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Rechtsfrage

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1amanatidis8 schrieb:
Es war ein unversicherters Päckchen, also ohne Sendungsnachweis/Unterschrift.
Weiß gar nicht ob es bei so etwas ne Karte gibt zwecks Abholung bei der Post. Es ärgert mich tierisch, da bereits 1 Tag zuvor schon eine Amazonsendung oben auf den Briefkasten gestellt wurde. Und auch dort wurde ich beklaut. Zum Glück ist Amazon kulant und hat es mir erstattet bzw. Neuversand angeboten.
Weiß halt nicht ob die VK die Schuld auf mich abwälzen kann.


Eine der besten Rechtsratschläge überhaupt: Es lohn nicht, über Rechtsfragen im Wert von 4,95 nachzudenken.
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stefank schrieb:
1amanatidis8 schrieb:
Es war ein unversicherters Päckchen, also ohne Sendungsnachweis/Unterschrift.
Weiß gar nicht ob es bei so etwas ne Karte gibt zwecks Abholung bei der Post. Es ärgert mich tierisch, da bereits 1 Tag zuvor schon eine Amazonsendung oben auf den Briefkasten gestellt wurde. Und auch dort wurde ich beklaut. Zum Glück ist Amazon kulant und hat es mir erstattet bzw. Neuversand angeboten.
Weiß halt nicht ob die VK die Schuld auf mich abwälzen kann.


Eine der besten Rechtsratschläge überhaupt: Es lohn nicht, über Rechtsfragen im Wert von 4,95 nachzudenken.



stefank, ich will ja nicht gleich vors Gericht ziehen, weil sich sowas doch auch mit ner Email erklären lässt mit entsprechenden Links.
Aber auch 4,95 € müssen dennoch erstmal verdient werden (Wert ist eher bei über 10 €).
Und verschenken möchte ich mein Geld nun auch nicht, da ich erst neulich nen Batzen Geld los wurde durch nen TV "Kauf".
Ärgert mich halt weils nen Geschenk sein sollte...
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Ich bin zwar nur Student und kein Anwalt, aber meiner Meinung nach handelt es sich hierbei um einen Verbrauchsgüterkauf gem. § 474ff. BGB. Das würde bedeuten, der Versender (Amazon) trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs bis zur Übergabe an dich. Solch eine Übergabe kann auch sein etwas in den Briefkasten EINzuwerfen, es nur oben drauf zu stellen reicht wohl nicht aus.
Du hättest also entweder einen Anspruch auf Nachlieferung oder Rückzahlung des Kaufpreises...
Aber die Angaben ohne Gewähr.
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Wenn das schon das zweite mal war, würde ich dem Postboten mal kräftig ans Bein pinkeln.
Der hat se ja nicht mehr alle auf der Latte.
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1amanatidis8 schrieb:

[...]  da bereits 1 Tag zuvor schon eine Amazonsendung oben auf den Briefkasten gestellt wurde. Und auch dort wurde ich beklaut. [ ... ]  



Im dem Fall würde ich mich gelegentlich mal über Packstation informieren.


Im Übrigen stimme ich stefank zu.



Gruß

littlecrow
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1amanatidis8 schrieb:
Es war ein unversicherters Päckchen, also ohne Sendungsnachweis/Unterschrift.
Weiß gar nicht ob es bei so etwas ne Karte gibt zwecks Abholung bei der Post. Es ärgert mich tierisch, da bereits 1 Tag zuvor schon eine Amazonsendung oben auf den Briefkasten gestellt wurde. Und auch dort wurde ich beklaut. Zum Glück ist Amazon kulant und hat es mir erstattet bzw. Neuversand angeboten.
Weiß halt nicht ob die VK die Schuld auf mich abwälzen kann.


Alles was nicht in den Briefkasten geht ,wird bzw muss benachrichtigt werden oder es wird beim Nachbar abgegeben und du solltest eine Benachrichtigung  in deinem Briefkasten haben welcher Nachbar es ist.Postsendungen auf den Briefkasten oder sonst wo abstellen ist ein absolutes no go.Ich hätte ein Foto von der abgestellten Sendung gemacht und mich bei der Post beschwert.Anhand der Strasse kann man wunderbar nach prüfen wer der Zusteller war.Sollte es nachweisslich sein das der Zusteller diesen Fehler gemacht hat und es unsicher abgestellt hat (ist schwer ),könnte die Post für den Schaden aufkommen.
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Ja werde mich auf jeden Fall beschweren da es wie gesagt das 2x hintereinander war das mir ne Sendung geklaut wurde.
In beiden Fällen weil der Postbote die Sendung einfach oben drauf stellt, für jeden im Haus frei zugänglich.
War mir unsicher ob man wg. einer unversicherten Sendung überhaupt ne Benachrichtigung bekommt, hatte den Fall wirklich sonst noch nie.
Die erste Sendung wurde erfolgreich bei Amazon reklamiert, Ersatzsendung habe ich mir dann an ne andere Adresse schicken lassen wo es auf jeden Fall in den Briefkasten passt, weil mir das Risiko zu groß war erneut beklaut zu werden.
Nur eben bei der zweiten Sendung möchte die VK mir das Versandrisiko auferlegen. Meinte nur mal gelesen zu haben das sowas durch gewerbl. VK gar nicht möglich ist.
Den Postbote bekomme ich leider nie zu Gesicht, er kommt immer während ich auf Arbeit bin.

