Nen Bekannten von mir hat es erwischt beim Schwarzfahren. Der Schaffner hat zu Ihm gesagt wenn er die 40€ bezahlt kommt nix weiter auf Ihn zu. Er hat die 40€ am Service-Schalter der DB bezahlt und diese sagten Ihm dasselbe wie der Schaffner.
Jetzt flattert dem doch glatt ne Anzeige wegen "Erschleichung von Leistungen" ins Haus
Habe mal im Internet recherchiert das die Bahn da jetzt knallhart vorgeht. Mir ist das ja auch mal passiert, aber da war dann auch wirklich Ruhe wo ich das Geld bezahlt habe.
Was um Himmelswillen will die DB jetzt noch von dem und wie soll er drauf reagieren ? Mit der Fahrpreisnacherhebung hat er den Schaden doch doppelt und dreifach wiedergutgemacht ?!
In den Zügen der DB steht ja auch bekanntlich das Schwarzfahren ein erhöhtes Beförderungsentgelt nach sich zieht, aber nicht das es strafbar ist bzw. das es strafrechtliche Konsequenzen hat.
In meinen Augen ein Bagatelldelikt was mit den 40€ oder doppelten Fahrpreis bereinigt sein sollte.
Praeriehund schrieb: Mal an die Rechtsanwälte hier im Forum.
Nen Bekannten von mir hat es erwischt beim Schwarzfahren. Der Schaffner hat zu Ihm gesagt wenn er die 40€ bezahlt kommt nix weiter auf Ihn zu. Er hat die 40€ am Service-Schalter der DB bezahlt und diese sagten Ihm dasselbe wie der Schaffner.
Jetzt flattert dem doch glatt ne Anzeige wegen "Erschleichung von Leistungen" ins Haus
Habe mal im Internet recherchiert das die Bahn da jetzt knallhart vorgeht. Mir ist das ja auch mal passiert, aber da war dann auch wirklich Ruhe wo ich das Geld bezahlt habe.
Was um Himmelswillen will die DB jetzt noch von dem und wie soll er drauf reagieren ? Mit der Fahrpreisnacherhebung hat er den Schaden doch doppelt und dreifach wiedergutgemacht ?!
In den Zügen der DB steht ja auch bekanntlich das Schwarzfahren ein erhöhtes Beförderungsentgelt nach sich zieht, aber nicht das es strafbar ist bzw. das es strafrechtliche Konsequenzen hat.
In meinen Augen ein Bagatelldelikt was mit den 40€ oder doppelten Fahrpreis bereinigt sein sollte.
T-Shirt anziehen "Ich fahre schwarz und schon hat sich die Anzeige erledigt"^^
Praeriehund schrieb: Mal an die Rechtsanwälte hier im Forum.
Nen Bekannten von mir hat es erwischt beim Schwarzfahren. Der Schaffner hat zu Ihm gesagt wenn er die 40€ bezahlt kommt nix weiter auf Ihn zu. Er hat die 40€ am Service-Schalter der DB bezahlt und diese sagten Ihm dasselbe wie der Schaffner.
Jetzt flattert dem doch glatt ne Anzeige wegen "Erschleichung von Leistungen" ins Haus
Habe mal im Internet recherchiert das die Bahn da jetzt knallhart vorgeht. Mir ist das ja auch mal passiert, aber da war dann auch wirklich Ruhe wo ich das Geld bezahlt habe.
Was um Himmelswillen will die DB jetzt noch von dem und wie soll er drauf reagieren ? Mit der Fahrpreisnacherhebung hat er den Schaden doch doppelt und dreifach wiedergutgemacht ?!
In den Zügen der DB steht ja auch bekanntlich das Schwarzfahren ein erhöhtes Beförderungsentgelt nach sich zieht, aber nicht das es strafbar ist bzw. das es strafrechtliche Konsequenzen hat.
In meinen Augen ein Bagatelldelikt was mit den 40€ oder doppelten Fahrpreis bereinigt sein sollte.
T-Shirt anziehen "Ich fahre schwarz und schon hat sich die Anzeige erledigt"^^
Reicht es wenn er das noch vor dem Richter anzieht ?
