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Einspruch gegen Spielwertung einlegen wegen technischer Störung des Headset ?

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Basaltkopp schrieb:
MrBoccia schrieb:
SGE_Werner schrieb:
Außerdem gehe ich davon aus, dass ein Einspruch wahrscheinlich die Entwicklung hin zum Oberschiri [..] extrem beschleunigt hätte.

grossartig. Dann erst recht Einspruch einlegen.



Richtig. Damit man sich nicht jede Woche über ein Versagen dieser Pappnasen aufregen muss!


Dann regt man sich halt Woche für Woche über die Oberschiri-Pappnase auf.
#
WuerzburgerAdler schrieb:
micl schrieb:
SGE_Werner schrieb:
Fiete schrieb:
Schlechter Verlierer.. naja..

Ein schlechter Verlierer ist man meiner Meinung nach, wenn man wie Celtic Glasgow nach einer 1:4 und 0:2 Niederlage wegen eines Wechselfehlers des Gegners Einspruch einlegt und Recht bekommt.

Das muss man sich echt mal vorstellen. Ein Team wechselt im Rückspiel einen nicht gemeldeten Spieler ein und die FIFA schmeißt es aus der ChampionsLeague, obwohl es quasi 6:1 gewonnen hat. War ja schuld des Vereins..

Auf der anderen Seite gibt ein Schiri ein klares Vergehen zu, das spielentscheidend war, und es passiert nix.


Aus rein sportrechtlicher Sicht ist dein Vergleich absoluter Humbug.

Es gibt eben eine Spielordnung der UEFA, an die sich alle Mannschaften zu halten haben und wenn ein Spieler keine Spielberechtigung hat und spielt, ist das Spiel bis in die tiefste Kreisliga mit 0:3 zu werten. Die Rechtslage ist da sehr eindeutig und Celtic hat entsprechend aufs Recht gepocht. Das ist einfach Dummheit von Legia gewesen und Celtic wären bei Verzicht auf einen Einspruch mehrere Mio Euro (wenn sie denn die CL erreicht hätten) flöten gegangen. Ein Vorstand, der aufgrund des Verzichts seines Rechts auf mehrere Mio verzichtet, wird rausgeschmissen, verjagt und notfalls auch verklagt.

Bei der Situation gestern handelte es sich letztlich um eine Tatsachenentscheidung, selbst wenn der 4. Schiri sagt, dass es einer war und er das mitbekommt, kann er sich noch anders entscheiden, weil er ihn überstimmen darf. Ein Einspruch auf die Spielwertung wäre angesichts der geltenden Rechtslage definitiv nicht erfolgreich gewesen und hätte tatsächlich wegen dieser Aussichtslosigkeit eher den Charakter eines schlechten Verlierers gehabt als das damals bei Celtic, die immerhin sofort wussten, dass sie im Recht waren.
Das Einspruchsrecht bei Tatsachenentscheidungen wird sich nach der Helmer-Sache und den daraus resultierenden Folgen nicht mehr ändern, sonst haben wir jedes Jahr 100 Einsprüche und 50 Spielwiederholungen.

Ein Einspruch hätte tatsächlich nur dazu führen können, dass man mal von Seiten der DFL und des DFB die Zuständigkeiten klärt bei den Referees, die technische Ausstattung verbessert oder Alternativen aufbaut, wenn sie mal nicht klappt usw. , da haben einige Vorredner schon richtig was gesagt.

Aber rein rechtlich gesehen sehe ich die Eintracht so oder so auf vollkommen verlorenem Posten und glaubt mir, ich kenne Spielordnungen des HFV und DFB ganz gut aus anderen Gründen.


Ein Wiederholungsspiel gibt es dann, wenn einem der Offiziellen ein Regelverstoß nachgewiesen wird. Dies ist hier möglich, weil der vierte Offizielle seine Beobachtung dem Hauptschiedsrichter gegenüber bewusst verschwiegen hat. Er hatte ja die Möglichkeit gehabt, mit anderen Mitteln als dem Headset auf sich aufmerksam zu machen.

Wer hier behauptet, ein Einspruch hätte keine Aussicht auf Erfolg, muss erstmal obiges Argument entkräften, was aber wohl nicht gelingen dürfte.


Doch. Ich nehme an, das Gericht würde sagen, dass es keineswegs sicher gewesen sei, dass Gräfe dem 4. Offiziellen gefolgt wäre. Insbesondere deshalb, weil dieser ca. 50 m weiter weg vom Geschehen stand als Gräfe. Der SR stand ca. 15m entfernt und seine Tatsachenentscheidung war: kein Elfer.
Dies hätten jedenfalls die Augsburger ins Feld geführt. Kannst du das entkräften?