Danke an alle für die Antworten. Den Link schaue ich mir mal genauer an, und schicke ihn notfalls dem VK.
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stefank schrieb:
1amanatidis8 schrieb:
stefank schrieb:
1amanatidis8 schrieb:
Zuerst einmal ist der Amazon Fehler ja bisher zu meinem Vorteil (schließlich erstatten sie mir 300 Eu mehr als der defekte TV wert ist).
Habe natürlich erst bei Pro Markt & Co. angefragt. Aber entweder müssen die ihn nachbestellen was mind. 14 Tage dauert denn Ende des Monats kommen neue Geräte und dann verlangen die 150 Eu mehr als Amazon und haben ehrlich gesagt das die da nicht mithalten können vom Preis. Und das is dann doch etwas zuviel fürs gleiche Gerät.


Ich habe ehrlich gesagt jetzt erst kapiert, dass du 300 Euro zuviel bekommen hast.
Beim unrechtmäßigem Erwerb kommt es darauf an, ob der Empfänger gutgläubig war, d.h., dass er davon ausgehen konnte, den Besitz rechtmäßig zu erlangen. Dies könnte hier z.B. der Fall sein, wenn du geglaubt hättest, Amazon wolle so den Ärger wieder gutmachen, den du gehabt hast. Ob man dies für glaubhaft hält,  hängt vom Einzelfall ab.
Eine Offenbarungspflicht sehe ich hier allerdings nicht.


Ja hab mich blöde ausgedrückt. Der erste LG TV (und natürlich auch das baugleiche Ersatzgerät) hat 556 € gekostet während ich dann den dritten TV behalten habe von Samsung für 859 €.
Und das Geld fürn Samsung ham se mir erstattet anstatt obwohl ich den ja behalten habe.
Also möchte nur wissen ob ich mich nun melden muss zwecks Rückzahlung oder erstmal die zuviel gezahlte Kohle beiseite legen bis die sich melden (kann ja dann umgehend zurückzahlen) und ob ich mich strafbar dadurch mache was ich ja nicht möchte ^^


Offenbarungspflicht bedeutet, dass man jemand etwas sagen muss, um später nicht rechtlich belangt werden zu können. Da du den Fehler von Amazon  nicht hervorgerufen hast, bist du hierzu nicht verpflichtet. Amazon kann das Geld  aber von dir zurückverlangen (außer du hast, wie oben geschildert, eine gute Ausrede, warum du gedacht hast, es gehöre dir). Es schadet also nicht, es erstmal beiseite zu legen, damit man es dann hat.


Amazon hat übrigens den zweiten Fehler begangen. Nicht das sie mir erst 859 € anstatt der 556 € erstattet haben, kam jetzt sogar noch die 556 € als Erstattung.    
Alles fein beiseite legen und mal abwarten...
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1amanatidis8 schrieb:
stefank schrieb:
1amanatidis8 schrieb:
stefank schrieb:
1amanatidis8 schrieb:
Zuerst einmal ist der Amazon Fehler ja bisher zu meinem Vorteil (schließlich erstatten sie mir 300 Eu mehr als der defekte TV wert ist).
Habe natürlich erst bei Pro Markt & Co. angefragt. Aber entweder müssen die ihn nachbestellen was mind. 14 Tage dauert denn Ende des Monats kommen neue Geräte und dann verlangen die 150 Eu mehr als Amazon und haben ehrlich gesagt das die da nicht mithalten können vom Preis. Und das is dann doch etwas zuviel fürs gleiche Gerät.


Ich habe ehrlich gesagt jetzt erst kapiert, dass du 300 Euro zuviel bekommen hast.
Beim unrechtmäßigem Erwerb kommt es darauf an, ob der Empfänger gutgläubig war, d.h., dass er davon ausgehen konnte, den Besitz rechtmäßig zu erlangen. Dies könnte hier z.B. der Fall sein, wenn du geglaubt hättest, Amazon wolle so den Ärger wieder gutmachen, den du gehabt hast. Ob man dies für glaubhaft hält,  hängt vom Einzelfall ab.
Eine Offenbarungspflicht sehe ich hier allerdings nicht.


Ja hab mich blöde ausgedrückt. Der erste LG TV (und natürlich auch das baugleiche Ersatzgerät) hat 556 € gekostet während ich dann den dritten TV behalten habe von Samsung für 859 €.
Und das Geld fürn Samsung ham se mir erstattet anstatt obwohl ich den ja behalten habe.
Also möchte nur wissen ob ich mich nun melden muss zwecks Rückzahlung oder erstmal die zuviel gezahlte Kohle beiseite legen bis die sich melden (kann ja dann umgehend zurückzahlen) und ob ich mich strafbar dadurch mache was ich ja nicht möchte ^^


Offenbarungspflicht bedeutet, dass man jemand etwas sagen muss, um später nicht rechtlich belangt werden zu können. Da du den Fehler von Amazon  nicht hervorgerufen hast, bist du hierzu nicht verpflichtet. Amazon kann das Geld  aber von dir zurückverlangen (außer du hast, wie oben geschildert, eine gute Ausrede, warum du gedacht hast, es gehöre dir). Es schadet also nicht, es erstmal beiseite zu legen, damit man es dann hat.


