>

Frage Verkehrsrecht Abstand Blitzer/Verkehrsschild

#
Ich hätte da mal eine Frage an an unsere Anwälte bezüglich  eines Bußgeldverfahrens. Ich wurde in einer 30er Zone geblitzt. Unter dem 30er Schild steht eine Meterangabe mit 2 Pfeilen, die besagt, das die 30 km auf den nächsten 100m gelten.

Nun habe ich gelesen, das es in Hessen die Richtlinie gibt, das der Blitzer mindestens 100m hinter dem Schild stehen soll. Da dies hier nicht der Fall ist, lohnt es sich Einspruch ein zu legen?

Danke für eure Antworten.
#
adler76 schrieb:

Nun habe ich gelesen, das es in Hessen die Richtlinie gibt, das der Blitzer mindestens 100m hinter dem Schild stehen soll. Da dies hier nicht der Fall ist, lohnt es sich Einspruch ein zu legen?


Sollen oder müssen? Wenn sie es nur sollen, wurde eben aufgrund dieser und jener Umstände ausnahmsweise davon abgewichen.

Wenn man jetzt natürlich ganz fies wäre: Die 30 gelten 100 Meter weit - der Blitzer steht in 101 Meter Entfernung. Da er ja in den Bereich hineinblitzt, in dem noch 30 gelten, kann er also außerhalb der Begrenzung stehen.  

Du meinst aber eher keine 30er Zone, oder? Wenn ein Schild mit Wegstreckenangabe vorhanden ist, ist es keine Zone.
#
adler76 schrieb:
Nun habe ich gelesen, das es in Hessen die Richtlinie gibt, das der Blitzer mindestens 100m hinter dem Schild stehen soll.

Gibt es wohl nicht.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ab dem Schild, also könnte auch 1m hinter dem Schild gemessen werden. Daher, selbst wenn es solche internen Handlungsanweisungen gäbe, könntest du dich nicht darauf berufen, weil die dir gegenüber keine Wirkung entfalten.

adler76 schrieb:
Da dies hier nicht der Fall ist, lohnt es sich Einspruch ein zu legen?

Meiner Meinung nach nicht. Zumindest mit der Begründung.

Wie schnell warste denn?
#
http://www.wkdis.de/aktuelles/rechtsnews/60555

Wird bei uns wohl nicht anders gesehen...


Teilen