusatz: "es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 400 Euro im Monat übersteigt." Reicht die Begrenzung auf 50 Tage aus, damit die Beschäftigung nicht "berufsmäßig" ausgeübt wird? Was kann man ansonsten unter berufsmäßig verstehen?
Abs.2 verstehe ich im Übrigen so, dass die Vollzeitbeschäftigung keine Relevanz für die Bewertung der Nebentätigkeit hat. Daher werden z.B. die 50 Tage für dieses Jahr nicht anteilsmäßig reduziert.
Zuletzt würde ich gerne wissen, welche Auswirkungen die genannte Situation auf die Lohnsteuer hat. Ich gehe davon aus, dass ich den Lohn der Nebentätigkeit ganz normal versteuern muss, bin mir aber nicht sicher, ob hier eine andere (möglicherweise höhere) Lohnsteuerklasse anfällt. Kann mich hier jemand beruhigen?
Es wäre sehr nett, wenn mir jemand hier helfen kann
Zu der Sozialversicherungsfreiheit von Studenten im Sinne der o.g.Regelung gibt es immer bestimmte Richtlinien(von den Sptzenverbänden der Krankenkasse) die die Beschäftigunsbeispiele im einzelnen regeln.
Hexenwerk ist das keins. Aber ich hab die aktuellen Regelungen halt nicht hier.Und auf die früheren Regelungen möchte ich sicherheitshalber nicht zurückgreifen.
Ich denke,um hier auf dem aktuellen Stand zu sein, rufst du am geeignetsten zunächst bei Deiner Krankenkasse an und regelst bzw. besprichst dies anhand Deiner Arbeitsvorstellungen.
Du wirst sehen: Studenten sind nicht schlecht gestellt, bei solchen Beschäftigungen während des Studiums.
und ich denke, Du wirst Deine Beschäftigung vermutlich evtl. nicht auf 50 Tage pro jahr begrenzen müßen....
Aber wie gesagt. Ich würde dies mit der Fachabteilung der Krankenkasse "korpulent" erötern
Sorry: Beim Gespräch mit der Krankenkasse legst Du bitte den Schwerpunkt der für Studenten geltenede Versicherungsfreiheit auch auf folgende Dinge:
- möglicher versicherungsfreier Arbeitsumfang während des Semesters -entsprechender versicherungsfreier Arbeitsumfang in den Semesterferien -davon abweichende einmalige Arbeitsumfänge pro Jahr, die trotzdem die Versicherungsfreiheit von Studenten ermöglichen.
Viel Erfolg.
Wenn Dir nach dem Gespräch mit der Kasse doch noch einiges unklar sein sollte, können wir dies ja hier im Forum gerne noch mal gemeinsam in den Blick nehmen.
So zumindest mein Lösungsansatz, da mir konkrete aktuelle Regelungen eben nicht umfassend bekannt sind.
Dirty-Harry schrieb: Aber wie gesagt. Ich würde dies mit der Fachabteilung der Krankenkasse "korpulent" erötern
Ich glaube ja nicht, dass eine gute Beratung davon abhängt, ob jemand vollschlank ist.
Zur Sache: Es gibt Fragen, die man m.E. nicht in einem Fußball-, aber auch nicht in einem anderen Internet-Forum, erörtern bzw. sich erklären lassen sollte. In Deinem Fall drohen eventuell beträchtliche Nachzahlungen über Jahre hinweg, falls der Status fehlerhaft beurteilt und u.U. keine Sozialversicherungsbeträge abgeführt werden sollten.
Zur Frage der Sozialversicherungspflicht bei Nebentätigkeiten gibt es umfangreiche Rechtsprechung des BSG. Das würde hier aber ganz deutlich zu weit führen.
Ich würde da dringend anraten, fachkundige Beratung einzuholen. Alternativ könntest Du über einen sog. Statusfeststellungsantrag bei der Deutschen Rentenversicherung Bund nachdenken, auch wenn es nach Deinen Ausführungen nicht um die Frage gehen sollte, ob Du abhängig beschäftigt bist. Die Krankenkassen führen ein solches Verfahren übrigens nicht durch.
Dirty-Harry schrieb: Aber wie gesagt. Ich würde dies mit der Fachabteilung der Krankenkasse "korpulent" erötern
Ich glaube ja nicht, dass eine gute Beratung davon abhängt, ob jemand vollschlank ist.