Amazon hat übrigens den zweiten Fehler begangen. Nicht das sie mir erst 859 € anstatt der 556 € erstattet haben, kam jetzt sogar noch die 556 € als Erstattung.    
Alles fein beiseite legen und mal abwarten...




Mir platzt gleich der Kragen.
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1amanatidis8 schrieb:
stefank schrieb:
1amanatidis8 schrieb:
stefank schrieb:
1amanatidis8 schrieb:
Zuerst einmal ist der Amazon Fehler ja bisher zu meinem Vorteil (schließlich erstatten sie mir 300 Eu mehr als der defekte TV wert ist).
Habe natürlich erst bei Pro Markt & Co. angefragt. Aber entweder müssen die ihn nachbestellen was mind. 14 Tage dauert denn Ende des Monats kommen neue Geräte und dann verlangen die 150 Eu mehr als Amazon und haben ehrlich gesagt das die da nicht mithalten können vom Preis. Und das is dann doch etwas zuviel fürs gleiche Gerät.


Ich habe ehrlich gesagt jetzt erst kapiert, dass du 300 Euro zuviel bekommen hast.
Beim unrechtmäßigem Erwerb kommt es darauf an, ob der Empfänger gutgläubig war, d.h., dass er davon ausgehen konnte, den Besitz rechtmäßig zu erlangen. Dies könnte hier z.B. der Fall sein, wenn du geglaubt hättest, Amazon wolle so den Ärger wieder gutmachen, den du gehabt hast. Ob man dies für glaubhaft hält,  hängt vom Einzelfall ab.
Eine Offenbarungspflicht sehe ich hier allerdings nicht.


Ja hab mich blöde ausgedrückt. Der erste LG TV (und natürlich auch das baugleiche Ersatzgerät) hat 556 € gekostet während ich dann den dritten TV behalten habe von Samsung für 859 €.
Und das Geld fürn Samsung ham se mir erstattet anstatt obwohl ich den ja behalten habe.
Also möchte nur wissen ob ich mich nun melden muss zwecks Rückzahlung oder erstmal die zuviel gezahlte Kohle beiseite legen bis die sich melden (kann ja dann umgehend zurückzahlen) und ob ich mich strafbar dadurch mache was ich ja nicht möchte ^^


Offenbarungspflicht bedeutet, dass man jemand etwas sagen muss, um später nicht rechtlich belangt werden zu können. Da du den Fehler von Amazon  nicht hervorgerufen hast, bist du hierzu nicht verpflichtet. Amazon kann das Geld  aber von dir zurückverlangen (außer du hast, wie oben geschildert, eine gute Ausrede, warum du gedacht hast, es gehöre dir). Es schadet also nicht, es erstmal beiseite zu legen, damit man es dann hat.


Amazon hat übrigens den zweiten Fehler begangen. Nicht das sie mir erst 859 € anstatt der 556 € erstattet haben, kam jetzt sogar noch die 556 € als Erstattung.    
Alles fein beiseite legen und mal abwarten...


Ich habe mal gelernt, dass unter ehrenwerten Leuten ein Geschäft nur dann als gutes Geschäft zu bezeichnen ist, wenn beide Seiten dies bestätigen....  
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littlecrow schrieb:
1amanatidis8 schrieb:
stefank schrieb:
1amanatidis8 schrieb:
stefank schrieb:
1amanatidis8 schrieb:
Zuerst einmal ist der Amazon Fehler ja bisher zu meinem Vorteil (schließlich erstatten sie mir 300 Eu mehr als der defekte TV wert ist).
Habe natürlich erst bei Pro Markt & Co. angefragt. Aber entweder müssen die ihn nachbestellen was mind. 14 Tage dauert denn Ende des Monats kommen neue Geräte und dann verlangen die 150 Eu mehr als Amazon und haben ehrlich gesagt das die da nicht mithalten können vom Preis. Und das is dann doch etwas zuviel fürs gleiche Gerät.


Ich habe ehrlich gesagt jetzt erst kapiert, dass du 300 Euro zuviel bekommen hast.
Beim unrechtmäßigem Erwerb kommt es darauf an, ob der Empfänger gutgläubig war, d.h., dass er davon ausgehen konnte, den Besitz rechtmäßig zu erlangen. Dies könnte hier z.B. der Fall sein, wenn du geglaubt hättest, Amazon wolle so den Ärger wieder gutmachen, den du gehabt hast. Ob man dies für glaubhaft hält,  hängt vom Einzelfall ab.
Eine Offenbarungspflicht sehe ich hier allerdings nicht.


