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Nach Auslandstätigkeit kein Anspruch auf ALG I und ALG II!

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Gude,habe folgendes Problem und wollte mal in die Runde fragen,
ob sich damit einer auskennt und mir Ratschläge/Tipps geben kann bezw. ähnliche Erfahrungen gemacht hat:

Ich habe nach meiner Lehre 2 Monate in Dt gearbeitet und war dann 4 1/4 Jahre in Italien in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt.

Nun bin ich aus Italien aus privaten Gründen (u.a Umorientierung/Weiterbildung) wieder zurückgekehrt und habe mich arbeitslos/suchend gemeldet.
Mein Antrag auf ALG I wurde abgelehnt,da ich zwischen Rückkehr aus Italien und Antragsstellung mind. 3 Wochen in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnist beschäftigt gewesen sein müssen.

Also,da schwillt mir echt der Kamm!
Ich habe in Italien eingezahlt und hatte einen relativ guten Job und fiel somit nicht dem Arbeitsamt zur Last und bekomme nun keine finanzielle Unterstützung!

Ich hätte damals den Job in Italien auch nicht antreten können und arbeitslos machen können...
Es heisst doch immer: Auslandserfahrung ist gut usw und dann wenn man zurück kommt hat man keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und KV/RV,

Wie machen das denn Menschen,die nur saisonal zb. auf Malle (Ballermann und co) beschäftigt sind?
Die müssten dann ja auch (wenn sie nicht direkt Ende Oktober n neuen Job haben) sofort Krankenversicherunglos etc sein und haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder?

Müssten diese dann ALG von ihrem letzten ´Einsatzland´ an/einfordern (trotzdem dass sie nun in Dt leben)?

Ich wohne zudem (wieder) bei meinen Eltern -> ´´Bedarfsgemeinschaft´´..

Kann mir da jemand Ratschläge/Tipps geben?

Danke im Voraus!
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francoforte-mpaxx schrieb:
Gude,habe folgendes Problem und wollte mal in die Runde fragen,
ob sich damit einer auskennt und mir Ratschläge/Tipps geben kann bezw. ähnliche Erfahrungen gemacht hat:

Ich habe nach meiner Lehre 2 Monate in Dt gearbeitet und war dann 4 1/4 Jahre in Italien in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt.

Nun bin ich aus Italien aus privaten Gründen (u.a Umorientierung/Weiterbildung) wieder zurückgekehrt und habe mich arbeitslos/suchend gemeldet.
Mein Antrag auf ALG I wurde abgelehnt,da ich zwischen Rückkehr aus Italien und Antragsstellung mind. 3 Wochen in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnist beschäftigt gewesen sein müssen.

Also,da schwillt mir echt der Kamm!
Ich habe in Italien eingezahlt und hatte einen relativ guten Job und fiel somit nicht dem Arbeitsamt zur Last und bekomme nun keine finanzielle Unterstützung!

Ich hätte damals den Job in Italien auch nicht antreten können und arbeitslos machen können...
Es heisst doch immer: Auslandserfahrung ist gut usw und dann wenn man zurück kommt hat man keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und KV/RV,

Wie machen das denn Menschen,die nur saisonal zb. auf Malle (Ballermann und co) beschäftigt sind?
Die müssten dann ja auch (wenn sie nicht direkt Ende Oktober n neuen Job haben) sofort Krankenversicherunglos etc sein und haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder?

Müssten diese dann ALG von ihrem letzten ´Einsatzland´ an/einfordern (trotzdem dass sie nun in Dt leben)?

Ich wohne zudem (wieder) bei meinen Eltern -> ´´Bedarfsgemeinschaft´´..

Kann mir da jemand Ratschläge/Tipps geben?

Danke im Voraus!  


Am besten zu einem Anwalt für Arbeitsrecht!
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stormfather3001 schrieb:
francoforte-mpaxx schrieb:
Gude,habe folgendes Problem und wollte mal in die Runde fragen,
ob sich damit einer auskennt und mir Ratschläge/Tipps geben kann bezw. ähnliche Erfahrungen gemacht hat:

Ich habe nach meiner Lehre 2 Monate in Dt gearbeitet und war dann 4 1/4 Jahre in Italien in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt.

Nun bin ich aus Italien aus privaten Gründen (u.a Umorientierung/Weiterbildung) wieder zurückgekehrt und habe mich arbeitslos/suchend gemeldet.
Mein Antrag auf ALG I wurde abgelehnt,da ich zwischen Rückkehr aus Italien und Antragsstellung mind. 3 Wochen in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnist beschäftigt gewesen sein müssen.

Also,da schwillt mir echt der Kamm!
Ich habe in Italien eingezahlt und hatte einen relativ guten Job und fiel somit nicht dem Arbeitsamt zur Last und bekomme nun keine finanzielle Unterstützung!

