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@Bankenmenschen

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Hallo Ihr Lieben Bankenmenschen,

ich habe folgende Frage:

Letzte Woche hätte ich eine Auslandsüberweisung erhalten sollen.

Leider habe ich dem Absender wohl die falschen BIC und IBAN - Daten übermittelt, sodass das Geld natürlich nicht bei mir angekommen ist.

Wie kann ich jetzt weiter vorgehen bzw. wo kann ich mein verloren gegangenes Geld wiederfinden?

Danke & Gruß
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ist genauso wie bei deutschen überweisungen, welche falsch ausgestellt wurden (bloss dauert es halt nen wenig länger).

stimmen die kontodaten, bankinstitutdaten oder der kontobesitzer nicht überein wird dem überweiser die kohle wieder gutgeschrieben.

sag dem überweiser, dass die verbindung falsch gewesen sei, teile deine korrekte bankverbindung mit, und bitte ihn, nach rücküberweisung des geldes den betragnochmal anzuweisen.
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arti schrieb:
ist genauso wie bei deutschen überweisungen, welche falsch ausgestellt wurden (bloss dauert es halt nen wenig länger).

stimmen die kontodaten, bankinstitutdaten oder der kontobesitzer nicht überein wird dem überweiser die kohle wieder gutgeschrieben.

sag dem überweiser, dass die verbindung falsch gewesen sei, teile deine korrekte bankverbindung mit, und bitte ihn, nach rücküberweisung des geldes den betragnochmal anzuweisen.  


Das war mal so. Neuerdings wird der Name des Empfängers nicht mehr mit der Kontonr. abgeglichen und bei Nichtübereinstimmung wird eben nicht mehr automatisch zurückgebucht.

http://www.derwesten.de/nachrichten/wirtschaft-und-finanzen/Neue-Ueberweisungs-Regeln-sorgen-fuer-Wirbel-id12968.html
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Der Absender erhält die Kohle nur zurück, wenn die Daten so falsch waren, dass sie keinem anderen Konto zugeordnet werden konnten. Ansonsten bist Du auf den guten Willen des Kontoinhabers angewiesen, dass er die Kohle zurücküberweist.
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Jugger schrieb:
arti schrieb:
ist genauso wie bei deutschen überweisungen, welche falsch ausgestellt wurden (bloss dauert es halt nen wenig länger).

stimmen die kontodaten, bankinstitutdaten oder der kontobesitzer nicht überein wird dem überweiser die kohle wieder gutgeschrieben.

sag dem überweiser, dass die verbindung falsch gewesen sei, teile deine korrekte bankverbindung mit, und bitte ihn, nach rücküberweisung des geldes den betragnochmal anzuweisen.  


Das war mal so. Neuerdings wird der Name des Empfängers nicht mehr mit der Kontonr. abgeglichen und bei Nichtübereinstimmung wird eben nicht mehr
automatisch zurückgebucht.

http://www.derwesten.de/nachrichten/wirtschaft-und-finanzen/Neue-Ueberweisungs-Regeln-sorgen-fuer-Wirbel-id12968.html


Richtig, allerdings besteht der NNV (Nummern - Namen - Vergleich) in der Praxis fort. Wenn das Geld nicht eindeutig zugeordnet werden kann, geht das Geld (abzgl. Entgelte versteht sich) and den Auftraggeber retour. Bei der Commerzbank, der Deutschen Bank und bei den Sparkassen erfolgt (z.Zt.) definitiv keine Gutschrift wenn der Beg.Name mit der Beg.IBAN nicht übereinstimmt. Theoretisch sind die Banken allerdings wie oben beschrieben nicht mehr verpflichtet dies zu überprüfen!
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Der Threadtitel gefällt mir.

B-W-X schrieb:
Leider habe ich dem Absender wohl die falschen BIC und IBAN - Daten übermittelt, sodass das Geld natürlich nicht bei mir angekommen ist.


Wenn Du keinen Fehler gemacht haben solltest, würde ich mich nur an den Zahler wenden.

Basaltkopp schrieb:
Ansonsten bist Du auf den guten Willen des Kontoinhabers angewiesen, dass er die Kohle zurücküberweist.


Der Anweisende kann sich das Geld aber wegen der ungerechtfertigten Bereicherung des Empfängers zurückholen.
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die kohle geht an den überweiser zurück, allerdings nur wenn zu dem bic und der iban kein konto besteht ansonsten wirds dadrauf gutgeschrieben und das zurckholen wird sehr mühsam bis gar unmöglich ohne anwalt wenn sich der kontoinhaber querstellt
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Kameruner schrieb:

Richtig, allerdings besteht der NNV (Nummern - Namen - Vergleich) in der Praxis fort. Wenn das Geld nicht eindeutig zugeordnet werden kann, geht das Geld (abzgl. Entgelte versteht sich) and den Auftraggeber retour. Bei der Commerzbank, der Deutschen Bank und bei den Sparkassen erfolgt (z.Zt.) definitiv keine Gutschrift wenn der Beg.Name mit der Beg.IBAN nicht übereinstimmt. Theoretisch sind die Banken allerdings wie oben beschrieben nicht mehr verpflichtet dies zu überprüfen!


