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Hat jemand Erfahrungen mit RA Seiler & Kollegen?

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Meine Mitbewohnerin bekam gestern ein Schreiben von der Kanzlei Seiler und Kollegen aus Heidelberg. In diesem steht kurz und knapp, dass diese die Telekom vertreten, meine Mitbewohnerin einen dreistelligen Betrag zu zahlen hat und sonst ein Gerichtsverfahren bevorsteht. Sie hatte in ihrer alten Wohnung auch einen Anschluß der Telekom, der lief aber über ihren Vater, wurde ohne Probleme gekündigt und es standen ihres Wissens auch keine Rechnungen aus.

Ich habe also mal nach dieser Kanzlei gegoogelt und das Ergebnis war doch irgendwie besorgnisserregend. Die Kanzlei scheint eng mit der Telekom zusammenzuarbeiten und es finden sich etliche Forenbeiträge von Leuten, die von dieser abgemahnt wurden. Auf youtube finden sich ZDF-Beiträge über die "Kanzlei des Grauens".

Hat von euch schon jemand Erfahrungen mit denen gemacht? Sollte sich meine Mitbewohnerin nen Anwalt nehmen oder gibt es noch andere Möglichkeiten da rauszukommen?
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Sie sollte schleunigst mal ihre schufa anschauen
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Ich würde mal bei der zuständigen Verbraucherschutzzentrale anrufen.
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Mit dieser Kanzlei hab ich keine Erfahrungen aber das Spiel geht so:

1. In dem Schreiben des RA muss ein Aktenzeichen und eine Rechnungsnummer der Telekom stehen. Wenn nicht, anfordern. Bei der Telekom-Rechnungsstelle nachfragen ob Forderungen zu dieser Rechnungsnummer  offen sind und in welcher Höhe.

2. Wenn Rechtsschutzversicherung vorhanden, Anwalt nehmen und den Schritt 1 machen lassen.

3. Wenn sicher ist, dass keine Forderungen offen sind nichts weiter unternehmen und die Burschen am langen Arm verhungern lassen.
Sind Forderungen offen, schnellstmöglich begleichen, da jeder weitere Verzögerung mehr kostet.

Eine Forderung gleich welcher Art muss mir dargelegt und auf Nachfrage nachgewiesen werden.

Nur weil irgend ein RA schreibt ich soll was zahlen läuft da mal garnix.

Beste Grüße und viel Erfolg,

littlecrow
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Seiler betreibt das komplette Inkasso für die Telekom. Die mahnen nicht ab, sondern mahnen wegen Zahlungsrückständen.

Sofern der Altanschlussinaber tatsächlich der Vater gewesen sein sollte, dürfte es für eine Forderung keinen Rechtsgrund geben. Die Anwaltskosten würde ich mir sparen.
Sinnvoll wäre aber wohl mal eine Nachfrage bei Seiler, worauf die vermeintlichen Ansprüche gründen sollen.
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littlecrow schrieb:

Eine Forderung gleich welcher Art muss mir dargelegt und auf Nachfrage nachgewiesen werden.


Das gilt aber erst für ein etwaiges Gerichtsverfahren. Und wenn das eingeleitet ist, sind die ersten Kosten schon angefallen.
Außer- bzw. vorgerichtlich muss schon jeder selbst Bescheid wissen, wem er was aus welchem Grund schuldet. Ein Gläubiger ist nicht verpflichtet, jede Altrechnung nochmals zu übersenden. Auch nicht auf Nachfrage.
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Misanthrop schrieb:

[...]
Außer- bzw. vorgerichtlich muss schon jeder selbst Bescheid wissen, wem er was aus welchem Grund schuldet. Ein Gläubiger ist nicht verpflichtet, jede Altrechnung nochmals zu übersenden. Auch nicht auf Nachfrage.


Danke - das war mir so nicht bekannt.
Wir versenden auf Nachfrage unsere Rechnungen nochmal an säumige Zahler, deswegen ging ich davon aus dass das allgemein so gehandhabt wird.

Gruß
littlecrow
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Misanthrop schrieb:
Sinnvoll wäre aber wohl mal eine Nachfrage bei Seiler, worauf die vermeintlichen Ansprüche gründen sollen.

