Die Sache ist bei mir die. Am 01.09.2010 bin ich in ein Appartment gezogen. 1 Jahr später, also zum 01.09.2011 wurde die Wohnung verkauft, also hat der Wohnungsbesitzer gewechselt.
Alles kein Problem, neuer Mietvertrag mit neuem Vermieter, war alles sogar noch besser als vorher.
Wieder 1 Jahr später bin ich ausgezogen, also Auszug zum 31.08.2012.
Mein neuer Vermieter meinte dann zu mir, meine Kaution muss ich mir vom alten Vermieter holen, da er diese bei der Wohnungsübergabe der beiden Vermieter nicht vom alten Vermieter bekommen hat.
In meinem Vertrag steht sowas wie "Kaution bekommt man spätestens 6 Monate nach Auszug".
3 Monate bin ich jetzt raus. Aber wenn ich das richtig sehe, ist diese 6 Monatsfrist doch sowieso gestrichen, weil der alte Vermieter die Kaution hätte weitergeben müssen an den neuen Vermieter? Der alte Vertrag ist ja in dem Sinne nicht mehr gültig
Ohne rechtliche Grundlage- rein gefühlsmäßig hat der neue Eigentümer Deinen Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten übernommen. Also muss er dir die Kaution zurückzahlen.
Basaltkopp schrieb: Ohne rechtliche Grundlage- rein gefühlsmäßig hat der neue Eigentümer Deinen Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten übernommen. Also muss er dir die Kaution zurückzahlen.
Dein Gefühl täuscht dich nicht, das ist im BGB genau so geregelt: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__566a.html Der neue Vermieter ist also auf jeden Fall in der Pflicht zur Rückzahlung. Nur wenn dieser insolvent wird, kann der Mieter sogar noch von seinem alten Vermieter die Kaution verlangen.
Habe mit dem neuen Vermieter gesprochen, da er mir nun die Nebenkostenabrechnung zuschicken will. Da hab ich Ihn gleich mal auf die Kaution angesprochen und der kümmert sich jetzt drum. Ich melde mich halt nochmal, wenn sich dieses Jahr nichts ergibt. Im Idealfall aber hab ich die Kaution nächste Woche wieder
vielleicht kennt sich ja jemand mit so etwas aus.
Die Sache ist bei mir die. Am 01.09.2010 bin ich in ein Appartment gezogen. 1 Jahr später, also zum 01.09.2011 wurde die Wohnung verkauft, also hat der Wohnungsbesitzer gewechselt.
Alles kein Problem, neuer Mietvertrag mit neuem Vermieter, war alles sogar noch besser als vorher.
Wieder 1 Jahr später bin ich ausgezogen, also Auszug zum 31.08.2012.
Mein neuer Vermieter meinte dann zu mir, meine Kaution muss ich mir vom alten Vermieter holen, da er diese bei der Wohnungsübergabe der beiden Vermieter nicht vom alten Vermieter bekommen hat.
In meinem Vertrag steht sowas wie "Kaution bekommt man spätestens 6 Monate nach Auszug".
3 Monate bin ich jetzt raus. Aber wenn ich das richtig sehe, ist diese 6 Monatsfrist doch sowieso gestrichen, weil der alte Vermieter die Kaution hätte weitergeben müssen an den neuen Vermieter? Der alte Vertrag ist ja in dem Sinne nicht mehr gültig
Dein Gefühl täuscht dich nicht, das ist im BGB genau so geregelt:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__566a.html
Der neue Vermieter ist also auf jeden Fall in der Pflicht zur Rückzahlung. Nur wenn dieser insolvent wird, kann der Mieter sogar noch von seinem alten Vermieter die Kaution verlangen.
Habe mit dem neuen Vermieter gesprochen, da er mir nun die Nebenkostenabrechnung zuschicken will. Da hab ich Ihn gleich mal auf die Kaution angesprochen und der kümmert sich jetzt drum. Ich melde mich halt nochmal, wenn sich dieses Jahr nichts ergibt. Im Idealfall aber hab ich die Kaution nächste Woche wieder