>

Frage zu Mietrecht.....vom Vermieter verarscht.

#
Die Kurzfassung da ich gleich wieder auf die Arbeit muss.

Wohnung gefunden, Mietvertrag mit mündlicher Zusage erhalten.
Küche vom Vormieter gekauft.
Eben Anruf erhalten das wir die Wohnung doch nicht haben können, in 13 Tagen wollten wir einziehen, jetzt stehen wir auf der Strasse, was tun?
#
Ein Mietvertrag ist wirksam, auch wenn er mündlich geschlossen wird, da es hierzu keine Schriftform bedarf.
Als Anscheinsbeweis könnte die Vereinbarung mit dem Vormieter dienen. Hast du Zeugen oder andere Nachweise für den mündlichen Abschluss?
Wenn du den Abachluss nachweisen kannst, ist dir der Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet, das könnte ziemlich teuer für ihn werden.
#
Vermieter hat seine Absage unter Androhung von Schadensersatzforderungen wie Küche und event. Hotelaufenthalt zurückgezogen.
Es wäre ein Missverständnis gewesen .......
Naja, alles klar jetzt...
#
Herr.Bommer schrieb:
Vermieter hat seine Absage unter Androhung von Schadensersatzforderungen wie Küche und event. Hotelaufenthalt zurückgezogen.
Es wäre ein Missverständnis gewesen .......
Naja, alles klar jetzt...


naja...aber möchtest du da jetzt noch einziehen,unter solchen voraussetzungen?
#
ps..ich hatte mal was ähnliches
Wohnung per Makler angeschaut...total toll und begeistert...zusage vom makler kam dann danach,mit rücksprache des vermieters

ich sitze am wochenende und packe schon zusammen,anruf vom makler..sorry,vermieter hätte auch gesucht und nun schon jemand anderen gefunden..kotz

naja...im endeffekt war es net schlecht,jetzt die wohnung ist tausendmal besser gewsen
#
tani1977 schrieb:
Herr.Bommer schrieb:
Vermieter hat seine Absage unter Androhung von Schadensersatzforderungen wie Küche und event. Hotelaufenthalt zurückgezogen.
Es wäre ein Missverständnis gewesen .......
Naja, alles klar jetzt...


naja...aber möchtest du da jetzt noch einziehen,unter solchen voraussetzungen?


wird uns erstmal nix anderes übrigbleiben....gibt kaum passende wohnungen hier aufm land....am liebsten würd ich die küche wieder zurückgeben und was anderes suchen,wird aber sehr sehr knapp bis zum ersten. können nicht länger in der jetzigen wohnung bleiben.
#
Ich kann jedem nur dringend raten, seine Entscheidung nicht nur von der Wohnung, sondern auch vom Vermieter abhängig zu machen.
Ich hatte mit meinem nix als Ärger und bin bis heute - über vier Jahre nach Auszug - noch immer mit ihm vor Gericht.
#
Kann es sein, dass ihr auch sehr spät gesucht habt, wenn ihr am 1. schon raus müsst?
#
Basaltkopp schrieb:
Kann es sein, dass ihr auch sehr spät gesucht habt, wenn ihr am 1. schon raus müsst?


Macht doch eigentlich keinen Unterschied. Er hat eine Wohnung gefunden, die ihm zusagt, völlig egal, wann er mit der Suche begonnen hat. Wenn er zudem noch eine mündliche Zusage erhalten hat, hat er ja auch keinen Grund weiter zu suchen.
#
haben 3 monate gesucht zusage haben wir seit einem monat, dann natürlich nicht weitergesucht......
hier herrscht aber auch echt wohnungsnot, ne gescheite 2,5 zimmer wohnung hier in der gegend um bad camberg zu finden ist echt nicht einfach.wollen auch net mittem im wald wohnen.....
#
Ich weiss ja nicht. Ich hätte sowohl als Mieter als auch Vermieter nicht einen Monat nichts gemacht, sondern versucht, was schriftliches in die Hand zu bekommen.
#
Herr.Bommer schrieb:
hier herrscht aber auch echt wohnungsnot, ne gescheite 2,5 zimmer wohnung hier in der gegend um bad camberg zu finden ist echt nicht einfach.wollen auch net mittem im wald wohnen.....


