es geht um folgendes: eine Freundin von mir hat foldendes Problem. Sie hat eine 8 jährige Tochter und besitzt das alleinige Sorgerecht (war nicht verheiratet bei der Geburt des Kindes, und hat sich von Ihrem damaligen Partner getrennt, als das Kind 2 Jahre alt war). Der Vater hat bis zum heutigen Zeitpunkt eine oberflächliche Beziehung zum Kind aufgebaut, besucht das Kind nur unregelmäßig (Besuchsrecht kaum in Anspruch genommen). Die Bindung des Kindes zum Vater ist auch sehr oberflächlich, zum Teil möchte das Kind nicht mit dem Vater mitgehen, wenn er denn mal zu Besuch kommt. Erwähnen muß man in dem Zusammenhang, dass es keine Regelung der Besuchszeiten gibt, da die Mutter dem Vater des Kindes keine Steine in den Weg legt und er immer kommen und gehen konnte, wann und wie er es wollte. Teilweise hat der Vater sein Kind versetzt, alleine im Schwimbad rumrennen lassen usw. Zum Ende der Beziehung der Eltern ist er auch gewaltätig geworden und hat drohende Kurzmitteilungen verschickt. Er wurde angezeigt und zur Zahlung eines Geldbetrages verurteilt. Seit drei Monaten meldet er sich nun regelmäßig und möchte wöchentlich Kontakt zum Kind haben. Heute ist nun ein Brief vom Jugendamt gekommen, dass er das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter beantragt. Geht das so einfach, auch wenn die Gerichte die Rechte der Väter gestärkt haben. Es ist zu erwähnen, dass er sich die Jahre davor wenig gekümmert hat. Nach seinen Vorstellungen, sollte das Kind auch bei Ihm übernachten und er will auch Mitspracherecht in verschiedenen Themen haben. Das Kind möchte aber keinesfalls bei Ihm übernachten, manchmal auch nicht auf einen Ausflug mitgehen, bzw. weigert sich strikt dagegen. Wie stehen seine Chancen, was kann meine Freundin tun, darf das Kind gezwungen werden mit dem Vater mitzugehen oder bei ihm zu schlafen. Es besteht der Verdacht, dass er das Sorgerecht nur beantragt hat, um meiner Freundin eine "reinzuwürgen". Auch übt er psychischen Druck auf das Kind aus. Würde mich freuen, wenn jemand von Euch eine vernüftige, rechtsbindende Aussage treffen könnte. Bitte keine Grundsatzdiskussion anfangen. Vielen Dank im Voraus
SGERafael schrieb: Hallo an alle und besonders an die Forumsanwälte,
es geht um folgendes: eine Freundin von mir hat foldendes Problem. Sie hat eine 8 jährige Tochter und besitzt das alleinige Sorgerecht (war nicht verheiratet bei der Geburt des Kindes, und hat sich von Ihrem damaligen Partner getrennt, als das Kind 2 Jahre alt war). Der Vater hat bis zum heutigen Zeitpunkt eine oberflächliche Beziehung zum Kind aufgebaut, besucht das Kind nur unregelmäßig (Besuchsrecht kaum in Anspruch genommen). Die Bindung des Kindes zum Vater ist auch sehr oberflächlich, zum Teil möchte das Kind nicht mit dem Vater mitgehen, wenn er denn mal zu Besuch kommt. Erwähnen muß man in dem Zusammenhang, dass es keine Regelung der Besuchszeiten gibt, da die Mutter dem Vater des Kindes keine Steine in den Weg legt und er immer kommen und gehen konnte, wann und wie er es wollte. Teilweise hat der Vater sein Kind versetzt, alleine im Schwimbad rumrennen lassen usw. Zum Ende der Beziehung der Eltern ist er auch gewaltätig geworden und hat drohende Kurzmitteilungen verschickt. Er wurde angezeigt und zur Zahlung eines Geldbetrages verurteilt. Seit drei Monaten meldet er sich nun regelmäßig und möchte wöchentlich Kontakt zum Kind haben. Heute ist nun ein Brief vom Jugendamt gekommen, dass er das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter beantragt. Geht das so einfach, auch wenn die Gerichte die Rechte der Väter gestärkt haben. Es ist zu erwähnen, dass er sich die Jahre davor wenig gekümmert hat. Nach seinen Vorstellungen, sollte das Kind auch bei Ihm übernachten und er