Die 40 Euro sind die erhöhte Beförderungsgebühr. Wenn sich dein Freund wissentlich ohne Ticket in den Zug gesetzt hat, ist das eine "Erschleichung von Leistungen" - sprich vorsätzlicher Betrug.
Die Anzeige und die Erhebung der 40 Euro sind in dem Fall nicht miteinander zu vermengen. Die Bahn kann selbstverständlich über die 40 Euro noch zusätzlich eine Anzeige erheben.
Schäbig ist jedoch ohne Zweifel, dass das Personal deinem Freund sagt damit wäre es gut und hinten rum doch etwas in die Wege leitet.
adler1807 schrieb: Die 40 Euro sind die erhöhte Beförderungsgebühr. Wenn sich dein Freund wissentlich ohne Ticket in den Zug gesetzt hat, ist das eine "Erschleichung von Leistungen" - sprich vorsätzlicher Betrug.
Die Anzeige und die Erhebung der 40 Euro sind in dem Fall nicht miteinander zu vermengen. Die Bahn kann selbstverständlich über die 40 Euro noch zusätzlich eine Anzeige erheben.
Schäbig ist jedoch ohne Zweifel, dass das Personal deinem Freund sagt damit wäre es gut und hinten rum doch etwas in die Wege leitet.
Dein Freund sitzt am sehr viel kürzeren Hebel.
Wie weisst man denn jetzt jemanden nach ob er sich WISSENTLICH oder UNWISSENTLICH da rein gesetzt hat ohne zu bezahlen ? :neutral-face
Ja die Schaffner und die vom Service-Schalter sind doch Weisungsbefugte oder wie auch immer man das nennen mag, denen Aussagen sollte man eigentlich Glauben schenken...
Was wäre denn wenn man z.B. SOFORT zum Schaffner geht und sagt, ich habe kein Geld dabei und möchte eine Fahrpreisnacherhebung ? Dann wäre das doch keine Erschleichung oder ?
Praeriehund schrieb: Mal an die Rechtsanwälte hier im Forum.
Nen Bekannten von mir hat es erwischt beim Schwarzfahren. Der Schaffner hat zu Ihm gesagt wenn er die 40€ bezahlt kommt nix weiter auf Ihn zu. Er hat die 40€ am Service-Schalter der DB bezahlt und diese sagten Ihm dasselbe wie der Schaffner.
Jetzt flattert dem doch glatt ne Anzeige wegen "Erschleichung von Leistungen" ins Haus
Habe mal im Internet recherchiert das die Bahn da jetzt knallhart vorgeht. Mir ist das ja auch mal passiert, aber da war dann auch wirklich Ruhe wo ich das Geld bezahlt habe.
Was um Himmelswillen will die DB jetzt noch von dem und wie soll er drauf reagieren ? Mit der Fahrpreisnacherhebung hat er den Schaden doch doppelt und dreifach wiedergutgemacht ?!
In den Zügen der DB steht ja auch bekanntlich das Schwarzfahren ein erhöhtes Beförderungsentgelt nach sich zieht, aber nicht das es strafbar ist bzw. das es strafrechtliche Konsequenzen hat.
In meinen Augen ein Bagatelldelikt was mit den 40€ oder doppelten Fahrpreis bereinigt sein sollte.
im normalfall wird das bei ersttätern nicht verfolgt. frag deinen kumpel mal ob er vielleicht schon öfter erwischt worden ist.
Müsste man dazu nicht nachweisen können, ob man wirklich absichtlich schwarz gefahren ist? Wäre ja eine Schweinerei Leuten eine Anzeige aufzudrücken, die ihre Fahrkarte vergessen haben.
S-Bahn fahren gehört ja auch zur DB, wie wird das dann dort gehandhabt? Da ist ja noch der RMV dahinter, gilt das dann auch mit der Anzeige?
Was wäre denn wenn man z.B. SOFORT zum Schaffner geht und sagt, ich habe kein Geld dabei und möchte eine Fahrpreisnacherhebung ? Dann wäre das doch keine Erschleichung oder ?