Ja hab mich blöde ausgedrückt. Der erste LG TV (und natürlich auch das baugleiche Ersatzgerät) hat 556 € gekostet während ich dann den dritten TV behalten habe von Samsung für 859 €.
Und das Geld fürn Samsung ham se mir erstattet anstatt obwohl ich den ja behalten habe.
Also möchte nur wissen ob ich mich nun melden muss zwecks Rückzahlung oder erstmal die zuviel gezahlte Kohle beiseite legen bis die sich melden (kann ja dann umgehend zurückzahlen) und ob ich mich strafbar dadurch mache was ich ja nicht möchte ^^


Offenbarungspflicht bedeutet, dass man jemand etwas sagen muss, um später nicht rechtlich belangt werden zu können. Da du den Fehler von Amazon  nicht hervorgerufen hast, bist du hierzu nicht verpflichtet. Amazon kann das Geld  aber von dir zurückverlangen (außer du hast, wie oben geschildert, eine gute Ausrede, warum du gedacht hast, es gehöre dir). Es schadet also nicht, es erstmal beiseite zu legen, damit man es dann hat.


Amazon hat übrigens den zweiten Fehler begangen. Nicht das sie mir erst 859 € anstatt der 556 € erstattet haben, kam jetzt sogar noch die 556 € als Erstattung.    
Alles fein beiseite legen und mal abwarten...




Mir platzt gleich der Kragen.


Wieso?  
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1amanatidis8 schrieb:
littlecrow schrieb:
1amanatidis8 schrieb:
stefank schrieb:
1amanatidis8 schrieb:
stefank schrieb:
1amanatidis8 schrieb:
Zuerst einmal ist der Amazon Fehler ja bisher zu meinem Vorteil (schließlich erstatten sie mir 300 Eu mehr als der defekte TV wert ist).
Habe natürlich erst bei Pro Markt & Co. angefragt. Aber entweder müssen die ihn nachbestellen was mind. 14 Tage dauert denn Ende des Monats kommen neue Geräte und dann verlangen die 150 Eu mehr als Amazon und haben ehrlich gesagt das die da nicht mithalten können vom Preis. Und das is dann doch etwas zuviel fürs gleiche Gerät.


Ich habe ehrlich gesagt jetzt erst kapiert, dass du 300 Euro zuviel bekommen hast.
Beim unrechtmäßigem Erwerb kommt es darauf an, ob der Empfänger gutgläubig war, d.h., dass er davon ausgehen konnte, den Besitz rechtmäßig zu erlangen. Dies könnte hier z.B. der Fall sein, wenn du geglaubt hättest, Amazon wolle so den Ärger wieder gutmachen, den du gehabt hast. Ob man dies für glaubhaft hält,  hängt vom Einzelfall ab.
Eine Offenbarungspflicht sehe ich hier allerdings nicht.


Ja hab mich blöde ausgedrückt. Der erste LG TV (und natürlich auch das baugleiche Ersatzgerät) hat 556 € gekostet während ich dann den dritten TV behalten habe von Samsung für 859 €.
Und das Geld fürn Samsung ham se mir erstattet anstatt obwohl ich den ja behalten habe.
Also möchte nur wissen ob ich mich nun melden muss zwecks Rückzahlung oder erstmal die zuviel gezahlte Kohle beiseite legen bis die sich melden (kann ja dann umgehend zurückzahlen) und ob ich mich strafbar dadurch mache was ich ja nicht möchte ^^


Offenbarungspflicht bedeutet, dass man jemand etwas sagen muss, um später nicht rechtlich belangt werden zu können. Da du den Fehler von Amazon  nicht hervorgerufen hast, bist du hierzu nicht verpflichtet. Amazon kann das Geld  aber von dir zurückverlangen (außer du hast, wie oben geschildert, eine gute Ausrede, warum du gedacht hast, es gehöre dir). Es schadet also nicht, es erstmal beiseite zu legen, damit man es dann hat.


Amazon hat übrigens den zweiten Fehler begangen. Nicht das sie mir erst 859 € anstatt der 556 € erstattet haben, kam jetzt sogar noch die 556 € als Erstattung.    
Alles fein beiseite legen und mal abwarten...




Mir platzt gleich der Kragen.


Wieso?    


Weil es dem ehrlichen Mitbürger geboten ist, einen solchen Fehler anzuzeigen?
Andersrum würdest Du hier mal schön Amazon anprangern.
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Wehrheimer_Adler schrieb:
1amanatidis8 schrieb:
littlecrow schrieb:
1amanatidis8 schrieb:
stefank schrieb:
1amanatidis8 schrieb:
stefank schrieb:
1amanatidis8 schrieb:
Zuerst einmal ist der Amazon Fehler ja bisher zu meinem Vorteil (schließlich erstatten sie mir 300 Eu mehr als der defekte TV wert ist).
Habe natürlich erst bei Pro Markt & Co. angefragt. Aber entweder müssen die ihn nachbestellen was mind. 14 Tage dauert denn Ende des Monats kommen neue Geräte und dann verlangen die 150 Eu mehr als Amazon und haben ehrlich gesagt das die da nicht mithalten können vom Preis. Und das is dann doch etwas zuviel fürs gleiche Gerät.