Ich weis ja nicht was...wie Ihr gesucht habt und um und  in BC herrscht ja einiges aber sicherlich keine Wohnungsnot!!!
#
DougH schrieb:
Herr.Bommer schrieb:
hier herrscht aber auch echt wohnungsnot, ne gescheite 2,5 zimmer wohnung hier in der gegend um bad camberg zu finden ist echt nicht einfach.wollen auch net mittem im wald wohnen.....


Ich weis ja nicht was...wie Ihr gesucht habt und um und  in BC herrscht ja einiges aber sicherlich keine Wohnungsnot!!!  


Kommt eben auch auf die eigenen Ansprüche an. Man möchte ja nicht alle paar Jahr umziehen, von daher sucht man schon ne Wohnung welche die eigenen Kriterien am ehesten erfüllt.
Aber Wohnungssuche mit Zeitdruck hasse ich, dass hatte ich auch schon durch.
#
Bei mir keine Verarsche aber komplizierter Sachverhalt (daher hole ich etwas aus).

Die Wohnung (die wir zum 01.07.2013 gemietet haben) ist in einer schönen Altbauvilla aus dem Jahr 1903 mit ca. 130qm. Als unser Vormieter vor 10 Jahren diese Wohnung mietet, war sie in einem schlechten Zustand. Daher wurde mit der Erbengemeinschaft die Vereinbarung getroffen, dass der Mieter die Wohnung auf eigene Kosten renoviert, dafür wurde eine niedrigere Miete vereinbart als regionaltypisch. Da unser Vormieter plante, bis zu seinem Lebensende dort zu wohnen, hat er nach seinen Angaben 25.000€ in die Wohnung investiert. Nun hat sich nach 9 Jahren ergeben, dass er doch zu seinen Kindern in die Ferne zieht.

Jetzt wollte er von der Erbengemeinschaft (als Besitzer der Villa) einen größeren Geldbetrag zum Auszug als Gegenleistung erhalten, was diese aber ablehnten. Er versuchte nun von uns Nachmietern einen Abschlag  für die Renovierung zu erhalten und wollte ausserdem die 9 Jahre alte Küche für 10.000€ verkaufen. Dieses haben wir abgelehnt, weil uns auch die Küche überhaupt nicht gefällt und schlichtweg häßlich ist.

Vor 2 Tagen waren wir erneut in der Wohnung, um die Räume auszumessen. Da teilte uns der aktuelle Mieter mit, dass er zum Auszug die Räume nicht streichen wird (sind zur Zeit in sehr kräftigen Rot/Grün/Blau gestrichen). Ausserdem werde er sämtliche Waschbecken, Amaturen, Leisten usw. entfernen.

Ich kann den Mann ja irgendwie verstehen, dass er verärgert ist, weil er sein viel investiertes Geld nun nicht ersetzt bekommt. Darf er aber diese groben Veränderungen an der Wohnung durchführen? Unsere Maklerin sagte uns, dass fest mit der Wand verschraubte Gegenstände nicht entfernt werden dürfen.

Was mache ich nun, wenn er "sein" Waschbecken abmontiert und uns wieder das 30 Jahre alte Waschbecken anbaut, was zu seinem Einzug in der Wohnung vorhanden war? Immerhin steht in unserem Mietvertrag, dass wir die Wohnung im jetztigen Zustand nur mit frisch weiß gestrichenen Wänden übergeben bekommen.

Welche Möglichkeiten habe ich als Nachmieter? Wie soll ich mich verhalten?
#
DocMoc schrieb:
Bei mir keine Verarsche aber komplizierter Sachverhalt (daher hole ich etwas aus).

