gude, hatte letzte woche nen kleinen auffahrunfall, bei mir am auto war nix, bei dem anderen ist hinten an der stoßstange der lack abgeplatzt, hab das nun meiner versicherung gemeldet, heute kam der kostenvoranschlag rein, sind um die 900 euro, läuft das dann ohne problem über die kfz haftpflicht? das ich hochgestuft werde ist mir klar, aber das dürfte es dann doch gewesen sein?
ja nur das du deine Eigenbeteilung natürlich selber zahlen darfst. Wenn du den Standart-Vertrag hast macht das 500 Euro...allerdings muss die versicherung dann nur 400 Mäuse übernehmen, weshalb du vielleicht gar nicht hochgestuft wirst
Wenn du das Geld hast kannst du evtl. auch den Schaden selber zahlen und entgehst so einer Hochstufung bei deiner Versicherung. Ist ein Rechenspielchen!
Aus eigener Erfahrung gehe ich übrigens davon aus, dass es besser ist, die 900,- € selbst zu zahlen. Dein Versicherungsagent kann es dir genau ausrechnen.
türlich hab ich den schaden nicht vorsetzlich begannen, hab leider keine 900 euro übrig, sonst würd ich das natürlich so machen!
der schaden wird also auf jeden fall übernommen? spielt es denn ne rolle das das auto des geschädigten getunt war? nicht das die versicherung nur die standartstoßstange zahlt, und ich den rest drauflegen muss
kasi1981 schrieb: ... der schaden wird also auf jeden fall übernommen? spielt es denn ne rolle das das auto des geschädigten getunt war? nicht das die versicherung nur die standartstoßstange zahlt, und ich den rest drauflegen muss
Es kann Dir völlig egal sein, in welcher Höhe der Schaden beglichen wird. Der Geschädigte hat einen Direktanspruch gegen Deinen Versicherer (§3 PflVG) und muss bzw. wird sich so immer direkt mit diesem rum ärgern; Du bekommst davon gar nichts mit.
In der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gibt's übrigens nie eine Selbstbeteiligung.
Deine Versicherung muss die ganzen Kosten am gegnerischen Fahrzeug übernehmen ( Ausnahme Unfallgegner hat Teilschuld, zahlt der dann aber selber) und wird den Betrag an deinen Unfallgegner überweisen. Du hast, so kenne ich das jedenfalls von der VVD bis zu ein Jahr Zeit die Unfallkosten bei deiner Versicherung zu zahlen, hier die 900€. Dann läuft dein Versicherungsvertrag so weiter und du wirst nicht hochgestuft. Bei 900€ ist es in der Regel so, das du den Schaden übernehmen solltest, weil du auf die Jahre gesehen, dann doch billiger weg kommst. Frag einfach mal deinen Versicherungsvertreter. Zu deiner weiteren Frage: Es spielt für dich keine Rolle, ob das Auto getunt war oder nicht. Die Versicherung rechnet nach Kostenvoranschlag oder Gutachten ab, da hast du nichts mehr mit zu tun. Und der Geschädigte sollte sein Fahrzeug im gleichen Zustand zurückbekommen, wie es vor dem Unfall war.
sd400 schrieb: .... Du hast, so kenne ich das jedenfalls von der VVD bis zu ein Jahr Zeit die Unfallkosten bei deiner Versicherung zu zahlen, hier die 900€. ...
Die Frist zum Schadenrückkauf beträgt für gewöhnlich 6 Monate und läuft ab Zugang der Schadenschlussmeldung und dem Hinweis auf eben diese Frist.
kasi1981 schrieb: danke für die ganzen antworten, dann geh ich jetzt mal geld sammeln
Das kann ja nie verkehrt sein. ,-)
Warte aber ab, bis Du die Schadenschlussmeldung im Briefkasten hast. Und dann lasse Dir von der Zentrale Deiner Versicherungsgesellschaft genau ausrechnen, wie sich Deine Beiträge entwickeln, wenn Du den Schaden selbst bezahlst. Und vor allem - zahle erst 5 Monate und 25 Tage nach Zugang der Schlussmeldung, da Du Dich sonst eventuell selbst austrickst, wenn Du in dieser Zeit noch einen Unfall verursachst.
sd400 schrieb: .... Du hast, so kenne ich das jedenfalls von der VVD bis zu ein Jahr Zeit die Unfallkosten bei deiner Versicherung zu zahlen, hier die 900€. ...
