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Mal was Rechtliches....

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Hi zusammen,

habe nen etwas blöden Fall.

Ich war bis 31.10. Privat Patient, und hatte im Herbst letzten Jahres auch einige Untersuchungen.

Zum 1.11. habe ich dann den Job kurzfristig verloren, und bin dann in die gesetzliche gegangen (da das Arbeitsamt ja NULL zur privaten dazu bezahlt .....  also nicht mal den Teil, den sie auch der gesetzlichen geben würden .... egal).

Anschließend (November / Dezember) war ich dann nochmal zu Untersuchungen, und unter anderem wurde einiges in ein Labor geschickt. Ganz ehrlich, ich habe es vergessen, denen mitzuteilen, das sich meine Kasse geändert hat ..... ja, mein Fehler, weiß ich auch. Eine neue Karte hatte ich noch nicht, war alles zu frisch.

Als dann im Januar die Rechnung kam, habe ich die bei der privaten eingereicht wie immer, die haben die natürlich zurück geschickt, da ich da ja nicht mehr versichert war (logisch).

Dann also das ganze zu meiner gesetzlichen geschickt, Brief kam nicht an (was ich nicht wusste, ich ging davon aus, das die das mit dem Labor geklärt haben).

Dann kam eine Mahnung, die ich mehr oder weniger "ignoriert" habe, und 2 Wochen später ein Inkassoschreiben.

Ursprüngliche Rechnung war über 485 €, mit Inkasso nun etwas über 600€

Habe nun mit allen möglichen Parteien gesprochen, folgendes kam raus:

Mein Arzt (der es veranlasst hat): Sorry, Rechnung ist so, htäten SIe mal früher....

Labor: Haben die Rechnung abgegeben zum Inkasso, haben damit nichts mehr zu tun

Inkasso: naja was die sagen ist klar

Gesetzliche Kasse: Wir überweisen Ihnen den Teil, den wir auch dem Labor überwiesen hätten .... 180 €

Damit sieht man übrigens auch mal ganz schön den Unterschied, was ein Kassenpatient bringt und was ein privater.

Ist es jetzt so, das ICH auf den 300 €Differenz (Plus Inkasso, das ich ja nun wirklich verschuldet habe) sitzen bleibe ? Das Labor sagt auch sowas wie "ans Inkasso wenden, evtl geht Ratenzahlung".

Es geht mir aber nicht um Ratenzahlung, ich habe bei dem Labor nichts bestellt, ich habe jederzeit meine Beiträge bezahlt, und ja ... ich WEISS das ich mich früher hätte melden müssen ... habe ich aber nicht .... hab ich nun deswegen den Schwarzen Peter ?

Knapp 500 €mal eben für ne Untersuchung latzen ist mehr als die DK gekostet hat .... und davon habe ich auch mehr ^^

Jemand nen Tip ?

Ciao & thx
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Auch ohne Jurist zu sein denke ich, dass der Fall klar ist, wie Du selbst schon sagst. Wenn Du nur bis 31.10. privat versichert warst, zahlt die private Krankenversicherung natürlich auch nur Rechnungen, die bis zu diesem Datum angefallen sind.

Ich weiß nicht, ob es eine Rolle spielen würde, wären die Untersuchungen im November und Dezember eine Folge des Krankheitsfalles im versicherten Zeitraum bis Oktober. Bei manchen Versicherungen sind bis zum Versicherungsende eingetretene Schadensfälle auch nach Ablauf der Versicherung noch versichert. Das ist beispielsweise bei manchen IT-Haftpflichtversicherern so. Ob das auch für manche Krankenkasse gilt, entschließt sich meiner Kenntnis.

Ich weiß, dass Du weißt, dass Du "mal früher hättest...". Ich denke aber, dass man Dir hier auch nichts anderes sagen kann, als dass Du wohl in den sauren Apfel beißen musst.
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f1r3 schrieb:
Auch ohne Jurist zu sein denke ich, dass der Fall klar ist, wie Du selbst schon sagst. Wenn Du nur bis 31.10. privat versichert warst, zahlt die private Krankenversicherung natürlich auch nur Rechnungen, die bis zu diesem Datum angefallen sind.