will auch Mitspracherecht in verschiedenen Themen haben. Das Kind möchte aber keinesfalls bei Ihm übernachten, manchmal auch nicht auf einen Ausflug mitgehen, bzw. weigert sich strikt dagegen. Wie stehen seine Chancen, was kann meine Freundin tun, darf das Kind gezwungen werden mit dem Vater mitzugehen oder bei ihm zu schlafen. Es besteht der Verdacht, dass er das Sorgerecht nur beantragt hat, um meiner Freundin eine "reinzuwürgen". Auch übt er psychischen Druck auf das Kind aus. Würde mich freuen, wenn jemand von Euch eine vernüftige, rechtsbindende Aussage treffen könnte. Bitte keine Grundsatzdiskussion anfangen. Vielen Dank im Voraus
Rafael
Eine, wie du es möchtest, rechtverbindliche Antwort ist im Familienrecht völlig unmöglich. Entscheidend ist immer das Kindeswohl. Und was das im Einzelfall bedeutet, kann man an keinem noch so ausführlich geschilderten Fall vorab entscheiden. Aber einen Rat kann ich doch geben: Es ist ein schwerer Fehler, in solchen Fällen in eine Position der Gegnerschaft zu geraten. Auch wenn ein Elternteil vermeintlich aus Schikane handelt, sollte man dies möglichst nicht berücksichtigen, sondern eine soweit wie nur irgend denkbar friedliche Lösung suchen. Weil es um das Kind geht, und nicht um die eine oder andere Befindlichkeit.
Vielen Dank Stefan für die Antwort. Eine Frage hätte ich allerdings: Kann ein Kind gegen seinen Willen gezwungen werden zum Vater zum Übernachten, zu Besuch oder in den Urlaub mitzugehen ?
SGERafael schrieb: Hallo an alle und besonders an die Forumsanwälte,
es geht um folgendes: eine Freundin von mir hat foldendes Problem. Sie hat eine 8 jährige Tochter und besitzt das alleinige Sorgerecht (war nicht verheiratet bei der Geburt des Kindes, und hat sich von Ihrem damaligen Partner getrennt, als das Kind 2 Jahre alt war). Der Vater hat bis zum heutigen Zeitpunkt eine oberflächliche Beziehung zum Kind aufgebaut, besucht das Kind nur unregelmäßig (Besuchsrecht kaum in Anspruch genommen). Die Bindung des Kindes zum Vater ist auch sehr oberflächlich, zum Teil möchte das Kind nicht mit dem Vater mitgehen, wenn er denn mal zu Besuch kommt. Erwähnen muß man in dem Zusammenhang, dass es keine Regelung der Besuchszeiten gibt, da die Mutter dem Vater des Kindes keine Steine in den Weg legt und er immer kommen und gehen konnte, wann und wie er es wollte. Teilweise hat der Vater sein Kind versetzt, alleine im Schwimbad rumrennen lassen usw. Zum Ende der Beziehung der Eltern ist er auch gewaltätig geworden und hat drohende Kurzmitteilungen verschickt. Er wurde angezeigt und zur Zahlung eines Geldbetrages verurteilt. Seit drei Monaten meldet er sich nun regelmäßig und möchte wöchentlich Kontakt zum Kind haben. Heute ist nun ein Brief vom Jugendamt gekommen, dass er das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter beantragt. Geht das so einfach, auch wenn die Gerichte die Rechte der Väter gestärkt haben. Es ist zu erwähnen, dass er sich die Jahre davor wenig gekümmert hat. Nach seinen Vorstellungen, sollte das Kind auch bei Ihm übernachten und er will auch Mitspracherecht in verschiedenen Themen haben. Das Kind möchte aber keinesfalls bei Ihm übernachten, manchmal auch nicht auf einen Ausflug mitgehen, bzw. weigert sich strikt dagegen. Wie stehen seine Chancen, was kann meine Freundin tun, darf das Kind gezwungen werden mit dem Vater mitzugehen oder bei ihm zu schlafen. Es besteht der Verdacht, dass er das Sorgerecht nur beantragt hat, um meiner Freundin eine "reinzuwürgen". Auch übt er psychischen Druck auf das Kind aus. Würde mich freuen, wenn jemand von Euch eine vernüftige, rechtsbindende Aussage treffen könnte. Bitte keine Grundsatzdiskussion anfangen. Vielen Dank im Voraus
Rafael
Servus. Beantragen kannn man einiges.