Sagt ja niemand, dass der Einspruch zwingend Erfolg gehabt hätte, aber wer nicht wagt der nicht gewinnt.
Wer nicht fragt, hat immer ein Nein, wer fragt kann zumindest vielleicht ein Ja bekommen.
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reggaetyp schrieb:
Basaltkopp schrieb:
MrBoccia schrieb:
SGE_Werner schrieb:
Außerdem gehe ich davon aus, dass ein Einspruch wahrscheinlich die Entwicklung hin zum Oberschiri [..] extrem beschleunigt hätte.

grossartig. Dann erst recht Einspruch einlegen.



Richtig. Damit man sich nicht jede Woche über ein Versagen dieser Pappnasen aufregen muss!


Dann regt man sich halt Woche für Woche über die Oberschiri-Pappnase auf.


Oder über die Technik, die uns im Bedarfsfall wieder einmal einen verdienten Sieg gestohlen hat.
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WuerzburgerAdler schrieb:
reggaetyp schrieb:
Basaltkopp schrieb:
MrBoccia schrieb:
SGE_Werner schrieb:
Außerdem gehe ich davon aus, dass ein Einspruch wahrscheinlich die Entwicklung hin zum Oberschiri [..] extrem beschleunigt hätte.

grossartig. Dann erst recht Einspruch einlegen.



Richtig. Damit man sich nicht jede Woche über ein Versagen dieser Pappnasen aufregen muss!


Dann regt man sich halt Woche für Woche über die Oberschiri-Pappnase auf.


Oder über die Technik, die uns im Bedarfsfall wieder einmal einen verdienten Sieg gestohlen hat.


Yep.
Gibt genug Entscheidungen, die man nicht mal nach der 25. Zeitlupe beurteilen kann.
Einzig mit der Torlinientechnik könnte ich leben.
Wenn da nicht gerade der Übertragungsweg von dem Dings zum Schiri ausfällt.
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bils schrieb:
SGE_Werner schrieb:
(...)
Außerdem gehe ich davon aus, dass ein Einspruch wahrscheinlich die Entwicklung hin zum Oberschiri oder Hawk Eye (der ja schon 2015 getestet wird) extrem beschleunigt hätte. Das kann man dann finden, wie man will. Aber ich habe vor einigen Monaten bei der Kießling-Sache gesagt, dass die Torkamera nur der Anfang ist und der Rest dann nach und nach folgen wird in Form einer Salami-Taktik.


Da Bruchhagen im Namen der Eintracht gegen die Torkamera entschieden hat und falls man Seitens der Eintracht eine ähnliche Überlegung hatte, ist es nur konsequent keinen Einspruch einzulegen. Wenn ich mich nicht irre war die Begründung gegen die Torkamera sogar mögliche Aussetzer der Technik, was genau hier der Fall war.

Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun? Im Gegensatz zur Torkamera werden die Headsets eingesetzt und haben in jedem Spiel zu funktionieren. Funktioniert ein Headset in einem Spiel nicht kann es zu Nachteilen für ein Team führen, während in den anderen Spielen wo alles funktioniert es zu Vorteilen für ein anderes Team kommen kann. Das darf nicht sein.

Und der Bruchhagen braucht sich net mehr aufregen wenn Spieler Punkte leichtfertig verschenken, er macht es doch auch.
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reggaetyp schrieb:
WuerzburgerAdler schrieb:
reggaetyp schrieb:
Basaltkopp schrieb:
MrBoccia schrieb:
SGE_Werner schrieb:
Außerdem gehe ich davon aus, dass ein Einspruch wahrscheinlich die Entwicklung hin zum Oberschiri [..] extrem beschleunigt hätte.

grossartig. Dann erst recht Einspruch einlegen.



Richtig. Damit man sich nicht jede Woche über ein Versagen dieser Pappnasen aufregen muss!


Dann regt man sich halt Woche für Woche über die Oberschiri-Pappnase auf.


Oder über die Technik, die uns im Bedarfsfall wieder einmal einen verdienten Sieg gestohlen hat.


Yep.
Gibt genug Entscheidungen, die man nicht mal nach der 25. Zeitlupe beurteilen kann.
Einzig mit der Torlinientechnik könnte ich leben.
Wenn da nicht gerade der Übertragungsweg von dem Dings zum Schiri ausfällt.


Dann gibts halt, analog zum Eishockey, schöne große Rundumleuchten hinter dem Tor. Oder blinkene LED-Leisten die im Pfosten eingelassen sind.
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micl schrieb:
SGE_Werner schrieb:
Fiete schrieb:
Schlechter Verlierer.. naja..