Ich habe ehrlich gesagt jetzt erst kapiert, dass du 300 Euro zuviel bekommen hast.
Beim unrechtmäßigem Erwerb kommt es darauf an, ob der Empfänger gutgläubig war, d.h., dass er davon ausgehen konnte, den Besitz rechtmäßig zu erlangen. Dies könnte hier z.B. der Fall sein, wenn du geglaubt hättest, Amazon wolle so den Ärger wieder gutmachen, den du gehabt hast. Ob man dies für glaubhaft hält,  hängt vom Einzelfall ab.
Eine Offenbarungspflicht sehe ich hier allerdings nicht.


Ja hab mich blöde ausgedrückt. Der erste LG TV (und natürlich auch das baugleiche Ersatzgerät) hat 556 € gekostet während ich dann den dritten TV behalten habe von Samsung für 859 €.
Und das Geld fürn Samsung ham se mir erstattet anstatt obwohl ich den ja behalten habe.
Also möchte nur wissen ob ich mich nun melden muss zwecks Rückzahlung oder erstmal die zuviel gezahlte Kohle beiseite legen bis die sich melden (kann ja dann umgehend zurückzahlen) und ob ich mich strafbar dadurch mache was ich ja nicht möchte ^^


Offenbarungspflicht bedeutet, dass man jemand etwas sagen muss, um später nicht rechtlich belangt werden zu können. Da du den Fehler von Amazon  nicht hervorgerufen hast, bist du hierzu nicht verpflichtet. Amazon kann das Geld  aber von dir zurückverlangen (außer du hast, wie oben geschildert, eine gute Ausrede, warum du gedacht hast, es gehöre dir). Es schadet also nicht, es erstmal beiseite zu legen, damit man es dann hat.


Amazon hat übrigens den zweiten Fehler begangen. Nicht das sie mir erst 859 € anstatt der 556 € erstattet haben, kam jetzt sogar noch die 556 € als Erstattung.    
Alles fein beiseite legen und mal abwarten...




Mir platzt gleich der Kragen.


Wieso?    


Weil es dem ehrlichen Mitbürger geboten ist, einen solchen Fehler anzuzeigen?
Andersrum würdest Du hier mal schön Amazon anprangern.


Da hast du wohl recht auch wenns mir schwer fällt da ich ja kürzlich selber Opfer eines Betrugs war.
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1amanatidis8 schrieb:
littlecrow schrieb:
1amanatidis8 schrieb:
stefank schrieb:
1amanatidis8 schrieb:
stefank schrieb:
1amanatidis8 schrieb:
Zuerst einmal ist der Amazon Fehler ja bisher zu meinem Vorteil (schließlich erstatten sie mir 300 Eu mehr als der defekte TV wert ist).
Habe natürlich erst bei Pro Markt & Co. angefragt. Aber entweder müssen die ihn nachbestellen was mind. 14 Tage dauert denn Ende des Monats kommen neue Geräte und dann verlangen die 150 Eu mehr als Amazon und haben ehrlich gesagt das die da nicht mithalten können vom Preis. Und das is dann doch etwas zuviel fürs gleiche Gerät.


Ich habe ehrlich gesagt jetzt erst kapiert, dass du 300 Euro zuviel bekommen hast.
Beim unrechtmäßigem Erwerb kommt es darauf an, ob der Empfänger gutgläubig war, d.h., dass er davon ausgehen konnte, den Besitz rechtmäßig zu erlangen. Dies könnte hier z.B. der Fall sein, wenn du geglaubt hättest, Amazon wolle so den Ärger wieder gutmachen, den du gehabt hast. Ob man dies für glaubhaft hält,  hängt vom Einzelfall ab.
Eine Offenbarungspflicht sehe ich hier allerdings nicht.


Ja hab mich blöde ausgedrückt. Der erste LG TV (und natürlich auch das baugleiche Ersatzgerät) hat 556 € gekostet während ich dann den dritten TV behalten habe von Samsung für 859 €.
Und das Geld fürn Samsung ham se mir erstattet anstatt obwohl ich den ja behalten habe.
Also möchte nur wissen ob ich mich nun melden muss zwecks Rückzahlung oder erstmal die zuviel gezahlte Kohle beiseite legen bis die sich melden (kann ja dann umgehend zurückzahlen) und ob ich mich strafbar dadurch mache was ich ja nicht möchte ^^


Offenbarungspflicht bedeutet, dass man jemand etwas sagen muss, um später nicht rechtlich belangt werden zu können. Da du den Fehler von Amazon  nicht hervorgerufen hast, bist du hierzu nicht verpflichtet. Amazon kann das Geld  aber von dir zurückverlangen (außer du hast, wie oben geschildert, eine gute Ausrede, warum du gedacht hast, es gehöre dir). Es schadet also nicht, es erstmal beiseite zu legen, damit man es dann hat.


Amazon hat übrigens den zweiten Fehler begangen. Nicht das sie mir erst 859 € anstatt der 556 € erstattet haben, kam jetzt sogar noch die 556 € als Erstattung.    
Alles fein beiseite legen und mal abwarten...




Mir platzt gleich der Kragen.


Wieso?    




