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Neuer Mietvertrag: Soll ich der Sondervereinbarung zustimmen?

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Liebe Leute im Eintracht-Forum,

Nachdem ich jetzt einige Wochen schon auf Wohnungssuche bin, glaubte ich die Tage endlich mein zukünftiges Domizil gefunden zu haben, das so ziemlich genau meinen Vorstellungen und Wünschen entspricht. Als mir die Maklerin jetzt aber den Mietvertrag zugeschickt hat, enthielt er, ohne dass das bei der Wohnungsbesichtigung und unseren Vorgesprächen angekündigt worden wäre, etwas überraschend einen Verweis auf eine Sondernutzungsvereinbarung zum Balkon.

Laut dieser Vereinbarung nehme ich zustimmend zur Kenntnis, dass die Balkonanlage "aufgrund Ordnungsverfügung des Bauauchsichtsamtes" "wegen Verletzung der nachbarschaftlichen Vorschriften voraussichtlich beseitigt" werden müsse und dementsprechend der Balkon nicht im Mietpreis enthalten sei. Bis zur endgültigen Klärung des Sachverhaltes übernehme der Vermieter für die Nutzung des Balkons keine Haftung. Wenn eine endgültige Lösung vorliege, werde der Mietvertrag entsprechend aktualisiert. Ferner nehme ich zur Kenntnis, dass Baumaßnahmen zur Veränderung der Balkonanlage nötig werden könnten.

Daraufhin habe ich die Maklerin per Mail um Klärung gebeten, was vom Bauaufsichtsamt beanstandet wurde, wann mit einer Entfernung des Balkons zu rechnen sei, ob in diesem Fall ein neuer Balkon angebaut werde, und wie sich dadurch meine Miete verändern würde.

Als Antwort erhielt ich per Mail die Auskunft, dass die Balkone vom ehemaligen Bauherren anders gebaut worden seien als in der Planung vorgesehen und daher keine Abnahme durch das Bauamt erfolgt sei. Die Eigentümergemeinschaft plane wegen der verbundenen hohen Kosten keinen Umbau, und dementsprechend ruhe der Fall bereits seit zehn Jahren.

Ich bin mir unsicher, ob ich nach dieser Auskunft der Zusatzvereinbarung zustimmen soll. Meine erste Befürchtung vor der Antwort war, dass da ein Balkon montiert sei, der in unmittelbarer Zeit entfernt werden müsse, so dass ich danach entweder eine Wohnung ohne Balkon (aber mit gleichbleibender Miete) oder eine Wohnung mit neuem Balkon (bei damit verbundener Mietsteigerung) hätte. Mit der neuen Information scheint es sich so dazustellen, dass auf absehbare Zeit alles so bleibt wie es ist. Da ich vermutlich nicht wesentlich länger als zwei bis drei Jahre in der Wohnung wohnen werde, wäre das für mich erträglich.

Allerdings würde mich die Meinung von Leuten aus dem Forum interessieren, die mehr Erfahrung mit Bauangelegenheiten, Mietverträgen und mietrechtlichen Dingen haben als ich. Meint ihr, dass ich mich auf die Vereinbarung einlassen kann, oder würdet ihr auf jeden Fall von so einer Einigung abraten? Würdet ihr darauf beharren, die Zusatzvereinbarung so abzuändern, dass sie die Mail-Auskunft, dass wohl zunächst alles so bleibt, wie es ist, sich darin irgendwie wiederfindet?

Etwas ärgerlich finde ich ja das Verhalten der Maklerin, dass sie nicht zu einem wesentlich früheren Zeitpunkt auf die Balkonproblematik hingewiesen hat.  
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Kann dir leider nicht weiterhelfen, finde es aber ein starkes Stück von der Maklerin das mal nebenbei per Email zu erwähnen und vorher kein Wort darüber zu verlieren.  
Viel Glück das es so kommt wie du es brauchst  
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Ich würde grundsätzlich von einer Anmietung abraten: Wenn schon der Balkon eine "Bruchbude" ist , wer weiß, was später noch alles an Mängeln in der Wohnung/im Haus rauskommt?? Ausserdem ist doch das Vertrauensverhältnis von vorneherein belastet, du wirst Dich wahrscheinlich später über noch andere Dinge ärgern müssen - ist nur so aus der allgemeinen Lebenserfahrung heraus, ein Bauchgefühl nach Deiner Schilderung...
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Der Balkon ist sicher nur die Spitze des Eisbergs. Guck mal in den Mietvertrag, ob die tragenden Wände nicht auch von der Miete ausgenommen sind und die Benutzung ohne Haftung des Vermieters ist.
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sotirios005 schrieb:
Ich würde grundsätzlich von einer Anmietung abraten: Wenn schon der Balkon eine "Bruchbude" ist , wer weiß, was später noch alles an Mängeln in der Wohnung/im Haus rauskommt?? Ausserdem ist doch das Vertrauensverhältnis von vorneherein belastet, du wirst Dich wahrscheinlich später über noch andere Dinge ärgern müssen - ist nur so aus der allgemeinen Lebenserfahrung heraus, ein Bauchgefühl nach Deiner Schilderung...


Der Balkon hat nichts mit "Bruchbude" zu tun. Es handelt sich nach der Schilderung um einen verwaltungsrechtlichen Streit zwischen Eigentümer und Bauamt, das hat nichts mit Sicherheit etc. zu tun.
Ich würde raten, ein Sonderkündigungsrecht für den Fall des umbaus des Balkons zu vereinbaren. Dann bist du auf der sicheren Seite und kannst die Sondervereinbarung  unterzeichnen, wenn du die Wohnung ansonsten mieten möchtest. Wenn du eine Formulierungshilfe möchtest, gerne PN.
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Danke Euch beiden für Eure Meinungen. Die Vertrauensbasis ist durch dieses Hintenherum ziemlich beeinträchtigt, das stimmt auf jeden Fall. Andererseits: Wer vertraut schon einem Makler (mit dem Vermieter hatte ich bisher ja noch keinen Kontakt)?

Immerhin: Ich habe jetzt mehr über die Hintergründe erfahren. Beanstandet werden seinerzeit keine strukturellen Mängel, sondern die Abgeschlossenheit. Wenn ich das als Nichtjurist richtig verstehe, bedeutet dies, dass keine ausreichende räumliche Trennung zwischen den Wohneinheiten gewährleistet ist. Aufgefallen ist mir bei der Besichtigung in dieser Hinsicht, dass mein und der Nachbarbalkon nur durch eine dünne Trennwand voneinander getrennt sind. Das fand ich allerdings nicht sehr störend, es hätte aber zur Folge, dass ich selbstverständlich keine Wertsachen auf dem Balkon lagern und die Tür immer abschließen würde.

Ich überlege jetzt, mir ein ausdrückliches Sonderkündigungsrecht wegen dieser Balkongeschichte festschreiben zu lassen, das greifen würde, sobald irgendein baulicher Eingriff nötig werden sollte. Dann wäre ich aus der Wohnung ruckzuck wieder draußen, wenn da doch was passieren sollte.

Auf jeden Fall schlafe ich da noch mal mindestens eine Nacht drüber.
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stefank, auch Dir vielen Dank für Deinen Kommentar, der inhaltlich ja in die gleiche Richtung geht wie das, was ich mir so gedacht hatte. Du hast eine PN.
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Weils grad so schön zum Thema Makler und ihre eigenen Wahrheiten passt:

Makler dürfen bei Immobilien lügen (SpOn)


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