>

Rechtsfrage

#
An die Anwälte unter euch.

Nach meinen Wocheende (Erlebnisbericht: http://www.eintracht.de/meine_eintracht/forum/15/11140547/#f186070 ) brauche ich nun Fachmänische Beratung  .


Sie besitzt noch Sachen im Wert von über 100€ von mir. Ich habe mehrmals versucht sie anzurufen, jedesmal drückt sie mich weg wenn sie meine Nummer sieht oder wenn ich unterdrückt Anrufe, geht sie dran, hört meine Stimme, sagt ab und zu ich soll nicht nerven, manchmal auch garnichts, und legt dann wieder auf.

Auf SMS antwortet sie mir nicht, lediglich ein Freund/ Freundin von ihr hat mir gestern Abend geschrieben und auch meine Eltern teilweise persönlich angegriffen.

Ich habe ihr mehrmal gesagt, es geht mir nur um mein Zeug, danach wird sie nie mehr was von mir hören. Antworten tut sie trotzdem nicht.
Das sie nicht Antwortet, kann NICHT an Geldgründen liegen, da sie in mein Netzt kostenlos SMS schreiben und Telefonieren kann.


Nun meine Frage: Da sie ja Sachen besitzt, die mir gehören und sie nicht rausgibt, kann ich sie bei der Polzei wegen Diebstahls oder sonst was anzeigen?
Oder wird man mich bei der Polizei blos auslachen?


Gruß
Rhön-Adler
#
Habe mir mal Deine Geschichte durchgelesen - du kannst einem echt Leid tun! Bin leider kein Rechtsexperte, aber es gibt ein paar hier im Forum die Dir bestimmt einen Tipp geben können (und werden).

Ich drücke Dir jedenfalls die Daumen, dass du Deine Sachen zurückbekommst und nicht noch einmal in so ein Schlamassel gerätst.
#
Ich würde mich an die zuständige polizeidienststelle wenden und den sachverhalt schildern.. Deinen Herausgabeanspruch nach §985 BGB deutlich machen, den Sachwert nennen und um Hilfe bitten!
Im normfall sollte die polizei in der lage sein dort vorstellig zu werden, da der Verdacht einer Straftat vorliegt, der sachwert wirtschaftlich sicherlich nicht zu einer Rechtsstreitigkeit führen sollte und das klingeln der Herren in Grün Weiß einer schnellen klärung der Situation dienlich sein könnte.. Dein Herausgabeanspruch sollte genügen, damit sich die executive damit auseinandersetzt...

was anderes würde mir in der situation auch nicht einfallen..
#
Rhön-Adler schrieb:



Nun meine Frage: Da sie ja Sachen besitzt, die mir gehören und sie nicht rausgibt, kann ich sie bei der Polzei wegen Diebstahls oder sonst was anzeigen?
Oder wird man mich bei der Polizei blos auslachen?


Gruß
Rhön-Adler


Es handelt sich in deinem Fall nicht um Diebstahl ( §242 StGB ) sondern um Unterschlagung ( §246 StGB ), da die Sachen ja vermutlich schon bei deiner Freundin waren und sie dir diese nicht weggenommen ( "Bruch fremden Gewahrsams" )hat.

Als Eigentümer hast du einen zivilrechtlichen Anspruch auf Herausgabe nach §985 BGB, wenn der Besitzer ( deine Freundin ) kein Recht zum Besitz hat (§ 986 BGB ).

Eine Anzeige wegen Unterschlagung ist sebstverständlich möglich, selbst bei so geringen Beträgen wie bei dir.

Bevor sich die Polizei der Sache annimmt, hier ein Tipp :
Gib der Freundin eine Rückgabefrist von drei Tagen mit dem Hinweis, dass du bei Nichtleistung zur Polizei gehst. Optimalerweise solltest du gleich noch ihre Eltern darüber informieren.  
#
Ich hatte ihr gestern Morgen auf die Mailbox gesprochen, mit der Drohung, wenn sie mir die Sachen bis Dienstag nicht wiedergibt/ einen Übergabetermin mit mir vereinbart, Polizeiliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Eine Stunde später kam ein Anruf und mehrere SMS, ich konnte aber nicht dran gehen/ antworten, da ich gerade eine Mathearbeit geschrieben hatte.
Daraufhin hat sie bei mir daheim angerufen und meine Mutter ging dran. Meine Bekannte hat sich höflich entschuldigt und ich könne meine Sachen morgen (also heute) abholen.