Wieso?
Das kann ich Dir sagen.

Du regst Dich auf weil jemand angeblich zwei Sendungen im Gesamtwert von weniger als 20 EUR von Deinem Briefkasten genommen hat, mehr noch, Du willst den Zusteller bei seinem Arbeitgeber anschwärzen weil er nicht wusste wohin mit Deinem Kram der nicht in Deinen Brieflasten passte - dafür bist Du übrigens selbst verantwortlich, dafür zu sorgen dass was Du bestellst auch zugestellt werden kann (woher soll ein Zusteller wissen, dass Du in einem Haus voller Diebe wohnst?)  und hast kurze Zeit später den unaussprechlichen Nerv, über 800 EUR lächelnd einstreichen zu wollen weil jemand bei  Amazon einen Fehler gemacht hat.

Du hast jemandem Geld gegeben von dem nach menschlichen Ermessen nicht anzunehmen war dass er die Ware die er angeboten hat auch in seinem Besitz hat. Ich sag mal so: Selbst schuld. Geiz ist eben nicht immer geil. Nächstes Mal zum Fachhändler gehen.
Nebenbei ist es Dir offenbar gelungen gleich nochmal über 800 EUR aufzutreiben, für den zweiten Kaufversuch, also bist Du nicht so knapp bei Kasse - oder?

Nichts für ungut aber wer über 800 EUR einbehält im Wissen dass sie ihm nicht gehören, der möge sich bitte nicht so laut über den Verlust zweier Sendungen die zusammen keine 20 EUR kosten aufregen.
Du bist nach meinem Rechtsempfinden genauso ein Dieb, wie der, der die Sendungen vom Briefkasten gemopst hat.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich die Einzige sein soll die das so sieht.

Einerseits hast Du nasse Hände weil Du 20 EUR geklaut kriegst, andererseits bist Du bereit über 800 EUR zu stehlen. Hallo??
Da krieg ich faustgroße Blutgerinnsel bei sowas.

Jajaja. Ich weiß. Das war ja nicht gestohlen, Du kannst ja nichts dafür dass jemand bei Amazon einen Fehler macht. Aber Du hast gewusst dass es ein Fehler war und willst die Kohle nicht zurückgeben. Für mich kommt das aufs Gleiche raus, Du bereicherst Dich auf Kosten anderer. Dass Du zuvor selbst einem Betrüger aufgesessen bist ist ganz sicher nicht die Schuld der Person die das Geld an Dich zurück überwiesen hat.


Ach ja.. Noch was:
Ohrringe für 4,95 sind kein Geschenk sondern eine Beleidigung.



Gruß


littlecrow


P.S.
Das was da steht ist meine persönliche Meinung. Ich wurde gefragt und habe geantwortet. Wie das rein juristisch aussieht weiß ich nicht und es interessiert mein Gefühl für Ehrlichkeit und Anstand nicht so dolle.
Wer damit ein Problem hat der kann mir das gern sagen.
Wer das so sieht wie ich sollte eventuell in Erwägung ziehen das auch zu sagen, nur damit klar wird, dass ich nicht einfach nur nen Stock im Allerwertesten hab und blöd bin sondern dass Ehrlichkeit nichts ist was man von anderen erwartet aber selbst nicht bieten muss.
Danke.

Gruß
littlecrow
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littlecrow schrieb:
Ohrringe für 4,95 sind kein Geschenk sondern eine Beleidigung.

In der Tat

DA
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littlecrow schrieb:
1amanatidis8 schrieb:
littlecrow schrieb:
1amanatidis8 schrieb:
stefank schrieb:
1amanatidis8 schrieb:
stefank schrieb:
1amanatidis8 schrieb:
Zuerst einmal ist der Amazon Fehler ja bisher zu meinem Vorteil (schließlich erstatten sie mir 300 Eu mehr als der defekte TV wert ist).
Habe natürlich erst bei Pro Markt & Co. angefragt. Aber entweder müssen die ihn nachbestellen was mind. 14 Tage dauert denn Ende des Monats kommen neue Geräte und dann verlangen die 150 Eu mehr als Amazon und haben ehrlich gesagt das die da nicht mithalten können vom Preis. Und das is dann doch etwas zuviel fürs gleiche Gerät.


Ich habe ehrlich gesagt jetzt erst kapiert, dass du 300 Euro zuviel bekommen hast.
Beim unrechtmäßigem Erwerb kommt es darauf an, ob der Empfänger gutgläubig war, d.h., dass er davon ausgehen konnte, den Besitz rechtmäßig zu erlangen. Dies könnte hier z.B. der Fall sein, wenn du geglaubt hättest, Amazon wolle so den Ärger wieder gutmachen, den du gehabt hast. Ob man dies für glaubhaft hält,  hängt vom Einzelfall ab.
Eine Offenbarungspflicht sehe ich hier allerdings nicht.