Unterstellt,dass deine Angaben so stimmen,wie du sie beschrieben hast, hat der Kindsvater wohl kaum Chancen auf Verwirklichung seiner Wünsche.
Meines Erachtens würde dies eklatant dem Kindeswohl entgegen stehen.
Das Oberlandes-Gericht Koblenz hat in einem vergleichbaren Fall mit Beschluss vom 21.3. 2003 festgestellt,dass entgegen dem Willen eines damals knapp 9jährigen Kindes bei einer zwangsweisen Durchführung des Umgangrechtes,dessen Wohl gefärhdet wäre.
SGERafael schrieb: Hallo an alle und besonders an die Forumsanwälte,
es geht um folgendes: eine Freundin von mir hat foldendes Problem. Sie hat eine 8 jährige Tochter und besitzt das alleinige Sorgerecht (war nicht verheiratet bei der Geburt des Kindes, und hat sich von Ihrem damaligen Partner getrennt, als das Kind 2 Jahre alt war). Der Vater hat bis zum heutigen Zeitpunkt eine oberflächliche Beziehung zum Kind aufgebaut, besucht das Kind nur unregelmäßig (Besuchsrecht kaum in Anspruch genommen). Die Bindung des Kindes zum Vater ist auch sehr oberflächlich, zum Teil möchte das Kind nicht mit dem Vater mitgehen, wenn er denn mal zu Besuch kommt. Erwähnen muß man in dem Zusammenhang, dass es keine Regelung der Besuchszeiten gibt, da die Mutter dem Vater des Kindes keine Steine in den Weg legt und er immer kommen und gehen konnte, wann und wie er es wollte. Teilweise hat der Vater sein Kind versetzt, alleine im Schwimbad rumrennen lassen usw. Zum Ende der Beziehung der Eltern ist er auch gewaltätig geworden und hat drohende Kurzmitteilungen verschickt. Er wurde angezeigt und zur Zahlung eines Geldbetrages verurteilt. Seit drei Monaten meldet er sich nun regelmäßig und möchte wöchentlich Kontakt zum Kind haben. Heute ist nun ein Brief vom Jugendamt gekommen, dass er das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter beantragt. Geht das so einfach, auch wenn die Gerichte die Rechte der Väter gestärkt haben. Es ist zu erwähnen, dass er sich die Jahre davor wenig gekümmert hat. Nach seinen Vorstellungen, sollte das Kind auch bei Ihm übernachten und er will auch Mitspracherecht in verschiedenen Themen haben. Das Kind möchte aber keinesfalls bei Ihm übernachten, manchmal auch nicht auf einen Ausflug mitgehen, bzw. weigert sich strikt dagegen. Wie stehen seine Chancen, was kann meine Freundin tun, darf das Kind gezwungen werden mit dem Vater mitzugehen oder bei ihm zu schlafen. Es besteht der Verdacht, dass er das Sorgerecht nur beantragt hat, um meiner Freundin eine "reinzuwürgen". Auch übt er psychischen Druck auf das Kind aus. Würde mich freuen, wenn jemand von Euch eine vernüftige, rechtsbindende Aussage treffen könnte. Bitte keine Grundsatzdiskussion anfangen. Vielen Dank im Voraus
Rafael
Servus. Beantragen kannn man einiges.
Unterstellt,dass deine Angaben so stimmen,wie du sie beschrieben hast, hat der Kindsvater wohl kaum Chancen auf Verwirklichung seiner Wünsche.
Meines Erachtens würde dies eklatant dem Kindeswohl entgegen stehen.
Das Oberlandes-Gericht Koblenz hat in einem vergleichbaren Fall mit Beschluss vom 21.3. 2003 festgestellt,dass entgegen dem Willen eines damals knapp 9jährigen Kindes bei einer zwangsweisen Durchführung des Umgangrechtes,dessen Wohl gefärhdet wäre.