Um 17 Uhr ist Übergabe in Friedberg und ich mache mich jetzt auf den Weg.

Danke für all eure Hilfe  
#
Rhön-Adler schrieb:
An die Anwälte unter euch.

Nach meinen Wocheende (Erlebnisbericht: http://www.eintracht.de/meine_eintracht/forum/15/11140547/#f186070 ) brauche ich nun Fachmänische Beratung  .


Sie besitzt noch Sachen im Wert von über 100€ von mir. Ich habe mehrmals versucht sie anzurufen, jedesmal drückt sie mich weg wenn sie meine Nummer sieht oder wenn ich unterdrückt Anrufe, geht sie dran, hört meine Stimme, sagt ab und zu ich soll nicht nerven, manchmal auch garnichts, und legt dann wieder auf.

Auf SMS antwortet sie mir nicht, lediglich ein Freund/ Freundin von ihr hat mir gestern Abend geschrieben und auch meine Eltern teilweise persönlich angegriffen.

Ich habe ihr mehrmal gesagt, es geht mir nur um mein Zeug, danach wird sie nie mehr was von mir hören. Antworten tut sie trotzdem nicht.
Das sie nicht Antwortet, kann NICHT an Geldgründen liegen, da sie in mein Netzt kostenlos SMS schreiben und Telefonieren kann.


Nun meine Frage: Da sie ja Sachen besitzt, die mir gehören und sie nicht rausgibt, kann ich sie bei der Polzei wegen Diebstahls oder sonst was anzeigen?
Oder wird man mich bei der Polizei blos auslachen?


Gruß
Rhön-Adler


Und, hat alles geklappt?
#
Hat alles geklappt, habe mein Zeug wieder  

Nachdem ich gedroht hatte, die Polizei einzuschalten, hat es genau 32 Stunden gedauert bis ich mein Zeug in der Hand hatte  
#
Wie sollte man sich im folgenden Fall verhalten?
TV bei Amazon bestellt, ging jedoch wieder zurück aufgrund Defekts.
Amazon bietet Geld zurück oder Ersatzlieferung an, ich wähle das letztere.
Ersatzgerät kommt mit gleichem Defekt wie der erste TV. Schnauze voll von der Marke, bitte Amazon um Rückzahlung und bestelle einen neuen TV da. Nun hat Amazon mir eine Email geschickt worin die Rückzahlung in Auftrag gegeben wurde, jedoch nicht für das defekte Gerät sondern für den TV welchen ich als letztes bestellt habe und auch behalte. Die Differenz liegt bei 300 EU. Bin ich in der Pflicht dies Amazon zu melden oder kann ich abwarten was passiert? Muss nun sowieso den nächsten Kreditkartenauszug abwarten weil erst dort die womögliche Fehlerstattung sichtbar wird.
#
Sorry, amanatidis, aber deine Geschichte ist lange nicht so spannend wie die, dessen Thread du gekapert hast  
#
paluschke schrieb:
Sorry, amanatidis, aber deine Geschichte ist lange nicht so spannend wie die, dessen Thread du gekapert hast    


Du hast ihr doch nicht mal ne Chance gegeben  
#
1amanatidis8 schrieb:
Wie sollte man sich im folgenden Fall verhalten?
TV bei Amazon bestellt, ging jedoch wieder zurück aufgrund Defekts.
Amazon bietet Geld zurück oder Ersatzlieferung an, ich wähle das letztere.
Ersatzgerät kommt mit gleichem Defekt wie der erste TV. Schnauze voll von der Marke, bitte Amazon um Rückzahlung und bestelle einen neuen TV da. Nun hat Amazon mir eine Email geschickt worin die Rückzahlung in Auftrag gegeben wurde, jedoch nicht für das defekte Gerät sondern für den TV welchen ich als letztes bestellt habe und auch behalte. Die Differenz liegt bei 300 EU. Bin ich in der Pflicht dies Amazon zu melden oder kann ich abwarten was passiert? Muss nun sowieso den nächsten Kreditkartenauszug abwarten weil erst dort die womögliche Fehlerstattung sichtbar wird.