Nach meiner Erfahrung ist es sogar zwingend Pflicht den Fahrer im Vorfeld aufzusuchen. So nachträglich am Platz darf man wenig auf Verständnis hoffen.
Zu deiner Frage wie man nun wissentlich und unwissentliches Schwarzfahren unterscheidet. Eigentlich gar nicht.
Also ich kann mir das nur im Zusammenhang mit einer vorhandenen Zeitkarte erklären, die man just an diesem Tag nicht dabei hat, aber dabei zu haben glaubt.
In dem Fall zahlt man glaube ich auch keine 40 Euro nach sondern es waren irgendwas um die 14 Euro, kann das sein? Müsste man mal in den Tarifbedingungen nachlesen, dort steht sowas drin.
Jemand der generell keine Zeitkarte hat wird Schwierigkeiten haben zu erklären, er habe nicht gemerkt das er sich in einen Zug gesetzt hat.
Praeriehund schrieb: Mal an die Rechtsanwälte hier im Forum.
Nen Bekannten von mir hat es erwischt beim Schwarzfahren. Der Schaffner hat zu Ihm gesagt wenn er die 40€ bezahlt kommt nix weiter auf Ihn zu. Er hat die 40€ am Service-Schalter der DB bezahlt und diese sagten Ihm dasselbe wie der Schaffner.
Jetzt flattert dem doch glatt ne Anzeige wegen "Erschleichung von Leistungen" ins Haus
Habe mal im Internet recherchiert das die Bahn da jetzt knallhart vorgeht. Mir ist das ja auch mal passiert, aber da war dann auch wirklich Ruhe wo ich das Geld bezahlt habe.
Was um Himmelswillen will die DB jetzt noch von dem und wie soll er drauf reagieren ? Mit der Fahrpreisnacherhebung hat er den Schaden doch doppelt und dreifach wiedergutgemacht ?!
In den Zügen der DB steht ja auch bekanntlich das Schwarzfahren ein erhöhtes Beförderungsentgelt nach sich zieht, aber nicht das es strafbar ist bzw. das es strafrechtliche Konsequenzen hat.
In meinen Augen ein Bagatelldelikt was mit den 40€ oder doppelten Fahrpreis bereinigt sein sollte.
im normalfall wird das bei ersttätern nicht verfolgt. frag deinen kumpel mal ob er vielleicht schon öfter erwischt worden ist.
Nehmen wir mal den Fall an das er es schon mal gemacht hat. Dann müsste er doch ERST RECHT davon ausgehen das es mit der Fahrpreisnacherhebung getan ist weil ja beim ersten mal auch nichts weiter passiert ist ?!
Ich finde da sollte von den Schaffnern oder DB ein Schreiben kommen das beim nächsten mal von einer Strafanzeige nicht abgesehen werden kann.
Wie schmettert der jetzt am besten die Anzeige ab bzw. eine Verurteilung ?
Reue zeigen, sich Dumm stellen oder in die Offensive gehen das die Schaffner und Service-Mitarbeiter ihm gesagt haben das nichts weiter passiert ?
Ich glaube, dass es juristisch völlig unerheblich ist, was irgend ein Schaffner sagt. Bei unterstellter Absicht kann (muss aber nicht) das Beförderungsunternehmen Anzeige erstatten. Die Bürohengste, die die Anzeige verfassen, fragen sicher nicht vorher den Schaffner, was der so erzählt hat.
Praeriehund schrieb: Mal an die Rechtsanwälte hier im Forum.
Nen Bekannten von mir hat es erwischt beim Schwarzfahren. Der Schaffner hat zu Ihm gesagt wenn er die 40€ bezahlt kommt nix weiter auf Ihn zu. Er hat die 40€ am Service-Schalter der DB bezahlt und diese sagten Ihm dasselbe wie der Schaffner.
Jetzt flattert dem doch glatt ne Anzeige wegen "Erschleichung von Leistungen" ins Haus
Habe mal im Internet recherchiert das die Bahn da jetzt knallhart vorgeht. Mir ist das ja auch mal passiert, aber da war dann auch wirklich Ruhe wo ich das Geld bezahlt habe.
