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Rechtlicher Rat in Sachen Verkehrsrecht!

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Ascheberscher_Bub schrieb:
SGEjobra27 schrieb:
Dazu kommt, dass ich nicht Halter des Fahrzeuges bin und der Bußgeldbescheid zunächst jemand anders erreichen wird.  


Ist doch super!
Sollte der Fahrzeughalter überhaupt Post bekommen kann er zurückschreiben, dass er das nicht war, evtl. noch Zeugen benennen, die bestätigen können, dass er zu diesem Zeitpunkt was anderes gemacht hat und fertig ist die Sache...


Der Halter bzw. die Halterin ist meine Mutter und war zu diesem Zeitpunkt tatsächlich im Urlaub. Meinst du denn, man könnte der Strafe einfach so entgehen, wenn sie antwortet, dass sie zu diesem Zeitpunkt im Urlaub war und nicht weiß, wer das Auto gefahren ist? Ist das nicht ein wenig unglaubwürdig?


Ascheberscher_Bub schrieb:
SGEjobra27 schrieb:
Habe nach Recherchen schon herausgefunden, dass das recht teuer sein soll und es sogar einen Punkteeintrag geben soll.  


Wo haste das denn gelesen? Wäre mir neu...


Habe das unter anderem hier gelesen:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=52502
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SGEjobra27 schrieb:
Ascheberscher_Bub schrieb:
SGEjobra27 schrieb:
Dazu kommt, dass ich nicht Halter des Fahrzeuges bin und der Bußgeldbescheid zunächst jemand anders erreichen wird.  


Ist doch super!
Sollte der Fahrzeughalter überhaupt Post bekommen kann er zurückschreiben, dass er das nicht war, evtl. noch Zeugen benennen, die bestätigen können, dass er zu diesem Zeitpunkt was anderes gemacht hat und fertig ist die Sache...


Der Halter bzw. die Halterin ist meine Mutter und war zu diesem Zeitpunkt tatsächlich im Urlaub. Meinst du denn, man könnte der Strafe einfach so entgehen, wenn sie antwortet, dass sie zu diesem Zeitpunkt im Urlaub war und nicht weiß, wer das Auto gefahren ist? Ist das nicht ein wenig unglaubwürdig?  

Es reicht vollkommen zu antworten, dass man nicht der verantwortliche Fahrer war. Eine Ordnungswidrigkeit muss einem, genauso wie eine Straftat, nachgewiesen werden.

Ob es unglaubwürdig ist, dass man nicht weiß wer der Fahrer war ist unerheblich, dazu macht man einfach keine Angaben.

SGEjobra27 schrieb:
Ascheberscher_Bub schrieb:
SGEjobra27 schrieb:
Habe nach Recherchen schon herausgefunden, dass das recht teuer sein soll und es sogar einen Punkteeintrag geben soll.  


Wo haste das denn gelesen? Wäre mir neu...


Habe das unter anderem hier gelesen:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=52502


Na dann schnauf doch vielleicht erstmal tief durch. Die Jungs schreiben doch genau das gleiche wie ich, nämlich dass erstens die Sache mit dem Punkt sowieso Quatsch ist und zweitens, da der Fahrer nicht feststeht die Sache recht einfach zu einem günstigen Ende gebracht werden kann.

Bevor hier jemand mit "Halterhaftung" etc. anfängt, das gibt es in Deutschland generell nicht und die Kostentragepflicht für Verstöße im ruhenden Verkehr greift hier, wie im Verkehrsportal auch schon dargestellt, nicht, weil es sich ja nicht um einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung handelt sondern gegen irgendeine naturschutzrechtliche Vorschrift.

Mein Tipp zu dem Zettel allgemein:
Der soll vor allem verhindern, dass du da nochmal parkst und so wie es aussieht hat er das ja zumindest geschafft...
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Ascheberscher_Bub schrieb:
SGEjobra27 schrieb:
Ascheberscher_Bub schrieb:
SGEjobra27 schrieb:
Dazu kommt, dass ich nicht Halter des Fahrzeuges bin und der Bußgeldbescheid zunächst jemand anders erreichen wird.  