Das Oberlandes - Gericht Koblenz
In einem solchen Fall geht es völlig fehl, auf vergleichbare Urteile zu verweisen. Solche Urteile existiieren nicht, da es im Familienrecht keine Vergleichbarkeit einzelner Fälle gibt. Höchstrichterlichen Entscheidungen können grundlegende Auslegungen entnommen werden, niemals aber ist eine Entscheidung im Einzelfall möglich.
SGERafael schrieb: Hallo an alle und besonders an die Forumsanwälte,
es geht um folgendes: eine Freundin von mir hat foldendes Problem. Sie hat eine 8 jährige Tochter und besitzt das alleinige Sorgerecht (war nicht verheiratet bei der Geburt des Kindes, und hat sich von Ihrem damaligen Partner getrennt, als das Kind 2 Jahre alt war). Der Vater hat bis zum heutigen Zeitpunkt eine oberflächliche Beziehung zum Kind aufgebaut, besucht das Kind nur unregelmäßig (Besuchsrecht kaum in Anspruch genommen). Die Bindung des Kindes zum Vater ist auch sehr oberflächlich, zum Teil möchte das Kind nicht mit dem Vater mitgehen, wenn er denn mal zu Besuch kommt. Erwähnen muß man in dem Zusammenhang, dass es keine Regelung der Besuchszeiten gibt, da die Mutter dem Vater des Kindes keine Steine in den Weg legt und er immer kommen und gehen konnte, wann und wie er es wollte. Teilweise hat der Vater sein Kind versetzt, alleine im Schwimbad rumrennen lassen usw. Zum Ende der Beziehung der Eltern ist er auch gewaltätig geworden und hat drohende Kurzmitteilungen verschickt. Er wurde angezeigt und zur Zahlung eines Geldbetrages verurteilt. Seit drei Monaten meldet er sich nun regelmäßig und möchte wöchentlich Kontakt zum Kind haben. Heute ist nun ein Brief vom Jugendamt gekommen, dass er das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter beantragt. Geht das so einfach, auch wenn die Gerichte die Rechte der Väter gestärkt haben. Es ist zu erwähnen, dass er sich die Jahre davor wenig gekümmert hat. Nach seinen Vorstellungen, sollte das Kind auch bei Ihm übernachten und er will auch Mitspracherecht in verschiedenen Themen haben. Das Kind möchte aber keinesfalls bei Ihm übernachten, manchmal auch nicht auf einen Ausflug mitgehen, bzw. weigert sich strikt dagegen. Wie stehen seine Chancen, was kann meine Freundin tun, darf das Kind gezwungen werden mit dem Vater mitzugehen oder bei ihm zu schlafen. Es besteht der Verdacht, dass er das Sorgerecht nur beantragt hat, um meiner Freundin eine "reinzuwürgen". Auch übt er psychischen Druck auf das Kind aus. Würde mich freuen, wenn jemand von Euch eine vernüftige, rechtsbindende Aussage treffen könnte. Bitte keine Grundsatzdiskussion anfangen. Vielen Dank im Voraus
Rafael
Servus. Beantragen kannn man einiges.
Unterstellt,dass deine Angaben so stimmen,wie du sie beschrieben hast, hat der Kindsvater wohl kaum Chancen auf Verwirklichung seiner Wünsche.
Meines Erachtens würde dies eklatant dem Kindeswohl entgegen stehen.
Das Oberlandes-Gericht Koblenz hat in einem vergleichbaren Fall mit Beschluss vom 21.3. 2003 festgestellt,dass entgegen dem Willen eines damals knapp 9jährigen Kindes bei einer zwangsweisen Durchführung des Umgangrechtes,dessen Wohl gefärhdet wäre.
Das Oberlandes - Gericht Koblenz
In einem solchen Fall geht es völlig fehl, auf vergleichbare Urteile zu verweisen. Solche Urteile existiieren nicht, da es im Familienrecht keine Vergleichbarkeit einzelner Fälle gibt. Höchstrichterlichen Entscheidungen können grundlegende Auslegungen entnommen werden, niemals aber ist eine Entscheidung im Einzelfall möglich.