Warum holst Du Dir Deinen TV nicht einfach im Saturn? Erst Alfons Hofstetter, jetzt das...
#
Du hast aber auch echt Pech mit deinem tv .  


Vielleicht solltest du auf Bücher umsteigen  
#
Zuerst einmal ist der Amazon Fehler ja bisher zu meinem Vorteil (schließlich erstatten sie mir 300 Eu mehr als der defekte TV wert ist).
Habe natürlich erst bei Pro Markt & Co. angefragt. Aber entweder müssen die ihn nachbestellen was mind. 14 Tage dauert denn Ende des Monats kommen neue Geräte und dann verlangen die 150 Eu mehr als Amazon und haben ehrlich gesagt das die da nicht mithalten können vom Preis. Und das is dann doch etwas zuviel fürs gleiche Gerät.
#
1amanatidis8 schrieb:
Zuerst einmal ist der Amazon Fehler ja bisher zu meinem Vorteil (schließlich erstatten sie mir 300 Eu mehr als der defekte TV wert ist).
Habe natürlich erst bei Pro Markt & Co. angefragt. Aber entweder müssen die ihn nachbestellen was mind. 14 Tage dauert denn Ende des Monats kommen neue Geräte und dann verlangen die 150 Eu mehr als Amazon und haben ehrlich gesagt das die da nicht mithalten können vom Preis. Und das is dann doch etwas zuviel fürs gleiche Gerät.


Ich habe ehrlich gesagt jetzt erst kapiert, dass du 300 Euro zuviel bekommen hast.
Beim unrechtmäßigem Erwerb kommt es darauf an, ob der Empfänger gutgläubig war, d.h., dass er davon ausgehen konnte, den Besitz rechtmäßig zu erlangen. Dies könnte hier z.B. der Fall sein, wenn du geglaubt hättest, Amazon wolle so den Ärger wieder gutmachen, den du gehabt hast. Ob man dies für glaubhaft hält,  hängt vom Einzelfall ab.
Eine Offenbarungspflicht sehe ich hier allerdings nicht.
#
stefank schrieb:
1amanatidis8 schrieb:
Zuerst einmal ist der Amazon Fehler ja bisher zu meinem Vorteil (schließlich erstatten sie mir 300 Eu mehr als der defekte TV wert ist).
Habe natürlich erst bei Pro Markt & Co. angefragt. Aber entweder müssen die ihn nachbestellen was mind. 14 Tage dauert denn Ende des Monats kommen neue Geräte und dann verlangen die 150 Eu mehr als Amazon und haben ehrlich gesagt das die da nicht mithalten können vom Preis. Und das is dann doch etwas zuviel fürs gleiche Gerät.


Ich habe ehrlich gesagt jetzt erst kapiert, dass du 300 Euro zuviel bekommen hast.
Beim unrechtmäßigem Erwerb kommt es darauf an, ob der Empfänger gutgläubig war, d.h., dass er davon ausgehen konnte, den Besitz rechtmäßig zu erlangen. Dies könnte hier z.B. der Fall sein, wenn du geglaubt hättest, Amazon wolle so den Ärger wieder gutmachen, den du gehabt hast. Ob man dies für glaubhaft hält,  hängt vom Einzelfall ab.
Eine Offenbarungspflicht sehe ich hier allerdings nicht.


