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An die Juristen: Frage zu Garantie-/Gewährleistungszeitraum

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Folgende Sachlage:

Ich habe Anfang September diesen Jahres ein HTC One S bei Ebay gekauft. In der Artikelbeschreibung steht u.a.: "Sie bekommen eine Rechnung auf Ihren Namen. Sie haben 24 Monate Garantie."

Nun habe ich das Problem das ich ständig keinen Empfang habe. Anfangs dachte ich das liegt am Netz, aber auch im D-Netz ist es das gleiche Dilemma.
Karte in anderes Smartphone rein -> vollen Empfang.
Andere Karte in mein Smartphone rein -> keinen Empfang

Also habe ich den Verkäufer angeschrieben und um Austausch oder Rücknahme geben.

Als Antwort bekam ich folgendes:
Guten Tag
Sie haben eine Rechnung dazu erhalten, damit können sie sich an jede Handy Reparatur Werkstatt wenden und es auf Garantie reparieren lassen.


Nun meine Frage:
Ist der Verkäufer nicht verpflichtet mir das Gerät reparieren zu lassen? 2 (oder waren es 3?) Nachbesserungsversuche und wenn keine Verbesserung eintritt habe ich doch Anspruch auf Ersatz, oder?
Was sagt da die Gestzeslage, da ich ja auch noch in der Gewährleistungsfrist bin. Vorallem da es ja noch die ersten 6 Monate sind, in der doch der Verkäufer nachweisen muss, dass der Fehler durch mich entstand.

Die andere Frage ist was geschickter ist: Über den Verkäufer zu gehen oder besser direkt an HTC wenden?
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Crung schrieb:
Folgende Sachlage:

Ich habe Anfang September diesen Jahres ein HTC One S bei Ebay gekauft. In der Artikelbeschreibung steht u.a.: "Sie bekommen eine Rechnung auf Ihren Namen. Sie haben 24 Monate Garantie."

Nun habe ich das Problem das ich ständig keinen Empfang habe. Anfangs dachte ich das liegt am Netz, aber auch im D-Netz ist es das gleiche Dilemma.
Karte in anderes Smartphone rein -> vollen Empfang.
Andere Karte in mein Smartphone rein -> keinen Empfang

Also habe ich den Verkäufer angeschrieben und um Austausch oder Rücknahme geben.

Als Antwort bekam ich folgendes:
Guten Tag
Sie haben eine Rechnung dazu erhalten, damit können sie sich an jede Handy Reparatur Werkstatt wenden und es auf Garantie reparieren lassen.


Nun meine Frage:
Ist der Verkäufer nicht verpflichtet mir das Gerät reparieren zu lassen? 2 (oder waren es 3?) Nachbesserungsversuche und wenn keine Verbesserung eintritt habe ich doch Anspruch auf Ersatz, oder?
Was sagt da die Gestzeslage, da ich ja auch noch in der Gewährleistungsfrist bin. Vorallem da es ja noch die ersten 6 Monate sind, in der doch der Verkäufer nachweisen muss, dass der Fehler durch mich entstand.

Die andere Frage ist was geschickter ist: Über den Verkäufer zu gehen oder besser direkt an HTC wenden?


Mit m,einem laienhaften Wisen würd ich aufjedenfall erstmal sagen es ist absolut quatsch das man sich an jede Werkstatt wenden kann. Der normale Händler wird kein interesse daran haben dein handy zu reparieren zumal du bei ihm keinerlei Garantieansprüche hast.

Ansonsten würde ich dir empfehlen dich mit deiner Rechnung direkt an HTC zu wenden. Der eBay Verkäufer macht auch nichts anderes als das Handy einzuschicken. Wenn du es elber tust sparst du dir nicht nur Zeit sondern meist auch Nerven weil du der Ansprchpartner bist und bei Unstimmigkeiten direkt mit HTC reden kannst.
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Der Kaufvertrag ist zwischen Dir und dem Händler abgeschlossen worden. Demnach bestehen Deine Ansprüche auch gegenüber diesem Händler und er ist Dein Ansprechpartner. Aus der Nummer kommt er nicht raus, sofern es sich um einen Fall handelt, den die Gewährleistung abdeckt.

Das die Händler versuchen, dass abzudrücken ist verständlich, da es nur Arbeit für Sie bedeutet.

Ob ggf. andere Werkstätten dass reparieren und mit HTC abrechnen würden, steht auf einem anderen Blatt. Ob das ggf. für Dich sogar besser ist, als Dein Handy irgendwohin einzuschicken ebenfalls.
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Crung schrieb:
Nun meine Frage:
Ist der Verkäufer nicht verpflichtet mir das Gerät reparieren zu lassen? 2 (oder waren es 3?) Nachbesserungsversuche und wenn keine Verbesserung eintritt habe ich doch Anspruch auf Ersatz, oder?

Ja, wenn er gewerblich handelt und an privat verkauft hat.

Crung schrieb:
Was sagt da die Gestzeslage, da ich ja auch noch in der Gewährleistungsfrist bin. Vorallem da es ja noch die ersten 6 Monate sind, in der doch der Verkäufer nachweisen muss, dass der Fehler durch mich entstand.

Das ist korrekt.

Crung schrieb:
Die andere Frage ist was geschickter ist: Über den Verkäufer zu gehen oder besser direkt an HTC wenden?

Da du über die gesetzliche Gewährleitung im Zweifelsfall die breitere Abdeckung hast würde ich über den Verkäufer gehen.
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Ich habe nun mal eine E-Mail an HTC geschrieben mit der Rechnung als Anhang.
Mal schauen was da zurück kommt.

Kann mir jmd. eine ordentliche Internetquelle bezüglich Garantie und Gewährleistung nennen? Damit ich diese dem Verkäufer mitschicken kann, falls ich doch über diesen gehen muss.

Konnte leider selbst nichts auf die Schnelle finden.
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Crung schrieb:
Kann mir jmd. eine ordentliche Internetquelle bezüglich Garantie und Gewährleistung nennen? Damit ich diese dem Verkäufer mitschicken kann, falls ich doch über diesen gehen muss.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__437.html
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,


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