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Mietrecht

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Hallo ans Forum,

vllt kann mir jemand bei folgendem Sachverhalt weiterhelfen (das Internet macht es nicht   ).

Ich wohne seit Sommer 2010 in einer Mietwohung. Da mir die Wohnung nun zu klein ist, bin ich auf der Suche nach einer neuen Wohnung. Im Mietvertrag steht sinngemäß folgende Klausel.

Der Mietvertrag hat eine Dauer vom 01.07.2010 - 31.06.2012. Sofern  der Vermieter oder Mieter den Vertrag mit eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum 31.06. nicht kündigt, verlängert sich der Mietvertrag jeweils um ein weiteres Jahr.

Da mir die Zeit bis zum 31.06.2013 zu lange dauert, würde ich gerne noch diesen Monat mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.03.2013 kündigen.

Jetzt die Frage:

Kann ich zum 31.03.2013 kündigen oder kann der Vermieter von mir verlangen, dass ich die Wohnung bis zum 31.06.13 zahlen muss?

Viele Grüße

GSGE
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Ei ja

Hält die Verlängerungsklausel muß er zahlen, hät sie nicht kann er  mit der 3 Monatsfrist kündigen..
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Danke für die Info.

Die Klausel steht so meines Wissens nicht drin. Muss aber heute Abend nochmal nachschauen


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