HansVanBreukelen schrieb: ...und ich habe gehört, dass Filesonic seine Dienste eingestellt hat, gleiches gilt für X7.to......
Da ist nicht ein Stein ins rollen geraten sondern ein dicker Felsen...
Ja, da sind wohl einige Sharehoster etwas aufgewacht und haben ihre Inhalte etwas genauer durchgesehen ( ) und verschiedene Partnerprogramme geschlossen:
Sicherlich wird es auch in Zukunft verschiedene Wege geben, um an entsprechende Inhalte zu gelangen. Allerdings wird es da für einige wenige vielleicht nicht mehr so leicht, Unmengen an Geld illegal zu verdienen.
"Auch wer illegale Film-Plattformen wie kino.to „nur“ nutzt, indem er sich Inhalte per Online-Stream anguckt anstatt sie herunterzuladen, macht sich künftig strafbar. Das entschied das Landgericht Leipzig."
Wenn Du nach dem Satz schlauer bist, gratuliere ich Dir
das kann, glaube ich, im moment niemand mit sicherheit beantworten.
ja - siehe Mittelbuchers schwammiges Zitat eins weiter oben. Wo sind die Forumsjuristen, wenn man sie braucht?
Also, ums nochmal ein klein wenig auszuführen:
Es ist nicht richterlich entschieden worden, insofern ist die Gesetzeslage genau genommen unklar. Nach meiner Ansicht (und die vertreten viele Juristen) ist das Anschauen, also Streamen nicht rechtswidrig. Man würde also keinen zivilrechtlichen Ansprüchen ausgesetzt sein. Strafrechtlich ist erst Recht nichts zu befürchten. Das gilt aber nur, soweit entsprechende Dateien nicht heruntergeladen werden, also im klassischen Sinne auf die Festplatte. Dies wird nach meinem Kenntnisstand bisher (!) aber noch nicht verfolgt. Wer urheberrechtsgeschützte Datein hochlädt (auch per automatischem Upload in Filesharing-Systemen) hat schon Post bekommen oder bislang Glück gehabt.
das kann, glaube ich, im moment niemand mit sicherheit beantworten.
ja - siehe Mittelbuchers schwammiges Zitat eins weiter oben. Wo sind die Forumsjuristen, wenn man sie braucht?
Also, ums nochmal ein klein wenig auszuführen:
Es ist nicht richterlich entschieden worden, insofern ist die Gesetzeslage genau genommen unklar. Nach meiner Ansicht (und die vertreten viele Juristen) ist das Anschauen, also Streamen nicht rechtswidrig. Man würde also keinen zivilrechtlichen Ansprüchen ausgesetzt sein. Strafrechtlich ist erst Recht nichts zu befürchten. Das gilt aber nur, soweit entsprechende Dateien nicht heruntergeladen werden, also im klassischen Sinne auf die Festplatte. Dies wird nach meinem Kenntnisstand bisher (!) aber noch nicht verfolgt. Wer urheberrechtsgeschützte Datein hochlädt (auch per automatischem Upload in Filesharing-Systemen) hat schon Post bekommen oder bislang Glück gehabt.
das kann, glaube ich, im moment niemand mit sicherheit beantworten.
ja - siehe Mittelbuchers schwammiges Zitat eins weiter oben. Wo sind die Forumsjuristen, wenn man sie braucht?
Also, ums nochmal ein klein wenig auszuführen:
Es ist nicht richterlich entschieden worden, insofern ist die Gesetzeslage genau genommen unklar. Nach meiner Ansicht (und die vertreten viele Juristen) ist das Anschauen, also Streamen nicht rechtswidrig. Man würde also keinen zivilrechtlichen Ansprüchen ausgesetzt sein. Strafrechtlich ist erst Recht nichts zu befürchten. Das gilt aber nur, soweit entsprechende Dateien nicht heruntergeladen werden, also im klassischen Sinne auf die Festplatte. Dies wird nach meinem Kenntnisstand bisher (!) aber noch nicht verfolgt. Wer urheberrechtsgeschützte Datein hochlädt (auch per automatischem Upload in Filesharing-Systemen) hat schon Post bekommen oder bislang Glück gehabt.
das kann, glaube ich, im moment niemand mit sicherheit beantworten.
ja - siehe Mittelbuchers schwammiges Zitat eins weiter oben. Wo sind die Forumsjuristen, wenn man sie braucht?