Ist doch super!
Sollte der Fahrzeughalter überhaupt Post bekommen kann er zurückschreiben, dass er das nicht war, evtl. noch Zeugen benennen, die bestätigen können, dass er zu diesem Zeitpunkt was anderes gemacht hat und fertig ist die Sache...


Der Halter bzw. die Halterin ist meine Mutter und war zu diesem Zeitpunkt tatsächlich im Urlaub. Meinst du denn, man könnte der Strafe einfach so entgehen, wenn sie antwortet, dass sie zu diesem Zeitpunkt im Urlaub war und nicht weiß, wer das Auto gefahren ist? Ist das nicht ein wenig unglaubwürdig?  

Es reicht vollkommen zu antworten, dass man nicht der verantwortliche Fahrer war. Eine Ordnungswidrigkeit muss einem, genauso wie eine Straftat, nachgewiesen werden.

Ob es unglaubwürdig ist, dass man nicht weiß wer der Fahrer war ist unerheblich, dazu macht man einfach keine Angaben.

SGEjobra27 schrieb:
Ascheberscher_Bub schrieb:
SGEjobra27 schrieb:
Habe nach Recherchen schon herausgefunden, dass das recht teuer sein soll und es sogar einen Punkteeintrag geben soll.  


Wo haste das denn gelesen? Wäre mir neu...


Habe das unter anderem hier gelesen:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=52502


Na dann schnauf doch vielleicht erstmal tief durch. Die Jungs schreiben doch genau das gleiche wie ich, nämlich dass erstens die Sache mit dem Punkt sowieso Quatsch ist und zweitens, da der Fahrer nicht feststeht die Sache recht einfach zu einem günstigen Ende gebracht werden kann.

Bevor hier jemand mit "Halterhaftung" etc. anfängt, das gibt es in Deutschland generell nicht und die Kostentragepflicht für Verstöße im ruhenden Verkehr greift hier, wie im Verkehrsportal auch schon dargestellt, nicht, weil es sich ja nicht um einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung handelt sondern gegen irgendeine naturschutzrechtliche Vorschrift.

Mein Tipp zu dem Zettel allgemein:
Der soll vor allem verhindern, dass du da nochmal parkst und so wie es aussieht hat er das ja zumindest geschafft...



Lieber Ascheberscher,da du bei mir immer nach kleinen Fehlern suchst,mal ich das bei dir auch einmal.

Selbstverständlich gibt es in Deutschland die Halterhaftung  u. zwar bei Owis im ruhenden Verkehr
.
Auch wenn die Justizministerin hierzu mal eine falsche Auskunft gegeben hat (zeigt nur,wie wenig Ahnung manchmal die Leute von der FDP haben.)
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pelo schrieb:
Ascheberscher_Bub schrieb:
SGEjobra27 schrieb:
Ascheberscher_Bub schrieb:
SGEjobra27 schrieb:
Dazu kommt, dass ich nicht Halter des Fahrzeuges bin und der Bußgeldbescheid zunächst jemand anders erreichen wird.  


Ist doch super!
Sollte der Fahrzeughalter überhaupt Post bekommen kann er zurückschreiben, dass er das nicht war, evtl. noch Zeugen benennen, die bestätigen können, dass er zu diesem Zeitpunkt was anderes gemacht hat und fertig ist die Sache...


Der Halter bzw. die Halterin ist meine Mutter und war zu diesem Zeitpunkt tatsächlich im Urlaub. Meinst du denn, man könnte der Strafe einfach so entgehen, wenn sie antwortet, dass sie zu diesem Zeitpunkt im Urlaub war und nicht weiß, wer das Auto gefahren ist? Ist das nicht ein wenig unglaubwürdig?  

Es reicht vollkommen zu antworten, dass man nicht der verantwortliche Fahrer war. Eine Ordnungswidrigkeit muss einem, genauso wie eine Straftat, nachgewiesen werden.

Ob es unglaubwürdig ist, dass man nicht weiß wer der Fahrer war ist unerheblich, dazu macht man einfach keine Angaben.

SGEjobra27 schrieb:
Ascheberscher_Bub schrieb:
SGEjobra27 schrieb:
Habe nach Recherchen schon herausgefunden, dass das recht teuer sein soll und es sogar einen Punkteeintrag geben soll.  


Wo haste das denn gelesen? Wäre mir neu...


