Folgende Sachlage. Ich habe meine Wohnung zum 31.12.12 fristgerecht gekündigt. Meine neue beziehe ich ab 1.12.12. Somit muss ich einen Monat doppelt bezahlen. Der jetzige Vermieter ließ mich nicht früher aus meinem Vertrag, auch jegliche andere Verhandlungen ( Verbleib Küche , Teile vom Bad und Gaderobe ) lehnte er sofort ab. Jetzt kommt er und macht andauernd Termine zur Besichtigung. Weis jemand wie viele Besichtigungen man zulassen muss, mir geht das mittlerweile auf den Sack. Fast jeden Tag neue Termine, morgen habe ich frei macht er sogar 5 über den gamnzen Tag verteilt. Gibt es hier jemand der sagen kann , wann ich die Scheiße stoppen kann
Die Anmeldung zur Wohnungsbesichtigung muss rechtzeitig erfolgen. Mindestens 24 Std. werden als angemessen angesehen.
Von einem berufstätigen Mieter kann eine Terminverabredung verlangt werden, wenn 4 Tage zwischen Verabredung und Termin liegen. Der Vermieter darf aber von seinem Recht nur schonend Gebrauch machen und muss auf den Mieter Rücksicht nehmen.
Der Mieter kommt seinen Pflichten nach, wenn er einmal wöchentlich während drei Vormittagsstunden und nur in Eilfällen noch an einem weiteren Tag den Vermieter nach Voranmeldung in die Wohnung einlässt.
Nach Auffassung des AG Köln muss der Vermieter einen vom Mieter angebotenen Besichtigungstermin für Samstags akzeptieren, er kann nicht einen Termin von Montag bis Freitag verlangen.
In keinem Fall darf der Vermieter ohne konkreten Grund eine Besichtigung verlangen. Grundsätzlich hat der Mieter aus Art. 13 GG ein Recht auf seine Privatsphäre ( BVerfG WM 93, 377). Dazu noch folgendes: Enthält der Mietvertrag über ein Besichtigungsrecht nichts, hat der Vermieter grundsätzlich kein Recht, die Wohnung des Mieters zu betreten (AG Ibbenbüren WM 98, 751).
concordia-eagle schrieb: Wenns net stinkt , brauchst Du keinen Besichtigungstermin vor Wohnungsübergabe am 31.12. zuzulassen.
Wie oben von Geyer geschildert bedarf es eines wichtigen Grunds, ein solcher ist meist fauliger (vergammelnder Abfall) oder schimmliger Geruch.
Frag den Vermieter einfach nach dem Grund und wenn der nicht sehr, sehr triftig ist, dreh ihm ne lange Nase. ,-)
Der TE stellt den Besichtigungsgrund leider nicht klar dar, aber wenn du nochmal liest, wird erkennbar, dass es wohl um Besichtigungstermine mit möglichen Nachmietern geht. Diese sind als begründt zu dulden, allerdings nur 1 x die Woche für höchstens eine Stunde, laut LG Frankfurt.
concordia-eagle schrieb: Wenns net stinkt , brauchst Du keinen Besichtigungstermin vor Wohnungsübergabe am 31.12. zuzulassen.
Wie oben von Geyer geschildert bedarf es eines wichtigen Grunds, ein solcher ist meist fauliger (vergammelnder Abfall) oder schimmliger Geruch.
Frag den Vermieter einfach nach dem Grund und wenn der nicht sehr, sehr triftig ist, dreh ihm ne lange Nase. ,-)
Der TE stellt den Besichtigungsgrund leider nicht klar dar, aber wenn du nochmal liest, wird erkennbar, dass es wohl um Besichtigungstermine mit möglichen Nachmietern geht. Diese sind als begründt zu dulden, allerdings nur 1 x die Woche für höchstens eine Stunde, laut LG Frankfurt.
