Hi Leute, ev. hat jemand von euch einen ähnlichen Fall gehabt...
Ich habe einen langjährigen Handy Vertrag im Februar gekündigt und seitens E-plus die Bestätigung erhalten das zum 24.9 die Sache endet. Alles schriftlich. Die Sim Karte habe im Juni vernichtet, zerschnitten und in den Müll. Jetzt kommen Briefe ( Rechnungen)von denen, wo behauptet wird , Ich hätte per Telefon, was ja nicht ging ohne Simkarte, am 30.8 einen weiteren Vertrag abgeschlossen. Ein Anruf bei dieser Hotline ergab, das , wie gesagt am 30.8 jemand Mich angerufen hat und eine Verlängerung bzw. Neu Vertrag über eine Flat abgeschlossen hat.
das ist absoluter Nonsens, denn a) ist nur der AB erreichbar gewesen und b) habe ich dort gekündigt weil ich ziemlich sauer auf diesen Laden bin.. Warum sollte ich ausgerechnet dort eine komplett Flat fur 25 Euro pro Monat buchen??
Was sollte ich am besten machen, Strafanzeige oder erst mal zum Anwalt?? Auf meine bislang 2 Briefe antworteten die Vögel erst gar nicht... Scheint wohl Methode zu sein wenn man nicht im Guten dort kündigt.. Wäre cool wenn jemand Erfahrung hat/ bzw. eine Lösung parat
Geh die Sache gelassen an und lass etwaige Forderungsschreiben unbeachtet, bis es u.U. zu einem gerichtlichen Mahnverfahren kommt, falls man es wirklich so weit treiben will.
Anwalt benötigst Du noch nicht. Die Kosten der Abwehr der angeblichen Forderung müsstest Du ja auch selbst tragen. Außer, wenn Du eine RSV hast natürlich. Strafanzeige dürfte auch folgenlos bleiben, solange nicht ausfindig zu machen ist, wer Dich da im Rahmen der angeblichen Vertragsgespräche "vermittelt" hat.
Ich habe eine RSV, weiss aber nicht ob da Vertragsrecht mit drin ist. Werde da mal anrufen. Es ist trotz allem eine Sauerei l, in meinen Augen ist das glatter Betrug. Alleine schon das ich nun die Briefe als Einschreiben senden muss und so sinnlos wieder etliche Euros ausgeben muss, damit diese **** reagieren regt mich auf..... Ich habe so eine Lust die Anzuzeigen....... Nun ja, ich werde heute einen Brief aufsetzen und denen drohen mit RA und Anzeige wenn ich keine Daten bekomme, wer, wann in meinem Namen den Vertrag abschloss.
Sowas darf doch nur mit Zustimmung des Angerufenen passieren oder nicht? Einfach so aufnehmen darf man doch sicher nicht. Und nen einfaches JA soll reichen für ein Vertragsabschluss? Da wird doch normal immer nochmals alles zusammen gefasst am Telefon was man bestellt zu welchen Preis. So kenne ich es zumindest
Wehrheimer_Adler schrieb: Wenn dein AB-Spruch ungefähr so beginnt:
"Ja hallo erstmal..." dann ist um dich geschehen, dann haben die dein JA eindeutig aufgezeichnet.
Dir sind solche Fälle ernsthaft bekannt??
Erstens müsste ja zum Beweis der gesamte Kontext für einen Vertragsschluss etwas hergeben. Mal ganz ungeachtet dessen, dass ein ohne Einwilligung aufgezeichnetes Telefonat kaum ein Gericht als Beweismittel zulassen dürfte.
Ein "Der hat aber hier auf Band >JA< gesagt" wäre ja doch ein wenig arg dürftig. Vielleicht war's ja nur ein JA zum Weltfrieden. Also das ginge definitiv nicht.
Und selbst wenn, gäbe es ja auch noch das gesetzliche Widerrufsrecht. Dass eine Belehrung hierüber durch halbseidene Gesächäftemacher ergeht, darf wohl zumeist ausgeschlossen werden.
Wehrheimer_Adler schrieb: Wenn dein AB-Spruch ungefähr so beginnt:
"Ja hallo erstmal..." dann ist um dich geschehen, dann haben die dein JA eindeutig aufgezeichnet.
Dir sind solche Fälle ernsthaft bekannt??
Erstens müsste ja zum Beweis der gesamte Kontext für einen Vertragsschluss etwas hergeben. Mal ganz ungeachtet dessen, dass ein ohne Einwilligung aufgezeichnetes Telefonat kaum ein Gericht als Beweismittel zulassen dürfte.
Ein "Der hat aber hier auf Band >JA< gesagt" wäre ja doch ein wenig arg dürftig. Vielleicht war's ja nur ein JA zum Weltfrieden. Also das ginge definitiv nicht.
