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Fahrpreisnacherhebung mit anschließender Strafanzeige.

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crasher1985 schrieb:
pelo schrieb:
crasher1985 schrieb:
Praeriehund schrieb:
Mal an die Rechtsanwälte hier im Forum.

Nen Bekannten von mir hat es erwischt beim Schwarzfahren. Der Schaffner hat zu Ihm gesagt wenn er die 40€ bezahlt kommt nix weiter auf Ihn zu. Er hat die 40€ am Service-Schalter der DB bezahlt und diese sagten Ihm dasselbe wie der Schaffner.

Jetzt flattert dem doch glatt ne Anzeige wegen "Erschleichung von Leistungen" ins Haus  

Habe mal im Internet recherchiert das die Bahn da jetzt knallhart vorgeht. Mir ist das ja auch mal passiert, aber da war dann auch wirklich Ruhe wo ich das Geld bezahlt habe.

Was um Himmelswillen will die DB jetzt noch von dem und wie soll er drauf reagieren ? Mit der Fahrpreisnacherhebung hat er den Schaden doch doppelt und dreifach wiedergutgemacht ?!

In den Zügen der DB steht ja auch bekanntlich das Schwarzfahren ein erhöhtes Beförderungsentgelt nach sich zieht, aber nicht das es strafbar ist bzw. das es strafrechtliche Konsequenzen hat.

In meinen Augen ein Bagatelldelikt was mit den 40€ oder doppelten Fahrpreis bereinigt sein sollte.



T-Shirt anziehen "Ich fahre schwarz und schon hat sich die Anzeige erledigt"^^


Wie kommst du denn darauf,dass sich die Sache durch das T- Shirt tragen erledigt hat  ?  


Ohne jetzt den rest des Threades zu lesen..
Surch dieses T-Shirt zeigstg du öffentlich das du Schwarz fährst. Somit erschleichst du keine Leistung.


In Hannover wurde 2010 vom dortigen Amtsgericht ein T-Shirt Träger mit dieser Aufschrift wegen Erschleichens von Leistungen zu 500E Geldstrafe verurteilt.
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Maabootsche schrieb:
crasher1985 schrieb:
pelo schrieb:
crasher1985 schrieb:
Praeriehund schrieb:
Mal an die Rechtsanwälte hier im Forum.

Nen Bekannten von mir hat es erwischt beim Schwarzfahren. Der Schaffner hat zu Ihm gesagt wenn er die 40€ bezahlt kommt nix weiter auf Ihn zu. Er hat die 40€ am Service-Schalter der DB bezahlt und diese sagten Ihm dasselbe wie der Schaffner.

Jetzt flattert dem doch glatt ne Anzeige wegen "Erschleichung von Leistungen" ins Haus  

Habe mal im Internet recherchiert das die Bahn da jetzt knallhart vorgeht. Mir ist das ja auch mal passiert, aber da war dann auch wirklich Ruhe wo ich das Geld bezahlt habe.

Was um Himmelswillen will die DB jetzt noch von dem und wie soll er drauf reagieren ? Mit der Fahrpreisnacherhebung hat er den Schaden doch doppelt und dreifach wiedergutgemacht ?!

In den Zügen der DB steht ja auch bekanntlich das Schwarzfahren ein erhöhtes Beförderungsentgelt nach sich zieht, aber nicht das es strafbar ist bzw. das es strafrechtliche Konsequenzen hat.

In meinen Augen ein Bagatelldelikt was mit den 40€ oder doppelten Fahrpreis bereinigt sein sollte.



T-Shirt anziehen "Ich fahre schwarz und schon hat sich die Anzeige erledigt"^^


Wie kommst du denn darauf,dass sich die Sache durch das T- Shirt tragen erledigt hat  ?  


Ohne jetzt den rest des Threades zu lesen..
Surch dieses T-Shirt zeigstg du öffentlich das du Schwarz fährst. Somit erschleichst du keine Leistung.


Soweit mir bekannt kam da bisher wohl noch keiner mit durch - und gemäß dem ersten Entscheidungsfindungsmerksatz für die gerichtliche Entscheidung: "Da könnte ja jeder kommen" habe ich da auch wenig Hoffnung.
Das wird dann wohl in der Richtung entschieden, daß es der Fahrer nicht richtig gesehen oder nicht ernst genommen hat...