Auf diese Antwort von Dir habe ich förmlich gewartet.
Eine Vergleichbarkeit von Fällen gibt es für dich ja auch im Strafrecht nicht.
Das Erwähnen dieses Beschlusses vom OLG Koblenz,bezog sich [b]was die Vergleichbarkeit angeht,lediglich auf das Alter des Mädchens u.der Berücksichtigung deren Willens.
Davon abzuleiten bzw. anzunehmen,ein anderes Familiengericht würde demnach im Falle von Rafaels Freundin vor Gericht von Haus aus ebenso entscheiden, ist absurd.
Das habe ich weder geschrieben- noch bin ich dieser Meinung
Warum erweckst du immer den Eindruck,einem absichtlich falsch zu verstehen?
Natürlich wird jeder Einzelfall sorgfältig geprüft. Das ist doch selbstverständlich u. muss nicht extra erwähnt werden.
Aber die Chancen des Kindvaters auf Mitspracherecht in der Erziehung seiner Tochter sind meines Erachtens gleich Null.
Dafür spricht seine Unzuverlässigket,wenn er zb. sein Kind versetzt., seine ungenügende Ausichtspflicht wenn das Kind mit ihm zusammen ist.,seine (zumindest frühere) Neigung zur Gewalttätigkeit u. Bedrohung der Kindsmutter-und vor allem, dass seine Tochter eher wenig Interesse hat,eine tiefergehende Beziehung zu ihrem Vater aufzubauen.
Du hast doch richtigerweisse selbst geschrieben,das Kindswohl steht über allem. Iich möchte den Familienrichter sehen, der diese zahlreichen negativen Eigenschaften des Kindsvaters nicht entsprechend bewertet.
Obwohl, Recht haben u. dieses vor Gericht auch zu bekommen,sind ja bekanntlich zwei paar Stiefel.
Gibt ja leider genug Winkeladvokaten , die vor Gericht versuchen,die Fakten ins Gegenteil zu verkehren um für ihren Mandanten das Maximale herauszuholen.
Hier ein Urteil des OLG Berlin . es geht um das Umgangsrecht mit einem 14jährigen Jungen.
SGERafael schrieb: Hallo an alle und besonders an die Forumsanwälte,
es geht um folgendes: eine Freundin von mir hat foldendes Problem. Sie hat eine 8 jährige Tochter und besitzt das alleinige Sorgerecht (war nicht verheiratet bei der Geburt des Kindes, und hat sich von Ihrem damaligen Partner getrennt, als das Kind 2 Jahre alt war). Der Vater hat bis zum heutigen Zeitpunkt eine oberflächliche Beziehung zum Kind aufgebaut, besucht das Kind nur unregelmäßig (Besuchsrecht kaum in Anspruch genommen). Die Bindung des Kindes zum Vater ist auch sehr oberflächlich, zum Teil möchte das Kind nicht mit dem Vater mitgehen, wenn er denn mal zu Besuch kommt. Erwähnen muß man in dem Zusammenhang, dass es keine Regelung der Besuchszeiten gibt, da die Mutter dem Vater des Kindes keine Steine in den Weg legt und er immer kommen und gehen konnte, wann und wie er es wollte. Teilweise hat der Vater sein Kind versetzt, alleine im Schwimbad rumrennen lassen usw. Zum Ende der Beziehung der Eltern ist er auch gewaltätig geworden und hat drohende Kurzmitteilungen verschickt. Er wurde angezeigt und zur Zahlung eines Geldbetrages verurteilt. Seit drei Monaten meldet er sich nun regelmäßig und möchte wöchentlich Kontakt zum Kind haben. Heute ist nun ein Brief vom Jugendamt gekommen, dass er das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter beantragt. Geht das so einfach, auch wenn die Gerichte die Rechte der Väter gestärkt haben. Es ist zu erwähnen, dass er sich die Jahre davor wenig gekümmert hat. Nach seinen Vorstellungen, sollte das Kind auch bei Ihm übernachten und er will auch Mitspracherecht in verschiedenen Themen haben. Das Kind möchte aber keinesfalls bei Ihm übernachten, manchmal auch nicht auf einen Ausflug mitgehen, bzw. weigert sich strikt dagegen. Wie stehen seine Chancen, was kann meine Freundin tun, darf das Kind gezwungen werden mit dem Vater mitzugehen oder bei ihm zu schlafen. Es besteht der Verdacht, dass er das Sorgerecht nur beantragt hat, um meiner Freundin eine "reinzuwürgen". Auch übt er psychischen Druck auf das Kind aus. Würde mich freuen, wenn jemand von Euch eine vernüftige, rechtsbindende Aussage treffen könnte. Bitte keine Grundsatzdiskussion anfangen. Vielen Dank im Voraus
Rafael
Servus. Beantragen kannn man einiges.