Das würde ich gerne in Frage stellen. Der NNV wird bei kleineren Beträgen schon länger nicht mehr geprüft. Kenn ich aus eigener Erfahrung. Seit 6 Jahren wird meine Vodafone Rechnung unter falschem Namen abgebucht. Leider stimmt der Rechnungsbetrag immer, sonst hätte ich mir da mal nen kleine spaß erlaubt... Bei Überweisungen ähnlich.

Auftraggeber soll sein KI entsprechend anweisen. Nachforschungsauftrag wo das Geld hingegangen ist, hoffen, das Empfänger kein Kunde mit Pfändung oder Sozialleistung ist die schon verfügt wurde, dann kann es doof ausgehen...
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danke  
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FLX schrieb:
Kameruner schrieb:

Richtig, allerdings besteht der NNV (Nummern - Namen - Vergleich) in der Praxis fort. Wenn das Geld nicht eindeutig zugeordnet werden kann, geht das Geld (abzgl. Entgelte versteht sich) and den Auftraggeber retour. Bei der Commerzbank, der Deutschen Bank und bei den Sparkassen erfolgt (z.Zt.) definitiv keine Gutschrift wenn der Beg.Name mit der Beg.IBAN nicht übereinstimmt. Theoretisch sind die Banken allerdings wie oben beschrieben nicht mehr verpflichtet dies zu überprüfen!


Das würde ich gerne in Frage stellen. Der NNV wird bei kleineren Beträgen schon länger nicht mehr geprüft. Kenn ich aus eigener Erfahrung. Seit 6 Jahren wird meine Vodafone Rechnung unter falschem Namen abgebucht. Leider stimmt der Rechnungsbetrag immer, sonst hätte ich mir da mal nen kleine spaß erlaubt... Bei Überweisungen ähnlich.

Auftraggeber soll sein KI entsprechend anweisen. Nachforschungsauftrag wo das Geld hingegangen ist, hoffen, das Empfänger kein Kunde mit Pfändung oder Sozialleistung ist die schon verfügt wurde, dann kann es doof ausgehen...



Du sprichst aber hier vom Inlandszahlungsverkehr und nicht von Auslandszahlungen/SEPA Zahlungen oder? Dann stimmt Deine Aussage, die berühmte papierhafte Überweisung über 300€ (meine unter 2TEUR wird nicht geprüft) unterschrieben von "Der Weihnachtsmann" würde wohl weiterhin ausgeführt werden...
Bei der DB und der Coba greifen noch immer "die alten" Überprüfungsmechanismen bei Auslandszahlungen. Bei der Haspa war dies bis vor kurzem auch so.
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Habe leider keinen anderen passenden Thread gefunden deshalb hier meine Frage.
Kurze Vorgeschichte: Haben für unser Grundig Delphi Autoradio den Bedienknopf verloren welcher gleichzeitig als Diebstahlschutz da ist = kein Knopf = Radio wertlos da nicht nutzbar.
Nun habe ich die Möglichkeit über Grundig aus Holland den Knopf nachzubestellen. Alles geklärt wegen Eigentumsnachweis, muss also nur noch überweisen. Warum ich nun nach England überweisen muss verstehe ich sowieso nicht, egal.
Habe bereits die Rechnung zugeschickt bekommen wohin ich überweisen soll, und nach Zahlungseingang versenden sie an mich.
Kann mir bitte jmd. darauf erklären was der Empfänger, Konto und BLZ sowie Verwenudngszweck ist?


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1amanatidis8 schrieb:
Habe leider keinen anderen passenden Thread gefunden deshalb hier meine Frage.
Kurze Vorgeschichte: Haben für unser Grundig Delphi Autoradio den Bedienknopf verloren welcher gleichzeitig als Diebstahlschutz da ist = kein Knopf = Radio wertlos da nicht nutzbar.
Nun habe ich die Möglichkeit über Grundig aus Holland den Knopf nachzubestellen. Alles geklärt wegen Eigentumsnachweis, muss also nur noch überweisen. Warum ich nun nach England überweisen muss verstehe ich sowieso nicht, egal.
Habe bereits die Rechnung zugeschickt bekommen wohin ich überweisen soll, und nach Zahlungseingang versenden sie an mich.
Kann mir bitte jmd. darauf erklären was der Empfänger, Konto und BLZ sowie Verwenudngszweck ist?




Eigentlich steht doch alles drauf.
Account Nummer is Kontonummer, Empfänger is der Electronic Laden,
Verwendungszweck is meist die Rechnungsnummer und Bankleitzahl
fällt glaube ich weg, Bank wird ja durch den Swift Code identifiziert.


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