Und selbst wenn, gäbe es ja auch noch das gesetzliche Widerrufsrecht. Dass eine Belehrung hierüber durch halbseidene Gesächäftemacher ergeht, darf wohl zumeist ausgeschlossen werden.
Mir sind solche Fälle nicht persönlich bekannt. Nach Hörensagen laufen aber wohl einige von den "Eintrag in Gewerbebuch"-Geschichten so ab. In Panormama, Monitor oder sowas hatten die aber auch Fälle von irgendwelchen Abos, verkauft an ältere Mitbürger...
Wehrheimer_Adler schrieb: Wenn dein AB-Spruch ungefähr so beginnt:
"Ja hallo erstmal..." dann ist um dich geschehen, dann haben die dein JA eindeutig aufgezeichnet.
Dir sind solche Fälle ernsthaft bekannt??
Erstens müsste ja zum Beweis der gesamte Kontext für einen Vertragsschluss etwas hergeben. Mal ganz ungeachtet dessen, dass ein ohne Einwilligung aufgezeichnetes Telefonat kaum ein Gericht als Beweismittel zulassen dürfte.
Ein "Der hat aber hier auf Band >JA< gesagt" wäre ja doch ein wenig arg dürftig. Vielleicht war's ja nur ein JA zum Weltfrieden. Also das ginge definitiv nicht.
Und selbst wenn, gäbe es ja auch noch das gesetzliche Widerrufsrecht. Dass eine Belehrung hierüber durch halbseidene Gesächäftemacher ergeht, darf wohl zumeist ausgeschlossen werden.
Mir sind solche Fälle nicht persönlich bekannt. Nach Hörensagen laufen aber wohl einige von den "Eintrag in Gewerbebuch"-Geschichten so ab. In Panormama, Monitor oder sowas hatten die aber auch Fälle von irgendwelchen Abos, verkauft an ältere Mitbürger...
Jetzt laufen hier die Dinge durcheinander. Es bringt nichts, das Problem des threaderöffners in Zusammenhang mit dem rechtskräftig festgestellten betrügerischenVerhaltens von Leuten wie Gewerbeauskunft.de zu bringen. Für den Fall hier gilt: Wer behauptet, einen Anspruch aus Vertrag zu haben, muss dies beweisen. Wenn die Sache sich so verhält, wie der TE es schildert, kann dies Eplus nicht gelingen. Ich rate, sich der Hilfe eines Rechtsanwaltes zu bedienen, die Kosten hierfür würden letztlich Eplus zur Last fallen.
stefank schrieb: Ich rate, sich der Hilfe eines Rechtsanwaltes zu bedienen, die Kosten hierfür würden letztlich Eplus zur Last fallen.
Auch wenn ich ein großer Freund des Gangs zum Anwalt bin: Das könnte schwierig werden. Der BGH stellte ja in der Vergangenheit fest, dass die vorgerichtliche Abwehr eines unbegründeten Anspruchs keinen Kostenerstattungsanspruch des Inanspruchgenommenen auslöst. Auch wenn ich persönlich das äußerst unbefriedigend finde.
1amanatidis8 schrieb: Sowas darf doch nur mit Zustimmung des Angerufenen passieren oder nicht? Einfach so aufnehmen darf man doch sicher nicht. Und nen einfaches JA soll reichen für ein Vertragsabschluss? Da wird doch normal immer nochmals alles zusammen gefasst am Telefon was man bestellt zu welchen Preis. So kenne ich es zumindest
Ich wollte dir damit nur sagen, daß die eigentlich dir vorspielen könnten, wer da einen Vertrag abgeschlossen hat....
stefank schrieb: Ich rate, sich der Hilfe eines Rechtsanwaltes zu bedienen, die Kosten hierfür würden letztlich Eplus zur Last fallen.
Auch wenn ich ein großer Freund des Gangs zum Anwalt bin: Das könnte schwierig werden. Der BGH stellte ja in der Vergangenheit fest, dass die vorgerichtliche Abwehr eines unbegründeten Anspruchs keinen Kostenerstattungsanspruch des Inanspruchgenommenen auslöst. Auch wenn ich persönlich das äußerst unbefriedigend finde.
So wie ich das sehe, hat der BGH den Kostenanspruch nur bei Nichtbestehen einer Anspruchsgrundlage verneint, wenn also außer der unbegründeten Forderung keinerlei Beziehungen zwischen den Parteien vorliegen. Hier haben wir doch aber wohl positive Vertragsverletzung in Bezug auf den gekündigten Vertrag. Ohne diesen hätte die Gegenseite z.B. ja die zum Vertragsschluss notwendigen Daten gar nicht gekannt.
