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Rechtsschutzversicherung

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Hallo,

ich habe gerade ein kleines Problem mit meiner Versicherung.
Folgendes Szenario. Ich liege im klinch mit meinem ehmaligen Vermieter.

Dabei geht es um ein Mietobjekt was ich angeblich 2002 unrechtmäßig bezogen haben soll.

So nun sagt meine Versicherung als Beginn des der ganzen Misere ist der Bezug der Wohnung anzusehen, Also September 2002. Man sei also nicht zuständig da erst seit 2011 die Vesicherung besteht.
Da ich zu diesem Zeitpunkt 16 Jahre und Schüler war haben wir das ganze nun der Versicherung meiner Eltern gemeldet in welcher ich damals noch mitversichert war,

Dort sagt man jetzt die erste Forderung kam im März 2012 also sei man nicht zuständig.

Auf deutsche. Egal was man als Beginn ansieht ich war zu beiden "Ereignissen" versichert aber eine Versicherung schiebt die Zuständiglkeit auf die andere.

Hat jemand Rat wie es korrekt ist?

Danke crasher
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Rein gefühlsmäßig würde ich sagen, dass die Versicherung Deiner Eltern zahlen müsste.
Aber hat der Vermieter überhaupt noch Ansprüche zu stellen? Stichwort Verjährung.

Benutze Deine aktuelle RS, um die RS Deiner Eltern auf Kostenübernahme zu verklagen. Sollte die Klage in die Hose gehen, geh mit dem Urteil zu Deiner RS und sage denen, dass sie im Umkehrschluss zahlen müssen  ,-)
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Die Sache ist zu komplex, um sie hier im Forum abzuhandeln. Mein Rat: Geh zu enem Anwalt. Wenn du kein Geld hast, kannst du vom Amtsgericht einen Beratungshilfeschein bekommen, dann kostet dich die Erstberatung nur 10 Euro.
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stefank schrieb:
Die Sache ist zu komplex, um sie hier im Forum abzuhandeln. Mein Rat: Geh zu enem Anwalt. Wenn du kein Geld hast, kannst du vom Amtsgericht einen Beratungshilfeschein bekommen, dann kostet dich die Erstberatung nur 10 Euro.


10€ oder wenn Du Glück hast kostet es garnichts...der Anwalt kann die Gebühr auch erlassen....
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Eine weitere (kostenlose) Möglichkeit wäre die Einschaltung eines Obmannes. Da wird in der Regel schnell entschieden, die Entscheidung ist für den jeweiligen Versicherer bindend und die nehmen sich auch der Rechtsschutz-VS an. http://www.versicherungsombudsmann.de
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Auswechselspieler schrieb:
Eine weitere (kostenlose) Möglichkeit wäre die Einschaltung eines Obmannes. Da wird in der Regel schnell entschieden, die Entscheidung ist für den jeweiligen Versicherer bindend und die nehmen sich auch der Rechtsschutz-VS an. http://www.versicherungsombudsmann.de


Oh danke das kannte ich bisher garnicht.
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Auswechselspieler schrieb:
Eine weitere (kostenlose) Möglichkeit wäre die Einschaltung eines Obmannes. Da wird in der Regel schnell entschieden, die Entscheidung ist für den jeweiligen Versicherer bindend und die nehmen sich auch der Rechtsschutz-VS an. http://www.versicherungsombudsmann.de


Das ist ein sehr spannender Hinweis.Wäre ich nie drauf gekommen.

Ich hab mir nämlich auch gelegentlich die Frage gestellt,wie man vorgeht,wenn sich wie hier  zwei Versicherer streiten .

Dieser Obmann bindet den Versicherer(und einer der Versicherer muß ja zuständig sein,wenn ein nahtloser ,aber wechselnder Versicherungerungsschutz bestanden hat) und man braucht dann kein  zeitlich aufwendiges Gerichtsverfahren.

eine richtig gute Info.
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Ich denke das Problem liegt tatsächlich darin, dass die meisten Versicherungsnehmer die Schlichtungsstelle gar nicht kennen. Die Anwalts- und Prozesskosten können sich sowohl VN als auch Versicherer vorerst sparen. Wenn es nicht klappt, kann man ja noch immer klagen.  


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