Unterstellt,dass deine Angaben so stimmen,wie du sie beschrieben hast, hat der Kindsvater wohl kaum Chancen auf Verwirklichung seiner Wünsche.
Meines Erachtens würde dies eklatant dem Kindeswohl entgegen stehen.
Das Oberlandes-Gericht Koblenz hat in einem vergleichbaren Fall mit Beschluss vom 21.3. 2003 festgestellt,dass entgegen dem Willen eines damals knapp 9jährigen Kindes bei einer zwangsweisen Durchführung des Umgangrechtes,dessen Wohl gefärhdet wäre.
Das Oberlandes - Gericht Koblenz
In einem solchen Fall geht es völlig fehl, auf vergleichbare Urteile zu verweisen. Solche Urteile existiieren nicht, da es im Familienrecht keine Vergleichbarkeit einzelner Fälle gibt. Höchstrichterlichen Entscheidungen können grundlegende Auslegungen entnommen werden, niemals aber ist eine Entscheidung im Einzelfall möglich.
Auf diese Antwort von Dir habe ich förmlich gewartet.
Eine Vergleichbarkeit von Fällen gibt es für dich ja auch im Strafrecht nicht.
Das Erwähnen dieses Beschlusses vom OLG Koblenz,bezog sich [b]was die Vergleichbarkeit angeht,lediglich auf das Alter des Mädchens u.der Berücksichtigung deren Willens.
Davon abzuleiten bzw. anzunehmen,ein anderes Familiengericht würde demnach im Falle von Rafaels Freundin vor Gericht von Haus aus ebenso entscheiden, ist absurd.
Das habe ich weder geschrieben- noch bin ich dieser Meinung
Warum erweckst du immer den Eindruck,einem absichtlich falsch zu verstehen?
Natürlich wird jeder Einzelfall sorgfältig geprüft. Das ist doch selbstverständlich u. muss nicht extra erwähnt werden.
Aber die Chancen des Kindvaters auf Mitspracherecht in der Erziehung seiner Tochter sind meines Erachtens gleich Null.
Dafür spricht seine Unzuverlässigket,wenn er zb. sein Kind versetzt., seine ungenügende Ausichtspflicht wenn das Kind mit ihm zusammen ist.,seine (zumindest frühere) Neigung zur Gewalttätigkeit u. Bedrohung der Kindsmutter-und vor allem, dass seine Tochter eher wenig Interesse hat,eine tiefergehende Beziehung zu ihrem Vater aufzubauen.
Du hast doch richtigerweisse selbst geschrieben,das Kindswohl steht über allem. Iich möchte den Familienrichter sehen, der diese zahlreichen negativen Eigenschaften des Kindsvaters nicht entsprechend bewertet.
Obwohl, Recht haben u. dieses vor Gericht auch zu bekommen,sind ja bekanntlich zwei paar Stiefel.
Gibt ja leider genug Winkeladvokaten , die vor Gericht versuchen,die Fakten ins Gegenteil zu verkehren um für ihren Mandanten das Maximale herauszuholen.
Hier ein Urteil des OLG Berlin . es geht um das Umgangsrecht mit einem 14jährigen Jungen.