Ja hab mich blöde ausgedrückt. Der erste LG TV (und natürlich auch das baugleiche Ersatzgerät) hat 556 € gekostet während ich dann den dritten TV behalten habe von Samsung für 859 €.
Und das Geld fürn Samsung ham se mir erstattet anstatt obwohl ich den ja behalten habe.
Also möchte nur wissen ob ich mich nun melden muss zwecks Rückzahlung oder erstmal die zuviel gezahlte Kohle beiseite legen bis die sich melden (kann ja dann umgehend zurückzahlen) und ob ich mich strafbar dadurch mache was ich ja nicht möchte ^^
#
1amanatidis8 schrieb:
stefank schrieb:
1amanatidis8 schrieb:
Zuerst einmal ist der Amazon Fehler ja bisher zu meinem Vorteil (schließlich erstatten sie mir 300 Eu mehr als der defekte TV wert ist).
Habe natürlich erst bei Pro Markt & Co. angefragt. Aber entweder müssen die ihn nachbestellen was mind. 14 Tage dauert denn Ende des Monats kommen neue Geräte und dann verlangen die 150 Eu mehr als Amazon und haben ehrlich gesagt das die da nicht mithalten können vom Preis. Und das is dann doch etwas zuviel fürs gleiche Gerät.


Ich habe ehrlich gesagt jetzt erst kapiert, dass du 300 Euro zuviel bekommen hast.
Beim unrechtmäßigem Erwerb kommt es darauf an, ob der Empfänger gutgläubig war, d.h., dass er davon ausgehen konnte, den Besitz rechtmäßig zu erlangen. Dies könnte hier z.B. der Fall sein, wenn du geglaubt hättest, Amazon wolle so den Ärger wieder gutmachen, den du gehabt hast. Ob man dies für glaubhaft hält,  hängt vom Einzelfall ab.
Eine Offenbarungspflicht sehe ich hier allerdings nicht.


Ja hab mich blöde ausgedrückt. Der erste LG TV (und natürlich auch das baugleiche Ersatzgerät) hat 556 € gekostet während ich dann den dritten TV behalten habe von Samsung für 859 €.
Und das Geld fürn Samsung ham se mir erstattet anstatt obwohl ich den ja behalten habe.
Also möchte nur wissen ob ich mich nun melden muss zwecks Rückzahlung oder erstmal die zuviel gezahlte Kohle beiseite legen bis die sich melden (kann ja dann umgehend zurückzahlen) und ob ich mich strafbar dadurch mache was ich ja nicht möchte ^^


Offenbarungspflicht bedeutet, dass man jemand etwas sagen muss, um später nicht rechtlich belangt werden zu können. Da du den Fehler von Amazon  nicht hervorgerufen hast, bist du hierzu nicht verpflichtet. Amazon kann das Geld  aber von dir zurückverlangen (außer du hast, wie oben geschildert, eine gute Ausrede, warum du gedacht hast, es gehöre dir). Es schadet also nicht, es erstmal beiseite zu legen, damit man es dann hat.
#
stefank schrieb:
1amanatidis8 schrieb:
stefank schrieb:
1amanatidis8 schrieb:
Zuerst einmal ist der Amazon Fehler ja bisher zu meinem Vorteil (schließlich erstatten sie mir 300 Eu mehr als der defekte TV wert ist).
Habe natürlich erst bei Pro Markt & Co. angefragt. Aber entweder müssen die ihn nachbestellen was mind. 14 Tage dauert denn Ende des Monats kommen neue Geräte und dann verlangen die 150 Eu mehr als Amazon und haben ehrlich gesagt das die da nicht mithalten können vom Preis. Und das is dann doch etwas zuviel fürs gleiche Gerät.


Ich habe ehrlich gesagt jetzt erst kapiert, dass du 300 Euro zuviel bekommen hast.
Beim unrechtmäßigem Erwerb kommt es darauf an, ob der Empfänger gutgläubig war, d.h., dass er davon ausgehen konnte, den Besitz rechtmäßig zu erlangen. Dies könnte hier z.B. der Fall sein, wenn du geglaubt hättest, Amazon wolle so den Ärger wieder gutmachen, den du gehabt hast. Ob man dies für glaubhaft hält,  hängt vom Einzelfall ab.
Eine Offenbarungspflicht sehe ich hier allerdings nicht.