Ich hätte damals den Job in Italien auch nicht antreten können und arbeitslos machen können...
Es heisst doch immer: Auslandserfahrung ist gut usw und dann wenn man zurück kommt hat man keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und KV/RV,

Wie machen das denn Menschen,die nur saisonal zb. auf Malle (Ballermann und co) beschäftigt sind?
Die müssten dann ja auch (wenn sie nicht direkt Ende Oktober n neuen Job haben) sofort Krankenversicherunglos etc sein und haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder?

Müssten diese dann ALG von ihrem letzten ´Einsatzland´ an/einfordern (trotzdem dass sie nun in Dt leben)?

Ich wohne zudem (wieder) bei meinen Eltern -> ´´Bedarfsgemeinschaft´´..

Kann mir da jemand Ratschläge/Tipps geben?

Danke im Voraus!  


Am besten zu einem Anwalt für Arbeitsrecht!


Das habe ich mir auch schon überlegt,aber es geht ja nicht um Arbeit sondern um den Ablehnungsbescheid des Arbeitsamtes,also gegen das Arbeitsamt.

Ich spiele auch zudem mit dem Gedanken,mich an hier anässige Kreistagsabgeordnete zu wenden bezw. vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen!

Das ist ja nicht normal!
Ich habe ja nicht in der Türkei oder Kasachstan gearbeitet,sondern in einem EU-Land!
Es geht ja nicht nur um finanzielle Unterstützung sondern auch um KV und RV!

Laut Arbeitsagentur können diese nichts machen,da diese ´Vorgaben/Richtlinien von oben´ haben... (...)

Außerdem habe ich nicht mal Anspruch auf Hartz 4,da ich bei meinen Eltern wohne..!
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francoforte-mpaxx schrieb:
stormfather3001 schrieb:
francoforte-mpaxx schrieb:
Gude,habe folgendes Problem und wollte mal in die Runde fragen,
ob sich damit einer auskennt und mir Ratschläge/Tipps geben kann bezw. ähnliche Erfahrungen gemacht hat:

Ich habe nach meiner Lehre 2 Monate in Dt gearbeitet und war dann 4 1/4 Jahre in Italien in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt.

Nun bin ich aus Italien aus privaten Gründen (u.a Umorientierung/Weiterbildung) wieder zurückgekehrt und habe mich arbeitslos/suchend gemeldet.
Mein Antrag auf ALG I wurde abgelehnt,da ich zwischen Rückkehr aus Italien und Antragsstellung mind. 3 Wochen in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnist beschäftigt gewesen sein müssen.

Also,da schwillt mir echt der Kamm!
Ich habe in Italien eingezahlt und hatte einen relativ guten Job und fiel somit nicht dem Arbeitsamt zur Last und bekomme nun keine finanzielle Unterstützung!

Ich hätte damals den Job in Italien auch nicht antreten können und arbeitslos machen können...
Es heisst doch immer: Auslandserfahrung ist gut usw und dann wenn man zurück kommt hat man keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und KV/RV,

Wie machen das denn Menschen,die nur saisonal zb. auf Malle (Ballermann und co) beschäftigt sind?
Die müssten dann ja auch (wenn sie nicht direkt Ende Oktober n neuen Job haben) sofort Krankenversicherunglos etc sein und haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder?

Müssten diese dann ALG von ihrem letzten ´Einsatzland´ an/einfordern (trotzdem dass sie nun in Dt leben)?

Ich wohne zudem (wieder) bei meinen Eltern -> ´´Bedarfsgemeinschaft´´..

Kann mir da jemand Ratschläge/Tipps geben?

Danke im Voraus!  


Am besten zu einem Anwalt für Arbeitsrecht!


Das habe ich mir auch schon überlegt,aber es geht ja nicht um Arbeit sondern um den Ablehnungsbescheid des Arbeitsamtes,also gegen das Arbeitsamt.

Ich spiele auch zudem mit dem Gedanken,mich an hier anässige Kreistagsabgeordnete zu wenden bezw. vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen!

Das ist ja nicht normal!
Ich habe ja nicht in der Türkei oder Kasachstan gearbeitet,sondern in einem EU-Land!
Es geht ja nicht nur um finanzielle Unterstützung sondern auch um KV und RV!

Laut Arbeitsagentur können diese nichts machen,da diese ´Vorgaben/Richtlinien von oben´ haben... (...)