Nochmal zur Klarstellung. Die eigene Hausverwaltung sowie eine Maklerin wollen ständig Termine machen. Da habe ich keinen Bock drauf. Einmal die Woche 2 Stunden wäre ja ok, aber es sind heute nur Termine von 8 Uhr morgens bis 13 Mittags. 6 Termine, letzte Woche 2 Termnine. Werde denen jetzt klar deutlich machen 1-2 Stunden die Woche. Basta aus
Rangers schrieb: Nochmal zur Klarstellung. Die eigene Hausverwaltung sowie eine Maklerin wollen ständig Termine machen. Da habe ich keinen Bock drauf. Einmal die Woche 2 Stunden wäre ja ok, aber es sind heute nur Termine von 8 Uhr morgens bis 13 Mittags. 6 Termine, letzte Woche 2 Termnine. Werde denen jetzt klar deutlich machen 1-2 Stunden die Woche. Basta aus
Rangers schrieb: Nochmal zur Klarstellung. Die eigene Hausverwaltung sowie eine Maklerin wollen ständig Termine machen. Da habe ich keinen Bock drauf. Einmal die Woche 2 Stunden wäre ja ok, aber es sind heute nur Termine von 8 Uhr morgens bis 13 Mittags. 6 Termine, letzte Woche 2 Termnine. Werde denen jetzt klar deutlich machen 1-2 Stunden die Woche. Basta aus
Rangers schrieb: Nochmal zur Klarstellung. Die eigene Hausverwaltung sowie eine Maklerin wollen ständig Termine machen. Da habe ich keinen Bock drauf. Einmal die Woche 2 Stunden wäre ja ok, aber es sind heute nur Termine von 8 Uhr morgens bis 13 Mittags. 6 Termine, letzte Woche 2 Termnine. Werde denen jetzt klar deutlich machen 1-2 Stunden die Woche. Basta aus
Würde ich alle ablehnen, was geht denn fremde Leute meine Privatsphäre an.
Es gibt irgendwo ein Urteil, das ein Vermieter nicht einfach so in die Wohnung darf, also dürfte das mit einer Unterlassungserklärung erledigt sein.
Rausschmeißen kann er dich in der kurzen Zeit eh schlecht.
Die Anmeldung zur Wohnungsbesichtigung muss rechtzeitig erfolgen. Mindestens 24 Std. werden als angemessen angesehen.
Von einem berufstätigen Mieter kann eine Terminverabredung verlangt werden, wenn 4 Tage zwischen Verabredung und Termin liegen. Der Vermieter darf aber von seinem Recht nur schonend Gebrauch machen und muss auf den Mieter Rücksicht nehmen.
Der Mieter kommt seinen Pflichten nach, wenn er einmal wöchentlich während drei Vormittagsstunden und nur in Eilfällen noch an einem weiteren Tag den Vermieter nach Voranmeldung in die Wohnung einlässt.
Nach Auffassung des AG Köln muss der Vermieter einen vom Mieter angebotenen Besichtigungstermin für Samstags akzeptieren, er kann nicht einen Termin von Montag bis Freitag verlangen.
In keinem Fall darf der Vermieter ohne konkreten Grund eine Besichtigung verlangen. Grundsätzlich hat der Mieter aus Art. 13 GG ein Recht auf seine Privatsphäre ( BVerfG WM 93, 377). Dazu noch folgendes: Enthält der Mietvertrag über ein Besichtigungsrecht nichts, hat der Vermieter grundsätzlich kein Recht, die Wohnung des Mieters zu betreten (AG Ibbenbüren WM 98, 751).
Naja, er zieht ja zum 1.12. aus, zahlt aber noch bis 31.12. da wäre auch noch Zeit.
Naja wenn der Vermieter aber einen Mieter ab dem 1.12 findet...
Das wäre natürlich gut für ihn, aber mal ehrlich 5 Besichtigungen an einem Tag finde ich schon grenzwertig.
Wie oben von Geyer geschildert bedarf es eines wichtigen Grunds, ein solcher ist meist fauliger (vergammelnder Abfall) oder schimmliger Geruch.
Frag den Vermieter einfach nach dem Grund und wenn der nicht sehr, sehr triftig ist, dreh ihm ne lange Nase. ,-)
Der TE stellt den Besichtigungsgrund leider nicht klar dar, aber wenn du nochmal liest, wird erkennbar, dass es wohl um Besichtigungstermine mit möglichen Nachmietern geht. Diese sind als begründt zu dulden, allerdings nur 1 x die Woche für höchstens eine Stunde, laut LG Frankfurt.
Stimmt. "Besichtigung" habe ich überlesen.
wohnste im laufhaus?
dann würdest ihn ja kennen
Er kann doch die Wohnung nicht an 2 Mieter gleichzeitig vermieten.