Der Gag mit dem T- Shirt basiert auf der früheren herrschenden Meinung, dass für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "Erschleichen" ein besonderes, täuschendes Verhalten notwendig sei. Mittlerweile hat der BGH aber entschieden, dass auch ganz normales Verhalten ausreicht.
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crasher1985 schrieb:
pelo schrieb:
crasher1985 schrieb:
Praeriehund schrieb:
Mal an die Rechtsanwälte hier im Forum.

Nen Bekannten von mir hat es erwischt beim Schwarzfahren. Der Schaffner hat zu Ihm gesagt wenn er die 40€ bezahlt kommt nix weiter auf Ihn zu. Er hat die 40€ am Service-Schalter der DB bezahlt und diese sagten Ihm dasselbe wie der Schaffner.

Jetzt flattert dem doch glatt ne Anzeige wegen "Erschleichung von Leistungen" ins Haus  

Habe mal im Internet recherchiert das die Bahn da jetzt knallhart vorgeht. Mir ist das ja auch mal passiert, aber da war dann auch wirklich Ruhe wo ich das Geld bezahlt habe.

Was um Himmelswillen will die DB jetzt noch von dem und wie soll er drauf reagieren ? Mit der Fahrpreisnacherhebung hat er den Schaden doch doppelt und dreifach wiedergutgemacht ?!

In den Zügen der DB steht ja auch bekanntlich das Schwarzfahren ein erhöhtes Beförderungsentgelt nach sich zieht, aber nicht das es strafbar ist bzw. das es strafrechtliche Konsequenzen hat.

In meinen Augen ein Bagatelldelikt was mit den 40€ oder doppelten Fahrpreis bereinigt sein sollte.



T-Shirt anziehen "Ich fahre schwarz und schon hat sich die Anzeige erledigt"^^


Wie kommst du denn darauf,dass sich die Sache durch das T- Shirt tragen erledigt hat  ?  


Ohne jetzt den rest des Threades zu lesen..
Surch dieses T-Shirt zeigstg du öffentlich das du Schwarz fährst. Somit erschleichst du keine Leistung.


Da gibts nen Richterspruch dazu, das es eine Straminderung nicht rechtfertigt.
Also selbst mit diesem T-Shirt musst du zahlen.
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... dann hilft doch nur, dem Schaffner durch Einsatz eines Elektroschockers vorzugreifen.
Schade eigentlich.
Halt! Nee, ich kann ja auch einfach ein Ticket kaufen!
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Wir waren damals mal mit der Berufsfachschulklasse bei einer Gerichtsverhandlung beim Gericht an der Konstablerwache dabei. Dort war ein Fall, wo eine junge Frau saß, weil sie schon mehrmals beim Schwarzfahren erwischt worden ist. Die haben der doch dann tatsächlich Arrest im Jugendknast gegeben. Kann mich zwar nicht mehr erinnern wie lange, aber das waren glaube ich nur 14 Tage oder sowas in der Richtung. Also halt sehr wenig.

Kann also sein, das dein Freund schon mehrmals erwischt wurde und somit jetzt eine Anzeige bekommen hat.
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djaid schrieb:
Wir waren damals mal mit der Berufsfachschulklasse bei einer Gerichtsverhandlung beim Gericht an der Konstablerwache dabei. Dort war ein Fall, wo eine junge Frau saß, weil sie schon mehrmals beim Schwarzfahren erwischt worden ist. Die haben der doch dann tatsächlich Arrest im Jugendknast gegeben. Kann mich zwar nicht mehr erinnern wie lange, aber das waren glaube ich nur 14 Tage oder sowas in der Richtung. Also halt sehr wenig.

Kann also sein, das dein Freund schon mehrmals erwischt wurde und somit jetzt eine Anzeige bekommen hat.


Das ist nicht unüblich. Aus Berlin wurde letztes Jahr bspw. berichtet, daß bis zu einem Drittel der Insassen der JVA Plötzensee Schwarzfahrer sind, die nicht zahlen können oder wollen.
http://www.tagesspiegel.de/berlin/landespolitik/ueberlastung-richter-wollen-keine-anklagen-gegen-schwarzfahrer-mehr-/4258142.html
Ist auch sonst ein lesenswerter Artikel in Bezug auf die Ressourcenbindung in der Justiz durch das Schwarzfahren.
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Maabootsche schrieb:
djaid schrieb:
Wir waren damals mal mit der Berufsfachschulklasse bei einer Gerichtsverhandlung beim Gericht an der Konstablerwache dabei. Dort war ein Fall, wo eine junge Frau saß, weil sie schon mehrmals beim Schwarzfahren erwischt worden ist. Die haben der doch dann tatsächlich Arrest im Jugendknast gegeben. Kann mich zwar nicht mehr erinnern wie lange, aber das waren glaube ich nur 14 Tage oder sowas in der Richtung. Also halt sehr wenig.