Außerdem habe ich nicht mal Anspruch auf Hartz 4,da ich bei meinen Eltern wohne..!


bevor du vor irgendwelche gerichtshöfe ziehst, solltest du die rechtslage prüfen (lassen)... bzw. vielleicht auch mit googles hilfe erstmal selber suchen...

da findet sich rel. schnell einiges:

http://www.ba-auslandsvermittlung.de/lang_de/nn_424962/DE/Rueckkehrer/Deutschland/Deutschland-Knoten.html__nnn=true
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB20-Alg-und-Auslandsbeschaeftigung-EU.pdf
http://www.business-wissen.de/beruf-karriere/auslandstaetigkeit-arbeitslos-nach-auslandsaufenthalt-was-dann/
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Zunaechst ALG I. Mir oersoenlich wuerde der Kamm schwillen, wenn die deutsche Sozielversicherung fuer die italienische einspringen wuerde.
Das ist also nicht der Fall, weshalb Zuwanderer zu dem Trick mit der Gewerbeanmeldung greifen. Berlin duerfte die Weltweit groesste Dichte von Abrissunternehmern haben.

ALG II kannst Du nun nur noch bekommen, wenn Du aus der Bedarfsgemeinschafts-Kiste raus kommst. Wenn deine Eltern Einkommen erzielen, dass ueber dem Regelbedarf liegt, wird dies mit deinem Bedarf verrechnet..
#
@ Xaver 08
Danke,die Links kenne ich schon..


Meierei schrieb:
Zunaechst ALG I. Mir oersoenlich wuerde der Kamm schwillen, wenn die deutsche Sozielversicherung fuer die italienische einspringen wuerde.
Das ist also nicht der Fall, weshalb Zuwanderer zu dem Trick mit der Gewerbeanmeldung greifen. Berlin duerfte die Weltweit groesste Dichte von Abrissunternehmern haben.

ALG II kannst Du nun nur noch bekommen, wenn Du aus der Bedarfsgemeinschafts-Kiste raus kommst. Wenn deine Eltern Einkommen erzielen, dass ueber dem Regelbedarf liegt, wird dies mit deinem Bedarf verrechnet..




Ich habe, wie gesagt,keinen Anspruch auf ALG I und Hartz 4 da ich nicht mehr unter 25 bin und noch bei meinen Eltern wohne,welche zudem (früh) pensioniert sind..

Normalerweise müssten die ganzen Beiträge,die ich in Italien eingezahlt habe,
in Deutschland angerechnet werden..
Ich frage mich nur,wie das bei anderen ´Rückkehrer´  (welche auch im Ausland tätig waren) abläuft.

Ich bin ja bestimmt nicht der einzige (in der Gegend),der im Ausland tätig war und nun zur Zeit keinen Job hat.
Ich bräuchte so gesehen einen Vollzeit-Job für mind. 3 Wochen um dann Arbeitslosengeld beziehen zu können.. bezw. um überhaupt KV zu sein..
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francoforte-mpaxx schrieb:
@ Xaver 08
Danke,die Links kenne ich schon..


Meierei schrieb:
Zunaechst ALG I. Mir oersoenlich wuerde der Kamm schwillen, wenn die deutsche Sozielversicherung fuer die italienische einspringen wuerde.
Das ist also nicht der Fall, weshalb Zuwanderer zu dem Trick mit der Gewerbeanmeldung greifen. Berlin duerfte die Weltweit groesste Dichte von Abrissunternehmern haben.

ALG II kannst Du nun nur noch bekommen, wenn Du aus der Bedarfsgemeinschafts-Kiste raus kommst. Wenn deine Eltern Einkommen erzielen, dass ueber dem Regelbedarf liegt, wird dies mit deinem Bedarf verrechnet..




Ich habe, wie gesagt,keinen Anspruch auf ALG I und Hartz 4 da ich nicht mehr unter 25 bin und noch bei meinen Eltern wohne,welche zudem (früh) pensioniert sind..

Normalerweise müssten die ganzen Beiträge,die ich in Italien eingezahlt habe,
in Deutschland angerechnet werden..
Ich frage mich nur,wie das bei anderen ´Rückkehrer´  (welche auch im Ausland tätig waren) abläuft.

Ich bin ja bestimmt nicht der einzige (in der Gegend),der im Ausland tätig war und nun zur Zeit keinen Job hat.
Ich bräuchte so gesehen einen Vollzeit-Job für mind. 3 Wochen um dann Arbeitslosengeld beziehen zu können.. bezw. um überhaupt KV zu sein..


Warum soll eine Einzahlung in eine ausländische ALG-Kasse hier angerechnet werden?
Ich weiß zwar nicht, ob das möglich ist.
Aber hast Du mal geprüft, ob du in Italien Anspruch auf ALG hast?
andere Sozialversicherungsbeiträge:
ggf. gibt es eine Möglichkeit, die nach Deutschland zu übertragen.
Sonst wäre es möglich, dass Du, wenn Du 65 bist, Anrecht auf eine deutsche und eine italienische Rente hast.
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Wehrheimer_Adler schrieb:
francoforte-mpaxx schrieb:
@ Xaver 08
Danke,die Links kenne ich schon..