Ein schlechter Verlierer ist man meiner Meinung nach, wenn man wie Celtic Glasgow nach einer 1:4 und 0:2 Niederlage wegen eines Wechselfehlers des Gegners Einspruch einlegt und Recht bekommt.

Das muss man sich echt mal vorstellen. Ein Team wechselt im Rückspiel einen nicht gemeldeten Spieler ein und die FIFA schmeißt es aus der ChampionsLeague, obwohl es quasi 6:1 gewonnen hat. War ja schuld des Vereins..

Auf der anderen Seite gibt ein Schiri ein klares Vergehen zu, das spielentscheidend war, und es passiert nix.


Aus rein sportrechtlicher Sicht ist dein Vergleich absoluter Humbug.

Es gibt eben eine Spielordnung der UEFA, an die sich alle Mannschaften zu halten haben und wenn ein Spieler keine Spielberechtigung hat und spielt, ist das Spiel bis in die tiefste Kreisliga mit 0:3 zu werten. Die Rechtslage ist da sehr eindeutig und Celtic hat entsprechend aufs Recht gepocht. Das ist einfach Dummheit von Legia gewesen und Celtic wären bei Verzicht auf einen Einspruch mehrere Mio Euro (wenn sie denn die CL erreicht hätten) flöten gegangen. Ein Vorstand, der aufgrund des Verzichts seines Rechts auf mehrere Mio verzichtet, wird rausgeschmissen, verjagt und notfalls auch verklagt.

Bei der Situation gestern handelte es sich letztlich um eine Tatsachenentscheidung, selbst wenn der 4. Schiri sagt, dass es einer war und er das mitbekommt, kann er sich noch anders entscheiden, weil er ihn überstimmen darf. Ein Einspruch auf die Spielwertung wäre angesichts der geltenden Rechtslage definitiv nicht erfolgreich gewesen und hätte tatsächlich wegen dieser Aussichtslosigkeit eher den Charakter eines schlechten Verlierers gehabt als das damals bei Celtic, die immerhin sofort wussten, dass sie im Recht waren.
Das Einspruchsrecht bei Tatsachenentscheidungen wird sich nach der Helmer-Sache und den daraus resultierenden Folgen nicht mehr ändern, sonst haben wir jedes Jahr 100 Einsprüche und 50 Spielwiederholungen.

Ein Einspruch hätte tatsächlich nur dazu führen können, dass man mal von Seiten der DFL und des DFB die Zuständigkeiten klärt bei den Referees, die technische Ausstattung verbessert oder Alternativen aufbaut, wenn sie mal nicht klappt usw. , da haben einige Vorredner schon richtig was gesagt.

Aber rein rechtlich gesehen sehe ich die Eintracht so oder so auf vollkommen verlorenem Posten und glaubt mir, ich kenne Spielordnungen des HFV und DFB ganz gut aus anderen Gründen.


Ein Wiederholungsspiel gibt es dann, wenn einem der Offiziellen ein Regelverstoß nachgewiesen wird. Dies ist hier möglich, weil der vierte Offizielle seine Beobachtung dem Hauptschiedsrichter gegenüber bewusst verschwiegen hat. Er hatte ja die Möglichkeit gehabt, mit anderen Mitteln als dem Headset auf sich aufmerksam zu machen.

Wer hier behauptet, ein Einspruch hätte keine Aussicht auf Erfolg, muss erstmal obiges Argument entkräften, was aber wohl nicht gelingen dürfte.


Das ist ein Phantasieargument. Wo ein Regelverstoss durch den vierten Offiziellen vorliegen soll, wenn dieser den vorgeschriebenen Kommunikationsweg versucht einzuhalten, dieser aber technisch durch einen Ausfall nicht funktioniert, ist mir schleierhaft.

Der Vierte Offizielle hat ohnehin kein Recht als eine Art Hauptschiedsrichter den eigentlichen Schiedsrichter auf dem Platz zu überstimmen.

Woher sollte er denn bei ausgefallenem Headset wissen, ob sein Kollege auf dem Platz die Situation nicht ganz einfach anders bewertet hat?
Wäre er wild schreiend an der Seitenlinie rumgesprungen, wie hätte der Schiedsrichter interpretieren gesollt, was sein Kollege dort draußen will, ohne das Spiel zu unterbrechen?