Ja hab mich blöde ausgedrückt. Der erste LG TV (und natürlich auch das baugleiche Ersatzgerät) hat 556 € gekostet während ich dann den dritten TV behalten habe von Samsung für 859 €.
Und das Geld fürn Samsung ham se mir erstattet anstatt obwohl ich den ja behalten habe.
Also möchte nur wissen ob ich mich nun melden muss zwecks Rückzahlung oder erstmal die zuviel gezahlte Kohle beiseite legen bis die sich melden (kann ja dann umgehend zurückzahlen) und ob ich mich strafbar dadurch mache was ich ja nicht möchte ^^


Offenbarungspflicht bedeutet, dass man jemand etwas sagen muss, um später nicht rechtlich belangt werden zu können. Da du den Fehler von Amazon  nicht hervorgerufen hast, bist du hierzu nicht verpflichtet. Amazon kann das Geld  aber von dir zurückverlangen (außer du hast, wie oben geschildert, eine gute Ausrede, warum du gedacht hast, es gehöre dir). Es schadet also nicht, es erstmal beiseite zu legen, damit man es dann hat.


Amazon hat übrigens den zweiten Fehler begangen. Nicht das sie mir erst 859 € anstatt der 556 € erstattet haben, kam jetzt sogar noch die 556 € als Erstattung.    
Alles fein beiseite legen und mal abwarten...




Mir platzt gleich der Kragen.


Wieso?    




Wieso?
Das kann ich Dir sagen.

Du regst Dich auf weil jemand angeblich zwei Sendungen im Gesamtwert von weniger als 20 EUR von Deinem Briefkasten genommen hat, mehr noch, Du willst den Zusteller bei seinem Arbeitgeber anschwärzen weil er nicht wusste wohin mit Deinem Kram der nicht in Deinen Brieflasten passte - dafür bist Du übrigens selbst verantwortlich, dafür zu sorgen dass was Du bestellst auch zugestellt werden kann (woher soll ein Zusteller wissen, dass Du in einem Haus voller Diebe wohnst?)  und hast kurze Zeit später den unaussprechlichen Nerv, über 800 EUR lächelnd einstreichen zu wollen weil jemand bei  Amazon einen Fehler gemacht hat.

Du hast jemandem Geld gegeben von dem nach menschlichen Ermessen nicht anzunehmen war dass er die Ware die er angeboten hat auch in seinem Besitz hat. Ich sag mal so: Selbst schuld. Geiz ist eben nicht immer geil. Nächstes Mal zum Fachhändler gehen.
Nebenbei ist es Dir offenbar gelungen gleich nochmal über 800 EUR aufzutreiben, für den zweiten Kaufversuch, also bist Du nicht so knapp bei Kasse - oder?

Nichts für ungut aber wer über 800 EUR einbehält im Wissen dass sie ihm nicht gehören, der möge sich bitte nicht so laut über den Verlust zweier Sendungen die zusammen keine 20 EUR kosten aufregen.
Du bist nach meinem Rechtsempfinden genauso ein Dieb, wie der, der die Sendungen vom Briefkasten gemopst hat.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich die Einzige sein soll die das so sieht.

Einerseits hast Du nasse Hände weil Du 20 EUR geklaut kriegst, andererseits bist Du bereit über 800 EUR zu stehlen. Hallo??
Da krieg ich faustgroße Blutgerinnsel bei sowas.

Jajaja. Ich weiß. Das war ja nicht gestohlen, Du kannst ja nichts dafür dass jemand bei Amazon einen Fehler macht. Aber Du hast gewusst dass es ein Fehler war und willst die Kohle nicht zurückgeben. Für mich kommt das aufs Gleiche raus, Du bereicherst Dich auf Kosten anderer. Dass Du zuvor selbst einem Betrüger aufgesessen bist ist ganz sicher nicht die Schuld der Person die das Geld an Dich zurück überwiesen hat.


Ach ja.. Noch was:
Ohrringe für 4,95 sind kein Geschenk sondern eine Beleidigung.



Gruß


littlecrow


P.S.
Das was da steht ist meine persönliche Meinung. Ich wurde gefragt und habe geantwortet. Wie das rein juristisch aussieht weiß ich nicht und es interessiert mein Gefühl für Ehrlichkeit und Anstand nicht so dolle.
Wer damit ein Problem hat der kann mir das gern sagen.
Wer das so sieht wie ich sollte eventuell in Erwägung ziehen das auch zu sagen, nur damit klar wird, dass ich nicht einfach nur nen Stock im Allerwertesten hab und blöd bin sondern dass Ehrlichkeit nichts ist was man von anderen erwartet aber selbst nicht bieten muss.
Danke.

Gruß
littlecrow






Ich weiß zwar nicht warum, aber du scheinst ja persönlich sehr ergriffen zu sein von dem Thema, da ich mir sonst nicht erklären kann, warum du so sehr emotional und sogar beleidigend antwortest. Das nur vorab.

Nun zu deinen zahlreichen durcheinander geschmissenen Vorwürfen, die mich als morallosen Menschen mit angeblich so viel Geld dastehen lassen.