Meierei schrieb:
Zunaechst ALG I. Mir oersoenlich wuerde der Kamm schwillen, wenn die deutsche Sozielversicherung fuer die italienische einspringen wuerde.
Das ist also nicht der Fall, weshalb Zuwanderer zu dem Trick mit der Gewerbeanmeldung greifen. Berlin duerfte die Weltweit groesste Dichte von Abrissunternehmern haben.

ALG II kannst Du nun nur noch bekommen, wenn Du aus der Bedarfsgemeinschafts-Kiste raus kommst. Wenn deine Eltern Einkommen erzielen, dass ueber dem Regelbedarf liegt, wird dies mit deinem Bedarf verrechnet..




Ich habe, wie gesagt,keinen Anspruch auf ALG I und Hartz 4 da ich nicht mehr unter 25 bin und noch bei meinen Eltern wohne,welche zudem (früh) pensioniert sind..

Normalerweise müssten die ganzen Beiträge,die ich in Italien eingezahlt habe,
in Deutschland angerechnet werden..
Ich frage mich nur,wie das bei anderen ´Rückkehrer´  (welche auch im Ausland tätig waren) abläuft.

Ich bin ja bestimmt nicht der einzige (in der Gegend),der im Ausland tätig war und nun zur Zeit keinen Job hat.
Ich bräuchte so gesehen einen Vollzeit-Job für mind. 3 Wochen um dann Arbeitslosengeld beziehen zu können.. bezw. um überhaupt KV zu sein..


Warum soll eine Einzahlung in eine ausländische ALG-Kasse hier angerechnet werden?
Ich weiß zwar nicht, ob das möglich ist.
Aber hast Du mal geprüft, ob du in Italien Anspruch auf ALG hast?
andere Sozialversicherungsbeiträge:
ggf. gibt es eine Möglichkeit, die nach Deutschland zu übertragen.
Sonst wäre es möglich, dass Du, wenn Du 65 bist, Anrecht auf eine deutsche und eine italienische Rente hast.



Laut meinem ehemaligen Arbeitgeber und durch das EU-Abkommen zwischen den Ländern werden meine Beiträge auf Deutschland übertragen.

In Italien habe ich kein Anspruch auf ALG,da ich dort nicht mehr wohnhaft bin bezw. dort keine Wohnung im herkömmlichem Sinne sondern nur eine Dienstwohnung zur Verfügung gestellt bekommen hatte.

Ok,das mit der Rente nehme ich mal zur Kenntnis,aber auf die gesetzliche Rente später verlassen kann man sich nicht...
In 20 Jahren wirds nichts mehr geben und daher muss man privat vorsorgen.
#
Möglicherweise findest Du hier

http://www.ba-auslandsvermittlung.de/lang_de/nn_424962/DE/Rueckkehrer/Deutschland/Deutschland-Knoten.html__nnn=true

bereits die nötigen Informationen. Das würde in aller Ausführlichkeit hier den Rahmen sprengen.

Nebenbei bemerkt:
Natürlich besitzt Du einen Alg II-Anspruch. Ganz egal, ob Du bei den Eltern wohnst oder nicht, ob Du Ü-25 bist oder nicht. Alg II ist keine Versicherungsleistung und würde Dir sogar als Italiener, der bereits einmal in Deutschland gearbietet hat, zustehen.
Den entprechenden Antrag solltest Du auf jeden Fall sofort stellen.

Ganz am Rande:
Der richtige Anwalt in Deiner Sache sollte wünschenswerterweise Sozialrechtler und nicht Arbeitsrechtler sein. Nicht, dass die das vielleicht nicht auch könnten, aber man weiß ja nie.
#
Misanthrop schrieb:
Möglicherweise findest Du hier

http://www.ba-auslandsvermittlung.de/lang_de/nn_424962/DE/Rueckkehrer/Deutschland/Deutschland-Knoten.html__nnn=true

bereits die nötigen Informationen. Das würde in aller Ausführlichkeit hier den Rahmen sprengen.

Nebenbei bemerkt:
Natürlich besitzt Du einen Alg II-Anspruch. Ganz egal, ob Du bei den Eltern wohnst oder nicht, ob Du Ü-25 bist oder nicht. Alg II ist keine Versicherungsleistung und würde Dir sogar als Italiener, der bereits einmal in Deutschland gearbietet hat, zustehen.
Den entprechenden Antrag solltest Du auf jeden Fall sofort stellen.