Ich weiß nicht, ob es eine Rolle spielen würde, wären die Untersuchungen im November und Dezember eine Folge des Krankheitsfalles im versicherten Zeitraum bis Oktober. Bei manchen Versicherungen sind bis zum Versicherungsende eingetretene Schadensfälle auch nach Ablauf der Versicherung noch versichert. Das ist beispielsweise bei manchen IT-Haftpflichtversicherern so. Ob das auch für manche Krankenkasse gilt, entschließt sich meiner Kenntnis.

Ich weiß, dass Du weißt, dass Du "mal früher hättest...". Ich denke aber, dass man Dir hier auch nichts anderes sagen kann, als dass Du wohl in den sauren Apfel beißen musst.


Im Ergebnis stimmt das so.

Es kommt allerdings nicht darauf an, in welchem Zusammenhang die Untersuchungen stehen. Es wurde eine Privatleistung in Anspruch genommen. Solche Laborleistungen unterscheiden sich in der Höhe und oft auch im Umfang von den Kassenleistungen.

Bleibt nur noch, mit dem Inkassounternehmen über Ratenzahlung zu verhandeln. Die werden regelmäßig gewährt, ggf. geben sie bei den Mahngebühren etwas nach, wenn man die eigene finanzielle Situation entsprechend düster schildert.
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ähm moment, da habe ich mich vielleicht blöd ausgedrückt, die Untersuchung beim Arzt und im Labor wären bei einem Kassenpatienten GENAUSO abgewickelt worden, lediglich der Berechnungssatz wäre ein anderer gewesen.

Sprich, wenn ich das ganze JETZT hätte, wäre das Ergebnis des Labors / Arztes das selbe gewesen, die Arbeit die selbe, nur die Rechnungsstellung eben eine andere ....

Ich hätte (wenn das ganze JETZT stattgefunden hätte) das selbe Blut im selben Labor untersucht bekommen, und hätte NULL dafür selbst bezahlt, weil alles Pflichtleistungen sind.

DAS ist doch der Punkt ... das meine (ehemalige) PKV raus aus der Sache ist, ist mir schon klar ....
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Das ändert aber nichts daran, dass du eine Leistung auf private Abrechnung bestellt hast. Hinzu kommt, dass die Inkassounternehmen meist Verträge mit ihren Kunden haben, nach denen die Kunden nicht mehr über die Rechnung verfügen dürfen, nachdem an das Inkasso abgegeben wurde.
Wenn jemand eine Idee hat, her damit, aber ich sehe hier rechtlich keine Chance.
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jazon123 schrieb:
ähm moment, da habe ich mich vielleicht blöd ausgedrückt, die Untersuchung beim Arzt und im Labor wären bei einem Kassenpatienten GENAUSO abgewickelt worden, lediglich der Berechnungssatz wäre ein anderer gewesen.

Sprich, wenn ich das ganze JETZT hätte, wäre das Ergebnis des Labors / Arztes das selbe gewesen, die Arbeit die selbe, nur die Rechnungsstellung eben eine andere ....

Ich hätte (wenn das ganze JETZT stattgefunden hätte) das selbe Blut im selben Labor untersucht bekommen, und hätte NULL dafür selbst bezahlt, weil alles Pflichtleistungen sind.

DAS ist doch der Punkt ... das meine (ehemalige) PKV raus aus der Sache ist, ist mir schon klar ....


Für ein Produkt oder für eine Dienstleistung unterschiedliche Preise abzurechnen ist aber halt Vertragsfreiheit...
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Egal welche Leistung Du in Anspruch nimmst: als Patient erster Klasse (privat) zahlst Du immer den 2 bis 3 fachen Satz.
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na technisch gesehen war ich kein privater mehr zu dem zeitpunkt, wussten die eben nur alle nicht .... ich weiß, alles dumm gelaufen

im übrigen habe ICH bei dem labor auch nichts bestellt....
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Wie hat denn dein Arzt die Behandlung in Verbindung mit der Laboruntersuchung dir gegenüber abgerechnet?
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gute frage.... ich glaube, die war vorher ..... mh .... weiß ich ehrlich gesagt nicht mehr.... entweder war das nur noch eine "finale" Untersuchung, oder er hat es dann doch mit meiner gesetzlichen abgerechnet .... aber auf KEINEN Fall hat er es mir privat berechnet ....
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Auch als "Kassenpatient" kann man selbstverständlich "Privatleistungen" in Anspruch nehmen. Dann muss man die eben auch extra aus der eigenen Tasche bezahlen, z. B. auch die IGEL-Leistungen. Oder man hat eine Zusatzversicherung, die den über den Kassenanteil hinausreichenden Teil ganz oder zum Teil abdeckt.

