Folgendes Problem: Ich würde mir gerne von der Schule, auf der ich vor über 10 Jahren mein Abi gemacht habe (in Hessen), meine Abiturklausuren aushändigen lassen (oder zumindest Kopien von den Klausuren erstellen lassen). Ich hatte bei der Schule vor ein paar Jahren diesbezüglich mal nachgefragt, doch man eierte nur rum, wollte mir keinen Einblick gewähren und gab mir als Antwort (habe die Mail noch immer im Postfach):
"[...]die Einsicht in Prüfungsatken ist nach dem Erlass vom 25.8.1989 nur innerhalb eines Jahres nach erfolgter Prüdung zur Geltendmachung rechtlicher Interessen möglich, die Überlassung der Abiturarbeiten - soweit ich weiß - nach 30 Jahren."
(OT: die Antwort stammte vom Schulleiter, seines Zeichens u.a. Deutschlehrer...)
Dies widerspricht jedoch so ziemlich allem, was ich dazu im Internet finden konnte. Wobei eh auf jeder Seite und in jedem Forum andere Angaben zu der Thematik zu finden sind.
Jedenfalls... Nur 1 Jahr Zeit, Einsicht in die Prüfungsakten zu erlangen? Und dann 29 (!) Jahre warten müssen, bis man sie ausgehändigt bekommt? Das kann doch nicht wirklich so sein, oder?
Meine Frage an Fachwissende hier: Weiß jemand, ob dies so stimmt, oder wie es wirklich ist? Kann die Schule mir die Herausgabe und die Einsicht wirklich so lange verwehren?
Wie gesagt, ob Einsicht oder aushändigen lassen ist mir egal. Aber die Schule wollte das ganze Thema (so mein Eindruck) bei meiner ersten Anfrage komplett von sich schieben. Auf die Einlösung des schriftlichen Versprechens der Schulleitung, man würde sich nochmal informieren und mir alsbald Bescheid geben, warte ich noch heute (8 Jahre sind seit meiner Anfrage mittlerweile vergangen).
Das mit dem Schulamt ist ein guter Tipp, habe vorhin mal dort angerufen. Der zuständige Sachbearbeiter ist aber erst nächste Woche wieder da, werde also dort am Montag nochmal mein Glück versuchen.
Bisher ging ich davon aus, dass man in die Abiturklausuren immer ein Recht auf Einsicht hat (also ab Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse), und sie sich nach 10 Jahren aushändigen lassen kann. So jedenfalls mein Eindruck nach meiner damaligen Recherche.
SGE_77 schrieb: Einige hier im Forum haben Ihr Abi noch in Stein gemeisselt. Gibt es da auch Regelungen, was die Einsicht betrifft??
Bei mir war das so. Als ich neulich Einsicht in meine Arbeit: "Kurzgefasste Morallehre in 10 Punkten" nehmen wollte, hieß es, ein Unbekannter hätte sie abgeholt. Es existiert ein Fahndungsfoto. Bei CE liegt die Sache anders, weil zur Zeit seines Abiturs die Schriftsprache noch nicht erfunden war. Dafür ist seine Arbeit aber noch heute öffentlich einsehbar: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/f/f9/Manos_de_Gargas_%28Francia%29.png
SGE_77 schrieb: Einige hier im Forum haben Ihr Abi noch in Stein gemeisselt. Gibt es da auch Regelungen, was die Einsicht betrifft??
Bei mir war das so. Als ich neulich Einsicht in meine Arbeit: "Kurzgefasste Morallehre in 10 Punkten" nehmen wollte, hieß es, ein Unbekannter hätte sie abgeholt. Es existiert ein Fahndungsfoto. Bei CE liegt die Sache anders, weil zur Zeit seines Abiturs die Schriftsprache noch nicht erfunden war. Dafür ist seine Arbeit aber noch heute öffentlich einsehbar: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/f/f9/Manos_de_Gargas_%28Francia%29.png
Nach 15 Jahren aus reinem Interesse mal nachschauen, was man einst wusste und niedergeschrieben hat?