Die Wohnung (die wir zum 01.07.2013 gemietet haben) ist in einer schönen Altbauvilla aus dem Jahr 1903 mit ca. 130qm. Als unser Vormieter vor 10 Jahren diese Wohnung mietet, war sie in einem schlechten Zustand. Daher wurde mit der Erbengemeinschaft die Vereinbarung getroffen, dass der Mieter die Wohnung auf eigene Kosten renoviert, dafür wurde eine niedrigere Miete vereinbart als regionaltypisch. Da unser Vormieter plante, bis zu seinem Lebensende dort zu wohnen, hat er nach seinen Angaben 25.000€ in die Wohnung investiert. Nun hat sich nach 9 Jahren ergeben, dass er doch zu seinen Kindern in die Ferne zieht.

Jetzt wollte er von der Erbengemeinschaft (als Besitzer der Villa) einen größeren Geldbetrag zum Auszug als Gegenleistung erhalten, was diese aber ablehnten. Er versuchte nun von uns Nachmietern einen Abschlag  für die Renovierung zu erhalten und wollte ausserdem die 9 Jahre alte Küche für 10.000€ verkaufen. Dieses haben wir abgelehnt, weil uns auch die Küche überhaupt nicht gefällt und schlichtweg häßlich ist.

Vor 2 Tagen waren wir erneut in der Wohnung, um die Räume auszumessen. Da teilte uns der aktuelle Mieter mit, dass er zum Auszug die Räume nicht streichen wird (sind zur Zeit in sehr kräftigen Rot/Grün/Blau gestrichen). Ausserdem werde er sämtliche Waschbecken, Amaturen, Leisten usw. entfernen.

Ich kann den Mann ja irgendwie verstehen, dass er verärgert ist, weil er sein viel investiertes Geld nun nicht ersetzt bekommt. Darf er aber diese groben Veränderungen an der Wohnung durchführen? Unsere Maklerin sagte uns, dass fest mit der Wand verschraubte Gegenstände nicht entfernt werden dürfen.

Was mache ich nun, wenn er "sein" Waschbecken abmontiert und uns wieder das 30 Jahre alte Waschbecken anbaut, was zu seinem Einzug in der Wohnung vorhanden war? Immerhin steht in unserem Mietvertrag, dass wir die Wohnung im jetztigen Zustand nur mit frisch weiß gestrichenen Wänden übergeben bekommen.

Welche Möglichkeiten habe ich als Nachmieter? Wie soll ich mich verhalten?


Ist gar nicht so kompliziert. Du hast als Nachmieter gegen den Vormieter gar keine Ansprüche (wie dieser auch nicht gegen dich), sondern immer nur gegen den Vermieter. Setze diesen also schriftlich von der Ankündigung des Vormieters in Kenntnis und erkläre, dass du die Situation zwar bedauerst, aber selbstverständlich vertragsgerechte Übergabe  der Wohnung durch den Vermieter erwartest. Der Rest ist dann Sache des Vermieters.
#
stefank schrieb:
DocMoc schrieb:
Bei mir keine Verarsche aber komplizierter Sachverhalt (daher hole ich etwas aus).

Die Wohnung (die wir zum 01.07.2013 gemietet haben) ist in einer schönen Altbauvilla aus dem Jahr 1903 mit ca. 130qm. Als unser Vormieter vor 10 Jahren diese Wohnung mietet, war sie in einem schlechten Zustand. Daher wurde mit der Erbengemeinschaft die Vereinbarung getroffen, dass der Mieter die Wohnung auf eigene Kosten renoviert, dafür wurde eine niedrigere Miete vereinbart als regionaltypisch. Da unser Vormieter plante, bis zu seinem Lebensende dort zu wohnen, hat er nach seinen Angaben 25.000€ in die Wohnung investiert. Nun hat sich nach 9 Jahren ergeben, dass er doch zu seinen Kindern in die Ferne zieht.

Jetzt wollte er von der Erbengemeinschaft (als Besitzer der Villa) einen größeren Geldbetrag zum Auszug als Gegenleistung erhalten, was diese aber ablehnten. Er versuchte nun von uns Nachmietern einen Abschlag  für die Renovierung zu erhalten und wollte ausserdem die 9 Jahre alte Küche für 10.000€ verkaufen. Dieses haben wir abgelehnt, weil uns auch die Küche überhaupt nicht gefällt und schlichtweg häßlich ist.