Ganz am Rande:
Der richtige Anwalt in Deiner Sache sollte wünschenswerterweise Sozialrechtler und nicht Arbeitsrechtler sein. Nicht, dass die das vielleicht nicht auch könnten, aber man weiß ja nie.


Das Problem mit dem ALG 2-Anspruch dürfte sein, dass er bei seinen Eltern mietfrei wohnt und auch isst etc. Damit liegt eine "Bedarfsgemeinschaft" vor.
Trotzdem ist der Rat, unbedingt einen Anwalt für Sozialrecht aufzusuchen, selbstverständlich richtig.
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stefank schrieb:

Das Problem mit dem ALG 2-Anspruch dürfte sein, dass er bei seinen Eltern mietfrei wohnt und auch isst etc. Damit liegt eine "Bedarfsgemeinschaft" vor.

Davon war ich nicht ausgegangen, da es nicht im Eingangspost steht.
Wenn es z.B. eine Absprache gäbe bzw. gibt, dass Kost und Logis des erwachsenen Kindes gegen entsprechende Beteiligung gewährt werden, hätten wir ja keine BG und einen eigenen Anspruch auf Alg II für Alleinstehende (Regelsatz und 1/3 Mietanteil, alternativ Untermietkosten).
#
Also bzgl. der Krankenversicherung wird es auch schwer:

Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V - kommt hier eher nicht in Betracht, weil Du ja leider keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehst.

Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr.2 SGB V - kommt hier eher nicht in Betracht, weil Du ja leider kein ALG I bekommst.

Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr.2a SGB V - kommt hier eher nicht in Betracht, weil Du ja leider kein ALG II bekommst.

Eine freiwillige Krankenversicherung nach § 9 SGB V kann in Frage kommen, wenn Du in Italien gesetzlich krankenversichert warst, Dir von Deiner dortigen Krankenkasse das Formular E104 ausstellen lässt und somit die Vorversicherungszeiten nachweist. Somit kann Deine Krankenkasse die Unterlagen prüfen. Jedoch müsstest Du bei einer Zusage die Beiträge selbst entrichten!

Bist Du verheiratet?
Dann hast Du vielleicht Anspruch auf Familienversicherung gemäß § 10 SGB V.

Ich hoffe, ich konnte Dir wenigstens in Punkto Krankenversicherung helfen.
#
SoFa2009 schrieb:
Also bzgl. der Krankenversicherung wird es auch schwer:

Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V - kommt hier eher nicht in Betracht, weil Du ja leider keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehst.

Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr.2 SGB V - kommt hier eher nicht in Betracht, weil Du ja leider kein ALG I bekommst.

Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr.2a SGB V - kommt hier eher nicht in Betracht, weil Du ja leider kein ALG II bekommst.

Eine freiwillige Krankenversicherung nach § 9 SGB V kann in Frage kommen, wenn Du in Italien gesetzlich krankenversichert warst, Dir von Deiner dortigen Krankenkasse das Formular E104 ausstellen lässt und somit die Vorversicherungszeiten nachweist. Somit kann Deine Krankenkasse die Unterlagen prüfen. Jedoch müsstest Du bei einer Zusage die Beiträge selbst entrichten!

Bist Du verheiratet?
Dann hast Du vielleicht Anspruch auf Familienversicherung gemäß § 10 SGB V.

Ich hoffe, ich konnte Dir wenigstens in Punkto Krankenversicherung helfen.




Ok,danke schon mal,werde mich da morgen genauer informieren auch in bezug auf das Formualar E104.

Nee,verheiratet bin ich zum Glück noch nicht....Gott bewahre mich jetzt noch davor...        ,-)     ,-)  
Erstmal gut Geld verdienen und was auf die Beine stellen    Und dann an Familie und Kinder denken.. Kleiner Spaß am Rande...Ist ja alles in meiner Situation eigentlich eher zum weinen oder zum Haare sträuben,mit was ich momentan in Punkto Behördenwahnsinn und Paragraphen konfrontiert bin!
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Misanthrop schrieb:
Möglicherweise findest Du hier

http://www.ba-auslandsvermittlung.de/lang_de/nn_424962/DE/Rueckkehrer/Deutschland/Deutschland-Knoten.html__nnn=true

bereits die nötigen Informationen. Das würde in aller Ausführlichkeit hier den Rahmen sprengen.

Nebenbei bemerkt:
Natürlich besitzt Du einen Alg II-Anspruch. Ganz egal, ob Du bei den Eltern wohnst oder nicht, ob Du Ü-25 bist oder nicht. Alg II ist keine Versicherungsleistung und würde Dir sogar als Italiener, der bereits einmal in Deutschland gearbietet hat, zustehen.
Den entprechenden Antrag solltest Du auf jeden Fall sofort stellen.

