MrMagicStyle schrieb: per Mail mehrmals an die Fluglinie oder Veranstalter gewendet.
geht in der regel direkt in die tonne, sowas musst du per einschreiben machen
Auch für diesen Hinweis sage ich vielen Dank. Das wäre in der Tat auch jetzt meiner nächster Schritt gewesen. Stellt sich mir nur noch die Frage, der Airline oder dem Veranstalter auf den Sack gehen?!
Ach so, wie kann ich denn im nachhinein die genaue Abflugzeit ermitteln bzw. wie groß ist die Chance das ich darüber eine Auskunft erhalte? Ich glaube das hatte ich nämlich damals bei der Fluglinie angefragt und darauf keine Antwort erhalten. Müsste dies aber wissen um in die Regelung für Regressansprüche zu kommen.
MrMagicStyle schrieb: per Mail mehrmals an die Fluglinie oder Veranstalter gewendet.
geht in der regel direkt in die tonne, sowas musst du per einschreiben machen
Das ist glaube ich so nicht richtig, eine E-Mail gilt bei Behörden und Ämtern als offiziell zugestellt!
Die Form einer Willenserklärung ist unerheblich, außer in den Fällen gesetzlicher Formerforderniss. Beim Nachweis des Zugangs vor Gericht tut man sich bei Einschreiben aber leichter. Der Anspruch richtet sich gegen die Airline. Bei einer Pauschalreise kann ein darüber hinaus gehender Anspruch wegen eines Reisemangels bestehen, der aber u.a. die Anzeige des Mangels innerhalb eines Monats nach der Reise an den Veranstalter erfordert.
MrMagicStyle schrieb: Ach so, wie kann ich denn im nachhinein die genaue Abflugzeit ermitteln bzw. wie groß ist die Chance das ich darüber eine Auskunft erhalte? Ich glaube das hatte ich nämlich damals bei der Fluglinie angefragt und darauf keine Antwort erhalten. Müsste dies aber wissen um in die Regelung für Regressansprüche zu kommen.
Einfach prüfen, die Anbieter haben die ganzen Daten hinterlegt:
MrMagicStyle schrieb: Ach so, wie kann ich denn im nachhinein die genaue Abflugzeit ermitteln bzw. wie groß ist die Chance das ich darüber eine Auskunft erhalte? Ich glaube das hatte ich nämlich damals bei der Fluglinie angefragt und darauf keine Antwort erhalten. Müsste dies aber wissen um in die Regelung für Regressansprüche zu kommen.
Einfach prüfen, die Anbieter haben die ganzen Daten hinterlegt:
Yeah, nice. Ich dachte man müsste bei denen dann auch schon die Angabe machen wann der tatsächliche Abflug erfolgt ist. Dann werde ich das heute Abend mal angehen, die Reiseunterlagen habe ich gestern schon mal rausgelegt. Danke schön.
Auch für diesen Hinweis sage ich vielen Dank. Das wäre in der Tat auch jetzt meiner nächster Schritt gewesen. Stellt sich mir nur noch die Frage, der Airline oder dem Veranstalter auf den Sack gehen?!
Das ist glaube ich so nicht richtig, eine E-Mail gilt bei Behörden und Ämtern als offiziell zugestellt!
Die Form einer Willenserklärung ist unerheblich, außer in den Fällen gesetzlicher Formerforderniss. Beim Nachweis des Zugangs vor Gericht tut man sich bei Einschreiben aber leichter.
Der Anspruch richtet sich gegen die Airline. Bei einer Pauschalreise kann ein darüber hinaus gehender Anspruch wegen eines Reisemangels bestehen, der aber u.a. die Anzeige des Mangels innerhalb eines Monats nach der Reise an den Veranstalter erfordert.
Einfach prüfen, die Anbieter haben die ganzen Daten hinterlegt:
https://www.flightright.de/claim-check
Yeah, nice. Ich dachte man müsste bei denen dann auch schon die Angabe machen wann der tatsächliche Abflug erfolgt ist. Dann werde ich das heute Abend mal angehen, die Reiseunterlagen habe ich gestern schon mal rausgelegt. Danke schön.