Vor 2 Tagen waren wir erneut in der Wohnung, um die Räume auszumessen. Da teilte uns der aktuelle Mieter mit, dass er zum Auszug die Räume nicht streichen wird (sind zur Zeit in sehr kräftigen Rot/Grün/Blau gestrichen). Ausserdem werde er sämtliche Waschbecken, Amaturen, Leisten usw. entfernen.

Ich kann den Mann ja irgendwie verstehen, dass er verärgert ist, weil er sein viel investiertes Geld nun nicht ersetzt bekommt. Darf er aber diese groben Veränderungen an der Wohnung durchführen? Unsere Maklerin sagte uns, dass fest mit der Wand verschraubte Gegenstände nicht entfernt werden dürfen.

Was mache ich nun, wenn er "sein" Waschbecken abmontiert und uns wieder das 30 Jahre alte Waschbecken anbaut, was zu seinem Einzug in der Wohnung vorhanden war? Immerhin steht in unserem Mietvertrag, dass wir die Wohnung im jetztigen Zustand nur mit frisch weiß gestrichenen Wänden übergeben bekommen.

Welche Möglichkeiten habe ich als Nachmieter? Wie soll ich mich verhalten?


Ist gar nicht so kompliziert. Du hast als Nachmieter gegen den Vormieter gar keine Ansprüche (wie dieser auch nicht gegen dich), sondern immer nur gegen den Vermieter. Setze diesen also schriftlich von der Ankündigung des Vormieters in Kenntnis und erkläre, dass du die Situation zwar bedauerst, aber selbstverständlich vertragsgerechte Übergabe  der Wohnung durch den Vermieter erwartest. Der Rest ist dann Sache des Vermieters.


Ich stimme dem Kollegen vollinhaltlich zu.
#
concordia-eagle schrieb:
stefank schrieb:
DocMoc schrieb:
Bei mir keine Verarsche aber komplizierter Sachverhalt (daher hole ich etwas aus).

Die Wohnung (die wir zum 01.07.2013 gemietet haben) ist in einer schönen Altbauvilla aus dem Jahr 1903 mit ca. 130qm. Als unser Vormieter vor 10 Jahren diese Wohnung mietet, war sie in einem schlechten Zustand. Daher wurde mit der Erbengemeinschaft die Vereinbarung getroffen, dass der Mieter die Wohnung auf eigene Kosten renoviert, dafür wurde eine niedrigere Miete vereinbart als regionaltypisch. Da unser Vormieter plante, bis zu seinem Lebensende dort zu wohnen, hat er nach seinen Angaben 25.000€ in die Wohnung investiert. Nun hat sich nach 9 Jahren ergeben, dass er doch zu seinen Kindern in die Ferne zieht.

Jetzt wollte er von der Erbengemeinschaft (als Besitzer der Villa) einen größeren Geldbetrag zum Auszug als Gegenleistung erhalten, was diese aber ablehnten. Er versuchte nun von uns Nachmietern einen Abschlag  für die Renovierung zu erhalten und wollte ausserdem die 9 Jahre alte Küche für 10.000€ verkaufen. Dieses haben wir abgelehnt, weil uns auch die Küche überhaupt nicht gefällt und schlichtweg häßlich ist.

Vor 2 Tagen waren wir erneut in der Wohnung, um die Räume auszumessen. Da teilte uns der aktuelle Mieter mit, dass er zum Auszug die Räume nicht streichen wird (sind zur Zeit in sehr kräftigen Rot/Grün/Blau gestrichen). Ausserdem werde er sämtliche Waschbecken, Amaturen, Leisten usw. entfernen.

Ich kann den Mann ja irgendwie verstehen, dass er verärgert ist, weil er sein viel investiertes Geld nun nicht ersetzt bekommt. Darf er aber diese groben Veränderungen an der Wohnung durchführen? Unsere Maklerin sagte uns, dass fest mit der Wand verschraubte Gegenstände nicht entfernt werden dürfen.