Ganz am Rande:
Der richtige Anwalt in Deiner Sache sollte wünschenswerterweise Sozialrechtler und nicht Arbeitsrechtler sein. Nicht, dass die das vielleicht nicht auch könnten, aber man weiß ja nie.


Ja,das mit dem Anwalt bin ich noch am überlegen bezw. muss noch ein Telefonat in den nächsten 1-2 Tagen mit der Arbeitsagentur abwarten und entscheide danach das weitere Vorgehen.

Ich frage mich nur,wie die sich das vom Arbeitsamt so vorstellen?!
Vermitteln einem eventuell (in meinem Fall jetzt nicht,aber las davon schon im Netz) einen Arbeitsplatz im Ausland und wenn man zurückkehrt hat man keinen Anspruch (wegen der ´Anwartschaftszeit´ ) auf ALG...
Da muss man echt einen Job ´im Rücken´ haben,wenn man ins Ausland und irgendwann dann zurückkehren will.

Ja,bin nun über meine Eltern Krankenversichert für 2 Monate
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francoforte-mpaxx schrieb:
Wehrheimer_Adler schrieb:
francoforte-mpaxx schrieb:
@ Xaver 08
Danke,die Links kenne ich schon..


Meierei schrieb:
Zunaechst ALG I. Mir oersoenlich wuerde der Kamm schwillen, wenn die deutsche Sozielversicherung fuer die italienische einspringen wuerde.
Das ist also nicht der Fall, weshalb Zuwanderer zu dem Trick mit der Gewerbeanmeldung greifen. Berlin duerfte die Weltweit groesste Dichte von Abrissunternehmern haben.

ALG II kannst Du nun nur noch bekommen, wenn Du aus der Bedarfsgemeinschafts-Kiste raus kommst. Wenn deine Eltern Einkommen erzielen, dass ueber dem Regelbedarf liegt, wird dies mit deinem Bedarf verrechnet..




Ich habe, wie gesagt,keinen Anspruch auf ALG I und Hartz 4 da ich nicht mehr unter 25 bin und noch bei meinen Eltern wohne,welche zudem (früh) pensioniert sind..

Normalerweise müssten die ganzen Beiträge,die ich in Italien eingezahlt habe,
in Deutschland angerechnet werden..
Ich frage mich nur,wie das bei anderen ´Rückkehrer´  (welche auch im Ausland tätig waren) abläuft.

Ich bin ja bestimmt nicht der einzige (in der Gegend),der im Ausland tätig war und nun zur Zeit keinen Job hat.
Ich bräuchte so gesehen einen Vollzeit-Job für mind. 3 Wochen um dann Arbeitslosengeld beziehen zu können.. bezw. um überhaupt KV zu sein..


Warum soll eine Einzahlung in eine ausländische ALG-Kasse hier angerechnet werden?
Ich weiß zwar nicht, ob das möglich ist.
Aber hast Du mal geprüft, ob du in Italien Anspruch auf ALG hast?
andere Sozialversicherungsbeiträge:
ggf. gibt es eine Möglichkeit, die nach Deutschland zu übertragen.
Sonst wäre es möglich, dass Du, wenn Du 65 bist, Anrecht auf eine deutsche und eine italienische Rente hast.



Laut meinem ehemaligen Arbeitgeber und durch das EU-Abkommen zwischen den Ländern werden meine Beiträge auf Deutschland übertragen.

In Italien habe ich kein Anspruch auf ALG,da ich dort nicht mehr wohnhaft bin bezw. dort keine Wohnung im herkömmlichem Sinne sondern nur eine Dienstwohnung zur Verfügung gestellt bekommen hatte.

Ok,das mit der Rente nehme ich mal zur Kenntnis,aber auf die gesetzliche Rente später verlassen kann man sich nicht...
In 20 Jahren wirds nichts mehr geben und daher muss man privat vorsorgen.


Für die Rente verlierst Du nix,weil es angerechnet wird,hier in Deutschland.
aber das ist ja nicht dein Kernthema

Zu ALG 1 oder ALG 2 kann ich leider gar nichts beisteuern.

Unbedingt -wie bereits hier empfohlen worden ist-einen Anwalt für Sozialrecht aufsuchen.!!

Berichte doch bitte dann anschl. uns über das Ergebnis.

A) weil es interessant ist

und viel wichtiger

B) weil man sich evtl bei tatsächlichem Null -Anspruch auf ALG 1 und Ausschluß des ALG 2 wegen evtl. "Bedarfsgemeinschaft" mit den Eltern ..... dann mal ernsthaft Gedanken machen muß,wie diese ALG 2 Ablehnung in deinem Fall legal beseitigt werden kann.Und insbesondere beim letzten Punkt sollte einer funktionierenden Forumsgemeinschaft dann schon was einfallen.  
#
Dirty-Harry schrieb:
francoforte-mpaxx schrieb:
Wehrheimer_Adler schrieb:
francoforte-mpaxx schrieb:
@ Xaver 08
Danke,die Links kenne ich schon..