Was um Himmelswillen will die DB jetzt noch von dem und wie soll er drauf reagieren ? Mit der Fahrpreisnacherhebung hat er den Schaden doch doppelt und dreifach wiedergutgemacht ?!
In den Zügen der DB steht ja auch bekanntlich das Schwarzfahren ein erhöhtes Beförderungsentgelt nach sich zieht, aber nicht das es strafbar ist bzw. das es strafrechtliche Konsequenzen hat.
In meinen Augen ein Bagatelldelikt was mit den 40€ oder doppelten Fahrpreis bereinigt sein sollte.
T-Shirt anziehen "Ich fahre schwarz und schon hat sich die Anzeige erledigt"^^
Wie kommst du denn darauf,dass sich die Sache durch das T- Shirt tragen erledigt hat ?
DerGeyer schrieb: Müsste man dazu nicht nachweisen können, ob man wirklich absichtlich schwarz gefahren ist? Wäre ja eine Schweinerei Leuten eine Anzeige aufzudrücken, die ihre Fahrkarte vergessen haben.
S-Bahn fahren gehört ja auch zur DB, wie wird das dann dort gehandhabt? Da ist ja noch der RMV dahinter, gilt das dann auch mit der Anzeige?
Also bitte... Wie kann man denn unabsichtlich Schwarz fahren? Glaubt der auch noch an den Weihnachtsmann?
Wenn man eine Zeitfahrkarte hat, kann man die Nachzeigen und mit 14,- ist es abgefrühstückt.
DerGeyer schrieb: Müsste man dazu nicht nachweisen können, ob man wirklich absichtlich schwarz gefahren ist? Wäre ja eine Schweinerei Leuten eine Anzeige aufzudrücken, die ihre Fahrkarte vergessen haben.
S-Bahn fahren gehört ja auch zur DB, wie wird das dann dort gehandhabt? Da ist ja noch der RMV dahinter, gilt das dann auch mit der Anzeige?
Also bitte... Wie kann man denn unabsichtlich Schwarz fahren? Glaubt der auch noch an den Weihnachtsmann?
Wenn man eine Zeitfahrkarte hat, kann man die Nachzeigen und mit 14,- ist es abgefrühstückt.
DerGeyer schrieb: Müsste man dazu nicht nachweisen können, ob man wirklich absichtlich schwarz gefahren ist? Wäre ja eine Schweinerei Leuten eine Anzeige aufzudrücken, die ihre Fahrkarte vergessen haben.
S-Bahn fahren gehört ja auch zur DB, wie wird das dann dort gehandhabt? Da ist ja noch der RMV dahinter, gilt das dann auch mit der Anzeige?
Also bitte... Wie kann man denn unabsichtlich Schwarz fahren? Glaubt der auch noch an den Weihnachtsmann?
Wenn man eine Zeitfahrkarte hat, kann man die Nachzeigen und mit 14,- ist es abgefrühstückt.
Vergessen, Automat funzt nicht, usw...
wie gesagt zeitfahrkarte vergessen -> kein Schwarzfahren durch Regelung in den Beförderungsbedingungen
Automat funzt nicht -> Schaffner melden -> nix passiert / kein Schwarzfahren
Der o.g. Freund ist jedoch erwischt worden ohne Fahrkarte. Jetzt noch zu behaupten man müsse ihm nachweisen, dass er bewusst schwarz gefahren ist, ist eine Frechheit
DerGeyer schrieb: Müsste man dazu nicht nachweisen können, ob man wirklich absichtlich schwarz gefahren ist? Wäre ja eine Schweinerei Leuten eine Anzeige aufzudrücken, die ihre Fahrkarte vergessen haben.
S-Bahn fahren gehört ja auch zur DB, wie wird das dann dort gehandhabt? Da ist ja noch der RMV dahinter, gilt das dann auch mit der Anzeige?
Also bitte... Wie kann man denn unabsichtlich Schwarz fahren? Glaubt der auch noch an den Weihnachtsmann?
Wenn man eine Zeitfahrkarte hat, kann man die Nachzeigen und mit 14,- ist es abgefrühstückt.
