>

Mietrecht

#
ein kumpel von mir bezieht derzeit alg1 und hat bei der agentur für arbeit in seinem profil angeben, dass er auch ausserhalb seines wohnortes eine stelle annehmen würde. nun ist ihm ein befristeter arbeitsvertrag für 4 monate 500 km vom wohnort angeboten worden. er möchte das gern machen. weil er aber auch am anstellungsort eine wohnung mieten muss, muss er für den zeitraum seine eigene whg untervermieten, weil der job nicht so gut bezahlt ist, gleich zwei mieten zu begleichen.

jetzt hat er in seinem mietvertrag reingeschaut und da steht, dass untervermietung generell nicht gestattet ist!

für die vier monate die whg zu kündigen, um dann eine neue zu suchen, kommt für ihn bei der angespannten wohnungsmarktsituation nicht in frage.

ist die klausel in diesem fall unwirksam? es handelt sich um eine wbs wohnung.

vielen dank


Teilen