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Frage zur gesetzlichen Rentenversicherung

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Tach Gemeinde,

ich hätte da mal gerne ein Problem. Meine Frau hat zum 01.01. diesen Jahres Anteile einer GmbH übernommen (50% eines Autohauses). Sie ist also Gesellschafterin und gleichzeitig Geschäftsführerin. Jetzt stellt sich die Frage, wie sie sich künftig rentenversichern soll. Ist hier jemand unter uns, der davon wirklich Ahnung hat und mir auch ggf. Zahlen geben kann?

Folgende Möglichkeiten gibts wohl:

1. Pflichtversicherung auf Antrag:
Wie würde sich ihre zu erwartende Rente bei der Zahlung des Regelbeitrages im Vergleich zum Stand vom 31.12.2012 ändern?

Wie würde sich die zu erwartende Rente ändern, wenn sie statt des Regelbeitrages den einkommensgerechten (Einkommen gerne per PN) Beitrag wählen würde?

Da dies eine Pflichtversicherung ist, müsste sie entsprechend bei beiden Beitragsvarianten weiterhin bei einer möglichen vollen Erwerbsminderung Anspruch auf die Rente wegen Erwerbsminderung haben?


2. Freiwillige Versicherung:
Wie würde sich ihre zu erwartende Altersrente nach heutigem Stand bei Zahlung eines freiwilligen Beitrages in Höhe von 400 Euro monatlich ändern?

Wie lange hätte sie dann auch noch Anspruch auf eine mögliche Rente wegen voller Erwerbsminderung? Da sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindesten 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben müsste, müsste sie ja demnach noch 2 Jahre nach Beginn der Selbstständigkeit Anspruch auf diese Rente haben?

Danach besteht wohl keine Möglichkeit mehr, diese Leistung mitzuversichern?

3. Private Absicherung:
Wie hoch wäre ihr Anspruch auf Altersrente nach derzeitigem Stand, wenn sie sich gar nicht weiter gesetzlich versichern würde?

Ihr Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung müsste aber, ähnlich wie bei der Variante freiwillige Versicherung nach meinem Verständnis auch noch 2 Jahre bestehen (weil sie in mindestens 3 der letzten 5 Jahre Pflichbeiträge entrichtet hat).

4. Auszahlung der eingezahlten Beiträge:
Besteht genrell auch die Möglichkeit, dass sie sich ihre bisher eingezahlten Beiträge auszahlen lässt, um sich mit dieser Kaptialanlage auf dem privaten Finanzmarkt anzusichern? Falls ja, welche Beiträge würden dann ausgezahlt, nur der Arbeitnehmeranteil oder die Gesamtbeiträge, also incl. Arbeitgeberanteil?

Müsste sie im Falle einer Auszahlung evlt. steuerrechtlich etwas beachten?

Für kompetente Tipps wäre ich sehr dankbar.
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Ist denn die Sozialversicherungsfreiheit (von der Du bei Aufzählung der ganzen Möglichkeiten ausgehst) überhaupt schon festgestellt worden?
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Basaltkopp schrieb:
Tach Gemeinde,

ich hätte da mal gerne ein Problem. Meine Frau hat zum 01.01. diesen Jahres Anteile einer GmbH übernommen (50% eines Autohauses). Sie ist also Gesellschafterin und gleichzeitig Geschäftsführerin. Jetzt stellt sich die Frage, wie sie sich künftig rentenversichern soll. Ist hier jemand unter uns, der davon wirklich Ahnung hat und mir auch ggf. Zahlen geben kann?

Folgende Möglichkeiten gibts wohl:

1. Pflichtversicherung auf Antrag:
Wie würde sich ihre zu erwartende Rente bei der Zahlung des Regelbeitrages im Vergleich zum Stand vom 31.12.2012 ändern?

Wie würde sich die zu erwartende Rente ändern, wenn sie statt des Regelbeitrages den einkommensgerechten (Einkommen gerne per PN) Beitrag wählen würde?

Da dies eine Pflichtversicherung ist, müsste sie entsprechend bei beiden Beitragsvarianten weiterhin bei einer möglichen vollen Erwerbsminderung Anspruch auf die Rente wegen Erwerbsminderung haben?


2. Freiwillige Versicherung:
Wie würde sich ihre zu erwartende Altersrente nach heutigem Stand bei Zahlung eines freiwilligen Beitrages in Höhe von 400 Euro monatlich ändern?

Wie lange hätte sie dann auch noch Anspruch auf eine mögliche Rente wegen voller Erwerbsminderung? Da sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindesten 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben müsste, müsste sie ja demnach noch 2 Jahre nach Beginn der Selbstständigkeit Anspruch auf diese Rente haben?

Danach besteht wohl keine Möglichkeit mehr, diese Leistung mitzuversichern?