Bitte verstehe das Folgende ohne jegliche Aggressivität meinerseits. Du hast doch bestimmt etwas gelernt, von dem ich keine Ahnung habe. Jetzt stell dir mal vor, ich würde in deinem Feld irgend etwas behaupten, was in deinen professionellen Augen einfach nicht richtig ist. So geht es mir hier. Lass es dir gesagt sein, in familienrechtlichen Verfahren ist jede Vorhersage, selbst bei Aktenkenntnis, kaum möglich. Ein Satz wie "Aber die Chancen des Kindvaters auf Mitspracherecht in der Erziehung seiner Tochter sind meines Erachtens gleich Null" ist vor allem dann fatal, wenn man nicht einmal die Einlassung der Gegenseite kennt.
es geht um folgendes:
eine Freundin von mir hat foldendes Problem. Sie hat eine 8 jährige Tochter und besitzt das alleinige Sorgerecht (war nicht verheiratet bei der Geburt des Kindes, und hat sich von Ihrem damaligen Partner getrennt, als das Kind 2 Jahre alt war).
Der Vater hat bis zum heutigen Zeitpunkt eine oberflächliche Beziehung zum Kind aufgebaut, besucht das Kind nur unregelmäßig (Besuchsrecht kaum in Anspruch genommen).
Die Bindung des Kindes zum Vater ist auch sehr oberflächlich, zum Teil möchte das Kind nicht mit dem Vater mitgehen, wenn er denn mal zu Besuch kommt.
Erwähnen muß man in dem Zusammenhang, dass es keine Regelung der Besuchszeiten gibt, da die Mutter dem Vater des Kindes keine Steine in den Weg legt und er immer kommen und gehen konnte, wann und wie er es wollte.
Teilweise hat der Vater sein Kind versetzt, alleine im Schwimbad rumrennen lassen usw.
Zum Ende der Beziehung der Eltern ist er auch gewaltätig geworden und hat drohende Kurzmitteilungen verschickt. Er wurde angezeigt und zur Zahlung eines Geldbetrages verurteilt.
Seit drei Monaten meldet er sich nun regelmäßig und möchte wöchentlich Kontakt zum Kind haben. Heute ist nun ein Brief vom Jugendamt gekommen, dass er das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter beantragt.
Geht das so einfach, auch wenn die Gerichte die Rechte der Väter gestärkt haben. Es ist zu erwähnen, dass er sich die Jahre davor wenig gekümmert hat.
Nach seinen Vorstellungen, sollte das Kind auch bei Ihm übernachten
und er will auch Mitspracherecht in verschiedenen Themen haben. Das Kind möchte aber keinesfalls bei Ihm übernachten, manchmal auch nicht auf einen Ausflug mitgehen, bzw. weigert sich strikt dagegen.
Wie stehen seine Chancen, was kann meine Freundin tun, darf das Kind gezwungen werden mit dem Vater mitzugehen oder bei ihm zu schlafen.
Es besteht der Verdacht, dass er das Sorgerecht nur beantragt hat, um meiner Freundin eine "reinzuwürgen". Auch übt er psychischen Druck auf das Kind aus.
Würde mich freuen, wenn jemand von Euch eine vernüftige, rechtsbindende Aussage treffen könnte.
Bitte keine Grundsatzdiskussion anfangen.
Vielen Dank im Voraus
Rafael
Eine, wie du es möchtest, rechtverbindliche Antwort ist im Familienrecht völlig unmöglich. Entscheidend ist immer das Kindeswohl. Und was das im Einzelfall bedeutet, kann man an keinem noch so ausführlich geschilderten Fall vorab entscheiden.
Aber einen Rat kann ich doch geben: Es ist ein schwerer Fehler, in solchen Fällen in eine Position der Gegnerschaft zu geraten. Auch wenn ein Elternteil vermeintlich aus Schikane handelt, sollte man dies möglichst nicht berücksichtigen, sondern eine soweit wie nur irgend denkbar friedliche Lösung suchen. Weil es um das Kind geht, und nicht um die eine oder andere Befindlichkeit.
Eine Frage hätte ich allerdings: Kann ein Kind gegen seinen Willen gezwungen werden zum Vater zum Übernachten, zu Besuch oder in den Urlaub mitzugehen ?
Servus. Beantragen kannn man einiges.
Unterstellt,dass deine Angaben so stimmen,wie du sie beschrieben hast, hat der Kindsvater wohl kaum Chancen auf Verwirklichung seiner Wünsche.
Meines Erachtens würde dies eklatant dem Kindeswohl entgegen stehen.