Kann also sein, das dein Freund schon mehrmals erwischt wurde und somit jetzt eine Anzeige bekommen hat.


Das ist nicht unüblich. Aus Berlin wurde letztes Jahr bspw. berichtet, daß bis zu einem Drittel der Insassen der JVA Plötzensee Schwarzfahrer sind, die nicht zahlen können oder wollen.
http://www.tagesspiegel.de/berlin/landespolitik/ueberlastung-richter-wollen-keine-anklagen-gegen-schwarzfahrer-mehr-/4258142.html
Ist auch sonst ein lesenswerter Artikel in Bezug auf die Ressourcenbindung in der Justiz durch das Schwarzfahren.


Danke, echt ein guter Artikel.

Der Kommentar unter dem Artiekl ist geil:

[font=Arial Narrow]warum haben Sie als Richter und Rechtsanwälte studiert, um Beschlüsse und Urteile über das in den Haushalten nicht vorhandene Geld der Menschen zu bestimmen? Hatten Sie an der Universität und im Abitur kein Matheunterricht? [/font]
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Maabootsche schrieb:
djaid schrieb:
Wir waren damals mal mit der Berufsfachschulklasse bei einer Gerichtsverhandlung beim Gericht an der Konstablerwache dabei. Dort war ein Fall, wo eine junge Frau saß, weil sie schon mehrmals beim Schwarzfahren erwischt worden ist. Die haben der doch dann tatsächlich Arrest im Jugendknast gegeben. Kann mich zwar nicht mehr erinnern wie lange, aber das waren glaube ich nur 14 Tage oder sowas in der Richtung. Also halt sehr wenig.

Kann also sein, das dein Freund schon mehrmals erwischt wurde und somit jetzt eine Anzeige bekommen hat.


Das ist nicht unüblich. Aus Berlin wurde letztes Jahr bspw. berichtet, daß bis zu einem Drittel der Insassen der JVA Plötzensee Schwarzfahrer sind, die nicht zahlen können oder wollen.
http://www.tagesspiegel.de/berlin/landespolitik/ueberlastung-richter-wollen-keine-anklagen-gegen-schwarzfahrer-mehr-/4258142.html
Ist auch sonst ein lesenswerter Artikel in Bezug auf die Ressourcenbindung in der Justiz durch das Schwarzfahren.

Zu dem nicht zahlen können, man kann eine Geldstrafe auch in Arbeitsstunden umwandeln lassen.
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Maabootsche schrieb:
djaid schrieb:
Wir waren damals mal mit der Berufsfachschulklasse bei einer Gerichtsverhandlung beim Gericht an der Konstablerwache dabei. Dort war ein Fall, wo eine junge Frau saß, weil sie schon mehrmals beim Schwarzfahren erwischt worden ist. Die haben der doch dann tatsächlich Arrest im Jugendknast gegeben. Kann mich zwar nicht mehr erinnern wie lange, aber das waren glaube ich nur 14 Tage oder sowas in der Richtung. Also halt sehr wenig.

Kann also sein, das dein Freund schon mehrmals erwischt wurde und somit jetzt eine Anzeige bekommen hat.


Das ist nicht unüblich. Aus Berlin wurde letztes Jahr bspw. berichtet, daß bis zu einem Drittel der Insassen der JVA Plötzensee Schwarzfahrer sind, die nicht zahlen können oder wollen.
http://www.tagesspiegel.de/berlin/landespolitik/ueberlastung-richter-wollen-keine-anklagen-gegen-schwarzfahrer-mehr-/4258142.html
Ist auch sonst ein lesenswerter Artikel in Bezug auf die Ressourcenbindung in der Justiz durch das Schwarzfahren.


Dietlind Biesterfeld schlug vor, Schwarzfahren nur noch als Ordnungswidrigkeit zu behandeln oder Hartz-IV-Empfänger gratis fahren zu lassen. Dies würde in der Justiz „unglaubliche Kräfte freisetzen“.

Finde ich persönlich nicht verkehrt.

