wie berechnet sich denn nun das Elterngeld, für Kinder die ab 01.01.2013 geboren sind ?
Ich finde 2 unterschiedliche Aussagen dazu im web ( x % vom brutto, x % vom netto), die da lauten:
1.)
Elterngeld Berechnung anhand des Bruttoeinkommens ab 2013 Anders als bisher, wird das Elterngeld anhand des Bruttoeinkommens ermittelt. Diese Vorgehensweise spart bei der Antragstellung Zeit, beschleunigt die Auszahlung und reduziert den Verwaltungsaufwand, da nicht Monat für Monat (12 bzw. 14 Monate vor der Geburt des Kindes) das Nettoeinkommen zu ermitteln ist. Künftig geben antragstellende Eltern ihr Bruttoeinkommen an und ermitteln anhand von pauschalen Abzügen für Sozialversicherung sowie Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggfls. Kirchensteuer, falls die Antragsteller kirchensteuerpflichtig sind.
2.)
Wechsel der Lohnsteuerklasse Das bisherige Steuerungsmittel, um das Elterngeld zu erhöhen, indem man die Lohnsteuerklasse wechselt und ein höheres Nettoeinkommen erhält, wird erschwert. Mit der neuen Regelung ab 2013 hat nur noch die Lohnsteuerklasse Bewandnis für das Elterngeld, die am längsten vor dem Elterngeldbezug Bestand hatte. Dies bedeutet, dass bei einem Wechsel der Lohnsteuerklassen darauf zu achten ist, dass sie mindestens 7 Monate vor der Geburt des Kindes Bestand hat.
Punkt 2 bedeutet ja, das die Steuerklasse einen Einfluss auf die Berechnug des Elterngeldes hätte, was ja bei einer Berechnung vom BRUTTO keinen Sinn macht.
Punkt 2 bedeutet ja, das die Steuerklasse einen Einfluss auf die Berechnug des Elterngeldes hätte, was ja bei einer Berechnung vom BRUTTO keinen Sinn macht.
Wenn das auf Brutto-Basis berechnet wird, müssen die ja trotzdem wie du geschrieben hast die voraussichtliche Lohnsteuer abziehen und dafür ist die Steuerklasse relevant. Passt also zusammen würde ich sagen.
Aber genaueres kann ich dir da leider auch nicht sagen.
punkt 2 wurde zumindest als eines der "das wird sich im neuen jahr ändern" verkündet. aber im zweifel dürften doch die ganzen elterngeldrechner auf die neuerungen angepasst sein...
wie berechnet sich denn nun das Elterngeld, für Kinder die ab 01.01.2013 geboren sind ?
Ich finde 2 unterschiedliche Aussagen dazu im web ( x % vom brutto, x % vom netto), die da lauten:
1.)
Elterngeld Berechnung anhand des Bruttoeinkommens ab 2013 Anders als bisher, wird das Elterngeld anhand des Bruttoeinkommens ermittelt. Diese Vorgehensweise spart bei der Antragstellung Zeit, beschleunigt die Auszahlung und reduziert den Verwaltungsaufwand, da nicht Monat für Monat (12 bzw. 14 Monate vor der Geburt des Kindes) das Nettoeinkommen zu ermitteln ist. Künftig geben antragstellende Eltern ihr Bruttoeinkommen an und ermitteln anhand von pauschalen Abzügen für Sozialversicherung sowie Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggfls. Kirchensteuer, falls die Antragsteller kirchensteuerpflichtig sind.
2.)
Wechsel der Lohnsteuerklasse Das bisherige Steuerungsmittel, um das Elterngeld zu erhöhen, indem man die Lohnsteuerklasse wechselt und ein höheres Nettoeinkommen erhält, wird erschwert. Mit der neuen Regelung ab 2013 hat nur noch die Lohnsteuerklasse Bewandnis für das Elterngeld, die am längsten vor dem Elterngeldbezug Bestand hatte. Dies bedeutet, dass bei einem Wechsel der Lohnsteuerklassen darauf zu achten ist, dass sie mindestens 7 Monate vor der Geburt des Kindes Bestand hat.
Punkt 2 bedeutet ja, das die Steuerklasse einen Einfluss auf die Berechnug des Elterngeldes hätte, was ja bei einer Berechnung vom BRUTTO keinen Sinn macht.
Weiß jemand eine verlässliche Antwort ?
Danke & Grüße
CR
Wenn das auf Brutto-Basis berechnet wird, müssen die ja trotzdem wie du geschrieben hast die voraussichtliche Lohnsteuer abziehen und dafür ist die Steuerklasse relevant. Passt also zusammen würde ich sagen.
Aber genaueres kann ich dir da leider auch nicht sagen.