Die Frist zum Schadenrückkauf beträgt für gewöhnlich 6 Monate und läuft ab Zugang der Schadenschlussmeldung und dem Hinweis auf eben diese Frist.
Zum Glück ist mein letzter Unfall schon ein paar Jährchen her, wusste es nicht mehr so genau.
kasi1981 schrieb: danke für die ganzen antworten, dann geh ich jetzt mal geld sammeln
Na du bist doch Studi - da kann man in der vorlesungsfreien Zeit jetzt im Sommer bei einem angenommenen Stundenlohn von 10,- Euro auch ca. 1.000,- Euro zur Seite sparen.
Falls die Versicherung auf dich läuft wirst du sicherlich weitaus günstiger fahren, wenn du den Schaden selbst übernimmst.
Aber hey - Kopf hoch : Dir ist ja nichts passiert - die Gesundheit ist immer noch das höchste Gut
DougH schrieb: Nun hat es mich auch erwischt...24 Jahre unfallfrei und schon erfolgt Rückstufung von SF 24 nach SF 11 ... Schaden beim Unfallgegner = 700 ,-€
Die Frage: "Doch noch selbst bezahlen..."
Der Rückstufungsrechner von Stiftung Warentest zeigt mir an dies würde sich nur lohnen bis zu einem Grenzwert von 528,28 €.
Bei meiner Versicherung der huk24 habe ich schon diverse male angerufen, die bekommen es nicht hin und jeder erzält etwas anders.
Gibt es hier Jemanden der sich gut damit auskennt, der mir, mit ein paar Daten mehr, bei der Aufklärung behilflich sein könnte?
Was der Rückstufungsrechner nicht berücksichtigt ist, dass Du beim nächsten Crash von SF 11 nochmals tierisch zurück gestuft wirst und dass Du nächstes Jahr bei SF 25 bei manchem KFZ-Versicherer sogar einen Rabattretter haben könntest. Also bei 700.- € IMMER selbst zahlen, es sei denn Du gibst das Autofahren sowieso in Kürze auf. Denn der nächste Schaden könnte so hoch sein, dass Du ihn nicht ablösen kannst und dann raucht Dein SF 11 richtig ab. Gern mehr über PN.
Bei 700,-€ würde ich selbst zahlen, auch wenns aktuell weh tut. Als nächstes würde ich zum nächstmöglichen Termin zu einer Versicherung mit "nix passiert"-Tarif wechseln. Wenn Du selbst gezahlt hast, darfst du meines Erachtens die Frage nach Schäden in den letzten 2 Jahren getrost verneinen.
marcelninho85 schrieb: ja nur das du deine Eigenbeteilung natürlich selber zahlen darfst. Wenn du den Standart-Vertrag hast macht das 500 Euro...allerdings muss die versicherung dann nur 400 Mäuse übernehmen, weshalb du vielleicht gar nicht hochgestuft wirst
So einen Schwachsinn habe ich ja noch nie gelesen. Erstens kennst Du scheinbar nicht den Unterschied zwischen Haftpflicht und Kasko und zweitens würdest Du auch hochgestuft, wenn der regulierte Schaden nur einen einzige Euro betragen würde.
marcelninho85 schrieb: ja nur das du deine Eigenbeteilung natürlich selber zahlen darfst. Wenn du den Standart-Vertrag hast macht das 500 Euro...allerdings muss die versicherung dann nur 400 Mäuse übernehmen, weshalb du vielleicht gar nicht hochgestuft wirst
So einen Schwachsinn habe ich ja noch nie gelesen. Erstens kennst Du scheinbar nicht den Unterschied zwischen Haftpflicht und Kasko und zweitens würdest Du auch hochgestuft, wenn der regulierte Schaden nur einen einzige Euro betragen würde.
Hast du die rote Haßmütze auf? Hast Du mal gesehen, von wann der von Dir kritisierte Beitrag stammte (was ihn fürwahr nicht richtiger macht)
Ist ein Rechenspielchen!