Schlimmer als gegen den Bahnhof zu pinkeln isses in meinen Augen ach net. Aber solange ich kein Richter bin was zählt da schon meine Sichtweise  

War die Deutsche Bahn nicht mal ein staatliches Unternehmen das WIR alle mit unseren Steuergeldern finanziert haben ? Sprich die Züge, Schienennetz usw. ?  Is doch eigentlich ne Frechheit das man da jetzt ne Anzeige bekommt als Dankeschön ( Sarkasmus, für die dies wieder net merken    )
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SGE-URNA schrieb:
Paramounti schrieb:
SGE-URNA schrieb:
Paramounti schrieb:
DerGeyer schrieb:
Müsste man dazu nicht nachweisen können, ob man wirklich absichtlich schwarz gefahren ist?
Wäre ja eine Schweinerei Leuten eine Anzeige aufzudrücken, die ihre Fahrkarte vergessen haben.

S-Bahn fahren gehört ja auch zur DB, wie wird das dann dort gehandhabt? Da ist ja noch der RMV dahinter, gilt das dann auch mit der Anzeige?



Also bitte... Wie kann man denn unabsichtlich Schwarz fahren? Glaubt der auch noch an den Weihnachtsmann?

Wenn man eine Zeitfahrkarte hat, kann man die Nachzeigen und mit 14,- ist es abgefrühstückt.



Vergessen, Automat funzt nicht, usw...


wie gesagt zeitfahrkarte vergessen -> kein Schwarzfahren durch Regelung in den Beförderungsbedingungen

Automat funzt nicht -> Schaffner melden -> nix passiert / kein Schwarzfahren

Der o.g. Freund ist jedoch erwischt worden ohne Fahrkarte. Jetzt noch zu behaupten man müsse ihm nachweisen, dass er bewusst schwarz gefahren ist, ist eine Frechheit



Also die juristischen Definitionen kenn ich nich so genau, ob schwarz fahren oder nicht... es ist bei vergessen, usw. einfach keine Straftat und damit nicht strafrechtlich relevant (ergo keine Anzeige)


Ja gut, aber da kann ich auch die Bahn verstehen, die da keinen Bock mehr drauf hat, dass jeder dumm dreiste Mensch seine Fahrkarte vergessen hat. Ich komm ja auch nicht ins Stadion, wenn ich meine Karte daheim hab liegen lassen.
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Frankfurter-Bob schrieb:
SGE-URNA schrieb:
Paramounti schrieb:
SGE-URNA schrieb:
Paramounti schrieb:
DerGeyer schrieb:
Müsste man dazu nicht nachweisen können, ob man wirklich absichtlich schwarz gefahren ist?
Wäre ja eine Schweinerei Leuten eine Anzeige aufzudrücken, die ihre Fahrkarte vergessen haben.

S-Bahn fahren gehört ja auch zur DB, wie wird das dann dort gehandhabt? Da ist ja noch der RMV dahinter, gilt das dann auch mit der Anzeige?



Also bitte... Wie kann man denn unabsichtlich Schwarz fahren? Glaubt der auch noch an den Weihnachtsmann?

Wenn man eine Zeitfahrkarte hat, kann man die Nachzeigen und mit 14,- ist es abgefrühstückt.



Vergessen, Automat funzt nicht, usw...


wie gesagt zeitfahrkarte vergessen -> kein Schwarzfahren durch Regelung in den Beförderungsbedingungen

Automat funzt nicht -> Schaffner melden -> nix passiert / kein Schwarzfahren

Der o.g. Freund ist jedoch erwischt worden ohne Fahrkarte. Jetzt noch zu behaupten man müsse ihm nachweisen, dass er bewusst schwarz gefahren ist, ist eine Frechheit



Also die juristischen Definitionen kenn ich nich so genau, ob schwarz fahren oder nicht... es ist bei vergessen, usw. einfach keine Straftat und damit nicht strafrechtlich relevant (ergo keine Anzeige)


Ja gut, aber da kann ich auch die Bahn verstehen, die da keinen Bock mehr drauf hat, dass jeder dumm dreiste Mensch seine Fahrkarte vergessen hat. Ich komm ja auch nicht ins Stadion, wenn ich meine Karte daheim hab liegen lassen.


Nur das man das Vergessen bei z.B. Monats/Jahresabos usw. nachweisen kann, indem man die Karte ex post beim Schalter vorbeibringt (bei personalisierten Karten ist das zumindest hier so).