Meierei schrieb:
Zunaechst ALG I. Mir oersoenlich wuerde der Kamm schwillen, wenn die deutsche Sozielversicherung fuer die italienische einspringen wuerde.
Das ist also nicht der Fall, weshalb Zuwanderer zu dem Trick mit der Gewerbeanmeldung greifen. Berlin duerfte die Weltweit groesste Dichte von Abrissunternehmern haben.

ALG II kannst Du nun nur noch bekommen, wenn Du aus der Bedarfsgemeinschafts-Kiste raus kommst. Wenn deine Eltern Einkommen erzielen, dass ueber dem Regelbedarf liegt, wird dies mit deinem Bedarf verrechnet..




Ich habe, wie gesagt,keinen Anspruch auf ALG I und Hartz 4 da ich nicht mehr unter 25 bin und noch bei meinen Eltern wohne,welche zudem (früh) pensioniert sind..

Normalerweise müssten die ganzen Beiträge,die ich in Italien eingezahlt habe,
in Deutschland angerechnet werden..
Ich frage mich nur,wie das bei anderen ´Rückkehrer´  (welche auch im Ausland tätig waren) abläuft.

Ich bin ja bestimmt nicht der einzige (in der Gegend),der im Ausland tätig war und nun zur Zeit keinen Job hat.
Ich bräuchte so gesehen einen Vollzeit-Job für mind. 3 Wochen um dann Arbeitslosengeld beziehen zu können.. bezw. um überhaupt KV zu sein..


Warum soll eine Einzahlung in eine ausländische ALG-Kasse hier angerechnet werden?
Ich weiß zwar nicht, ob das möglich ist.
Aber hast Du mal geprüft, ob du in Italien Anspruch auf ALG hast?
andere Sozialversicherungsbeiträge:
ggf. gibt es eine Möglichkeit, die nach Deutschland zu übertragen.
Sonst wäre es möglich, dass Du, wenn Du 65 bist, Anrecht auf eine deutsche und eine italienische Rente hast.



Laut meinem ehemaligen Arbeitgeber und durch das EU-Abkommen zwischen den Ländern werden meine Beiträge auf Deutschland übertragen.

In Italien habe ich kein Anspruch auf ALG,da ich dort nicht mehr wohnhaft bin bezw. dort keine Wohnung im herkömmlichem Sinne sondern nur eine Dienstwohnung zur Verfügung gestellt bekommen hatte.

Ok,das mit der Rente nehme ich mal zur Kenntnis,aber auf die gesetzliche Rente später verlassen kann man sich nicht...
In 20 Jahren wirds nichts mehr geben und daher muss man privat vorsorgen.


Für die Rente verlierst Du nix,weil es angerechnet wird,hier in Deutschland.
aber das ist ja nicht dein Kernthema

Zu ALG 1 oder ALG 2 kann ich leider gar nichts beisteuern.

Unbedingt -wie bereits hier empfohlen worden ist-einen Anwalt für Sozialrecht aufsuchen.!!

Berichte doch bitte dann anschl. uns über das Ergebnis.

A) weil es interessant ist

und viel wichtiger

B) weil man sich evtl bei tatsächlichem Null -Anspruch auf ALG 1 und Ausschluß des ALG 2 wegen evtl. "Bedarfsgemeinschaft" mit den Eltern ..... dann mal ernsthaft Gedanken machen muß,wie diese ALG 2 Ablehnung in deinem Fall legal beseitigt werden kann.Und insbesondere beim letzten Punkt sollte einer funktionierenden Forumsgemeinschaft dann schon was einfallen.  



Interessant wäre vllt. auch der Aspekt für viele. Warum soll man sich zu einer Auslandstätigkeit hinreissen lassen, wenn man hinterher keinen Anspruch auf ALG I, ALG II, AV, und KVhat.
#
Nur, um das nochmal klarzustellen:

Einen Alg II-Anspruch verliert man nicht durch vorhergende Auslandstätigkeit.
Wenn hier oben steht, dass ein solcher unter gewissen Umständen beim TE nicht bestehen könnte, sofern seine Eltern über hinreichendes Einkommen verfügen, dann läge das an den Besonderheiten der Einkommensanrechnung im SGB II. Die gibt es aber immer und nicht nur bei Auslandsrückkehrern.