So wie ich das sehe, hat der BGH den Kostenanspruch nur bei Nichtbestehen einer Anspruchsgrundlage verneint, wenn also außer der unbegründeten Forderung keinerlei Beziehungen zwischen den Parteien vorliegen. Hier haben wir doch aber wohl positive Vertragsverletzung in Bezug auf den gekündigten Vertrag. Ohne diesen hätte die Gegenseite z.B. ja die zum Vertragsschluss notwendigen Daten gar nicht gekannt.
Würde ich nicht so sehen wollen. Aber wir sind uns sicherlich einig, dass die Klärung hier den Thread sprengen würde.
Aber ganz pragmatisch gesehen: Welcher Anwalt würde einen Streit um die anwaltlichen Gebühren in solch vergleichsweise geringer Höhe unter Auseinandersetzung mit der nicht in allen Konturen abschließend geklärten höchstrichterlichen Rechtsprechung zum materiell-rechlichen Schadensersatz für vorgerichtliche Rechtsverfolgung führen wollen? Da halte ich es mangels Erforderlichkeit für sinnvoller, zuzuwarten, ob ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird. Glücklicherweise muss beim TE ja die Gegenseite dem Geld hinterherlaufen und der Klärungsdruck wegen eines etwaig gesperrten TK-Zugangs, der ja in vergleichbaren Angelegenheiten häufig das eigentliche Problem darstellt, besteht hier ja nicht.
Hallo, ich habe gestern abend mit einem Bekannten gesprochen der in der TK Branche arbeitet. Seine Fa. macht keine Verträge mehr mit Base und E-plus. Die haben so viel Ärger mit denen gehabt das sie sich das nicht mehr antun. Mein Fall ist Ihm bekannt, das hat wohl Methode bei dieser Firma..
Am Montag geht ein Einschreiben an die raus damit die sich mal erklären.. Wenn die dann wieder nicht reagieren warte ich bis ein Mahnbescheid kommt, dann gehts zum RA
Na dann bin ich mal gespannt ob der Widerruf ab Montag noch durchgeht.... Immerhin haben die Vögel den Vertrag am 30.08.2012 umgeändert..
Konnte ich leider nicht früher ersehen, da eingestellt war, die Rechnungen nur Online abzurufen nach Info per SMS. Kann ja keine bekommen...ohne Sim-Karte.
Werde denen aber meine Portokosten in Re. stellen, sollen sie verrechnen mit dem Restbetrag vom September.
Nun haben Sie auch den Zugang zum Benutzerkonto online gesperrt. Entweder raffen sie es und haben mich endlich abgemeldet oder eine weitere Schikane da ich ja jetzt keine neue Re. sehen kann. per SMS kam immer die Info, aber die SimKadd is ja nimmer vorhanden.. Schaun mer mal wies weiter geht...
Ich habe einen langjährigen Handy Vertrag im Februar gekündigt und seitens E-plus die Bestätigung erhalten das zum 24.9 die Sache endet. Alles schriftlich. Die Sim Karte habe im Juni vernichtet, zerschnitten und in den Müll. Jetzt kommen Briefe ( Rechnungen)von denen, wo behauptet wird , Ich hätte per Telefon, was ja nicht ging ohne Simkarte, am 30.8 einen weiteren Vertrag abgeschlossen. Ein Anruf bei dieser Hotline ergab, das , wie gesagt am 30.8 jemand Mich angerufen hat und eine Verlängerung bzw. Neu Vertrag über eine Flat abgeschlossen hat.
das ist absoluter Nonsens, denn a) ist nur der AB erreichbar gewesen und b) habe ich dort gekündigt weil ich ziemlich sauer auf diesen Laden bin.. Warum sollte ich ausgerechnet dort eine komplett Flat fur 25 Euro pro Monat buchen??
Was sollte ich am besten machen, Strafanzeige oder erst mal zum Anwalt??
Auf meine bislang 2 Briefe antworteten die Vögel erst gar nicht...
Scheint wohl Methode zu sein wenn man nicht im Guten dort kündigt..
Wäre cool wenn jemand Erfahrung hat/ bzw. eine Lösung parat
gruß
pera
Anwalt benötigst Du noch nicht. Die Kosten der Abwehr der angeblichen Forderung müsstest Du ja auch selbst tragen. Außer, wenn Du eine RSV hast natürlich.
Strafanzeige dürfte auch folgenlos bleiben, solange nicht ausfindig zu machen ist, wer Dich da im Rahmen der angeblichen Vertragsgespräche "vermittelt" hat.
Werde da mal anrufen.
Es ist trotz allem eine Sauerei l, in meinen Augen ist das glatter Betrug.
Alleine schon das ich nun die Briefe als Einschreiben senden muss und so sinnlos wieder etliche Euros ausgeben muss, damit diese **** reagieren regt mich auf.....
Ich habe so eine Lust die Anzuzeigen.......
Nun ja, ich werde heute einen Brief aufsetzen und denen drohen mit RA und Anzeige wenn ich keine Daten bekomme, wer, wann in meinem Namen den Vertrag abschloss.