Vergessen, Automat funzt nicht, usw...
wie gesagt zeitfahrkarte vergessen -> kein Schwarzfahren durch Regelung in den Beförderungsbedingungen
Automat funzt nicht -> Schaffner melden -> nix passiert / kein Schwarzfahren
Der o.g. Freund ist jedoch erwischt worden ohne Fahrkarte. Jetzt noch zu behaupten man müsse ihm nachweisen, dass er bewusst schwarz gefahren ist, ist eine Frechheit
Also die juristischen Definitionen kenn ich nich so genau, ob schwarz fahren oder nicht... es ist bei vergessen, usw. einfach keine Straftat und damit nicht strafrechtlich relevant (ergo keine Anzeige)
In meinen Augen ein Bagatelldelikt was mit den 40€ oder doppelten Fahrpreis bereinigt sein sollte.
Wenn er Wiederholungstäter ist dann reicht das nicht. Wie du ja schreibst kam schon die Anzeige, dann wird irgendwann mal ein Strafbefehl ins Haus trudeln.
Das ist leider Ermessenspielraum.Fahrtantritt ohne gülten Fahrschein=Straftat(erschleichen von Leistung).Normalerweise bekommt man aber erst nach dem 3.Mal eine Anzeige.Es bleibt aber eine Straftat und deshalb leider Ermessenspielraum.Wenn man eine gültige,persönliche,nicht übertagbare Zeitkarte besitzt,sie aber bei der Fahrt nicht vorzeigen kann,dann kann man sie nachreichen,kostet 7€. Wenn der Kumpel wirklich zum ersten Mal erwischt wurde,dann wird der Staatanwalt die Sache wegen Geringfügigkeit wahrscheinlich fallen lassen,weil man normalerweise erst nach dem 3.Mal eine Anzeige bekommt.Der Schafner oder Fahrausweisprüfer hat damit nichts zutun.Der kassiert nur oder tippt das in sein Gerät rein.Und dann ist die Sache für ihn erledigt.
Nen Bekannten von mir hat es erwischt beim Schwarzfahren. Der Schaffner hat zu Ihm gesagt wenn er die 40€ bezahlt kommt nix weiter auf Ihn zu. Er hat die 40€ am Service-Schalter der DB bezahlt und diese sagten Ihm dasselbe wie der Schaffner.
Jetzt flattert dem doch glatt ne Anzeige wegen "Erschleichung von Leistungen" ins Haus
Habe mal im Internet recherchiert das die Bahn da jetzt knallhart vorgeht. Mir ist das ja auch mal passiert, aber da war dann auch wirklich Ruhe wo ich das Geld bezahlt habe.
Was um Himmelswillen will die DB jetzt noch von dem und wie soll er drauf reagieren ? Mit der Fahrpreisnacherhebung hat er den Schaden doch doppelt und dreifach wiedergutgemacht ?!
In den Zügen der DB steht ja auch bekanntlich das Schwarzfahren ein erhöhtes Beförderungsentgelt nach sich zieht, aber nicht das es strafbar ist bzw. das es strafrechtliche Konsequenzen hat.
In meinen Augen ein Bagatelldelikt was mit den 40€ oder doppelten Fahrpreis bereinigt sein sollte.
T-Shirt anziehen "Ich fahre schwarz und schon hat sich die Anzeige erledigt"^^
Reicht es wenn er das noch vor dem Richter anzieht ?
Die Anzeige und die Erhebung der 40 Euro sind in dem Fall nicht miteinander zu vermengen. Die Bahn kann selbstverständlich über die 40 Euro noch zusätzlich eine Anzeige erheben.
Schäbig ist jedoch ohne Zweifel, dass das Personal deinem Freund sagt damit wäre es gut und hinten rum doch etwas in die Wege leitet.
Dein Freund sitzt am sehr viel kürzeren Hebel.
Wie weisst man denn jetzt jemanden nach ob er sich WISSENTLICH oder UNWISSENTLICH da rein gesetzt hat ohne zu bezahlen ? :neutral-face
Ja die Schaffner und die vom Service-Schalter sind doch Weisungsbefugte oder wie auch immer man das nennen mag, denen Aussagen sollte man eigentlich Glauben schenken...