Habe das unter anderem hier gelesen:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=52502


Na dann schnauf doch vielleicht erstmal tief durch. Die Jungs schreiben doch genau das gleiche wie ich, nämlich dass erstens die Sache mit dem Punkt sowieso Quatsch ist und zweitens, da der Fahrer nicht feststeht die Sache recht einfach zu einem günstigen Ende gebracht werden kann.

Bevor hier jemand mit "Halterhaftung" etc. anfängt, das gibt es in Deutschland generell nicht und die Kostentragepflicht für Verstöße im ruhenden Verkehr greift hier, wie im Verkehrsportal auch schon dargestellt, nicht, weil es sich ja nicht um einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung handelt sondern gegen irgendeine naturschutzrechtliche Vorschrift.

Mein Tipp zu dem Zettel allgemein:
Der soll vor allem verhindern, dass du da nochmal parkst und so wie es aussieht hat er das ja zumindest geschafft...



Lieber Ascheberscher,da du bei mir immer nach kleinen Fehlern suchst,mal ich das bei dir auch einmal.

Selbstverständlich gibt es in Deutschland die Halterhaftung  u. zwar bei Owis im ruhenden Verkehr
.
Auch wenn die Justizministerin hierzu mal eine falsche Auskunft gegeben hat (zeigt nur,wie wenig Ahnung manchmal die Leute von der FDP haben.)


Nein, es gibt keine Halterhaftung, denn das würde ja bedeuten, dass man als Halter, im Fall dass der Fahrer nicht festgestellt werden kann, bußgeldpflichtig wäre, wie es z.B. in Österreich ja auch ist.

Das ist jedoch nicht der Fall, die Bußgeldstelle kann lediglich die Kosten für das ergebnislose Ermittlungsverfahren in Rechnung stellen.
Siehe § 25a StVG:
http://dejure.org/gesetze/StVG/25a.html

Das von interessierter Seite (Polizei, Bußgeldstellen, Politik, ...) das ständig fälschlich Halterhaftung genannt wird, tut der Sache keinen Abbruch. Vielleicht hat man im Justizministerium einfach doch mehr Ahnung als du denkst und hat die Fakten mal korrekt dargestellt.

Die auferlegbaren Kosten sind übrigens bei 15€ gedeckelt sind (plus 3,50€ für Auslagen), kann sich ja jeder selbst ausrechnen ab wann es sich lohnt bei einem Strafzettel wegen eines Park- oder Halteverstoßes einfach mal zu antworten dass man nicht der Fahrer war...  
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Erstaunlich,dass da sich noch kein Anwalt eingeschaltet hat.

Stefank. noch beim Nachmittagspaziergang ?

Bitte mal genau lesen, lieber Ascheberscher,besonders auch den letzten Abschnitt.

Auch wenn du das mit dem Auferlegen der Kosten (wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann -oder der Aufwand unangemessen groß wäre)richtig beschrieben hast.,ist deine Aussage,es gebe in Deutschland keine Halterhaftung trotzdem falsch :

Wenn du mir nicht glauben  willst,kannst du ja auch mal beim nächsten Strafzettel die Politesse fragen, ,-) ,
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Eine Halterhaftung gibt es nur im fliessenden Verkehr nicht.
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pelo schrieb:
Eine Halterhaftung gibt es nur im fliessenden Verkehr nicht.

Mich würde interessieren, wie durch ein geparktes Fahrzeug "ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt" werden kann. Das kann nur im fliessenden Verkehr passieren.

DA
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Dortelweil-Adler schrieb:
pelo schrieb:
Eine Halterhaftung gibt es nur im fliessenden Verkehr nicht.

Mich würde interessieren, wie durch ein geparktes Fahrzeug "ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt" werden kann. Das kann nur im fliessenden Verkehr passieren.

DA


Falsch, wenn dein Auto mit einem Leck in der Ölwanne im Wasserschutzgebiet steht.

"Naturschutzgebiete" sind zumeist sehr weiträumig ausgewiesen.

Wenn das Schild "Diurchfahrt verboten" sehr versteckt hing (z.B. zugewachsen, passiert im Frühjahr des Öfteren) hätte ich ein Foto als Bewesi für meine Unschuld gemacht.


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