Das haben wir uns auch überlegt, aber ich habe Skrupel einer Anwaltskanzlei einen laienhaften Brief zu schreiben, ohne dass ein Anwalt sich den nochmal angeschaut hat. Außerdem liest man immer wieder, dass die sich einfach nicht zurückmelden, wenn dann nur auf Einschreiben mit Rückschein und ohne relevante Informationen zu liefern.

Misanthrop schrieb:

Außer- bzw. vorgerichtlich muss schon jeder selbst Bescheid wissen, wem er was aus welchem Grund schuldet.

Sehe ich ein, aber wie kann man denn jemandem beweisen, dass man ihm nichts schuldet?

Wir schauen jetzt mal ob es irgendwelche offenen Rechnungen gibt, vielleicht kann die Telekom da ja weiterhelfen. Das komische ist halt, dass das Geld ja immer mit Einzugsermächtigung vom Konto des Vaters abgebucht wurde. Ich frage mich wie in diesem Fall überhaupt Rechnungen offen bleiben können.

Bis dahin, vielen Dank für eure Antworten.
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Wenn du nachweisen kannst das die Forderung bezahlt ist, ist der Fall erledigt. Wenn die Telekom das nicht verbucht ist das ihr Problem.
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HeinzGründel schrieb:
Wenn du nachweisen kannst das die Forderung bezahlt ist, ist der Fall erledigt. Wenn die Telekom das nicht verbucht ist das ihr Problem.


Dazu muss aber klar sein, um welche Forderung es sich handelt und genau da scheint das Problem zu sein ..


Gruß
littlecrow
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Misanthrop schrieb:
littlecrow schrieb:

Eine Forderung gleich welcher Art muss mir dargelegt und auf Nachfrage nachgewiesen werden.


Das gilt aber erst für ein etwaiges Gerichtsverfahren. Und wenn das eingeleitet ist, sind die ersten Kosten schon angefallen.
Außer- bzw. vorgerichtlich muss schon jeder selbst Bescheid wissen, wem er was aus welchem Grund schuldet. Ein Gläubiger ist nicht verpflichtet, jede Altrechnung nochmals zu übersenden. Auch nicht auf Nachfrage.


Öhm.
Ich zahle doch nicht einen Betrag, den mir xyz nicht darlegen kann, wann/wo/wie!
Das muss schon Vorgerichtlich ´geklärt sein. Ich muss ja als Betroffener die Möglichkeit haben, dass ganze zu verifizieren. Sonst kann ja HinzundKunz Mahnungen schreiben und der "Schuldner" hätte dann erst vor Gericht die Möglichkeit herauszufinden, um was für Rechnung und was für eine Leistung es sich handelt, für die er angemahnt wurde.
Ich denke, jeder Richter würde dem Gläubiger einen Vogel zeigen.

Ich hatte auch mal einen Vorfall mit der Telekom, die mir unberechtigter Weise € 500,00 abknüpfen wollten. Auf Anfrage, haben sie mir alle Verbindungen um die es ging zugeschickt und ich konnte daraufhin der Telekom darlegen, dass das unmöglich ich gewesen sein konnte. Somit hat sich das Außergerichtlich geklärt.
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Die Frage ist doch auch, wenn das Telefon nicht auf Deine Mitbewohnerin, sondern auf ihren Vater angemeldet war, wieso bekommt sie dann eine Mahnung ?
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Taunusabbel schrieb:
Die Frage ist doch auch, wenn das Telefon nicht auf Deine Mitbewohnerin, sondern auf ihren Vater angemeldet war, wieso bekommt sie dann eine Mahnung ?



Würde ich auch gern wissen. Aber ich habe da auch zu wenig Informationen und keinen Einblick in irgendwelche Unterlagen. Sie meinte halt "Das lief alles über meinen Vater", aber vielleicht wars doch nur sein Konto von dem abgebucht wurde und sie war die eigentliche Inhaberin - das werden wir jetzt erstmal rausfinden.
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adler67 schrieb:
Misanthrop schrieb:
littlecrow schrieb:

Eine Forderung gleich welcher Art muss mir dargelegt und auf Nachfrage nachgewiesen werden.


