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Frage zu Rentenauskunft

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Hallo,

ich habe zum ersten Mal meine Rentenversicherungsauskunft bekommen. Dort ist ja eine Übersicht über die Beitragszeiten beigelegt.  Da findet sich bei mir die Bundeswehrzeit und meine aktuelle berufliche Tätigkeit.
Dazwischen war ich zweimal kurzzeitig arbeitssuchend sowie im Studium. Diese Zeiten sind nicht erwähnt. Soweit ich weiß, wird beides aber doch irgendwie punktemäßig angerechnet, oder? Auf einer anderen Seite sind auch Zahlungen der Agentur für Arbeit erwähnt. Werden diese Zeiten also einfach nur nicht auf dem Übersichtsblatt mitangegeben?
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Also für die Dauer Deiner Bundeswehrzeit übernimmt der Bund die Rentenversicherungsbeiträge.
Ab 2004 hat man  für die Berechnung ein Bruttoentgelt von 1449 Euro zu Grunde gelegt.
Kann aber sein, dass das Bruttoentgelt mittlerweile gestiegen ist.

Alles weitere findest Du unter § 58 Satz 1 Nr. 4 SGB VI.
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seventh_son schrieb:
Hallo,

ich habe zum ersten Mal meine Rentenversicherungsauskunft bekommen. Dort ist ja eine Übersicht über die Beitragszeiten beigelegt.  Da findet sich bei mir die Bundeswehrzeit und meine aktuelle berufliche Tätigkeit.
Dazwischen war ich zweimal kurzzeitig arbeitssuchend sowie im Studium. Diese Zeiten sind nicht erwähnt. Soweit ich weiß, wird beides aber doch irgendwie punktemäßig angerechnet, oder? Auf einer anderen Seite sind auch Zahlungen der Agentur für Arbeit erwähnt. Werden diese Zeiten also einfach nur nicht auf dem Übersichtsblatt mitangegeben?


Wenn die Zeiten im Rahmen des Arbeitsamtes in der Rentenauskunft angeführt und von ihrem zeitlichen Umfang auch richtig benannt sind,würde ich mir keinen Kopp machen.

Wie Du richtig sagst, wirken sie sich beim Erwerb von Rentenanwartschaften aus . Ob die jetzt auf Seite 1 oder ff. zu finden , ist unerheblich.

Maßgebend ist nach meiner Empfindung aber, daß sie da insgesamt richtig und insgesamt aufgelistet sind.Das scheint ja so zu sein.
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In der Übersicht der Beitragszeiten sind sie grade nicht aufgeführt. Da klafft eine Lücke zwischen Wehrdienst und erstem Job. In diese Lücke fällt 2x arbeitssuchend für je 1 Monat und das Studium.

Auf einem weiteren Blatt sind die eingezahlten Beträge aufgelistet, da ist auch die Agentur für Arbeit erwähnt, die ja bei meiner kurzen Biographie nur für die Zeiten, wo ich arbeitssuchend gemeldet bin, gezahlt haben kann.

Mich wundert eben, dass dies nicht auch auf dem Blatt mit den Beitragszeiten erwähnt wird. Und was ist mit dem Studium? Eingezahlt hat da ja niemand, aber Ausbildungszeiten ergeben doch zumindest ein paar Rentenpunkte, oder?
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seventh_son schrieb:
In der Übersicht der Beitragszeiten sind sie grade nicht aufgeführt. Da klafft eine Lücke zwischen Wehrdienst und erstem Job. In diese Lücke fällt 2x arbeitssuchend für je 1 Monat und das Studium.

Auf einem weiteren Blatt sind die eingezahlten Beträge aufgelistet, da ist auch die Agentur für Arbeit erwähnt, die ja bei meiner kurzen Biographie nur für die Zeiten, wo ich arbeitssuchend gemeldet bin, gezahlt haben kann.

Mich wundert eben, dass dies nicht auch auf dem Blatt mit den Beitragszeiten erwähnt wird. Und was ist mit dem Studium? Eingezahlt hat da ja niemand, aber Ausbildungszeiten ergeben doch zumindest ein paar Rentenpunkte, oder?

Trotzdem passiert da nix..Die zeiten sind ja da bzw. aufgelistet.

Der Rentenversicherungsträger unterscheidet zw. die direkten "Beitragszeiten" (Arbeitsverhältnis)und besonderen Zeiten.

Besondere Zeiten sind z.B.  u.a. diese Arbeitsamtzeiten.

Die werden immer differenziert aufgelistet Also alles ok !!,

Deine Rente ist also von der Anwartschaft auf guten und richtigen Weg.Glaub mir,es ist alles in Ordnung,was diese unterschiedliche Ausweisung auf verschiedenen  Seiten der Rentenauskunft betrifft-
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Dann besten Dank!
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seventh_son schrieb:
In der Übersicht der Beitragszeiten sind sie grade nicht aufgeführt. Da klafft eine Lücke zwischen Wehrdienst und erstem Job. In diese Lücke fällt 2x arbeitssuchend für je 1 Monat und das Studium.

Auf einem weiteren Blatt sind die eingezahlten Beträge aufgelistet, da ist auch die Agentur für Arbeit erwähnt, die ja bei meiner kurzen Biographie nur für die Zeiten, wo ich arbeitssuchend gemeldet bin, gezahlt haben kann.

Mich wundert eben, dass dies nicht auch auf dem Blatt mit den Beitragszeiten erwähnt wird. Und was ist mit dem Studium? Eingezahlt hat da ja niemand, aber Ausbildungszeiten ergeben doch zumindest ein paar Rentenpunkte, oder?


Hier solltest Du die benötigten Infos finden:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232688/publicationFile/46058/rente_jeder_monat_zaehlt.pdf
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Geht es dir nur um die Anrechnungszeit oder um die Entgeltpunkte?

Seit 2005 oder so bekommt man nur noch 8 Jahre seiner schulischen, betrieblichen, universitären Ausbildung angerechnet , etwa um diverse Beitragsjahre zu erfüllen. Mehr Rente bekommst du für diese Zeit allerdings nicht mehr. Es besteht die Möglichkeit da was nachzubezahlen, wenn du magst.

Kannst aber auch warten, ob das Gesetz bis zu deinem Renteneintritt wieder geändert wird  
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Bis der Gute in Rente gehen kann (ca 40 Jahre) ist sogar ganz sicher davon auszugehen, daß sich noch allerhand zu seinem Nachteil ändern wird. Könnte zum Beispiel durch weitere ersatzlose Streichung von Schul- / Studienzeiten erfolgen. Von einer Annäherung an eine Einheitsrente auf niedrigem Niveau ganz zu schweigen.

Alleine wenn die geburtenstarken Jahrgänge verrentet werden muß massiv in Besitzstände und Ansprüche eingegriffen werden um das irgendwie finanzieren zu können.

Deswegen würde ich grundsätzlich davon abraten auch nur einen zusätzlichen Euro freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung  zu zahlen. Es gibt sinnvollere und lukrativere Möglichkeiten etwas für seine Altersvorsorge zu investieren.

Wichtig ist aber immer, sich die Verläufe anzusehen und eventuelle Klärungszeiträume schnell zu belegen und abzuklären. Isr zwar mitunter umständlich aber da gibt es Fristen ab wann rückwirkend nichts mehr geändert wird. Notalls mal zur Beratungstelle gehen - kostet nichts.


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