Das Oberlandes-Gericht Koblenz hat in einem vergleichbaren Fall mit Beschluss vom 21.3. 2003 festgestellt,dass entgegen dem Willen eines damals knapp 9jährigen Kindes bei einer zwangsweisen Durchführung des Umgangrechtes,dessen Wohl gefärhdet wäre.
Das Oberlandes - Gericht Koblenz
In einem solchen Fall geht es völlig fehl, auf vergleichbare Urteile zu verweisen. Solche Urteile existiieren nicht, da es im Familienrecht keine Vergleichbarkeit einzelner Fälle gibt. Höchstrichterlichen Entscheidungen können grundlegende Auslegungen entnommen werden, niemals aber ist eine Entscheidung im Einzelfall möglich.
Auf diese Antwort von Dir habe ich förmlich gewartet.
Eine Vergleichbarkeit von Fällen gibt es für dich ja auch im Strafrecht nicht.
Das Erwähnen dieses Beschlusses vom OLG Koblenz,bezog sich [b]was die Vergleichbarkeit angeht,lediglich auf das Alter des Mädchens u.der Berücksichtigung deren Willens.
Davon abzuleiten bzw. anzunehmen,ein anderes Familiengericht würde demnach im Falle von Rafaels Freundin vor Gericht von Haus aus ebenso entscheiden, ist absurd.
Das habe ich weder geschrieben- noch bin ich dieser Meinung
Warum erweckst du immer den Eindruck,einem absichtlich falsch zu verstehen?
Natürlich wird jeder Einzelfall sorgfältig geprüft. Das ist doch selbstverständlich u. muss nicht extra erwähnt werden.
Aber die Chancen des Kindvaters auf Mitspracherecht in der Erziehung seiner Tochter sind meines Erachtens gleich Null.
Dafür spricht seine Unzuverlässigket,wenn er zb. sein Kind versetzt., seine ungenügende Ausichtspflicht wenn das Kind mit ihm zusammen ist.,seine (zumindest frühere) Neigung zur Gewalttätigkeit u. Bedrohung der Kindsmutter-und vor allem, dass seine Tochter eher wenig Interesse hat,eine tiefergehende Beziehung zu ihrem Vater aufzubauen.
Du hast doch richtigerweisse selbst geschrieben,das Kindswohl steht über allem.
Iich möchte den Familienrichter sehen, der diese zahlreichen negativen Eigenschaften des Kindsvaters nicht entsprechend bewertet.
Obwohl, Recht haben u. dieses vor Gericht auch zu bekommen,sind ja bekanntlich zwei paar Stiefel.
Gibt ja leider genug Winkeladvokaten , die vor Gericht versuchen,die Fakten ins Gegenteil zu verkehren um für ihren Mandanten das Maximale herauszuholen.
Hier ein Urteil des OLG Berlin . es geht um das Umgangsrecht mit einem 14jährigen Jungen.
http://www.kanzlei-arbeitsrecht-familienrecht.de/Aktuelle_Informationen_zum_Arbeitsrecht_und_zum_Familienrecht_in_Chemnitz/Familienrecht_%E2%80%93_aktuell_in_Chemnitz/Ein_Ausschluss_des_Umgangs_kann_dann_gerechtfertigt_sein_lehnt_das_Kind_aus_im_Einzelfall_verstaendlichen_Beweggruenden_einen_Umgang_nachhaltig_ab_OLG_Brandenburg_Beschluss_vom_20.10.2009_Az._10_UF_177_08
Bitte verstehe das Folgende ohne jegliche Aggressivität meinerseits. Du hast doch bestimmt etwas gelernt, von dem ich keine Ahnung habe. Jetzt stell dir mal vor, ich würde in deinem Feld irgend etwas behaupten, was in deinen professionellen Augen einfach nicht richtig ist.
So geht es mir hier. Lass es dir gesagt sein, in familienrechtlichen Verfahren ist jede Vorhersage, selbst bei Aktenkenntnis, kaum möglich. Ein Satz wie
"Aber die Chancen des Kindvaters auf Mitspracherecht in der Erziehung seiner Tochter sind meines Erachtens gleich Null" ist vor allem dann fatal, wenn man nicht einmal die Einlassung der Gegenseite kennt.