Das gilt aber erst für ein etwaiges Gerichtsverfahren. Und wenn das eingeleitet ist, sind die ersten Kosten schon angefallen.
Außer- bzw. vorgerichtlich muss schon jeder selbst Bescheid wissen, wem er was aus welchem Grund schuldet. Ein Gläubiger ist nicht verpflichtet, jede Altrechnung nochmals zu übersenden. Auch nicht auf Nachfrage.


Öhm.
Ich zahle doch nicht einen Betrag, den mir xyz nicht darlegen kann, wann/wo/wie!
Das muss schon Vorgerichtlich ´geklärt sein. Ich muss ja als Betroffener die Möglichkeit haben, dass ganze zu verifizieren. Sonst kann ja HinzundKunz Mahnungen schreiben und der "Schuldner" hätte dann erst vor Gericht die Möglichkeit herauszufinden, um was für Rechnung und was für eine Leistung es sich handelt, für die er angemahnt wurde.

Wenn ich meinen Stall in Ordnung halte, Rechnungen und Belege für alles stets zur Hand habe, dann kann ich auch alles nachvollziehen. Und dann brauch ich auch keinen freundlichen Gläubiger, der mir das darlegt.

Ich denke, jeder Richter würde dem Gläubiger einen Vogel zeigen.

Der Richter zeigt immer dem den Vogel, der am Ende verliert. Weil der was falsch gemacht hat. Meistens hat er das jedenfalls. Aber das wäre wieder ein ganz anderes Thema.
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Bevor Seiler tätig wird versendet die Telekom üblicherweise Mahnungen. Also erst mal den Anschlußinhaber befragen ob da wirklich nichts gekommen ist.

Zweiter Schritt wäre Anruf bei der Telekom um zu erfahren, welche Rechnungen angeblich offen sein sollen. Diese Daten mit den Zahlungen Deines Vaters vergleichen.

Dritter Schritt unter Annahme, es sind tatsächlich durch Rücklastschriften o.ä, berechtigte Forderungen der Telekom offen: Seiler anrufen, Zahlung ankündigen und den Betrag + Anwaltskosten unverzüglich an Seuler löhnen.

Vierter Schritt unter Annahme, da ist nichts offen, die Zahlung ist entweder belegbar oder die angebliche Rechnung betrifft Euch gar nicht: Seiler und die Telekom kontaktieren und Sachverhalt kurz beschreiben. Der Forderung widersprechen. Dann abwarten was kommt.
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Misanthrop schrieb:

Wenn ich meinen Stall in Ordnung halte, Rechnungen und Belege für alles stets zur Hand habe, dann kann ich auch alles nachvollziehen. Und dann brauch ich auch keinen freundlichen Gläubiger, der mir das darlegt.


Richtig!
Mein Stall war in Ordnung. Deswegen konnte ich auf Nachfrage, auf die die Telekom ja auch reagiert hat, alles darlegen!
Aber eben erst, nachdem die Telekom mir dargelegt hat, um was für Leistungen es sich überhaupt handelt. Hätte ich nichts von der Telekom bekommen, hätten die meinen Anschluss damals abgestellt, weil ich den Betrag, den die mir schon vom Konto abgebucht hatten, per Rückholauftrag bei der Bank, zurück geholt habe. Da war die Telekom nicht erfreut drüber, da diese ja der Meinung waren, ich hätte Stundenlang nach Ostasien und Australien telefoniert.

Ich wäre auch gerne vor Gericht gegangen, in dieser Angelegenheit. Das Gericht wäre glaube ich aber nicht erfreut gewesen, wenn die einfachsten Möglichkeiten der Richtigstellung erst vor dem Richter geklärt worden wären. Oder?

Hier geht es um die einfachste Sache der Welt. Wer eine Rechnung schreibt, kann diese auch mit einer Leistung begründen. Wenn er diese Leistung auf Nachfrage nicht begründen kann, hat er wohl eine falsche Rechnung geschrieben oder die Leistung gar nicht erbracht. Wer es dann gerne erst vor Gericht tun möchte, sollte sich die Frage stellen, was er da eigentlich tut.