"Ja hallo erstmal..."
dann ist um dich geschehen, dann haben die dein JA eindeutig aufgezeichnet.
Egal ob E-Plus oder Zeitschriftenhansel oder oder oder... Niemals Ja sagen, wenn elektronische Drückerkolonnen am Rohr sind.
Dir sind solche Fälle ernsthaft bekannt??
Erstens müsste ja zum Beweis der gesamte Kontext für einen Vertragsschluss etwas hergeben. Mal ganz ungeachtet dessen, dass ein ohne Einwilligung aufgezeichnetes Telefonat kaum ein Gericht als Beweismittel zulassen dürfte.
Ein "Der hat aber hier auf Band >JA< gesagt" wäre ja doch ein wenig arg dürftig. Vielleicht war's ja nur ein JA zum Weltfrieden.
Also das ginge definitiv nicht.
Und selbst wenn, gäbe es ja auch noch das gesetzliche Widerrufsrecht. Dass eine Belehrung hierüber durch halbseidene Gesächäftemacher ergeht, darf wohl zumeist ausgeschlossen werden.
Mir sind solche Fälle nicht persönlich bekannt.
Nach Hörensagen laufen aber wohl einige von den "Eintrag in Gewerbebuch"-Geschichten so ab.
In Panormama, Monitor oder sowas hatten die aber auch Fälle von irgendwelchen Abos, verkauft an ältere Mitbürger...
Jetzt laufen hier die Dinge durcheinander. Es bringt nichts, das Problem des threaderöffners in Zusammenhang mit dem rechtskräftig festgestellten betrügerischenVerhaltens von Leuten wie Gewerbeauskunft.de zu bringen.
Für den Fall hier gilt: Wer behauptet, einen Anspruch aus Vertrag zu haben, muss dies beweisen. Wenn die Sache sich so verhält, wie der TE es schildert, kann dies Eplus nicht gelingen. Ich rate, sich der Hilfe eines Rechtsanwaltes zu bedienen, die Kosten hierfür würden letztlich Eplus zur Last fallen.
Auch wenn ich ein großer Freund des Gangs zum Anwalt bin: Das könnte schwierig werden. Der BGH stellte ja in der Vergangenheit fest, dass die vorgerichtliche Abwehr eines unbegründeten Anspruchs keinen Kostenerstattungsanspruch des Inanspruchgenommenen auslöst. Auch wenn ich persönlich das äußerst unbefriedigend finde.
Ich wollte dir damit nur sagen, daß die eigentlich dir vorspielen könnten, wer da einen Vertrag abgeschlossen hat....
So wie ich das sehe, hat der BGH den Kostenanspruch nur bei Nichtbestehen einer Anspruchsgrundlage verneint, wenn also außer der unbegründeten Forderung keinerlei Beziehungen zwischen den Parteien vorliegen. Hier haben wir doch aber wohl positive Vertragsverletzung in Bezug auf den gekündigten Vertrag. Ohne diesen hätte die Gegenseite z.B. ja die zum Vertragsschluss notwendigen Daten gar nicht gekannt.
Würde ich nicht so sehen wollen. Aber wir sind uns sicherlich einig, dass die Klärung hier den Thread sprengen würde.
Aber ganz pragmatisch gesehen:
Welcher Anwalt würde einen Streit um die anwaltlichen Gebühren in solch vergleichsweise geringer Höhe unter Auseinandersetzung mit der nicht in allen Konturen abschließend geklärten höchstrichterlichen Rechtsprechung zum materiell-rechlichen Schadensersatz für vorgerichtliche Rechtsverfolgung führen wollen?
Da halte ich es mangels Erforderlichkeit für sinnvoller, zuzuwarten, ob ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird. Glücklicherweise muss beim TE ja die Gegenseite dem Geld hinterherlaufen und der Klärungsdruck wegen eines etwaig gesperrten TK-Zugangs, der ja in vergleichbaren Angelegenheiten häufig das eigentliche Problem darstellt, besteht hier ja nicht.
Am Montag geht ein Einschreiben an die raus damit die sich mal erklären..
Wenn die dann wieder nicht reagieren warte ich bis ein Mahnbescheid kommt, dann gehts zum RA
Schon etwas länger her, aber die selbe Masche.
hab dann per Einschreiben widersprochen. Das wurde auch so akzeptiert.
Immerhin haben die Vögel den Vertrag am 30.08.2012 umgeändert..
Konnte ich leider nicht früher ersehen, da eingestellt war, die Rechnungen nur Online abzurufen nach Info per SMS. Kann ja keine bekommen...ohne Sim-Karte.
Werde denen aber meine Portokosten in Re. stellen, sollen sie verrechnen mit dem Restbetrag vom September.
Schaun mer mal wies weiter geht...