Zur Sache: Es gibt Fragen, die man m.E. nicht in einem Fußball-, aber auch nicht in einem anderen Internet-Forum, erörtern bzw. sich erklären lassen sollte. In Deinem Fall drohen eventuell beträchtliche Nachzahlungen über Jahre hinweg, falls der Status fehlerhaft beurteilt und u.U. keine Sozialversicherungsbeträge abgeführt werden sollten.
Zur Frage der Sozialversicherungspflicht bei Nebentätigkeiten gibt es umfangreiche Rechtsprechung des BSG. Das würde hier aber ganz deutlich zu weit führen.
Ich würde da dringend anraten, fachkundige Beratung einzuholen. Alternativ könntest Du über einen sog. Statusfeststellungsantrag bei der Deutschen Rentenversicherung Bund nachdenken, auch wenn es nach Deinen Ausführungen nicht um die Frage gehen sollte, ob Du abhängig beschäftigt bist. Die Krankenkassen führen ein solches Verfahren übrigens nicht durch.
Und dabei wird eine Rolle spielen,um was für ein Studium es sich handelt. Dies noch als letzte Info bezüglich des Eingangsbeitrages
Eins mit Immatrikulationsbescheinigung-was ich oben einfach mal unterstellt habe-oder eben nicht.
Mit Immatrikulationsbescheinigung gelten die Regelungen für Studenten.(siehe insoweit o.g. Anhaltspunkte für die Abklärung)
Ohne diese Bescheinigung gelten dagegen die Regelungen für versicherungsfreie Nebenbeschäftigungen.
Aber so oder so empfiehlt sich die entsprechende Abklärung in der beschriebenen Art.
Dirty-Harry: Danke für den Tipp, bei der Krankenkasse mal zu gucken,das hat mir doch direkt weitergeholfen. Als Student ist man bei einer Arbeitszeit von bis zu 20 Stunden in der Vorlesungszeit, in den Semesterferien voll, nur rentenversicherungspflichtig. Scheint alles viel einfacher als gedacht und auch nicht begrenzt. Das Studium ist ein Vollzeitstudium mit Immatrikulationsbescheinigung. Hatte bis dahin nur die entsprechenden Paragrafen im Gesetz nachgeschlagen.
Werde mich aber dennoch nochmal persönlich absichern, damit ich hier nichts übersehe und auch im Nachhinein keine unerwarteten Kosten auf mich zukommen. Sieht mir aber mittlerweile sehr nach einem Standard-Studenten-Nebenjob aus
ich habe derzeit folgende Situation:
Ich beende am 30.09. diesen Jahres eine Vollzeitbeschäftigung, für die ich sozialversicherungspflichtig war und auch Steuern bezahlt habe. Im Anschluss möchte ich gerne einen Nebenjob beginnen, da ich mich ansonsten auf ein Studium konzentriere.
Der Arbeitsanfall der Nebentätigkeit ist nicht regelmäßig, sondern nur sporadisch, dann aber etwas höher. Dies führt dazu, dass der Lohn in einem Monat auch gut und gerne über 400 Euro sein kann, auch wenn ich nur wenige Tage arbeite.
Damit ich letztlich jedoch eine geringfügige Beschäftigung ausführe und nicht sozialversicherungspflichtig bin, möchte ich gerne nach §8 SGB IV Abs. 1 Nr. 2 den Vertrag auf maximal 50 Tage im Jahr begrenzen. Ein wenig stört mich jedoch der Zusatz: "es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 400 Euro im Monat übersteigt." Reicht die Begrenzung auf 50 Tage aus, damit die Beschäftigung nicht "berufsmäßig" ausgeübt wird? Was kann man ansonsten unter berufsmäßig verstehen?
Abs.2 verstehe ich im Übrigen so, dass die Vollzeitbeschäftigung keine Relevanz für die Bewertung der Nebentätigkeit hat. Daher werden z.B. die 50 Tage für dieses Jahr nicht anteilsmäßig reduziert.