Denn ist das Spiel erst einmal unterbrochen, KANN der Schiedsrichter nachträglich keinen Elfmeter mehr geben:

http://de.fifa.com/mm/document/worldfootball/clubfootball/01/37/04/22/interpretation_law06_de.pdf
http://www.dfb.de/fileadmin/_dfbdam/Regelheft_2013-14-DFB.pdf

"Wurde die Partie bereits fortgesetzt, kann der Schiedsrichter das Ver-
gehen immer noch ahnden, jedoch keinen Freistoss oder Strafstoss mehr
aussprechen.
"

Es wäre also eine gelbe oder rote Karte noch möglich gewesen, aber nachträglich noch einen Elfmeter zu geben, nachdem in der Zwischenzeit Einwurf gepfiffen wurde oder sonst etwas passiert ist, geht nicht mehr.

Der Schiedsrichter hätte das Spiel direkt unterbrechen gemusst, was er aber nicht tat, da er kein Vergehen sehen konnte.

Maximal hätte der vierte Schiedsrichter direkt im Vollsprint zum Linienrichter laufen gekonnt, um es diesem möglichst so zeitnah mitzuteilen, dass der Schiedsrichter noch rechtzeitig pfeifen kann.
Sehr grenzwertig, wenn man als vierter Offizieller nicht sicher weiß, ob Linienrichter/Schiedsrichter die gleiche Szene aus kürzerer Distanz nicht evtl. komplett anders bewertet hat.
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micl schrieb:
Dies ist hier möglich, weil der vierte Offizielle seine Beobachtung dem Hauptschiedsrichter gegenüber bewusst verschwiegen hat. Er hatte ja die Möglichkeit gehabt, mit anderen Mitteln als dem Headset auf sich aufmerksam zu machen.


Na, Dein Argument kann ich gleich entkräften, weil:

"Ittrich, der Vierte Offizielle an der Seitenlinie, hatte da eine bessere Einschätzung und funkte die Meldung „Elfmeter“ an Gräfe und die Schiedsrichterkollegen."

eben kein bewusstes Verschweigen vorlag, sondern einzig und allein daran, dass die Botschaft nicht ankam.

Und selbst wenn er es bewusst verschwiegen hat: Es ist nicht mal die Pflicht des 4. Schiedsrichters das anzuzeigen. Wenn Du es nicht glaubst, red doch mal mit Bundesliga-Schiris selbst oder lese Dich da ein.

Selbst wenn die Botschaft übrigens ankommt, muss der Schiedsrichter nicht auf Elfmeter entscheiden. Der 4. Schiedsrichter ist nicht weisungsbefugt gegenüber dem 1. Schiedsrichter. Genauso wenig wurde bisher gelehrt, dass 4. Schiedsrichter überhaupt ihren angestammten Bereich verlassen dürfen. Sprich, wäre er zu einem Assistenten gerannt und hätte gesagt, es war Elfmeter, hätte man auch genau das von Augsburger Seite wieder mit Einspruch belegen können.

Dieser Kram klappt doch nicht mal mit den Torrichtern der UEFA richtig.

Nochmal: Ein Einspruch hätte definitiv keinen Erfolg gehabt, was die Spielwertung angeht. Ich habe mich in Spielordnungen und Prozesse vor dem Sportgericht eingelesen (scheinbar ist mir langweilig ^^) und ich habe schon mal mit einem BL-Schiri darüber geredet. Der Einspruch war und ist chancenlos für die Eintracht.

Dass man vieles optimieren muss, insbesondere in Punkto Kompetenz-Klärung, Vorgehensweise, technische Neuerungen, Rechtssprechung, das steht auf einem anderen Blatt und vllt. hätte ein Einspruch da etwas mehr in Gang gesetzt. Aber nach aktueller Rechtssprechung wären wir komplett leer ausgegangen. Es lag kein Regelverstoß vor, einzig und allein eine Fehlentscheidung des verantwortlichen 1. Schiedsrichters Gräfe.
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Danke Wuschelblubb für die Ergänzungen. Ich muss jetzt weg. Sollen sich andere Leute noch aus purem Trotz rechtliche Chancen sehen, die nicht da sind.

Sportpolitisch kann so ein Einspruch in Zukunft was bewegen, aber für das gestrige Spiel ist der Zug so oder so abgefahren.
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WuerzburgerAdler schrieb:
micl schrieb:
SGE_Werner schrieb:
Fiete schrieb:
Schlechter Verlierer.. naja..

Ein schlechter Verlierer ist man meiner Meinung nach, wenn man wie Celtic Glasgow nach einer 1:4 und 0:2 Niederlage wegen eines Wechselfehlers des Gegners Einspruch einlegt und Recht bekommt.

Das muss man sich echt mal vorstellen. Ein Team wechselt im Rückspiel einen nicht gemeldeten Spieler ein und die FIFA schmeißt es aus der ChampionsLeague, obwohl es quasi 6:1 gewonnen hat. War ja schuld des Vereins..

Auf der anderen Seite gibt ein Schiri ein klares Vergehen zu, das spielentscheidend war, und es passiert nix.