Ja hab mich blöde ausgedrückt. Der erste LG TV (und natürlich auch das baugleiche Ersatzgerät) hat 556 € gekostet während ich dann den dritten TV behalten habe von Samsung für 859 €.
Und das Geld fürn Samsung ham se mir erstattet anstatt obwohl ich den ja behalten habe.
Also möchte nur wissen ob ich mich nun melden muss zwecks Rückzahlung oder erstmal die zuviel gezahlte Kohle beiseite legen bis die sich melden (kann ja dann umgehend zurückzahlen) und ob ich mich strafbar dadurch mache was ich ja nicht möchte ^^


Offenbarungspflicht bedeutet, dass man jemand etwas sagen muss, um später nicht rechtlich belangt werden zu können. Da du den Fehler von Amazon  nicht hervorgerufen hast, bist du hierzu nicht verpflichtet. Amazon kann das Geld  aber von dir zurückverlangen (außer du hast, wie oben geschildert, eine gute Ausrede, warum du gedacht hast, es gehöre dir). Es schadet also nicht, es erstmal beiseite zu legen, damit man es dann hat.


Danke stefank für die Erklärung.
Ich und der Kauf von nem TV, unkompliziert geht es leider nicht  :neutral-face
#
Woran erkenne ich denn ob ein VK gewerblich ist? Allein das er ne AGB hat und ne UST-IdNr. hat ?
Die Dame aus dem Shop hat mir etwas zugeschickt. Jedoch hat das unversicherte Päckchen nicht in den Briefkasten gepasst. Der Postbote stellte es einfach auf den Briefkasten drauf.
Leider war das Päckchen schon geöffnet als ich es nahm = Inhalt natürlich weg.  

Nun dachte ich der VK haftet dafür wenn ich nichtmal die Möglichkeit hatte nen versicherten versand auszuwählen.
Doch bekam eben folgende Antwort:

Bei über Hunderten versendeten Päckchen habe ich bislang nie eine Reklamation wegen mangelhafter Zustellung erhalten. Ein kleineres Päckchen ist leider nicht möglich, da sonst die filigranen Ohrstecker beim Transport verbogen werden.
Natürlich kann ich nicht für einen Diebstahl aufkommen, ansonsten müsste ich einen versicherten Versand für 4 Euro anbieten. Somit besteht auch kein Rechtsanspruch auf Erstattung der Ware.

Aus Kulanz biete ich wie folgt an: ich erstatte 50 % der Warenkosten. Soll ich die Ohrringe nochmal zustellen, biete ich einen versicherten Versand für 4 € an, die dann mit den 4,95 € an Warenkosten zu überweisen wären (Also 8,95€ auf das bekannte Konto). Aus meiner Kulanz läßt sich kein Rechtsanspruch ableiten.

Was soll ich denn darauf antworten?
#
ich als Laie denke, da hat die Post ein Problem.
Es sei denn irgendwer hat beim Postboten die Annahme quittiert. Dann hat derjenige ein Problem.
Wenn niemand as Pakte ordnungsgemäß annimmt, mu0 der Postbote dieses wieder mitnehemen und Dir so eine Karte einwerfen, wann und wo das Pakte abholbar ist (wenn es sich um (Post/DHL) dreht. UPS und Konsorten probieren die Zustellung an drei aufeinanderfolgenden Werktagen und hinterlassen dann eine Karte.
Wenn der Postbote das Päckchen einfach abgestellt hat, ist er eine faule Sau und gehört zusätzlich zur Widergutmachung des Schadens noch 3-5 Mal kräftig mit Anlauf in den ***** getreten.
#
Es war ein unversicherters Päckchen, also ohne Sendungsnachweis/Unterschrift.
Weiß gar nicht ob es bei so etwas ne Karte gibt zwecks Abholung bei der Post. Es ärgert mich tierisch, da bereits 1 Tag zuvor schon eine Amazonsendung oben auf den Briefkasten gestellt wurde. Und auch dort wurde ich beklaut. Zum Glück ist Amazon kulant und hat es mir erstattet bzw. Neuversand angeboten.
Weiß halt nicht ob die VK die Schuld auf mich abwälzen kann.


Teilen