Was mache ich nun, wenn er "sein" Waschbecken abmontiert und uns wieder das 30 Jahre alte Waschbecken anbaut, was zu seinem Einzug in der Wohnung vorhanden war? Immerhin steht in unserem Mietvertrag, dass wir die Wohnung im jetztigen Zustand nur mit frisch weiß gestrichenen Wänden übergeben bekommen.

Welche Möglichkeiten habe ich als Nachmieter? Wie soll ich mich verhalten?


Ist gar nicht so kompliziert. Du hast als Nachmieter gegen den Vormieter gar keine Ansprüche (wie dieser auch nicht gegen dich), sondern immer nur gegen den Vermieter. Setze diesen also schriftlich von der Ankündigung des Vormieters in Kenntnis und erkläre, dass du die Situation zwar bedauerst, aber selbstverständlich vertragsgerechte Übergabe  der Wohnung durch den Vermieter erwartest. Der Rest ist dann Sache des Vermieters.


Ich stimme dem Kollegen vollinhaltlich zu.


Mensch, da sieht man doch, was man hier im Forum lernen kann.
Ich hätte "es" zwar wahrscheinlich nicht so lupenrein formulieren können, wie mein Vorbild c-e, hab aber aus ce-s und stefanks bisherigen öffentlichen Beratungen hier im Forum, denen ich sehr gerne folge, so viel gelernt, dass ich mich bemüht hätte (im Rahmen meiner beschränkten Möglichkeiten) Ähnliches auszusagen.
Lieber stefank, lieber c-e ich hoffe zwar, dass ich euren Rechtsbeistand niemals benötige (was nicht heisst, dass ich an euerer Qualität zweifele, sondern, dass ich immer auf dem Pfad der Tugend bleibe und auch nur mit tugendhaften Geschöpfen zu tun haben werde), möchte euch aber hiermit meinen ausdrücklichen Dank aussprechen. Ich finde es toll, dass Ihr eure Kompetenz einfach und unkompliziert zur Verfügung stellt.
#
da spring ich doch ganz unkompliziert auf den zug auf und bedanke mich auch fuer diesen super service.
#
Vielen Dank Euch für die Hilfe. Werde mich dann am WE mit dem Vermieter auseinander setzen.
#
Das ist ja schon fast ein Jura Forum hier  
Finde ich auch klasse, welch hohes Niveau die Recht betreffenden Threads hier haben.

Ich versuche daher auch gerne mal mein Glück.

Hausnummer 1-3 teilen sich die Mülltonnen.
In Haus drei ist ein Restaurant/Wirtschaft.
Mehrmals im Jahr kommt es vor, dass die Container rappelvoll sind und Muell einfach vor den Tonnen, unter den Tonnen, auf den Tonnen und drum herum abgestellt wird. Dies machen alle Mieter, nicht nur die Wirtschaft. Container sind aber nun mal so voll aufgrund des vielen Mülls der Gaststätte.
Außerdem wurde schon mehrfach der Müll nicht mitgenommen, weil die Tonnen falsch befüllt wurden. Dies führt dann natürlich zu noch mehr Müll.
Mich stört es einfach, dass es hier phasenweise aussieht wie S.. und zudem gerade im Sommer bzw. bei wärmeren Temperaturen der Gestank zunehmend unerträglich wird.
Die Hausverwaltung hoert sich zwar alles immer an - unternimmt aber nicht wirklich was. Jetzt sollen die Sonderleerungen auch noch auf alle Mieter umgelegt werden.

Meine konkreten Frage, kann man wegen dem Müllgestank und der Müll"optik" in irgend einer weise Mitminderung geltend machen? Das geht nun schon seit gut 2 Jahren so.  Will damit sagen, dies ist keine Momentaufnahme.
Außerdem interessiert es mich, ob wirklich die Sonderleerung auf alle Mieter umgewälzt werden kann? Ich sortiere meinen Muell immer ordentlich.

Danke schon mal vorab.

Gruesse
seltenerGast


Teilen