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Frage zum Baurecht (Aufstockung/Widerspruch durch Nachbar)

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Hi zusammen,

ich habe mich gerade durch die Landesbauordnung Ba-Wü gescrollt und durch die Gegend gegooglet, konnte meine Frage aber nicht selbst beantworten, vielleicht weiß hier ja einer Bescheid.

Es geht um Folgendes:
Meine Mutter wohnt auf einem Grundstück mit 2 Häusern drauf. Gemeinsames Grundstück, Nutzungsteilung.
Auf dem angrenzenden Nachbargrundstück soll nun, genau auf der Grundstücksgrenze, das Nachbarhaus aufgestockt werden. Das Nachbarhaus steht Mauer an Mauer mit der einen Seite des Hauses meiner Mutter und der Garage und ist bereits jetzt ein bisschen höher, als der Dachfirst meiner Mutter. Derzeit gilt logischerweise Bestandsschutz.

Die bauwilligen Nachbarn haben gestern meiner Mutter ihr Bauvorhaben erläutert. Sie ist zwar nicht ganz happy, aber da wir die Nachbarin, die dort nun ausbauen will, seit Kindesbeinen kennen, werden wir von unserer Seite aus den Bau eher nicht verhindern wollen, also keinen Widerspruch einlegen.
Die Nachbarn, die auf dem selben Grundstück wie meine Mutter leben, werden allerdings definitiv Einspruch einlegen, die Erhöhung des Nachbargebäudes hätte für sie stärkere Einschränkungen zur Folge (Licht/Sicht), als das bei meiner Mutter der Fall sein würde.

Meine eigentliche Frage lautet nun: wie wird ein solcher Widerspruch bezüglich eines Bauvorhabens auf der Grundstücksgrenze behandelt? Wenn einer der betroffenen Nachbarn "nein" sagt, bedeutet sein Widerspruch dann zwingend das Aus für dieses Bauvorhaben? Oder kann das Landesbauamt auch in einem solchen Fall das Bauvorhaben durchwinken?
Ich meine nämlich, mal irgendwo gehört zu haben, dass Nachbarn auf der Grundstücksgrenze nicht ohne Einwilligung des/der Nachbarn erhöhen können. Finde dazu aber nix.

Der Bauleiter, der gestern mit dabei war, wusste nicht, wie das Prozedere genau abläuft. Pfeife.  

Vielleicht kann mir ja hier einer meine Frage beantworten.

Danke und Gruß
Tobi
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Ich meine das hängt von der jeweiligen Gemeinde ab. Dort würde ich jedenfalls mal nachfragen.
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bei meinen eltern ist gerade ein ähnlicher fall. der nachbar will ausbauen, darf aber nicht, wie ursprünglich geplant, näher an den eigentümer rechts heranbauen, weil der dem widersprochen hat. jetzt baut er näher an das haus meiner eltern.
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Zuallererst, gibt es für die Gegend einen Bebauungsplan? Mit Glück (?) sind da schon mal diverse Parameter bestimmt, die dem Bauvorhaben u.U. von vornherein widersprechen.

Die interessanten Dinge stehen übrigens oft in den Anlagen zum Gesetz und nicht im Gesetz selbst. Was ich seinerzeit suchte habe ich auch in der Anlage zum Baugesetz gefunden.

DA
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Bin mir inzwischen relativ    sicher, dass das Landratsamt den Widerspruch in jedem Fall prüft und dann entscheidet.
Meine Frage, ob der Widerspruch bei einer Erhöhung auf der Grundstücksgrenze über den eigentlichen Bestandsschutz hinaus, direkt zum Ablehnen des Bauvorhabens führt, wäre damit eigentlich beantwortet. Der Widerspruch alleine führt wohl nicht zwingend dazu, dürfte aber, gut begründet, wohl genau das zur Folge haben.

Gegen diesen Beschluss können dann theoretisch alle beteiligten Parteien Klage einreichen.
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Es dürfte hier durchaus anzunehmen sein, daß ein Bebauungsplan (soweit vorhanden) oder alternativ die Charakteristik des Gebiets eine Grenzbebauung erlaubt, wenn nicht sogar vorschreiben oder früher mal vorgeschrieben/erlaubt haben.
Bestandsschutz bei baulichen Anlagen ist in diesem Rahmen nämlich nur möglich, wenn diese Anlage zumindest früher einmal genehmigt hätte werden können.


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