Aus rein sportrechtlicher Sicht ist dein Vergleich absoluter Humbug.

Es gibt eben eine Spielordnung der UEFA, an die sich alle Mannschaften zu halten haben und wenn ein Spieler keine Spielberechtigung hat und spielt, ist das Spiel bis in die tiefste Kreisliga mit 0:3 zu werten. Die Rechtslage ist da sehr eindeutig und Celtic hat entsprechend aufs Recht gepocht. Das ist einfach Dummheit von Legia gewesen und Celtic wären bei Verzicht auf einen Einspruch mehrere Mio Euro (wenn sie denn die CL erreicht hätten) flöten gegangen. Ein Vorstand, der aufgrund des Verzichts seines Rechts auf mehrere Mio verzichtet, wird rausgeschmissen, verjagt und notfalls auch verklagt.

Bei der Situation gestern handelte es sich letztlich um eine Tatsachenentscheidung, selbst wenn der 4. Schiri sagt, dass es einer war und er das mitbekommt, kann er sich noch anders entscheiden, weil er ihn überstimmen darf. Ein Einspruch auf die Spielwertung wäre angesichts der geltenden Rechtslage definitiv nicht erfolgreich gewesen und hätte tatsächlich wegen dieser Aussichtslosigkeit eher den Charakter eines schlechten Verlierers gehabt als das damals bei Celtic, die immerhin sofort wussten, dass sie im Recht waren.
Das Einspruchsrecht bei Tatsachenentscheidungen wird sich nach der Helmer-Sache und den daraus resultierenden Folgen nicht mehr ändern, sonst haben wir jedes Jahr 100 Einsprüche und 50 Spielwiederholungen.

Ein Einspruch hätte tatsächlich nur dazu führen können, dass man mal von Seiten der DFL und des DFB die Zuständigkeiten klärt bei den Referees, die technische Ausstattung verbessert oder Alternativen aufbaut, wenn sie mal nicht klappt usw. , da haben einige Vorredner schon richtig was gesagt.

Aber rein rechtlich gesehen sehe ich die Eintracht so oder so auf vollkommen verlorenem Posten und glaubt mir, ich kenne Spielordnungen des HFV und DFB ganz gut aus anderen Gründen.


Ein Wiederholungsspiel gibt es dann, wenn einem der Offiziellen ein Regelverstoß nachgewiesen wird. Dies ist hier möglich, weil der vierte Offizielle seine Beobachtung dem Hauptschiedsrichter gegenüber bewusst verschwiegen hat. Er hatte ja die Möglichkeit gehabt, mit anderen Mitteln als dem Headset auf sich aufmerksam zu machen.

Wer hier behauptet, ein Einspruch hätte keine Aussicht auf Erfolg, muss erstmal obiges Argument entkräften, was aber wohl nicht gelingen dürfte.


Doch. Ich nehme an, das Gericht würde sagen, dass es keineswegs sicher gewesen sei, dass Gräfe dem 4. Offiziellen gefolgt wäre. Insbesondere deshalb, weil dieser ca. 50 m weiter weg vom Geschehen stand als Gräfe. Der SR stand ca. 15m entfernt und seine Tatsachenentscheidung war: kein Elfer.
Dies hätten jedenfalls die Augsburger ins Feld geführt. Kannst du das entkräften?


Ob Gräfe dem vierten Offiziellen gefolgt wäre ist nicht relevant (laut seiner eigenen Aussage wäre er ihm gefolgt, wenn er ihn gehört hätte). Entscheident ist, ob der vierte Offizielle einen Regelverstoß begangen hat. Da er keinen weiteren Versuch unternommen hat, sich bemerkbar zu machen, hat er sich bewusst für ein Verschweigen entschieden. Das ist ein Regelverstoß.
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Die Aussage von Bruchhagen, dass Kohr auch die rote Karte hätte bekommen müssen, ist doch auch Unsinn. Kadlec war nicht einmal am Ball, geschweige denn, dass der Augsburger eine klar Torchance verhindert hätte.

Dafür, dass Herri in der Bundesliga alles kennt, kennt er sich mit den Regeln aber nicht so gut aus!  
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Aber eins kann man trotz Headset-Störung fest stellen, die Schiris waren wieder mal totale Scheiße, sehen ein Foul direkt neben dem Ball nicht, weder Schiedsrichter noch Linienrichter.
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Basaltkopp schrieb:
Die Aussage von Bruchhagen, dass Kohr auch die rote Karte hätte bekommen müssen, ist doch auch Unsinn. Kadlec war nicht einmal am Ball, geschweige denn, dass der Augsburger eine klar Torchance verhindert hätte.