Beste Grüsse
Aus eigener Erfahrung gehe ich übrigens davon aus, dass es besser ist, die 900,- € selbst zu zahlen. Dein Versicherungsagent kann es dir genau ausrechnen.
Unter http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/test/-/1493828/1493828/1500312/1500449/ gibts nochmal eine ( ältere ) Beispielrechnung.
der schaden wird also auf jeden fall übernommen? spielt es denn ne rolle das das auto des geschädigten getunt war? nicht das die versicherung nur die standartstoßstange zahlt, und ich den rest drauflegen muss
Es kann Dir völlig egal sein, in welcher Höhe der Schaden beglichen wird. Der Geschädigte hat einen Direktanspruch gegen Deinen Versicherer (§3 PflVG) und muss bzw. wird sich so immer direkt mit diesem rum ärgern; Du bekommst davon gar nichts mit.
In der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gibt's übrigens nie eine Selbstbeteiligung.
Die Frist zum Schadenrückkauf beträgt für gewöhnlich 6 Monate und läuft ab Zugang der Schadenschlussmeldung und dem Hinweis auf eben diese Frist.
Das kann ja nie verkehrt sein. ,-)
Warte aber ab, bis Du die Schadenschlussmeldung im Briefkasten hast. Und dann lasse Dir von der Zentrale Deiner Versicherungsgesellschaft genau ausrechnen, wie sich Deine Beiträge entwickeln, wenn Du den Schaden selbst bezahlst. Und vor allem - zahle erst 5 Monate und 25 Tage nach Zugang der Schlussmeldung, da Du Dich sonst eventuell selbst austrickst, wenn Du in dieser Zeit noch einen Unfall verursachst.
Zum Glück ist mein letzter Unfall schon ein paar Jährchen her, wusste es nicht mehr so genau.
Na du bist doch Studi - da kann man in der vorlesungsfreien Zeit jetzt im Sommer bei einem angenommenen Stundenlohn von 10,- Euro auch ca. 1.000,- Euro zur Seite sparen.
Falls die Versicherung auf dich läuft wirst du sicherlich weitaus günstiger fahren, wenn du den Schaden selbst übernimmst.
Aber hey - Kopf hoch : Dir ist ja nichts passiert - die Gesundheit ist immer noch das höchste Gut
Viel Glück !
Die Frage: "Doch noch selbst bezahlen..."
Der Rückstufungsrechner von Stiftung Warentest zeigt mir an dies würde sich nur lohnen bis zu einem Grenzwert von 528,28 €.
Bei meiner Versicherung der huk24 habe ich schon diverse male angerufen, die bekommen es nicht hin und jeder erzält etwas anders.
Gibt es hier Jemanden der sich gut damit auskennt, der mir, mit ein paar Daten mehr, bei der Aufklärung behilflich sein könnte?
Was der Rückstufungsrechner nicht berücksichtigt ist, dass Du beim nächsten Crash von SF 11 nochmals tierisch zurück gestuft wirst und dass Du nächstes Jahr bei SF 25 bei manchem KFZ-Versicherer sogar einen Rabattretter haben könntest.
Also bei 700.- € IMMER selbst zahlen, es sei denn Du gibst das Autofahren sowieso in Kürze auf.
Denn der nächste Schaden könnte so hoch sein, dass Du ihn nicht ablösen kannst und dann raucht Dein SF 11 richtig ab. Gern mehr über PN.
Als nächstes würde ich zum nächstmöglichen Termin zu einer Versicherung mit "nix passiert"-Tarif wechseln.
Wenn Du selbst gezahlt hast, darfst du meines Erachtens die Frage nach Schäden in den letzten 2 Jahren getrost verneinen.
So einen Schwachsinn habe ich ja noch nie gelesen. Erstens kennst Du scheinbar nicht den Unterschied zwischen Haftpflicht und Kasko und zweitens würdest Du auch hochgestuft, wenn der regulierte Schaden nur einen einzige Euro betragen würde.
Hast du die rote Haßmütze auf?
Hast Du mal gesehen, von wann der von Dir kritisierte Beitrag stammte (was ihn fürwahr nicht richtiger macht)