Ich glaub, die Diskussion war auch schon viel weiter
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propain schrieb:
Maabootsche schrieb:
djaid schrieb:
Wir waren damals mal mit der Berufsfachschulklasse bei einer Gerichtsverhandlung beim Gericht an der Konstablerwache dabei. Dort war ein Fall, wo eine junge Frau saß, weil sie schon mehrmals beim Schwarzfahren erwischt worden ist. Die haben der doch dann tatsächlich Arrest im Jugendknast gegeben. Kann mich zwar nicht mehr erinnern wie lange, aber das waren glaube ich nur 14 Tage oder sowas in der Richtung. Also halt sehr wenig.

Kann also sein, das dein Freund schon mehrmals erwischt wurde und somit jetzt eine Anzeige bekommen hat.


Das ist nicht unüblich. Aus Berlin wurde letztes Jahr bspw. berichtet, daß bis zu einem Drittel der Insassen der JVA Plötzensee Schwarzfahrer sind, die nicht zahlen können oder wollen.
http://www.tagesspiegel.de/berlin/landespolitik/ueberlastung-richter-wollen-keine-anklagen-gegen-schwarzfahrer-mehr-/4258142.html
Ist auch sonst ein lesenswerter Artikel in Bezug auf die Ressourcenbindung in der Justiz durch das Schwarzfahren.

Zu dem nicht zahlen können, man kann eine Geldstrafe auch in Arbeitsstunden umwandeln lassen.


Das wollen die ja erst recht nicht. Wie sieht das denn in der Vita aus?  
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SGE-URNA schrieb:
Frankfurter-Bob schrieb:
SGE-URNA schrieb:
Paramounti schrieb:
SGE-URNA schrieb:
Paramounti schrieb:
DerGeyer schrieb:
Müsste man dazu nicht nachweisen können, ob man wirklich absichtlich schwarz gefahren ist?
Wäre ja eine Schweinerei Leuten eine Anzeige aufzudrücken, die ihre Fahrkarte vergessen haben.

S-Bahn fahren gehört ja auch zur DB, wie wird das dann dort gehandhabt? Da ist ja noch der RMV dahinter, gilt das dann auch mit der Anzeige?



Also bitte... Wie kann man denn unabsichtlich Schwarz fahren? Glaubt der auch noch an den Weihnachtsmann?

Wenn man eine Zeitfahrkarte hat, kann man die Nachzeigen und mit 14,- ist es abgefrühstückt.



Vergessen, Automat funzt nicht, usw...


wie gesagt zeitfahrkarte vergessen -> kein Schwarzfahren durch Regelung in den Beförderungsbedingungen

Automat funzt nicht -> Schaffner melden -> nix passiert / kein Schwarzfahren

Der o.g. Freund ist jedoch erwischt worden ohne Fahrkarte. Jetzt noch zu behaupten man müsse ihm nachweisen, dass er bewusst schwarz gefahren ist, ist eine Frechheit



Also die juristischen Definitionen kenn ich nich so genau, ob schwarz fahren oder nicht... es ist bei vergessen, usw. einfach keine Straftat und damit nicht strafrechtlich relevant (ergo keine Anzeige)


Ja gut, aber da kann ich auch die Bahn verstehen, die da keinen Bock mehr drauf hat, dass jeder dumm dreiste Mensch seine Fahrkarte vergessen hat. Ich komm ja auch nicht ins Stadion, wenn ich meine Karte daheim hab liegen lassen.


Nur das man das Vergessen bei z.B. Monats/Jahresabos usw. nachweisen kann, indem man die Karte ex post beim Schalter vorbeibringt (bei personalisierten Karten ist das zumindest hier so).

Ich glaub, die Diskussion war auch schon viel weiter


Wenn ich Bus oder Bahn fahre, muss ich meine Karte mitnehmen. Ich gehe auch nicht ohne Schuhe aus dem Haus oder versuche ohne meinen Autoschlüssel Auto zu fahren.

Wer jeden Tag seine (Monats)Karte braucht, der kann sie eigentlich gar nicht vergessen.
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Basaltkopp schrieb:
SGE-URNA schrieb:
Frankfurter-Bob schrieb:
SGE-URNA schrieb:
Paramounti schrieb:
SGE-URNA schrieb:
Paramounti schrieb:
DerGeyer schrieb:
Müsste man dazu nicht nachweisen können, ob man wirklich absichtlich schwarz gefahren ist?
Wäre ja eine Schweinerei Leuten eine Anzeige aufzudrücken, die ihre Fahrkarte vergessen haben.