Dafür, dass Herri in der Bundesliga alles kennt, kennt er sich mit den Regeln aber nicht so gut aus!    

Der soll sich endlich aus dem Fussballerischen raus halten und sich nur noch um die Finanzen kümmern.
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micl schrieb:
WuerzburgerAdler schrieb:
micl schrieb:
SGE_Werner schrieb:
Fiete schrieb:
Schlechter Verlierer.. naja..

Ein schlechter Verlierer ist man meiner Meinung nach, wenn man wie Celtic Glasgow nach einer 1:4 und 0:2 Niederlage wegen eines Wechselfehlers des Gegners Einspruch einlegt und Recht bekommt.

Das muss man sich echt mal vorstellen. Ein Team wechselt im Rückspiel einen nicht gemeldeten Spieler ein und die FIFA schmeißt es aus der ChampionsLeague, obwohl es quasi 6:1 gewonnen hat. War ja schuld des Vereins..

Auf der anderen Seite gibt ein Schiri ein klares Vergehen zu, das spielentscheidend war, und es passiert nix.


Aus rein sportrechtlicher Sicht ist dein Vergleich absoluter Humbug.

Es gibt eben eine Spielordnung der UEFA, an die sich alle Mannschaften zu halten haben und wenn ein Spieler keine Spielberechtigung hat und spielt, ist das Spiel bis in die tiefste Kreisliga mit 0:3 zu werten. Die Rechtslage ist da sehr eindeutig und Celtic hat entsprechend aufs Recht gepocht. Das ist einfach Dummheit von Legia gewesen und Celtic wären bei Verzicht auf einen Einspruch mehrere Mio Euro (wenn sie denn die CL erreicht hätten) flöten gegangen. Ein Vorstand, der aufgrund des Verzichts seines Rechts auf mehrere Mio verzichtet, wird rausgeschmissen, verjagt und notfalls auch verklagt.

Bei der Situation gestern handelte es sich letztlich um eine Tatsachenentscheidung, selbst wenn der 4. Schiri sagt, dass es einer war und er das mitbekommt, kann er sich noch anders entscheiden, weil er ihn überstimmen darf. Ein Einspruch auf die Spielwertung wäre angesichts der geltenden Rechtslage definitiv nicht erfolgreich gewesen und hätte tatsächlich wegen dieser Aussichtslosigkeit eher den Charakter eines schlechten Verlierers gehabt als das damals bei Celtic, die immerhin sofort wussten, dass sie im Recht waren.
Das Einspruchsrecht bei Tatsachenentscheidungen wird sich nach der Helmer-Sache und den daraus resultierenden Folgen nicht mehr ändern, sonst haben wir jedes Jahr 100 Einsprüche und 50 Spielwiederholungen.

Ein Einspruch hätte tatsächlich nur dazu führen können, dass man mal von Seiten der DFL und des DFB die Zuständigkeiten klärt bei den Referees, die technische Ausstattung verbessert oder Alternativen aufbaut, wenn sie mal nicht klappt usw. , da haben einige Vorredner schon richtig was gesagt.

Aber rein rechtlich gesehen sehe ich die Eintracht so oder so auf vollkommen verlorenem Posten und glaubt mir, ich kenne Spielordnungen des HFV und DFB ganz gut aus anderen Gründen.


Ein Wiederholungsspiel gibt es dann, wenn einem der Offiziellen ein Regelverstoß nachgewiesen wird. Dies ist hier möglich, weil der vierte Offizielle seine Beobachtung dem Hauptschiedsrichter gegenüber bewusst verschwiegen hat. Er hatte ja die Möglichkeit gehabt, mit anderen Mitteln als dem Headset auf sich aufmerksam zu machen.

Wer hier behauptet, ein Einspruch hätte keine Aussicht auf Erfolg, muss erstmal obiges Argument entkräften, was aber wohl nicht gelingen dürfte.


Doch. Ich nehme an, das Gericht würde sagen, dass es keineswegs sicher gewesen sei, dass Gräfe dem 4. Offiziellen gefolgt wäre. Insbesondere deshalb, weil dieser ca. 50 m weiter weg vom Geschehen stand als Gräfe. Der SR stand ca. 15m entfernt und seine Tatsachenentscheidung war: kein Elfer.
Dies hätten jedenfalls die Augsburger ins Feld geführt. Kannst du das entkräften?


Ob Gräfe dem vierten Offiziellen gefolgt wäre ist nicht relevant (laut seiner eigenen Aussage wäre er ihm gefolgt, wenn er ihn gehört hätte). Entscheident ist, ob der vierte Offizielle einen Regelverstoß begangen hat. Da er keinen weiteren Versuch unternommen hat, sich bemerkbar zu machen, hat er sich bewusst für ein Verschweigen entschieden. Das ist ein Regelverstoß.