In dem Fall von Barbrady ist die Frage ja berechtigt, wer kommt für deie Summe X auf, wenn er nicht der Vertragspartner war. Da ist doch dann der Stall in Ordnung und die Frage nach der Leistung berechtigt, für die angemahnt wurde.
Wo ist das Problem?
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adler67 schrieb:

Ich wäre auch gerne vor Gericht gegangen, in dieser Angelegenheit. Das Gericht wäre glaube ich aber nicht erfreut gewesen, wenn die einfachsten Möglichkeiten der Richtigstellung erst vor dem Richter geklärt worden wären. Oder?

Wenn ich wegen einer unbegründeten Forderung vor den Kadi gezerrt werde, sehe ich mich nicht in der Pflicht, das Gericht zu erfreuen.
Aber das ist jetzt OT und bringt den TE ja nicht weiter.

Hier geht es um die einfachste Sache der Welt. Wer eine Rechnung schreibt, kann diese auch mit einer Leistung begründen. Wenn er diese Leistung auf Nachfrage nicht begründen kann, hat er wohl eine falsche Rechnung geschrieben oder die Leistung gar nicht erbracht. Wer es dann gerne erst vor Gericht tun möchte, sollte sich die Frage stellen, was er da eigentlich tut.

In dem Fall von Barbrady ist die Frage ja berechtigt, wer kommt für deie Summe X auf, wenn er nicht der Vertragspartner war. Da ist doch dann der Stall in Ordnung und die Frage nach der Leistung berechtigt, für die angemahnt wurde.
Wo ist das Problem?  

Es gibt keins.
Wenn eine freundliche Nachfrage freundlich beantwortet wird, prima.
Oben ging es aber darum, dass das keine Gläubigerpflicht ist. Eine ganz andere Frage ist, ob der Gläubiger vielleicht selbst gut beraten ist, das außergerichtlich zu klären, wie es bei Dir offensichtlich der Fall war.
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Zwischenfazit: Man sollte immer seinen eigenen "Rechnungsstall" in Ordnung halten und so wenig wie möglich Mahnungen - von wem auch immer - herausfordern. Dann weiß man immer sofort, wo man wirklich in der Kreide steht und kann entsprechend damit umgehen. Umgekehrt kann man dann, wenn "Stall" in Ordnung ist, solche Briefe von Anwälten wegen fehlender Anspruchsgrundlage guten Gewissens in den Papierkorb werfen...
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Die Sache hat sich übrigens geklärt, was bleibt ist ein gaaanz komisches Gefühl.

Meine Mitbewohnerin hatte einen längeren Urlaub geplant, direkt nach Kündigung ihres Mietvertrags. Daher wollte sie kurzfristig bei der Telekom kündigen. Das war der Telekom allerdings nicht recht, eine Kündigigung wäre wohl erst 3 Monate später möglich gewesen. Ihr Vater hat das dann mit der Telekom telefonisch abgeklärt, meine MB ist dann in den Urlaub gefahren.

Jetzt stellt sich raus, dass die Telekom den Vertrag überhaupt nicht  gekündigt hat und noch über ein Jahr vom  Konto des Vaters Gebühren abgebucht hat für einen Anschluß, der gar nicht mehr verwendet wurde! Der hat das dummerweise gar nicht bemerkt. Die Telekom hat den Vertrag dann doch gekündigt, aus eigener Initiative. Der von RA Seiler geforderte Betrag kam dann irgendwie durch die Abschlussrechnung zustande.

Das pikante ist für mich: Die Telekom erstattete meiner MB nun die Kosten zurück, die sie dieses eine Jahr abgebucht hatte. Zusätzlich war im erstatteten Betrag die von Seiler geforderte Summe enthalten. Also anstatt das direkt mit deren Anwälten zu klären, überweisen sie IHR das Geld, damit sie dann die Anwälte bezahlt  
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Was ich eigentlich schreiben wollte: Vielen Dank für eure Antworten. Dieses Forum lässt einen irgendwie nie hängen, in allen Lebenslagen  


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