Zunächst einmal zu den Ohrringen: Davon mal abgesehen, dass sie günstig waren (weiß nicht wo du 4,95 € aufgeschnappt hast) und aus diesem Grund nicht pauschal eine Beleidigung darstellen, ist es doch etwas anderes, wenn jemand ganz bewusst Gegenstände entwendet, wie wenn man sie zufällig erhält. Egal um welchen Wert es sich dort handelt. Wenn man einen Diebstahl dann jedoch auch noch (wahrscheinlich) bei der Ausübung seines Jobs macht und somit nicht nur den Kunden sondern auch seinen Arbeitgeber bescheißt und zudem noch den eigenen Berufsstand in den Schmutz zieht, muss diejenige Person nunmal mit Konsequenzen rechnen, wenn das eigene Handeln auffliegt.
Darüber hinaus möchte ich noch anmerken, dass der Postbote nen Päckchen welches nicht in den Briefkasten passt, auch nicht einfach irgendwo hinlegen/hinstellen darf! ER ist dazu verpflichtet diese dann persönlich abzugeben bei nem Nachbarn und mir ne Benachrichtigung zu hinterlassen oder wieder mitzunehmen das ichs am Folgetag in der Filliale abholen darf. Ich habe eine Anschrift und einen Briefkasten (in welchem problemlos DIN A4 Umschläge oder Zeitungen passen ohne geknickt zu werden, jedoch keine Päckchen über 4 cm Höhe) und habe somit dafür gesorgt das dort ne Benachrichtigungskarte reinpasst.
Der spezielle Postbote scheint aber nicht nur bei mir sehr sorglos zu arbeiten wie ich dann an der Beschwerdehotline erfahren habe. Ich war also auch nicht der erste welcher sich über ihn beschwert hat.
Sollte es jedoch nicht der Postbote gewesen sein, KANN es zwar jemand aus dem Haus gewesen sein, was jedoch nicht bedeutet, dass ich in einem Haus voller Diebe wohne. Du tendierst scheinbar gerne zu Pauschalisierungen und zu Schubladendenken, was sehr bedauerlich ist und was du vielleicht mal überdenken solltest.

Nun zu dem Fernseher: Deine Beleidigungen, wie z.B. „Du hast jemandem Geld gegeben von dem nach menschlichen Ermessen nicht anzunehmen war dass er die Ware die er angeboten hat auch in seinem Besitz hat“, kannst du dir sparen. Leider bin ich nunmal auf einen Betrüger reingefallen. Ich bin nicht der Erste dem das passiert ist und ich werde auch nicht der Letzte sein. Ich habe mein Lehrgeld bezahlt und werde natürlich nun vorsichtiger sein.
Wenn du dich jedoch so erhaben fühlst und denkst, dass dir dass niemals passieren kann, dann bleib in deiner überheblichen Welt.
Außerdem ist es doch heutzutage üblich Angebote zu vergleichen und Waren auch im Internet über kleinere Anbieter zu kaufen. Wenn du das Geld und die Zeit hast immer zum Fachhändler zu gehen, dann freut mich das für dich.
Ich wollte hier mit meinem Thema übrigens nicht jedermann moralische Vorstellungen hören, weshalb mir dein persönliches Rechtsempfinden auch ziemlich egal ist. (Blutgerinnsel sind übrigens keine Sache über die man Späße macht oder für irgendwelche Redewendungen benutzt!) . Jeder versucht im Rahmen der in Deutschland vorherrschenden Gesetze das für sich Bestmögliche rauszuschlagen, und dass es mir bei einem Milliardenschweren Unternehmen wie Amazon leichter fällt bereue ich nicht wirklich.
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Wenn ich beleidigend werde, sieht das anders aus. Glaub mir.
Ich werd nichts mehr lesen was Du schreibst, also wundere Dich nicht, wenn ich nicht mehr antworte. Ich hatte versucht Dir zu helfen als Du Deinem Geld hinterhergeweint hast, Du hast Dich in der Folge als ebenso skrupellos wie der vermeintliche / vermutliche Betrüger herausgestellt.

Für mich ist das damit beendet.


Im Übrigen wünsche ich Dir alles Gute.


Gruß

littlecrow
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1amanatidis8 schrieb:
Davon mal abgesehen, dass sie günstig waren (weiß nicht wo du 4,95 € aufgeschnappt hast)


1amanatidis8 schrieb:
die dann mit den 4,95 € an Warenkosten zu überweisen wären
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@littlecrow.
Danke für deine ausführlichen beiträge hier in diesem Fred (auch wenn Du es nicht mehr liest).
Bis auf die Blutgerinsel drückt es so ziemlich mein rechtsempfenden aus.

Deshalb:

Ehrliche Menschen: +1
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@ Wehrheimer_Adler

Für die Blutgerinnsel muss ich mich wohl entschuldigen, für mich ist das lediglich ein Ausdruck erheblichen Unwohlseins, ich hätte auch schreiben können dass ich das kalte K*tzen krieg. Offenbar treffe ich mit dem von mir gewählten Ausdruck einen Nerv von dem ich nichts wusste, das tut mir leid, ich danke für den Hinweis und werde diese Formulierung selbstverständlich zukünftig nicht mehr benutzen.


Im Übrigen bin ich froh zu lesen dass ich wohl doch nicht die Einzige bin, deren Rechtsempfinden Alarm schlägt.


Gruß

littlecrow


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