Diese Meinung teile ich auch. Wenn alles in Ordnung gewesen wäre, müsste man ja jetzt nicht thematisieren, wie man es besser (also richtig) macht!

Dennoch hätte der Protest in der Tat wohl nur geringe Erfolgschancen - aber man hätte es meines Erachtens versuchen müssen, da es eben keine Tatsachenentscheidung war. Nochmal Schwachsinnsgebabbel vom Herri. Wird Zeit, dass er abtritt. Allerhöchste Zeit!
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cyberboy schrieb:

Fahrlässig, diese Gelegenheit nicht zu nutzen, die grundsätzliche Handhabung technischer Hilfsmittel (sport-)gerichtlich klären zu lassen.  


Wird auch ohne Einspruch geklärt. Siehe Spiegel Online.
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SGE_Werner schrieb:
micl schrieb:
Dies ist hier möglich, weil der vierte Offizielle seine Beobachtung dem Hauptschiedsrichter gegenüber bewusst verschwiegen hat. Er hatte ja die Möglichkeit gehabt, mit anderen Mitteln als dem Headset auf sich aufmerksam zu machen.


Na, Dein Argument kann ich gleich entkräften, weil:

"Ittrich, der Vierte Offizielle an der Seitenlinie, hatte da eine bessere Einschätzung und funkte die Meldung „Elfmeter“ an Gräfe und die Schiedsrichterkollegen."

eben kein bewusstes Verschweigen vorlag, sondern einzig und allein daran, dass die Botschaft nicht ankam.

Und selbst wenn er es bewusst verschwiegen hat: Es ist nicht mal die Pflicht des 4. Schiedsrichters das anzuzeigen. Wenn Du es nicht glaubst, red doch mal mit Bundesliga-Schiris selbst oder lese Dich da ein.

Selbst wenn die Botschaft übrigens ankommt, muss der Schiedsrichter nicht auf Elfmeter entscheiden. Der 4. Schiedsrichter ist nicht weisungsbefugt gegenüber dem 1. Schiedsrichter. Genauso wenig wurde bisher gelehrt, dass 4. Schiedsrichter überhaupt ihren angestammten Bereich verlassen dürfen. Sprich, wäre er zu einem Assistenten gerannt und hätte gesagt, es war Elfmeter, hätte man auch genau das von Augsburger Seite wieder mit Einspruch belegen können.

Dieser Kram klappt doch nicht mal mit den Torrichtern der UEFA richtig.

Nochmal: Ein Einspruch hätte definitiv keinen Erfolg gehabt, was die Spielwertung angeht. Ich habe mich in Spielordnungen und Prozesse vor dem Sportgericht eingelesen (scheinbar ist mir langweilig ^^) und ich habe schon mal mit einem BL-Schiri darüber geredet. Der Einspruch war und ist chancenlos für die Eintracht.

Dass man vieles optimieren muss, insbesondere in Punkto Kompetenz-Klärung, Vorgehensweise, technische Neuerungen, Rechtssprechung, das steht auf einem anderen Blatt und vllt. hätte ein Einspruch da etwas mehr in Gang gesetzt. Aber nach aktueller Rechtssprechung wären wir komplett leer ausgegangen. Es lag kein Regelverstoß vor, einzig und allein eine Fehlentscheidung des verantwortlichen 1. Schiedsrichters Gräfe.


Dem vierten Offiziellen war nach dem Absetzten der Meldung klar, dass sein Headset nicht funktionierte, da Gräfe auf die Meldung nicht reagierte. Dies hat der Vierte auch Schaaf gegenüber so kummuniziert, worauf Schaaf sich vor Unverständnis die Hände vors Gesicht schlug. Da dem vierten klar war, dass seine Meldung nicht ankam, hätte er auf anderem Weg auf sich aufmerksam machen müssen. Dies wäre hier seine Pflicht gewesen, also klarer Regelverstoß.
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propain schrieb:
bils schrieb:
SGE_Werner schrieb:
(...)
Außerdem gehe ich davon aus, dass ein Einspruch wahrscheinlich die Entwicklung hin zum Oberschiri oder Hawk Eye (der ja schon 2015 getestet wird) extrem beschleunigt hätte. Das kann man dann finden, wie man will. Aber ich habe vor einigen Monaten bei der Kießling-Sache gesagt, dass die Torkamera nur der Anfang ist und der Rest dann nach und nach folgen wird in Form einer Salami-Taktik.