Im vorliegenden Fall scheint ein "Kassenpatient" "privatärztliche Leistungen" in Anspruch genommen zu haben. Ich fürchte - obwohl Nicht-Jurist - , dass hier der Kassenpatient um das Zahlen nicht herumkommt. "Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen", leider.
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sotirios005 schrieb:
Auch als "Kassenpatient" kann man selbstverständlich "Privatleistungen" in Anspruch nehmen. Dann muss man die eben auch extra aus der eigenen Tasche bezahlen, z. B. auch die IGEL-Leistungen. Oder man hat eine Zusatzversicherung, die den über den Kassenanteil hinausreichenden Teil ganz oder zum Teil abdeckt.

Im vorliegenden Fall scheint ein "Kassenpatient" "privatärztliche Leistungen" in Anspruch genommen zu haben. Ich fürchte - obwohl Nicht-Jurist - , dass hier der Kassenpatient um das Zahlen nicht herumkommt. "Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen", leider.


Hallo ? Ich habe doch geschrieben, ich habe keine private Leistung in Anspruch genommen. Die Leistung wäre exact die selbe gewesen, wenn ich diese blöde Karte früher bekommen und abgegeben hätte. Die haben Gewebe untersucht und haben es eben anstelle für 200 € meiner geset6zlichen Kasse zu deren Sätzen zu 500 €mir abgerechnet.

Es ist KEINE spezielle private Leistung gewesen ....
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Ich hab diese Frage die ganze Zeit beobachtet und grübele so vor mich hin.

KV rechtlich ist es unstrittig.Die gesetzliche KV ist aufgrund des ALG. Bezuges zuständig.
Nachgehende Ansprüche aus der Privatversicherung(weil meinetwegen der Versicherungsfall noch im Zusammenhang mit der ersten Arztinanspruchnahme steht) greifen in solchen Fällen nicht.Dies geht allenfalls, wenn keine andere KV da ist nach dem Ende des Versicherungsverhältnisses

Deshalb hat ja auch die gestzliche KV ihre leistung anerkannt und die kassensätze erstattet.

Dies ist alles unstrittig.

Maßgeden und klärungsbedürftig ist alleine die versehentlich weitergelaufene private Behandlung  

Ich kann es wirklich nicht beurteilen,weil es eine privatrechtliche Sache ist.

Aber als Gedankenanstoß.

Es war ein neuer Behandlungstermin,Die private KV bestand zu diesem Zeitpunkt nicht mehr.

Hast Duausdrücklich eine private behandlung beim 2. Termin gefordert.

Ich denke;nein.

Und selbst wenn, kann man evtl doch den Standpunkt vertreten, daß es bei einer privatärztlichen Behandlung immer eines gesonderten vereinbarung zw. Arzt und Patient erfordert.

ansonsten kann der Arzt mangels vertraglicher Grundlage keine Privatrechnung stellen.

Ich denke dabei an meine persönlichen Erfahrungen bei Zahnersatz.

Die Zahnärzte(hatten wir irgendwo ja mal erörtert)zocken nebenbei noch ne (zugegben winzige)  kleinigkeit ab, indem die Sprechstundenhilfeeine Mundpflege macht, welche zusätzlich privat abgerechnet wird.

Ich hatte die Bezahlung dieser zusätzliche privaten Leistung abgelehnt und den Zahnarzt gewechselt.

Ich war im Recht. Krankenkassen und kassenärtliche Vereinigung haben mir bestätigt, daß bei privaten Leistungen immer eine schriftliche Vorabvereinbarung zw. Arzt und Patient getroffen werden muß.

Diesen Grundsatz --fehlende privatärztliche Vereinbarung zw. Arzt und Patient bei einem nicht PKV Versicherten-würde ich im Grunde hier ins Feld führen

und damit fehlen die Grundlagen für eine Privatrechnung.

Es sei denn, du hast natürlich was unterschrieben wegen ner privaten Behandlung.Undzwar ist entscheidend, bei der letzten inanspruchnahme,wo die maßgebenden Dinge in Gang gekommen sind.

Hast Du `?

Wenn nein. habe die keinen Anspruch.

sicherheitshalber sollen aber unsere Juristen hier im Forum dieses Argument  von mir  noch mal abklopfen.

ist nur ein Ansatzpunkt.Ohne schriftliche Vereinbarung beim letzten Besuch geht nix privat


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