Was wäre denn wenn man z.B. SOFORT zum Schaffner geht und sagt, ich habe kein Geld dabei und möchte eine Fahrpreisnacherhebung ? Dann wäre das doch keine Erschleichung oder ?
im normalfall wird das bei ersttätern nicht verfolgt. frag deinen kumpel mal ob er vielleicht schon öfter erwischt worden ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Bef%C3%B6rderungserschleichung_%28Deutschland%29
Wäre ja eine Schweinerei Leuten eine Anzeige aufzudrücken, die ihre Fahrkarte vergessen haben.
S-Bahn fahren gehört ja auch zur DB, wie wird das dann dort gehandhabt? Da ist ja noch der RMV dahinter, gilt das dann auch mit der Anzeige?
Nach meiner Erfahrung ist es sogar zwingend Pflicht den Fahrer im Vorfeld aufzusuchen. So nachträglich am Platz darf man wenig auf Verständnis hoffen.
Zu deiner Frage wie man nun wissentlich und unwissentliches Schwarzfahren unterscheidet. Eigentlich gar nicht.
Also ich kann mir das nur im Zusammenhang mit einer vorhandenen Zeitkarte erklären, die man just an diesem Tag nicht dabei hat, aber dabei zu haben glaubt.
In dem Fall zahlt man glaube ich auch keine 40 Euro nach sondern es waren irgendwas um die 14 Euro, kann das sein? Müsste man mal in den Tarifbedingungen nachlesen, dort steht sowas drin.
Jemand der generell keine Zeitkarte hat wird Schwierigkeiten haben zu erklären, er habe nicht gemerkt das er sich in einen Zug gesetzt hat.
Nehmen wir mal den Fall an das er es schon mal gemacht hat. Dann müsste er doch ERST RECHT davon ausgehen das es mit der Fahrpreisnacherhebung getan ist weil ja beim ersten mal auch nichts weiter passiert ist ?!
Ich finde da sollte von den Schaffnern oder DB ein Schreiben kommen das beim nächsten mal von einer Strafanzeige nicht abgesehen werden kann.
Wie schmettert der jetzt am besten die Anzeige ab bzw. eine Verurteilung ?
Reue zeigen, sich Dumm stellen oder in die Offensive gehen das die Schaffner und Service-Mitarbeiter ihm gesagt haben das nichts weiter passiert ?
du wirst wohl kaum irgendein delikt finden bei dem es bei wiederholung nicht auch eine strafverschärfung gibt.
Ich glaube, dass es juristisch völlig unerheblich ist, was irgend ein Schaffner sagt. Bei unterstellter Absicht kann (muss aber nicht) das Beförderungsunternehmen Anzeige erstatten. Die Bürohengste, die die Anzeige verfassen, fragen sicher nicht vorher den Schaffner, was der so erzählt hat.
Wie kommst du denn darauf,dass sich die Sache durch das T- Shirt tragen erledigt hat ?
Also bitte... Wie kann man denn unabsichtlich Schwarz fahren? Glaubt der auch noch an den Weihnachtsmann?
Wenn man eine Zeitfahrkarte hat, kann man die Nachzeigen und mit 14,- ist es abgefrühstückt.
Vergessen, Automat funzt nicht, usw...
wie gesagt zeitfahrkarte vergessen -> kein Schwarzfahren durch Regelung in den Beförderungsbedingungen
Automat funzt nicht -> Schaffner melden -> nix passiert / kein Schwarzfahren
Der o.g. Freund ist jedoch erwischt worden ohne Fahrkarte. Jetzt noch zu behaupten man müsse ihm nachweisen, dass er bewusst schwarz gefahren ist, ist eine Frechheit
Also die juristischen Definitionen kenn ich nich so genau, ob schwarz fahren oder nicht... es ist bei vergessen, usw. einfach keine Straftat und damit nicht strafrechtlich relevant (ergo keine Anzeige)
Wenn er Wiederholungstäter ist dann reicht das nicht. Wie du ja schreibst kam schon die Anzeige, dann wird irgendwann mal ein Strafbefehl ins Haus trudeln.