Da Bruchhagen im Namen der Eintracht gegen die Torkamera entschieden hat und falls man Seitens der Eintracht eine ähnliche Überlegung hatte, ist es nur konsequent keinen Einspruch einzulegen. Wenn ich mich nicht irre war die Begründung gegen die Torkamera sogar mögliche Aussetzer der Technik, was genau hier der Fall war.

Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun? Im Gegensatz zur Torkamera werden die Headsets eingesetzt und haben in jedem Spiel zu funktionieren. Funktioniert ein Headset in einem Spiel nicht kann es zu Nachteilen für ein Team führen, während in den anderen Spielen wo alles funktioniert es zu Vorteilen für ein anderes Team kommen kann. Das darf nicht sein.


Natürlich darf das nicht sein.
Ich bezog mich mit obigem Teil auf die Spekulationen won Werner und wenn man bei der Eintracht mit den gleichen 'Konsequenzen' gerechnet hat, dann hat das eine mit dem anderen zu tun.

propain schrieb:
Und der Bruchhagen braucht sich net mehr aufregen wenn Spieler Punkte leichtfertig verschenken, er macht es doch auch.


Ach komm, an der Wertung des Spiels hätte sich eh nichts geändert.
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Ich habe gerade von einem Kumpel die Stellungnahme der Eintracht weitergeleitet bekommen:

Sehr geehrter Herr XXX,



wir danken für Ihre Zuschrift vom heutigen Nachmittag.

Auch wir haben natürlich die Möglichkeit eines Einspruchs sofort nach Kenntnisnahme der Begleit-Umstände rund um den unterbliebenen Elfmeterpfiff geprüft.

Leider mussten wir ebenso schnell, wie wir die Prüfung aufnahmen, auch schon erkennen, dass die Chancen eines Einspruchs gegen die Spielwertung genau genommen bei Null Prozent liegen.



Ich erlaube mir, Ihnen die Gründe hierfür kurz zu skizzieren.



Der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB sieht einen ganzen Katalog von möglichen Gründen für einen Einspruch gegen eine Spielwertung vor.

Der bei der „Ursachenfamilie“ der Schiedsrichterfehlentscheidungen einzig in Betracht kommende Grund wäre ein Regelverstoß durch den Schiedsrichter (§ 17 Ziffer 2c).

Beispiel: Gräfe hätte das Halten gesehen und statt eines Strafstoßes auf indirekten Freistoß erkannt.



In unserem Fall aber hat Gräfe zunächst einmal „nur“ eine sogenannte negative Tatsachenentscheidung, nämlich die Nichtverhängung eines Strafstoßes, getroffen.

Der Ausfall einer technischen Kommunikationshilfe zwischen dem 4. Offiziellen und ihm könnte also die mögliche Korrektur dieser Tatsachenentscheidung verhindert haben.

Es ist aber zum einen nicht zu belegen, was der 4. Offizielle tatsächlich dem Schiedsrichter mitgeteilt und ob es überhaupt dessen Bewertung der Szene beeinflusst hätte.

Zum anderen aber – und das ist der entscheidende Punkt – gibt es (leider) keine Regel, die vorschreibt, dass sich der Schiedsrichter in offenkundig strittigen Situationen mit seinen Assistenten abzustimmen hat, so dass das Unterlassen einer solchen Abstimmung oder der Ausfall der ermöglichenden Technik als Verstoß gegen diese Regel zu werten wäre. Im Gegenteil, dem 4. Offiziellen obliegt nach dem Regelwerk NICHT das Assistieren, sondern nur die Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben und die Kontrolle der Einhaltung der Coachingzone durch Trainer und Offizielle.



Ohne eine solche Regel kann es mithin keinen einspruchsbegründenden Regelverstoß des Schiedsrichters geben.



Ich hoffe, Sie haben daher Verständnis dafür, dass wir entschieden haben, diesen Fehler des Schiedsrichterteams nicht zum Anlass eines Einspruchs gegen die Spielwertung zu nehmen, so ärgerlich und bitter die Konsequenzen für das Spiel auch waren.

Zur Organhaftung sei im Übrigen noch angemerkt, dass diese ebenso für Fälle greifen könnte, in denen man Gesellschaftsvermögen unnötig und offenkundig ohne jegliche Chancen auf Erfolg für juristische Auseinandersetzungen verwendet.



Mit sportlichem Gruß

Abteilungsleiter Recht

Spieltagsleitung

Hat noch jemand Gegenargumente?
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Wenn es jemand schaff en sollte, HB noch von einem Einspruch zu überzeugen, nehme ich Wetten an, dass es zum Wiederholungsspiel kommt. Der Fall ist in meinen Augen sportjuristisch eindeutig: Regelverstoß von Ittrich.


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