>

Teilweise Rücknahme bei Falschlieferung

#
Hallo,

ich bräuchte mal wieder einen Rat von usneren Rechtsexperten.
Ich habe letzte Woche Autoteile bestellt. Unter anderem war auch ein Antriebswellengelenk dabei.
Nachdem ich die Antriebswelle zerlegt hatte, musste ich feststellen, dass die Innenverzahnung nicht passte. Da jedoch meine Manschette bereits kaputt war, habe ich zumindest die neue Manchette verbaut.

Heute wollte ich das Falsche Gelenk reklamieren und mir wurde gesagt das man das Gelenk ohne Manchette nicht zurücknimmt, da diese im Satz mit geliefert wird.

Auch das Angebot eine neue Manchette beizulegen wurde nciht angenommen. Wie verhält sich das ganze rechtlich? Muss der Händler das falsch gelieferte Teil zurücknehmen oder kann er hier darauf beharren , dass der Satz nicht mehr vollständig ist?
#
crasher1985 schrieb:
Hallo,

ich bräuchte mal wieder einen Rat von usneren Rechtsexperten.
Ich habe letzte Woche Autoteile bestellt. Unter anderem war auch ein Antriebswellengelenk dabei.
Nachdem ich die Antriebswelle zerlegt hatte, musste ich feststellen, dass die Innenverzahnung nicht passte. Da jedoch meine Manschette bereits kaputt war, habe ich zumindest die neue Manchette verbaut.

Heute wollte ich das Falsche Gelenk reklamieren und mir wurde gesagt das man das Gelenk ohne Manchette nicht zurücknimmt, da diese im Satz mit geliefert wird.

Auch das Angebot eine neue Manchette beizulegen wurde nciht angenommen. Wie verhält sich das ganze rechtlich? Muss der Händler das falsch gelieferte Teil zurücknehmen oder kann er hier darauf beharren , dass der Satz nicht mehr vollständig ist?



normales Rechtsempfinden....
Wie war es denn bestellt / verpackt .
Wenn Duu einen reparatursatz bestellst, geb ich dem Händler Recht.
Du bestellst ja auch kein neues Smartphone, um die Akkus zu entnehmen und den rest zurück zu senden. oder doch?

Wenn es diverse Einzelpositionen auf Bestellung und Rechnung waren, sollte er zumindest die nicht angebrochenen Bestellposten zurücknehmen müssen.
#
Wehrheimer_Adler schrieb:
crasher1985 schrieb:
Hallo,

ich bräuchte mal wieder einen Rat von usneren Rechtsexperten.
Ich habe letzte Woche Autoteile bestellt. Unter anderem war auch ein Antriebswellengelenk dabei.
Nachdem ich die Antriebswelle zerlegt hatte, musste ich feststellen, dass die Innenverzahnung nicht passte. Da jedoch meine Manschette bereits kaputt war, habe ich zumindest die neue Manchette verbaut.

Heute wollte ich das Falsche Gelenk reklamieren und mir wurde gesagt das man das Gelenk ohne Manchette nicht zurücknimmt, da diese im Satz mit geliefert wird.

Auch das Angebot eine neue Manchette beizulegen wurde nciht angenommen. Wie verhält sich das ganze rechtlich? Muss der Händler das falsch gelieferte Teil zurücknehmen oder kann er hier darauf beharren , dass der Satz nicht mehr vollständig ist?



normales Rechtsempfinden....
Wie war es denn bestellt / verpackt .
Wenn Duu einen reparatursatz bestellst, geb ich dem Händler Recht.
Du bestellst ja auch kein neues Smartphone, um die Akkus zu entnehmen und den rest zurück zu senden. oder doch?

Wenn es diverse Einzelpositionen auf Bestellung und Rechnung waren, sollte er zumindest die nicht angebrochenen Bestellposten zurücknehmen müssen.


Bestellt war es als Satz. Geliefert wurde es einzeln.
#
crasher1985 schrieb:
Wehrheimer_Adler schrieb:
crasher1985 schrieb:
Hallo,

ich bräuchte mal wieder einen Rat von usneren Rechtsexperten.
Ich habe letzte Woche Autoteile bestellt. Unter anderem war auch ein Antriebswellengelenk dabei.
Nachdem ich die Antriebswelle zerlegt hatte, musste ich feststellen, dass die Innenverzahnung nicht passte. Da jedoch meine Manschette bereits kaputt war, habe ich zumindest die neue Manchette verbaut.

Heute wollte ich das Falsche Gelenk reklamieren und mir wurde gesagt das man das Gelenk ohne Manchette nicht zurücknimmt, da diese im Satz mit geliefert wird.

Auch das Angebot eine neue Manchette beizulegen wurde nciht angenommen. Wie verhält sich das ganze rechtlich? Muss der Händler das falsch gelieferte Teil zurücknehmen oder kann er hier darauf beharren , dass der Satz nicht mehr vollständig ist?



normales Rechtsempfinden....
Wie war es denn bestellt / verpackt .
Wenn Duu einen reparatursatz bestellst, geb ich dem Händler Recht.
Du bestellst ja auch kein neues Smartphone, um die Akkus zu entnehmen und den rest zurück zu senden. oder doch?

Wenn es diverse Einzelpositionen auf Bestellung und Rechnung waren, sollte er zumindest die nicht angebrochenen Bestellposten zurücknehmen müssen.


Bestellt war es als Satz. Geliefert wurde es einzeln.  


Dann ist es zwar ärgerlich, aber verständlich.
Der Lieferant hat ja auch mit "deinem" Ersatzteil ein Problem mit der Gewährleistung. "Deine" neue Manschette reist beim nächsten Empfänger innerhalb der Gewährleistungszeit (obwohl du evtl. sogar ein eigentlich höherwertiges Teil mit zurück geschickt hast), der Lieferant hätte das Problem.

Du hättest dich halt gedulden müssen, die Manschette anderweitig besorgen und diese dann verbauen.

... aber hätte, hätte Fahrradkette.
Mich würde das auch ärgern.


Teilen