3. Private Absicherung:
Wie hoch wäre ihr Anspruch auf Altersrente nach derzeitigem Stand, wenn sie sich gar nicht weiter gesetzlich versichern würde?

Ihr Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung müsste aber, ähnlich wie bei der Variante freiwillige Versicherung nach meinem Verständnis auch noch 2 Jahre bestehen (weil sie in mindestens 3 der letzten 5 Jahre Pflichbeiträge entrichtet hat).

4. Auszahlung der eingezahlten Beiträge:
Besteht genrell auch die Möglichkeit, dass sie sich ihre bisher eingezahlten Beiträge auszahlen lässt, um sich mit dieser Kaptialanlage auf dem privaten Finanzmarkt anzusichern? Falls ja, welche Beiträge würden dann ausgezahlt, nur der Arbeitnehmeranteil oder die Gesamtbeiträge, also incl. Arbeitgeberanteil?

Müsste sie im Falle einer Auszahlung evlt. steuerrechtlich etwas beachten?

Für kompetente Tipps wäre ich sehr dankbar.


Ne solide Aufgabenstellung . :neutral-face

bin leider von Amts wegen aus früherer Zeit nur in der KV unterwegs.

der clevere BBB hat ja einen wichtigen Klärungspunkt schon angesprochen.

ansonsten kann ich auch nur halbseicht gutgemeinte Empfehlungen zur sinnvollen Fachberatung geben.

1.die Beratungsstelle des RV -trägers steht zur Verfügung.kostenfrei

würde ich aber nicht nehmen, wei ich nicht die behördliche,sondern die für mich beste Beratung möchte.

Ich kenn einen genialen Rentenberater ,der auch mich, meine Frau beraten hat.

Im Verhältnis(auf meinem Weg zur Eu-Rente hab ich zuvor einen anderen Fall kennnengelernt) zu manch anderen Rentenberatern sehr kompetent und sogar kostengünstig.Dürfte nicht die Welt kosten

bei Bedarf geb ich dir per PN gerne die Anschrift und Daten dieses von mir sehr geschätzten Rentenberaters
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Nachtrag:
da auch steurrechtliche Dinge im Eingangsbeitrag evt. ne Rolle spielen.bzw. erfragt werden

Der von mir so hochgelobte Mann ist Dr.(und vermittelt mir das genaue Gegenteil eines Plagiats)im Bereich "Steuerrecht" und "Rentenberatung"

Ihn oder einen vergleichbaren Experten(inder Kombination der Fachrichtungen)bei dir vor Ort würde ich aufsuchen
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Schonmal vielen Dank für die Hinweise und Tipps. Da meine Frau aber noch so jung ist, dass sie in der gesetzlichen RV nur noch bei voller Erwerbsminderung in den Genuss einer entsprechenden Rente kommt, muss die BU sowieso privat abgesichert werden.
Damit wäre die knebelnde Pflichtversicherung auf Antrag eh schon keine Option mehr.
Wäre dann nur noch die Frage, ob man einen freiwilligen Beitrag in der gesetzliche RV einbezahlt oder ob man sich dann komplett privat versichert. Hier vermute ich mal, dass man bei gleichem Beitrag in einer privaten Versicherung mutmaßlich am Ende die besseren Karten hat, im Kombination mit den bestehenden Entgeltpunkten der ges. RV.
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Dirty-Harry schrieb:

Der von mir so hochgelobte Mann ist Dr.(und vermittelt mir das genaue Gegenteil eines Plagiats)im Bereich "Steuerrecht" und "Rentenberatung"

Also wenn der wirklich angibt, er habe einen Doktortitel im Bereich Steuerrecht und für die Rentenberatung würde ich doch vorsichtig von Schwindel ausgehen.
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Misanthrop schrieb:
Dirty-Harry schrieb:

Der von mir so hochgelobte Mann ist Dr.(und vermittelt mir das genaue Gegenteil eines Plagiats)im Bereich "Steuerrecht" und "Rentenberatung"

Also wenn der wirklich angibt, er habe einen Doktortitel im Bereich Steuerrecht und für die Rentenberatung würde ich doch vorsichtig von Schwindel ausgehen.


Manchmal lieb Euch alle so sehr  


Ich hab mir jetzt extra die Unterlagen rausgesucht.

Dr. ja. Aber nicht im Steuerrecht .

Aber glaub mir, daß grundsätzlich Dr.Titel nicht das Beurteilungskriterium sind,

Es war beiläufig erwähnt und die Wörter "kein Plagiat"war mehr als Huldigung an seine fachl. Seite gemünzt.

ich hab nämlich sogar Plagiate ohne Titel(Geldgeile fachliche Graupen) in diesem Bereich erlebt. ,-)


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