Und wer Alg II bekommt, erhält auch Leistungen für seine Krankenversicherung.
Ganz so dramatisch ist das also nicht.
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Misanthrop schrieb:
Nur, um das nochmal klarzustellen:

Einen Alg II-Anspruch verliert man nicht durch vorhergende Auslandstätigkeit.
Wenn hier oben steht, dass ein solcher unter gewissen Umständen beim TE nicht bestehen könnte, sofern seine Eltern über hinreichendes Einkommen verfügen, dann läge das an den Besonderheiten der Einkommensanrechnung im SGB II. Die gibt es aber immer und nicht nur bei Auslandsrückkehrern.

Und wer Alg II bekommt, erhält auch Leistungen für seine Krankenversicherung.
Ganz so dramatisch ist das also nicht.


Ich hab für mich dann trotzdem schon mal festgestellt, dass ich nur mit Job zurück nach Deutschland kommen werde.  ,-)
#
jona_m schrieb:
Misanthrop schrieb:
Nur, um das nochmal klarzustellen:

Einen Alg II-Anspruch verliert man nicht durch vorhergende Auslandstätigkeit.
Wenn hier oben steht, dass ein solcher unter gewissen Umständen beim TE nicht bestehen könnte, sofern seine Eltern über hinreichendes Einkommen verfügen, dann läge das an den Besonderheiten der Einkommensanrechnung im SGB II. Die gibt es aber immer und nicht nur bei Auslandsrückkehrern.

Und wer Alg II bekommt, erhält auch Leistungen für seine Krankenversicherung.
Ganz so dramatisch ist das also nicht.


Ich hab für mich dann trotzdem schon mal festgestellt, dass ich nur mit Job zurück nach Deutschland kommen werde.  ,-)  


Auch wenn das nicht zu Verallgemeinern ist, nicht für jeden zutrifft und nicht so dramatisch ist, erweckkt es schon den Eindruck, dass es wohl besser ist, wenn man einen gesicherten Job, bei seiner Rückkehr, in Aussicht hat.
#
francoforte-mpaxx schrieb:
Misanthrop schrieb:
Möglicherweise findest Du hier

http://www.ba-auslandsvermittlung.de/lang_de/nn_424962/DE/Rueckkehrer/Deutschland/Deutschland-Knoten.html__nnn=true

bereits die nötigen Informationen. Das würde in aller Ausführlichkeit hier den Rahmen sprengen.

Nebenbei bemerkt:
Natürlich besitzt Du einen Alg II-Anspruch. Ganz egal, ob Du bei den Eltern wohnst oder nicht, ob Du Ü-25 bist oder nicht. Alg II ist keine Versicherungsleistung und würde Dir sogar als Italiener, der bereits einmal in Deutschland gearbietet hat, zustehen.
Den entprechenden Antrag solltest Du auf jeden Fall sofort stellen.

Ganz am Rande:
Der richtige Anwalt in Deiner Sache sollte wünschenswerterweise Sozialrechtler und nicht Arbeitsrechtler sein. Nicht, dass die das vielleicht nicht auch könnten, aber man weiß ja nie.


Ja,das mit dem Anwalt bin ich noch am überlegen bezw. muss noch ein Telefonat in den nächsten 1-2 Tagen mit der Arbeitsagentur abwarten und entscheide danach das weitere Vorgehen.

Ich frage mich nur,wie die sich das vom Arbeitsamt so vorstellen?!
Vermitteln einem eventuell (in meinem Fall jetzt nicht,aber las davon schon im Netz) einen Arbeitsplatz im Ausland und wenn man zurückkehrt hat man keinen Anspruch (wegen der ´Anwartschaftszeit´ ) auf ALG...
Da muss man echt einen Job ´im Rücken´ haben,wenn man ins Ausland und irgendwann dann zurückkehren will.

Ja,bin nun über meine Eltern Krankenversichert für 2 Monate


Das mit KV über die Eltern freut mich.

Aber ehrlich gesagt frag ich mich,auf welcher Grundlage dies stattfindet.?

Bin zig Jahre raus aus dem Beruf(und es ändert sich inzw. ja oft was).

Aber das was Sofa 2009 oben insgesamt ausgeführt aus,hätte ich exakt ebnfalls so gesehen.

Auf welcher Grundlage bist Du bei den Eltern mitversichert?Familienversicherung kann es im eigentlichen Sinne nicht sein.

Ich hätte aufgrund der genannten Umstände ebenfalls lediglich die Möglichkeit einer frw. Mitgliedschaft im Anschluß an die Auslandsbeschäftigung (da gelten Ausschlußfristen !!) gesehen.

Hört sich etwas merkwürdig an,diese Mitversicherung bei den Eltern für 2 Monate.

Deshalb meine Bitte, sicherheitshalber auch den Bereich krankenversicherung in die Beratung mit dem Fachanwalt für Sozialrecht einbeziehen.Erscheint mir sinnvoll.


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