Also, ums nochmal ein klein wenig auszuführen:
Es ist nicht richterlich entschieden worden, insofern ist die Gesetzeslage genau genommen unklar. Nach meiner Ansicht (und die vertreten viele Juristen) ist das Anschauen, also Streamen nicht rechtswidrig. Man würde also keinen zivilrechtlichen Ansprüchen ausgesetzt sein. Strafrechtlich ist erst Recht nichts zu befürchten. Das gilt aber nur, soweit entsprechende Dateien nicht heruntergeladen werden, also im klassischen Sinne auf die Festplatte. Dies wird nach meinem Kenntnisstand bisher (!) aber noch nicht verfolgt. Wer urheberrechtsgeschützte Datein hochlädt (auch per automatischem Upload in Filesharing-Systemen) hat schon Post bekommen oder bislang Glück gehabt.
hm sind wir jetzt schlauer als zuvor?
Wenigstens mal ein Zwischenstand.
bezog sich auf das Gerichtsurteil - nicht auf Sledge_Hammers Beitrag
Gibt es in der Richtung File-Hoster eigentlich was, das da umsonst, gut und unverdächtig ist? Ich habe noch einen guten Packen Bilder von so einer Art Klassentreffen, das sprengt von der Masse her wohl jedes Mail-Konto, sollte aber mal zu den Leuten...
Maabootsche schrieb: Gibt es in der Richtung File-Hoster eigentlich was, das da umsonst, gut und unverdächtig ist? Ich habe noch einen guten Packen Bilder von so einer Art Klassentreffen, das sprengt von der Masse her wohl jedes Mail-Konto, sollte aber mal zu den Leuten...
Maabootsche schrieb: Gibt es in der Richtung File-Hoster eigentlich was, das da umsonst, gut und unverdächtig ist? Ich habe noch einen guten Packen Bilder von so einer Art Klassentreffen, das sprengt von der Masse her wohl jedes Mail-Konto, sollte aber mal zu den Leuten...
Äääähhh... hatte "gilt nicht für Premium User" gelesen.
Da ist nicht ein Stein ins rollen geraten sondern ein dicker Felsen...
Ja, da sind wohl einige Sharehoster etwas aufgewacht und haben ihre Inhalte etwas genauer durchgesehen ( ) und verschiedene Partnerprogramme geschlossen:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Nach-Megaupload-Razzia-Sharehoster-in-Panik-1419990.html
Sicherlich wird es auch in Zukunft verschiedene Wege geben, um an entsprechende Inhalte zu gelangen. Allerdings wird es da für einige wenige vielleicht nicht mehr so leicht, Unmengen an Geld illegal zu verdienen.
btw: ist streamen jetzt eigentlich illegal?
Kommt drauf an, was Du streamst
ich rede von Filmen...naja und Bundesliga ,-)
http://www.bild.de/ratgeber/recht/softwarepiraterie/filme-nur-streamen-nun-auch-strafbar-urteil-kinoto-21777646.bild.html
"Auch wer illegale Film-Plattformen wie kino.to „nur“ nutzt, indem er sich Inhalte per Online-Stream anguckt anstatt sie herunterzuladen, macht sich künftig strafbar. Das entschied das Landgericht Leipzig."
Wenn Du nach dem Satz schlauer bist, gratuliere ich Dir
das kann, glaube ich, im moment niemand mit sicherheit beantworten.
ja - siehe Mittelbuchers schwammiges Zitat eins weiter oben. Wo sind die Forumsjuristen, wenn man sie braucht?
Also, ums nochmal ein klein wenig auszuführen:
Es ist nicht richterlich entschieden worden, insofern ist die Gesetzeslage genau genommen unklar. Nach meiner Ansicht (und die vertreten viele Juristen) ist das Anschauen, also Streamen nicht rechtswidrig. Man würde also keinen zivilrechtlichen Ansprüchen ausgesetzt sein. Strafrechtlich ist erst Recht nichts zu befürchten.
Das gilt aber nur, soweit entsprechende Dateien nicht heruntergeladen werden, also im klassischen Sinne auf die Festplatte. Dies wird nach meinem Kenntnisstand bisher (!) aber noch nicht verfolgt.
Wer urheberrechtsgeschützte Datein hochlädt (auch per automatischem Upload in Filesharing-Systemen) hat schon Post bekommen oder bislang Glück gehabt.
hm sind wir jetzt schlauer als zuvor?
Wenigstens mal ein Zwischenstand.
bezog sich auf das Gerichtsurteil - nicht auf Sledge_Hammers Beitrag
Kimbel verliert seinen Anwalt.
Ich habe noch einen guten Packen Bilder von so einer Art Klassentreffen, das sprengt von der Masse her wohl jedes Mail-Konto, sollte aber mal zu den Leuten...
mydrive.ch
legt man sowas heutzutage nicht in so ne Cloud?