Zuletzt würde ich gerne wissen, welche Auswirkungen die genannte Situation auf die Lohnsteuer hat. Ich gehe davon aus, dass ich den Lohn der Nebentätigkeit ganz normal versteuern muss, bin mir aber nicht sicher, ob hier eine andere (möglicherweise höhere) Lohnsteuerklasse anfällt. Kann mich hier jemand beruhigen?
Es wäre sehr nett, wenn mir jemand hier helfen kann
Zu der Sozialversicherungsfreiheit von Studenten im Sinne der o.g.Regelung gibt es immer bestimmte Richtlinien(von den Sptzenverbänden der Krankenkasse) die die Beschäftigunsbeispiele im einzelnen regeln.
Hexenwerk ist das keins. Aber ich hab die aktuellen Regelungen halt nicht hier.Und auf die früheren Regelungen möchte ich sicherheitshalber nicht zurückgreifen.
Ich denke,um hier auf dem aktuellen Stand zu sein, rufst du am geeignetsten zunächst bei Deiner Krankenkasse an und regelst bzw. besprichst dies anhand Deiner Arbeitsvorstellungen.
Du wirst sehen: Studenten sind nicht schlecht gestellt, bei solchen Beschäftigungen während des Studiums.
und ich denke, Du wirst Deine Beschäftigung vermutlich evtl. nicht auf 50 Tage pro jahr begrenzen müßen....
Aber wie gesagt. Ich würde dies mit der Fachabteilung der Krankenkasse "korpulent" erötern
Sorry: Beim Gespräch mit der Krankenkasse legst Du bitte den Schwerpunkt der für Studenten geltenede Versicherungsfreiheit auch auf folgende Dinge:
- möglicher versicherungsfreier Arbeitsumfang während des Semesters
-entsprechender versicherungsfreier Arbeitsumfang in den Semesterferien
-davon abweichende einmalige Arbeitsumfänge pro Jahr, die trotzdem die Versicherungsfreiheit von Studenten ermöglichen.
Viel Erfolg.
Wenn Dir nach dem Gespräch mit der Kasse doch noch einiges unklar sein sollte, können wir dies ja hier im Forum gerne noch mal gemeinsam in den Blick nehmen.
So zumindest mein Lösungsansatz, da mir konkrete aktuelle Regelungen eben nicht umfassend bekannt sind.
Ich glaube ja nicht, dass eine gute Beratung davon abhängt, ob jemand vollschlank ist.
Zur Sache:
Es gibt Fragen, die man m.E. nicht in einem Fußball-, aber auch nicht in einem anderen Internet-Forum, erörtern bzw. sich erklären lassen sollte. In Deinem Fall drohen eventuell beträchtliche Nachzahlungen über Jahre hinweg, falls der Status fehlerhaft beurteilt und u.U. keine Sozialversicherungsbeträge abgeführt werden sollten.
Zur Frage der Sozialversicherungspflicht bei Nebentätigkeiten gibt es umfangreiche Rechtsprechung des BSG. Das würde hier aber ganz deutlich zu weit führen.
Ich würde da dringend anraten, fachkundige Beratung einzuholen.
Alternativ könntest Du über einen sog. Statusfeststellungsantrag bei der Deutschen Rentenversicherung Bund nachdenken, auch wenn es nach Deinen Ausführungen nicht um die Frage gehen sollte, ob Du abhängig beschäftigt bist. Die Krankenkassen führen ein solches Verfahren übrigens nicht durch.
Und dabei wird eine Rolle spielen,um was für ein Studium es sich handelt. Dies noch als letzte Info bezüglich des Eingangsbeitrages
Eins mit Immatrikulationsbescheinigung-was ich oben einfach mal unterstellt habe-oder eben nicht.
Mit Immatrikulationsbescheinigung gelten die Regelungen für Studenten.(siehe insoweit o.g. Anhaltspunkte für die Abklärung)
Ohne diese Bescheinigung gelten dagegen die Regelungen für versicherungsfreie Nebenbeschäftigungen.
Aber so oder so empfiehlt sich die entsprechende Abklärung in der beschriebenen Art.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/58364/publicationFile/1343/tipps_fuer_studenten.pdf
Werde mich aber dennoch nochmal persönlich absichern, damit ich hier nichts übersehe und auch im Nachhinein keine unerwarteten Kosten auf mich zukommen. Sieht mir aber mittlerweile sehr nach einem Standard-Studenten-Nebenjob aus