S-Bahn fahren gehört ja auch zur DB, wie wird das dann dort gehandhabt? Da ist ja noch der RMV dahinter, gilt das dann auch mit der Anzeige?



Also bitte... Wie kann man denn unabsichtlich Schwarz fahren? Glaubt der auch noch an den Weihnachtsmann?

Wenn man eine Zeitfahrkarte hat, kann man die Nachzeigen und mit 14,- ist es abgefrühstückt.



Vergessen, Automat funzt nicht, usw...


wie gesagt zeitfahrkarte vergessen -> kein Schwarzfahren durch Regelung in den Beförderungsbedingungen

Automat funzt nicht -> Schaffner melden -> nix passiert / kein Schwarzfahren

Der o.g. Freund ist jedoch erwischt worden ohne Fahrkarte. Jetzt noch zu behaupten man müsse ihm nachweisen, dass er bewusst schwarz gefahren ist, ist eine Frechheit



Also die juristischen Definitionen kenn ich nich so genau, ob schwarz fahren oder nicht... es ist bei vergessen, usw. einfach keine Straftat und damit nicht strafrechtlich relevant (ergo keine Anzeige)


Ja gut, aber da kann ich auch die Bahn verstehen, die da keinen Bock mehr drauf hat, dass jeder dumm dreiste Mensch seine Fahrkarte vergessen hat. Ich komm ja auch nicht ins Stadion, wenn ich meine Karte daheim hab liegen lassen.


Nur das man das Vergessen bei z.B. Monats/Jahresabos usw. nachweisen kann, indem man die Karte ex post beim Schalter vorbeibringt (bei personalisierten Karten ist das zumindest hier so).

Ich glaub, die Diskussion war auch schon viel weiter


Wenn ich Bus oder Bahn fahre, muss ich meine Karte mitnehmen. Ich gehe auch nicht ohne Schuhe aus dem Haus oder versuche ohne meinen Autoschlüssel Auto zu fahren.

Wer jeden Tag seine (Monats)Karte braucht, der kann sie eigentlich gar nicht vergessen.  


doch, kann man. ich habe meine karte immer im portemonaie. und das habe ich durchaus schon in der hose gehabt die gewaschen werden sollte und ich habe es erst im bus gemerkt.

das fiese ist, dann hat man auch kein geld um ein ticket zu kaufen.  
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Das ist dann natürlich denkbar ungünstig.
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Würde ich keinen Fahrschein haben und in einem Regionalzug der DB/HLB/VEC/MRB/EB von einem Schaffner erwischt werden.Und der nächste halt ist ein Bahnhof wo es keine Bundespolizei gibt,dann würd ich einfach aussteigen. Weil so lange kann der Zug nicht warten bis die kommen um die Personalien festzustellen.Bei Leuten vom Prüfdienst sieht es anders aus.Die können einfach überall aussteigen und den nächsten Zug nehmen.
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Wir haben hier in Nürnberg alleine ca. 250 Jugendliche und Heranwachsende im Jahr die wegen Leistungserschleichung Arbeitsstunden machen müssen - und die ich dann in Einsatzstellen vermitteln muss  
Man sollte sich auch keiner Ilusionen bezüglich des Vorgehens der Justiz hingeben.
Ich habe vor einigen Jahren erlebt, dass ein junger Mann, der ansonsten absolut unauffällig war, Ausbildung hatte, kurz alles im grünen Bereich, zu einer Haftstrafe verurteilt wurde.
Ich habe keine Ahnung, wie er das geschafft hat, sich so oft erwischen zu lassen, aber der wollte es definitiv wissen.

In Nürnberg geht kein Jugendlicher mit einer Einstellung ohne Auflage Arbeitsstunden bei einem Erstdelikt in diesem Bereich aus dem Verfahren raus.
Ich habe darüber hinaus in den letzten Jahren mehrere Fälle gehabt, in denen eine laufende Bewährung auf Grund von Schwarzfahren widerrufen wurde. Wohlgemerkt bei Jugendlichen, bzw. Heranwachsenden!

Die Geschichte mit dem T-Shirt ist Humbug. Es geht hier ja schließlich darum, ein Rechtsgut durchzusetzen, also das Erbringen einer Leistung für Geld und nicht in erster Linie darum Unaufrichtigkeit zu bestrafen.

Grüßle aus Franken
Ralf


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