Und dafür dann so ein Aufwand, dass Du ne "Juristenfrage" stellst und das Schulamt anrufst? Huiuiuiui.
Ein Anruf kostet null Cent und 5 Minuten Zeit. Und ich habe ja nur um Rat gebeten, wie es aus juristischer Sicht mit der Herausgabe oder dem Einsichtgeben überhaupt aussieht. Das "Juristenfrage" im Threadtitel kann man gerne streichen.
Und: ja, mich interessiert einfach, was ich damals für einen Streit geschrieben habe. Und wenn ich das Recht habe, Einsicht zu erhalten, dann lasse ich mich ungerne von der Schule veräppeln.
Folgendes Problem:
Ich würde mir gerne von der Schule, auf der ich vor über 10 Jahren mein Abi gemacht habe (in Hessen), meine Abiturklausuren aushändigen lassen (oder zumindest Kopien von den Klausuren erstellen lassen). Ich hatte bei der Schule vor ein paar Jahren diesbezüglich mal nachgefragt, doch man eierte nur rum, wollte mir keinen Einblick gewähren und gab mir als Antwort (habe die Mail noch immer im Postfach):
"[...]die Einsicht in Prüfungsatken ist nach dem Erlass vom 25.8.1989 nur innerhalb eines Jahres nach erfolgter Prüdung zur Geltendmachung rechtlicher Interessen möglich, die Überlassung der Abiturarbeiten - soweit ich weiß - nach 30 Jahren."
(OT: die Antwort stammte vom Schulleiter, seines Zeichens u.a. Deutschlehrer...)
Dies widerspricht jedoch so ziemlich allem, was ich dazu im Internet finden konnte. Wobei eh auf jeder Seite und in jedem Forum andere Angaben zu der Thematik zu finden sind.
Jedenfalls... Nur 1 Jahr Zeit, Einsicht in die Prüfungsakten zu erlangen? Und dann 29 (!) Jahre warten müssen, bis man sie ausgehändigt bekommt? Das kann doch nicht wirklich so sein, oder?
Meine Frage an Fachwissende hier: Weiß jemand, ob dies so stimmt, oder wie es wirklich ist? Kann die Schule mir die Herausgabe und die Einsicht wirklich so lange verwehren?
Danke euch vorab vielmals für eure Antworten.
kenne das auch nur mit der Einsicht
Das mit dem Schulamt ist ein guter Tipp, habe vorhin mal dort angerufen. Der zuständige Sachbearbeiter ist aber erst nächste Woche wieder da, werde also dort am Montag nochmal mein Glück versuchen.
Bisher ging ich davon aus, dass man in die Abiturklausuren immer ein Recht auf Einsicht hat (also ab Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse), und sie sich nach 10 Jahren aushändigen lassen kann. So jedenfalls mein Eindruck nach meiner damaligen Recherche.
Aber nur die, die noch kommen!
Bei mir war das so. Als ich neulich Einsicht in meine Arbeit: "Kurzgefasste Morallehre in 10 Punkten" nehmen wollte, hieß es, ein Unbekannter hätte sie abgeholt. Es existiert ein Fahndungsfoto.
Bei CE liegt die Sache anders, weil zur Zeit seines Abiturs die Schriftsprache noch nicht erfunden war. Dafür ist seine Arbeit aber noch heute öffentlich einsehbar: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/f/f9/Manos_de_Gargas_%28Francia%29.png
Nach 15 Jahren aus reinem Interesse mal nachschauen, was man einst wusste und niedergeschrieben hat?
Und dafür dann so ein Aufwand, dass Du ne "Juristenfrage" stellst und das Schulamt anrufst? Huiuiuiui.
Ein Anruf kostet null Cent und 5 Minuten Zeit. Und ich habe ja nur um Rat gebeten, wie es aus juristischer Sicht mit der Herausgabe oder dem Einsichtgeben überhaupt aussieht. Das "Juristenfrage" im Threadtitel kann man gerne streichen.
Und: ja, mich interessiert einfach, was ich damals für einen Streit geschrieben habe. Und wenn ich das Recht habe, Einsicht zu erhalten, dann lasse ich mich ungerne von der Schule veräppeln.